Tom.Wis schrieb am 04.03.2009 um 10:21:06:dies wurde mir bereits von der Botschaft nahegelegt.
Auf keinen Fall werde ich dies meinem Kind antun! Der Kleine ist 5 Monate alt, und wuerde eine solche Trennung (incl. 12 Std. Langstreckenflug) nicht unbeschadet ueberstehen.
dies ist einzig und alleine eure Entscheidung und Einschätzung. Euer Kind muss sehr anders sein, als andere Kinder, die sowas schon hinter sich haben.
Zitat:hat sie diesen Anspruch derzeit nicht? Dies ist wohl die entscheidende Frage.
Soweit ich die Sache verstehe, wird doch die
AE in D nach Einreise bei Vorsprache bei der AB durch diese dort erteilt. Zu diesem Zeitpunkt wird sich das Kind wie in Par. 28 gefordert in D aufhalten.
Es geht doch hier zunaechst um das Visum zur Einreise.
Klares NEIN, hat sie nicht, da das Gesetz vom Familienachzug spricht und sagt: wenn der Deutsche seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Bundesgebiet hat.
Achte doch mal auf das Antragsformular, dass sie ausgefüllt hat. Was steht denn da drauf? AUFENTHALTSERLAUBNIS!!
http://www.bangkok.diplo.de/Vertretung/bangkok/de/01/Visabestimmungen/Visa90Tage...Von der Gesetzeslage her ist das, was die Botschaft Bangkok da macht, nicht falsch, wobei ich nicht sagen kann, ob die Zahlen so stimmen müssen.
Nur, weil dort jemand sein Ermessen ausübt und das vielleicht sogar unmenschlich erscheinen mag, ist er doch im Recht. Auch wenn es hier Experten gibt, die die Situation, ohne sie wirklich zu kennen, auf unverantwortliche Art und Weise verurteilen.
Natürlich gibt es auch die Möglichkeit, mit erheblichem Aufwand, alles Mögliche zu versuchen. Diesen Weg will die Botschaft aber nicht gehen. Niemand hier, außer Tom vielleicht, weiss, warum nicht. Aber noch einmal, rechtlich ist alles (Zahlen?) einwandfrei.