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Schengenweite Einreisesperre? (Gelesen: 26.667 mal)
namrearak
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07.01.2009 um 01:37:23
 
Hallo leute

ich habe ein problem und ich wurde mich sehr freuen wenn sich jemand mit mein stuiation kennen wurde..

ich wurde im jahr 2005 von Deutschland abgeschoben.
ich bin schon mit der ABH im kontakt und zahle auch mein abschiebungskosten regelmassig in raten. und mein einreisesperre so wie ABH sagt ist fur ganze schengen und ich wohne durch mein eheschliessung schon zeit 1 jahre in polen obwohl polen auch im schen ist. kann mir bitte mal jemand das erklaren warum ??
was soll ich jetzt denken? ist es nur fur deutschland oder fur ganze schengen ?
ich wurde mich uber ein schnelles antwort sehr freuen. ich danke euch allen ..

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Tippi
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Antwort #1 - 07.01.2009 um 02:13:24
 
Ich habe dir einen eigenen Thread eröffnet und dein Doppel-
post gelöscht.

Gruß

Tippi
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schweitzer
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Antwort #2 - 07.01.2009 um 08:46:18
 
Die schengenweite Einreisesperre gilt, wenn ich mich an eine Expertenantwort hier richtig erinnere, grundsätzlich für drei jahre, die für Deutschland hingegen zunächst unbefristet (Die nachträgliche Befristung müsste also bezogen auf Deutschland gesondert beantrat werden). - Wenn in Deinem Falle zum Zeitpunkt Deiner Einreise nach Polen die schengenweite Einreisesperre schon abgelaufen war (also nehmen wir mal an die galt von Februar 2005 an drei Jahre lang, also bis Februar 2008), dann würde das Deine Situation erklären.

Alles andere sollten die polnischen Behörden am Besten wissen.

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Tippi
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Antwort #3 - 07.01.2009 um 23:44:08
 
@ namrearak

ich habe dein erneutes Doppelpost in einem bereits erledig-
ten Thread gelöscht.

Wenn du noch Fragen hast stelle sie bitte hier.

Gruß

Tippi
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namrearak
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Antwort #4 - 08.01.2009 um 00:31:52
 
schweitzer

Vilen Dank fur dein antwort 
die drei jahren waren aber zu der zeit punk nicht abgelaufen.
ich bin im 26,07,2005 abgeschoben und am december 2007 bin ich nach polen gekommen ..

mein abschiebungs kosten waren fast 7000 euro. und habe 4000 schon bazahlt und habe jetzt auch ein antrag gestellt das es jetzt zum mindestens fur das schengener gebiet sofort befristet werden soll. da das gesamte erst nach dem das ganze geld bezahlt wurde  befristen wird  ich weiss es nicht ob das geht ...??
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schweitzer
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Antwort #5 - 08.01.2009 um 08:42:57
 
namrearak schrieb am 08.01.2009 um 00:31:52:
die drei jahren waren aber zu der zeit punk nicht abgelaufen.


Hmm, dann verstehe ich die sache nicht wirklich ...

namrearak schrieb am 08.01.2009 um 00:31:52:
da das gesamte erst nach dem das ganze geld bezahlt wurdebefristen wirdich weiss es nicht ob das geht ...?? 


Den Antrag kannst Du jetzt schon stellen, bei der ABH, über die seinerzeit Deine Abschiebug/Ausweisung lief. Die sollten Dir auch sagen können, ob die Einreisesperre nach wie vor für ganz Schengen (was ich mir wegen der offenbar erlaubten Einreise nach Polen allerdings dann nicht erklären könnte) oder nur noch für Deutschland gilt. - Wann und bis wann dann befristet wird, ist eine einzelfallbezogene Sache, die von hier aus nicht vorauszusagen ist. Wichtig: Der Befristungsantrag sollte eine Begründung enthalten.

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namrearak
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Antwort #6 - 08.01.2009 um 13:48:37
 
die haben es mir mit geteilt wo ich am Anfang den Antrag auf ein befristung gestellt habe, das es für Deutschland und ganze schengen ist.

und habe jetzt da ich ja schon in schengen wohne, ein antrag gestellt das es zum mindesten jetzt sofort fur das schengen aufgehoben werden soll. jetzt weiss ich nicht ob die das machen. Danke.
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reinhard
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Antwort #7 - 08.01.2009 um 16:16:23
 
Es ist möglich, dass der Eintrag für Schengen schon aufgehoben wurde - entweder deine ABH war so nett, oder die polnischen Behörden haben das wegen Deiner Ehe gemacht. Aber da es auch sein kann, dass das nicht ordentlich erledigt wurde - beantrage das lieber sofort noch mal bei deiner ABH und schicke ihnen eine Kopie Deiner Aufenthaltserlaubnis für Polen.

Nicht dass Du im Urlaub in Spanien Probleme bekommst.
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namrearak
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Antwort #8 - 08.01.2009 um 16:36:01
 
Vielen dank Reinhard für dein Antwort.. ich habe den Antrag für befristung vor 8 Monate gestellt und seitdem sind wir auch im Kontakt und den Antrag für schengen habe ich vor 2 Monaten gestellt. ich habe ABH heute angerufen der sagt das er schon fertig hat und mir die nächste tage es schickt ..Was soll das bedeuten? gibt es die möglichkeit das es für schengen schon aufgehoben ist? Danke
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reinhard
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Antwort #9 - 08.01.2009 um 18:12:04
 
Ja, die Möglichkeit besteht. Er will Dir vermutlich am Telefon keine klare Auskunft geben, weil es ja auch jemand anders sein könnte, der nur Deine Stimme nachmacht. Also warte auf den Brief, der sollte ja in ein bis zwei Wochen da sein, und vielleicht ist Dein erstes Problem schon gelöst.

Wenn Du ohne SIS-Eintrag mit dem polnischen Aufenthaltstitel visumfrei in Europa reisen darfst, musst Du trotzdem auf die Aufhebung der Sperre für Deutschland warten, bevor Du nach Deutschland fährst. Du darfst so lange auch nicht durchfahren, sondern musst mit dem Schiff nach Schweden oder über die Slowakei nach Frankreich.
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Antwort #10 - 08.01.2009 um 18:53:26
 
vielen dank für den Antwort

habe noch ein frage..

konnte Deutschland jetzt immer noch sagen das es für ganze schengen bleiben soll. was auch heißen wurde das ich aus Polen raus muss?

konnten sie mir das bitte klaren ? Danke.
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reinhard
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Antwort #11 - 08.01.2009 um 19:17:46
 
Nein. Wenn Polen Dich reingelassen hat, gilt das. Normalerweise gucken die vorher bei SIS nach und entscheiden dann, ob sie Dich trotz deutscher Sperre reinlassen - wenn Du mit einer Polin verheiratet bist, ist das meistens wichtiger als die Sperre.

Sobald sie dich reinlassen, müsstest Du gleichzeitig keine Sperre mehr haben. Aber, wie gesagt, warte noch mal auf den Brief Deiner Ausländerbehörde, dann hast Du eine klare schriftliche Information.

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Antwort #12 - 08.01.2009 um 19:36:32
 
weisst du was reinhard??

ich habe mein Antrag auf ein aufenthalt in Polen erst 9 tage vor den Beitritts des schengene beantragt also Polen war ab 21.12.2007 im schengen und ich habe es am 12,12,2007 beantragt und nach 3 monate prüfung bis auf die Scheinehe hat Polen mir ein aufenthaltstitel erteilt. meinst du die haben damals auch im SIS nachgeprüft?? Danke
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namrearak
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Antwort #13 - 08.01.2009 um 19:39:20
 
Die haben es ja bei der Polizei, grenzen und innenministerium geprüft
ich weiss nur nicht ob die damals im SIS nach geschaut haben.
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reinhard
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Antwort #14 - 08.01.2009 um 19:42:46
 
namrearak schrieb am 08.01.2009 um 19:36:32:
weisst du was reinhard??

ich habe mein Antrag auf ein aufenthalt in Polen erst 9 tage vor den Beitritts des schengene beantragt also Polen war ab 21.12.2007 im schengen und ich habe es am 12,12,2007 beantragt und nach 3 monate prüfung bis auf die Scheinehe hat Polen mir ein aufenthaltstitel erteilt. meinst du die haben damals auch im SIS nachgeprüft?? Danke


Es hilft Dir nichts, wenn ich jetzt rate.
In dem Brief, den Du bekommst, wird es drinstehen.

Aber wenn Du in Polen einen legalen Aufenthalt hast, dann kann Deutschland Dir keine Sperre für Polen geben. Und normalerweise darfst Du mit einem polnischen Aufenthaltstitel in alle anderen Länder reisen (außer nach Deutschland, wo die Sperre weiter gilt).
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