Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
Legalisation nigerianischer Heiratsurkunde (Gelesen: 3.558 mal)
Purtzel
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 26

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Legalisation nigerianischer Heiratsurkunde
21.05.2009 um 11:46:24
 
Hallo an @alle,
Habe eine Frage,stecken gerade in der FZF,ich deutsch,Mann Nigerianer.Wie ist das mit der nigeianischen Heiratsurkunde,wird die im Rahmen des Visumverfahrens legalisiert,d.h.bekommt sie in der dt.Botschaft den Stempel oder muss ich das wenn er wieder da ist,von hier aus noch machen lassen?Wollte die Ehe im Januar gleich registrieren lassen,hier in D,man hat mir gesagt,die Apostille muss drauf sein,wird zeitgleich mit der Urkundenüberprüfung gemacht.Wer hat erfahrung?Wessen Partner ist erst küzlich von Nigeria zurückgekommen?Bin deswegen stutzig,weil ich hier gelesen habe,dass eine Kenianische Urkunde im nachhinein in Dt.legalisiert werden muss,nachdem das Visum zur FZF schon erteilt wurde.Geh mal davon aus,dass Kenia und Nigeria vom Urkundenwesen gleich gestellt sind,also als unsicher gelten.
Danke für Eure Antworten. Smiley
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Thai_Tom
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 16

Chiang Mai, Thailand
Chiang Mai
Thailand
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Legalisation nigerianischer Heiratsurkunde
Antwort #1 - 21.05.2009 um 13:50:30
 
Purtzel schrieb am 21.05.2009 um 11:46:24:
Hallo an @alle,
Habe eine Frage,stecken gerade in der FZF,ich deutsch,Mann Nigerianer.Wie ist das mit der nigeianischen Heiratsurkunde,wird die im Rahmen des Visumverfahrens legalisiert,d.h.bekommt sie in der dt.Botschaft den Stempel oder muss ich das wenn er wieder da ist,von hier aus noch machen lassen?Wollte die Ehe im Januar gleich registrieren lassen,hier in D,man hat mir gesagt,die Apostille muss drauf sein,wird zeitgleich mit der Urkundenüberprüfung gemacht.Wer hat erfahrung?Wessen Partner ist erst küzlich von Nigeria zurückgekommen?Bin deswegen stutzig,weil ich hier gelesen habe,dass eine Kenianische Urkunde im nachhinein in Dt.legalisiert werden muss,nachdem das Visum zur FZF schon erteilt wurde.Geh mal davon aus,dass Kenia und Nigeria vom Urkundenwesen gleich gestellt sind,also als unsicher gelten.
Danke für Eure Antworten. Smiley


Hallo,

wir haben in Thailand geheiratet. Unsere Heiratsurkunde wurde in Bangkok auf der Deutschen Botschaft legalisiert und von einem in Deutschland anerkannten Uebersetzer uebersetzt.

Das kann man auch in Deutschland tun, kostet aber wesentlich mehr. Sollte eigentlich auch fuer alle Staaten mit deutscher Boitschaft gelten.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Purtzel
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 26

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Legalisation nigerianischer Heiratsurkunde
Antwort #2 - 21.05.2009 um 14:29:18
 
Hallo Tom,danke für die Antwort.Um die Übersetzung gehts nicht,sondern um die Legalisation in der Dt.botschaft in Nigeria.Ich dachte nämlich auch,dass die Urkunde automatisch anerkannt sein muss,das heisst den Stempel hinten drauf,bevor ein visum erteilt wird.Hab das vo Kenia gelesen,dass trotz des visums der Stempol gefehlt hat.Eine erneute Überprüfung und Legalisation hier von Dt.aus würde nochmal so viel kosten wie das visum und es wären genau noch mal alle Unterlagen einzureichen wie beim Antrag auf FZF.
Deshalb die Frage,hätte mein Mann das extra beantragen müssen oder ist das in der Urkundenverfahren mit dabei?Die Überprüfung der eingereichten papiere findet jetzt statt,die frage ist,ob das auch die legalisierung der urkunde bedeutet.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
hge2001
Silver Member
****
Offline


I love YaBB 1G - SP1!


Beiträge: 1.111

53909, Nordrhein-Westfalen, Germany
53909
Nordrhein-Westfalen
Germany

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Legalisation nigerianischer Heiratsurkunde
Antwort #3 - 21.05.2009 um 17:59:09
 
Purtzel schrieb am 21.05.2009 um 14:29:18:
Die Überprüfung der eingereichten papiere findet jetzt statt,die frage ist,ob das auch die legalisierung der urkunde bedeutet.


Es gibt entweder eine Legalisierung oder eine Urkundenprüfung per Amtshilfeverfahren.
Laut diesem merkblatt:
http://www.konsularinfo.diplo.de/Vertretung/konsularinfo/de/05/download/Merkblat...
stellt die Deutsche Botschaft in Nigeria keine Legalisation mehr aus. Wenn die innerdeutschen Behörden drauf bestehen, muss die Urkundenprüfung durchgeführt werden.

Als Ergebnis der Urkundenprüfung wird von der deutschen Botschaft ein Blatt an die Urkunde  getackert, das besagt, dass die urkunde keine Anzeichen von Fälschung aufweist. Ein Legalisationsstempel der DB wird es nicht geben.

hge
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
steini007
Gold Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 3.172

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Legalisation nigerianischer Heiratsurkunde
Antwort #4 - 21.05.2009 um 18:00:28
 
Weder in Nigeria noch in Kenia werden Heiratsurkunden legalisiert, sondern durch einen Vertrauensanwalt geprüft.

Der Anstoß zur Prüfung muss von der deutschen Behörde (Standesamt, ABH) kommen.

Eine selbst in die Wege geleitete Prüfung muss von der deutschen Behörde nicht akzeptiert werden.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Purtzel
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 26

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Legalisation nigerianischer Heiratsurkunde
Antwort #5 - 21.05.2009 um 18:26:42
 
Hallo Hge2001
Hallo Steini,
danke für Eure Antworten,Ich hoffe dann mal,dass das Papier was die Dt botschaft rantackert ausreichend ist,um die Ehe hier eintragen lassen zu können.Das es keine,in dem Sinne,Legalisierung mehr gibt,hab ich gewusst.War mir nur unsicher,ob die dt botschaft irgentwas schriftl.verfasst,dass die Urkunde ok ist.Das hat man mokiert hier am Ort,als ich die Ehe eitragen lassen wollte,dass eben kein Hinweis von der Botschaft drauf ist,dass sie überprüft wurde.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Purtzel
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 26

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Legalisation nigerianischer Heiratsurkunde
Antwort #6 - 21.05.2009 um 18:57:26
 
Die Übersetzung hab ich schon machen lassen,weil ich eben dachte,ich kann die Ehe vorher hier eintragen lassen.Der Zettel was rangetackert ist,ist dann denke ich mal in deutsch.Im schlimmsten Fall muss ich das ganze evtl nochmal im Ganzen übersetzen lassen,mit dem Zettel dran.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
hge2001
Silver Member
****
Offline


I love YaBB 1G - SP1!


Beiträge: 1.111

53909, Nordrhein-Westfalen, Germany
53909
Nordrhein-Westfalen
Germany

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Legalisation nigerianischer Heiratsurkunde
Antwort #7 - 21.05.2009 um 19:48:05
 
Purtzel schrieb am 21.05.2009 um 18:57:26:
Der Zettel was rangetackert ist,ist dann denke ich mal in deutsch.Im schlimmsten Fall muss ich das ganze evtl nochmal im Ganzen übersetzen lassen,mit dem Zettel dran.


Ja, der Zettel ist in deutsch.

Es läuft ja normalerweise so, dass die botschaft einen Vertrauensanwalt mit der Prüfung beauftragt. Dieser erstellt einen Report, was er alles geprüft hat. Diesen Report sieht sich die Botschaft an und tackert ihre Stellungnahme an die urkunde... das selbstverständlich in Deutsch, da dies die Amtssprache ist.
Meist ist das ein Standardsatz ....

hge


Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema