... die Geschichte geht weiter!
Doch wer wie ich meint es kann eigentlich nur in Richtung Visaerteilung gehen, der irrt sich.
Kurz zur Erinnerung für jene die nicht alles zuvor lesen: ein deutsches Kind (6 Monate alt), mit deutschem Vater und allein sorgeberechtigter thailändischer Mutter wollen dauerhaft nach Deutschland umsiedeln. Dazu beantragt die Mutter ein Visum zwecks
FZF zur Versorgung ihres deutschen Kindes in Deutschland.
Die Botschaft will das Visum erst erteilen wenn Finanzmittel von zunächst 220.000 Euro, später gibt man sich auch mit 40.000 Euro zufrieden, nachgewiesen werden.
Also was ist in der Zwischenzeit geschehen:
Vor ca. 1 Monat wandte ich mich (wie von euch empfohlen) an den Bürgerservice des AA.
Dort gab man mir Recht, dass die Forderung der Botschaft in Bangkok nach Finanznachweisen nicht befolgt werden müssen.
Für eine abschließende Stellungnahme ließ man sich dann jedoch einen Monat Zeit.
Nach mehreren Erinnerungen an die Erledigung der Angelegenheit kam dann die Nachricht, dass das Visum NICHT erteilt werden kann.
Begründung: die Antragstellerin hat ja gar keine Unterkunft in Deutschland.
Nochmals zur Erinnerung:
Wir wollen gemeinsam mit unserem Kind nach Deutschland umsiedeln. Da ich seit Jahren im Ausland lebe habe ich in Deutschland keinen Wohnsitz mehr.
Also werden wir für ein bis zwei Monate in einem Hotel in Frankfurt leben, bis eine ansprechende Bleibe gefunden sein wird.
Der Bürgerservice sagt nun das die von uns angegebene Frankfurter Hoteladresse nicht akzeptabel sei. Die Mutter solle einen rechtsgültigen Mietvertrag über vorhandenen, ausreichenden Wohnraum in Deutschland nachweisen, sonst sehe man keine Möglichkeit ein Visum zu erteilen.
Zitat:"Nach hiesiger Einschätzung stellt es jedoch keine unzumutbare Anforderung
dar, die Eltern des Kindes, insbesondere die Antragstellerin darauf zu
verweisen, einen tauglichen Nachweis für den gewöhnlichen Aufenthalt des
Kindes zu erbringen. Die alleinige Angabe einer Hoteladresse ist hierfür
nicht ausreichend. Würde ein solcher Beleg ausreichend sein, um einen
„gewöhnlichen Aufenthalt“ zu begründen, dürfte diese Einreisevoraussetzung
praktisch obsolet werden, da sich nicht mehr unterscheiden ließe, ob es sich
um einen Besuchs- oder einen dauerhaften Aufenthalt handelt."
Was soll man nun davon halten; - einen solchen Bürgerservice braucht doch kein Mensch. Ist das nur lebensfremd oder einfach nur dreist?
Werden standardmäßig Besuchervisa wegen unterstelltem, mangelndem Rückkehrwillen abgelehnt, dreht man nun zweckmäßigerweise die Argumentation einfach um und unterstellt schlichtweg das Gegenteil: mangelnden Willen dann auch dauerhaft zu bleiben.
Mir scheint inzwischen wollen sich die Botschaften sowie auch das AA selbst, nicht mehr an eindeutige Gesetze und Rechtsprechung halten.
Man ist doch offensichtlich ausschließlich bemüht, willkürliche Hinderungsgründe zu konstruieren, um klaren gesetzlichen Regelung auszuweichen.
Und so werden weiterhin ein deutsches Kind mit seiner (evtl. zu undeutschen?) Mutter und seinem deutschen Vater, daran gehindert nach Deutschland zu gehen.
Was können wir nun tun?