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Schengenweite Einreisesperre? (Gelesen: 26.682 mal)
namrearak
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Antwort #15 - 08.01.2009 um 19:45:09
 
Vielen Dank ihr habt mir sehr geholfen..

ich bin nur bisschen stressig und kann sogar Nacht nicht schlaffen ..

ich danke für eure antworten ..
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Daddy
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Antwort #16 - 08.01.2009 um 19:51:27
 
Es könnte doch aber auch so sein, dass alles seinen geregelten Weg ging...

Du sagst, dass du im Dezember 2007 nach Polen gekommen bist, seit dem 21.12.2007 ist Polen Schengen- Vollanwender.

Nun ist mir aktuell nicht bekannt, seit wann Polen im Vorgriff Zugriff auf das SIS hatte und so gegebenenfalls ins Konsultationsverfahren ging.

Ich kann mir vorstellen, dass der polnische AT erst erteilt wurde, nachdem D die SIS- Ausschreibung zurückgenommen hat, das Konsultationsverfahren also ordnungsgemäß durchgeführt wurde.

Aber wie andere schon gesagt haben, abschließend kann dass nur deine ABH beantworten.

Im Übrigen sieht Art. 21 SDÜ eine Einschränkung der Reiserechte nur bei nationalen Ausschreibungen für das entsprechende Land vor... rein schengensystematisch darf es keine SIS- Ausschreibung zur Einreiseverweigerung für Personen geben, die sich rechtmäßig (mit AT) in einem Schengenstaat aufhalten.

Daddy Zwinkernd

Änderung:
...etwas lang für mein Post gebraucht Zwinkernd
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namrearak
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Antwort #17 - 08.01.2009 um 20:00:19
 
Vielen dank Daddy Smiley
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Antwort #18 - 08.01.2009 um 20:24:46
 
ich habe noch ein frage ...

ich habe noch 49 tage aufenthalt auf mein aufenhaltstittel (es wurde schon für verlängerung bereits beantragt) und mein frage ist
Darf ich jetzt nach dänemark fahren um mein Schwester zu besuchen? oder muss muss mein aufenthalt mindestens noch 3 Monate gültig sein bevor es endet
gibt es so was oder kann ich bis letzte Tag ausreisen?? Danke
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Daddy
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Antwort #19 - 08.01.2009 um 20:31:53
 
namrearak schrieb am 08.01.2009 um 20:24:46:
Darf ich jetzt nach dänemark fahren um mein Schwester zu besuchen?

Ja

namrearak schrieb am 08.01.2009 um 20:24:46:
oder muss muss mein aufenthalt mindestens noch 3 Monate gültig sein bevor es endet  

Nein

Du darfst dich während der Gültigkeit in DK aufhalten... am letzten Tag solltest du jedoch wieder in Polen sein... besser noch ein paar Tage vorher, um die Verlängerung des AT in den Pass (den du hoffentlich hast) eintragen zu lassen.

Daddy

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Antwort #20 - 08.01.2009 um 20:42:27
 
Smiley warum schreiben sie hoffentlich ?? gibt es die möglichkeit das die es mir nicht geben ?

sonst habe ich es .. und Polen gibt es nicht auf Pass sondern ein Karte ..Danke ..
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Daddy
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Antwort #21 - 08.01.2009 um 20:57:36
 
Hoffentlich bezog sich auf deinen Pass, denn ohne Pass keine Reise Zwinkernd

Die polnische Karte dürfte nur der AT sein, der Pass muss aber auch dabei sein...

Daddy
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Antwort #22 - 08.01.2009 um 20:59:37
 
Vielen dank für den antworten .

sie haben mir viel geholfen. ich Wunsche ihnen ein schone Abend noch.
Smiley
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Antwort #23 - 11.01.2009 um 13:57:09
 
Für weitere antworten währe ich sehr dankbar. Libe grüsse  an allen die hier sind..
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Antwort #24 - 12.01.2009 um 17:42:24
 
Hallo Freunde,
mein polnische ABH will jetzt von mir ein Bescheid dafür das ich mit Deutsche ABH wegen mein Befriedung der einreisesperre im Kontakt bin, und ich habe dafür bei der ABH angerufen und den Beamter darum gebieten. er hat gesagt das er das demnächst mir sendet,

oder sollte ich schriftlich darum bieten?
wird er es mir auch so senden???

würde mich über ein schnelles Rat sehr freuen, den ich möchte morgen da anrufen.. Traurig DANKE

Zu den letzte Beitrag, die Polnische ABH will es jetzt weil ich mein aufenthalt hier zum Verlängerung beantragt habe.. Danke


Tippi Änderung:
Ich habe deine Postings zusammengefügt.
Bitte nutze doch die Änderungsmöglichkeit.
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Antwort #25 - 12.01.2009 um 18:42:12
 
namrearak schrieb am 12.01.2009 um 17:42:24:
oder sollte ich schriftlich darum bieten?
wird er es mir auch so senden???


Woher sollen wir das wissen? Er sagt, er schickt Dir das. Du fragst uns, ob er das wirklich macht.

Frag seine Frau.

Wenn Du sicher sein willst, schick noch einen kurzen freundlichen Brief, Fax oder Mail. Aber wenn er am Telefon zusagt, den Brief loszuschicken, warum sollte er das dann nicht machen?
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namrearak
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Antwort #26 - 12.01.2009 um 19:15:07
 
Reinhard

ich meinte damit nur ob alles schrifflich sein muss ... nicht mehr.
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Zak
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Antwort #27 - 12.01.2009 um 19:34:27
 
namrearak schrieb am 12.01.2009 um 19:15:07:
schrifflich sein muss 


Hi namrearak,

schriftlich ist immer besser. So hast Du immer einen Nachweis
in der Hand !!

ende
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namrearak
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Antwort #28 - 13.01.2009 um 00:26:58
 
Danke Zak..
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Antwort #29 - 14.01.2009 um 18:34:41
 
Hallo Lieber Freunde

ich habe den Brief von ABH bekommen, und da steht das  über mich weiter in SIS Ausschreibung gibt. also das mein einreisesperre für schengen ist, und das er damit einverstanden ist das ich weiter in Polen bleibe,,

he was soll das den heißen? wenn ich in Polen ein AT besitze wie kann mein einreisesperre für ganze schengen sein? wenn ich mit polnische AT in ganze schengen reisen darf (ohne Deutschland natürlich)

Danke für eure antworten ...
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