Es könnte doch aber auch so sein, dass alles seinen geregelten Weg ging...
Du sagst, dass du im Dezember 2007 nach Polen gekommen bist, seit dem 21.12.2007 ist Polen Schengen- Vollanwender.
Nun ist mir aktuell nicht bekannt, seit wann Polen im Vorgriff Zugriff auf das SIS hatte und so gegebenenfalls ins Konsultationsverfahren ging.
Ich kann mir vorstellen, dass der polnische
AT erst erteilt wurde, nachdem D die SIS- Ausschreibung zurückgenommen hat, das Konsultationsverfahren also ordnungsgemäß durchgeführt wurde.
Aber wie andere schon gesagt haben, abschließend kann dass nur deine
ABH beantworten.
Im Übrigen sieht Art. 21 SDÜ eine Einschränkung der Reiserechte nur bei nationalen Ausschreibungen für das entsprechende Land vor... rein schengensystematisch darf es keine SIS- Ausschreibung zur Einreiseverweigerung für Personen geben, die sich rechtmäßig (mit AT) in einem Schengenstaat aufhalten.
Daddy
Änderung: ...etwas lang für mein Post gebraucht