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Schengenweite Einreisesperre? (Gelesen: 26.484 mal)
Zak
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
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Antwort #45 - 19.01.2009 um 19:59:25
 
Hi namrearak,

da guck mal hier http://www.info4alien.de/mick/faq.htm#38

ende
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namrearak
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Antwort #46 - 19.01.2009 um 21:37:09
 
Vielen Dank Zak  Zwinkernd

Ich habe noch ein frage,
mein ABH sagt, da meine Frau kein Deutsche ist und nur in Deutschland wohnt und dort studiert, wird mein einreisesperre nur nachdem ich ganze Abschiebungkosten bezahlt habe befristet, (bei Deutsche Ehegatten z.B.wird es während der raten befristet) gibt es eigentlich einen gesetzt womit ich mich dagegen Beschwerden konnte?? das es trotzdem jetzt befristet wird? Danke
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cabbi1971
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Antwort #47 - 19.01.2009 um 22:42:24
 
Hallo,

ich versteh das ganze Theater nicht...Du bist doch mit einer Polin verheiratet und genießt demzufolge abgeleitete Freizügigkeit (in der EU- ausser Polen). Eine bestehende SIS Ausschreibung muss daher gelöscht werden. Und Deutschland kann Dich nur unter bestimmten Voraussetzungen national ausschreiben. Es kommt darauf an, aus welchen Gründen Du abgeschoben worden bist.
???

cabbi
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namrearak
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Antwort #48 - 20.01.2009 um 13:11:02
 
Ich wurde nach dem 58 I AufenthG abgeschoben.

die sache verstehe ich auch nicht genau,
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reinhard
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Antwort #49 - 20.01.2009 um 19:13:47
 
namrearak schrieb am 19.01.2009 um 21:37:09:
mein ABH sagt, da meine Frau kein Deutsche ist und nur in Deutschland wohnt und dort studiert, wird mein einreisesperre nur nachdem ich ganze Abschiebungkosten bezahlt habe befristet, (bei Deutsche Ehegatten z.B.wird es während der raten befristet) gibt es eigentlich einen gesetzt womit ich mich dagegen Beschwerden konnte?? das es trotzdem jetzt befristet wird? Danke


Nein, so direkt gibt es das nicht. Es ist aber tatsächlich so: Auch wenn Du keine Einreisesperre hättest, wäre es für eine ausländische Studentin nicht leicht, die Zustimmung zu einem Visum zu erreichen.

Wie lange brauchst Du denn mit der Ratenzahlung noch? Wenn Du gegen die Sperre gerichtlich vorgehen willst, ist immer die Frage, ob das Gericht schnell entscheidet. Du musst Anwalt und Gerichtsgebühren im voraus bezahlen, und Du kannst verlieren.

Es könnte für Dich sinnvoller sein, das Geld für die Ratenzahlung zu verwenden und schnell damit fertig zu werden – dann wird die Sperre ja aufgehoben.
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namrearak
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Antwort #50 - 20.01.2009 um 20:20:53
 
Aber wozu den ein Visum??? ich habe doch ein AT womit ich ohne Visum einreisen darf naja jetzt kann ich ja ehe nicht wegen mein einreisesperre  Griesgrämig

mein Abschiebungkosten waren 7000 Euro und davon habe ich 4000 schon bezahlt..

P.s: aber mein Frau ist EU Bürgerin, und sie hat doch ein Freizügigkeit und sie arbeitet auch in Deutschland
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namrearak
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Antwort #51 - 20.01.2009 um 20:27:29
 
Habe ein andere frage,,,,,,,,

Ich wurde nach dem 58 I AufenthG abgeschoben. und auf wie lange zeit würden die es befristen? z.B. 3 oder 4 Jahren oder 5 ????

hat  jemand Ahnung?
und das mein ABH in Schleswig-holstein ist, macht das ein unterschied???

DANKE Zwinkernd
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Zak
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Antwort #52 - 21.01.2009 um 07:34:54
 
Hi namrearak,

die genauen Fristen kann Dir nur die zuständige ABH
mitteilen. Am Besten dort mal nachfragen.

ende
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reinhard
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Antwort #53 - 21.01.2009 um 11:45:33
 
namrearak schrieb am 20.01.2009 um 20:27:29:
und das mein ABH in Schleswig-Holstein ist, macht das ein unterschied???


Und Schleswig-Holstein ist immer ein Unterschied. Hier kannst Du bei der Ausländerbehörde immer anrufen und fragen, Du kannst auch bei der Fachaufsicht im Innenministerium fragen.

Ich glaube, bei Dir ist die Frist nicht das Problem, sondern die Bezahlung der restlichen 3000 Euro.
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namrearak
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Antwort #54 - 21.01.2009 um 13:19:47
 
Die restlichen 3000 Euro werde ich spätestens im märz bezahlt haben. ich hoffe das es dann befristet wird  Zwinkernd
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reinhard
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Antwort #55 - 21.01.2009 um 13:24:25
 
namrearak schrieb am 21.01.2009 um 13:19:47:
Die restlichen 3000 Euro werde ich spätestens im märz bezahlt haben. ich hoffe das es dann befristet wird  Zwinkernd


Ich denke, wenn es im März 2009 sowieso erledigt ist, ist das Bezahlen der schnellste Weg. Alles andere würde länger dauern.

Wenn Du die letzte Rate überwiesen hast, schick auf jeden Fall parallel einen Brief: Bitte um eine Bestätigung, dass keine Schulden mehr offen sind. Wenn das Landesamt beteiligt ist, könnten sie auch Zinsen berechnen, so dass ein "Rest" bleibt. Da solltest Du schriftlich anfragen, damit Du sicher bist.
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Antwort #56 - 21.01.2009 um 13:36:10
 
Vielen dank für den Rat. Zwinkernd

ich habe vor etwa 8 Monate bevor ich kosten bezahlt habe, habe ich ein Antrag gestellt und gesagt das Mann auf die Zinsen verzichten soll, und der ABH war damit einverstanden, das reicht doch. oder soll ich trotzdem schreiben??. Danke.
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reinhard
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Antwort #57 - 21.01.2009 um 13:44:56
 
Ich würde auf jeden Fall mit der letzten Rate einen Brief schicken mit der Bitte um Bestätigung. Es kann immer mal eine Zahlung falsch oder verzögert gebucht werden, weil Du ja nicht an die Ausländerbehörde, sondern an die Kreisverwaltung überweist. Mit der Bestätigung bist du sicher. Es gibt hier auch Ausländerbehörde, die die Abschlusszahlung unaufgefordert bestätigen. Schick einfach den Brief, die paar Cent hast Du auch noch, und dadurch kommt Deine Akte mit dem Befristungsantrag wieder ganz nach oben auf den Stapel.
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Antwort #58 - 21.01.2009 um 13:48:58
 
es mal danke für eure Aufmerksamkeit,

ich war gestern bei mein polnische ABH wegen mein Verlängerung wegen AT. und dort habe ich gefragt ob ich jetzt nach Dänemark fahren kann, Mann hat gesagt ich soll mich bei Dänische Konsulat wenden und sie werden es entscheiden ob ich ein Visum bekomme oder nicht,weil ich zwei      
einreisesperren für das Gebiet des schengener Staaten habe,
mein frage ist was ist wenn ich jetzt mit Polnischen AT einfach nach Dänemark fahre??
und was bedeutet ZWEI einreisesperren?
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reinhard
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Antwort #59 - 21.01.2009 um 13:56:08
 
Ich würde dem Rat folgen und diese Frage dem dänischen Konsulat stellen. Besser wäre es, erst die Einreiseperren aufheben zu lassen.

Über die zweite Einreisesperre müsstest Du uns etwas sagen, nicht wir Dir. In welchem anderen Land warst Du schon illegal? Wurdest Du schon aus einem anderen Land abgeschoben, eventuell zurück nach Deutschland?
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