ich möchte an
ABH dashier jetzt schiecken
hört es sich gut an ???
Sehr geehrter Herr xxxxxxx
Ich habe durch meine Ehefrau Ihren Schreiben von 13.01.2009 zum unseren letzten Antrag erhalten. Und da es ja Ihnen nicht bekannt ist, was meine Ehefrau konkret, wie Sie es ausgedrückt haben, mit der „teilweisen Aufhebung “, und wie sie in einem Schreiben an Sie von 14.11.2008 formuliert hat: mit „der Befristung der
Einreisesperre für Schengenraum ohne Deutschland“ gemeint hatte, möchte ich mich selbst schriftlich äußern.
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Sie haben geschrieben (Grundsätzlich kann ich mitteilen, dass die Ausweisung- und abschiebebedingten Sperren jeweils nur einheitlich für das gesamte Schengen-Gebiet aufgehoben werden können.)
Laut Schengener Durchführungsübereinkommen (SDÜ)
Kapitel 5 – Aufenthaltstitel und Ausschreibung zu Einreiseverweigerung
Artikel 25.
(1) [ .. ]
(2) Stellt sich heraus, dass der Drittausländer, der über einen von einer der Vertragsparteien erteilten gültigen Aufenthaltstitel verfügt, zum Zwecke der Einreiseverweigerung ausgeschrieben ist, konsultiert die ausschreibende Vertragspartei die Vertragspartei, die den Aufenthaltstitel erteilt hat, um zu prüfen, ob ausreichende Gründe für die Einziehung des Aufenthaltstitels vorliegen.
Wird der Aufenthaltstitel nicht eingezogen, so zieht die ausschreibende Vertragspartei die Ausschreibung zurück, wobei es ihr unbenommen bleibt, den betroffenen Drittausländer in die nationale Ausschreibungsliste aufzunehmen.
Übrigen sieht Art. 21 SDÜ eine Einschränkung der Reiserechte nur bei nationalen Ausschreibungen für das entsprechende Land vor. rein Schengensystematisch darf es keine SIS- Ausschreibung zur Einreiseverweigerung für Personen geben, die sich rechtmäßig (mit AT) in einem Schengenstaat aufhalten.
Antrag :
(1) Vielen Dank für das Einverständnis mit dem polnischen Aufenthaltstitel. Nach Artikel 25 des Schengener Übereinkommens ist damit gleichzeitig die Ausschreibung zurückzuziehen. Ich bitte Sie, mir zu bestätigen, dass Sie das gleichzeitig gemacht haben. Der Hintergrund meiner Bitte ist z.B. eine geplante Reise nach Dänemark.
(2) Da ich laut gesetzt rechtmäßig über einen von einer der Vertragsparteien erteilten gültigen Aufenthaltstitel verfüge, entweder konsultieren Sie die Polischen Behörden, um zu prüfen, ob ausreichende Gründe für die Einziehung meines Aufenthaltstitel vorliegen oder nehmen Sie mich nur in die nationale Ausschreibungsliste auf, und die Schengener Informationssystem (SIS) Ausschreibungen in dem Fall der Einreiseverweigerung werden aufgehoben.
Ich bedanke mich für die Zusammenarbeit und verbleibe
mit freundlichen Grüßen