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EB-Urkunde ausgestellt, aber... (Gelesen: 22.723 mal)
Linda.1001
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Antwort #45 - 01.12.2008 um 15:14:57
 
schweitzer schrieb am 01.12.2008 um 13:49:54:
Ja. Und anderes wäre möglich, weshalb ich sowas auch auf gar keinen Fall unterschreiben würde. Die Rechtslage ist hier völlig eindeutig. Ralf hat dazu alles Nötige geschrieben. -


Würde es wirklich nichts bringen wenn er z B nach NRW oder Rheinland-Pfalz umziehen würde? Vllt ist die ABH dort anderer Auffassung?

Als ich das von Me4Ever gelesen habe, hab ich mich erschrocken, weil mein Verlobter auch die EB beantragt hat. Ich hoffe, dass sie nicht das gleiche mit ihm machen...
Griesgrämig
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Antwort #46 - 01.12.2008 um 15:23:50
 
Linda.1001 schrieb am 01.12.2008 um 15:14:57:
Würde es wirklich nichts bringen wenn er z B nach NRW oder Rheinland-Pfalz umziehen würde?


Nee, das macht, glaube ich, jetzt keinen Sinn mehr, denn me4ever ist ja faktisch und tatsächlich bereits eingebürgert. Das ergibt sich aus me4evers Darstellung und auch aus dem Kontext von Antwort #36 von Ralf. Es existiert sogar die EB-Urkunde, man ist nur nicht bereit, sie ihm auszuhändigen. - Eine EBH in einem anderen Bundesland hätte also eigentlich gar nichts mehr zu tun ...

Ich denke, er wird es in Bayern durchkämpfen müssen. Mehr weiß ich dazu nicht.

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Antwort #47 - 01.12.2008 um 16:30:10
 
schweitzer schrieb am 01.12.2008 um 15:23:50:
denn me4ever ist ja faktisch und tatsächlich bereits eingebürgert.


nein, Deutscher wird er erst mit Aushändigung der EB-Urkunde. Vorher ist er kein Deutscher - es gibt da keine Graustufen.

Eine Wohnsitzänderung halte ich trotzdem nicht für sonderlich sinnig (ich hatte meine Einstellung dazu aber ohnehin schonmal geschrieben).

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Antwort #48 - 01.12.2008 um 18:44:36
 
Muleta schrieb am 01.12.2008 um 16:30:10:
nein, Deutscher wird er erst mit Aushändigung der EB-Urkunde. Vorher ist er kein Deutscher - es gibt da keine Graustufen.




Da hab ich eine Frage (noch eine!). wann werden die Behörden informiert das man Deutscher geworden sei?

Zum erstenmal komme ich durch die Passkontrolle im Flughafen ohne so viele Fragen UND mit einem Lächeln durch! kann es sein, dass ich schon am PC als Deutscher eingetragen bin? oder war nur ein Zufall!
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Antwort #49 - 01.12.2008 um 18:58:58
 
Me4Ever schrieb am 01.12.2008 um 18:44:36:
Da hab ich eine Frage (noch eine!). wann werden die Behörden informiert das man Deutscher geworden sei?

Je nachdem, auf jedenfall muss dir zuerst die EB Urkunde überreicht werden, sonst bist du noch nicht deutscher Staatsbürger.

Zitat:
Zum erstenmal komme ich durch die Passkontrolle im Flughafen ohne so viele Fragen UND mit einem Lächeln durch! kann es sein, dass ich schon am PC als Deutscher eingetragen bin? oder war nur ein Zufall!  

Wieso Zufall?
Sollen doch immer nett sein, zumindest höflich.

Nachtrag: Wichtige Stelle fett markiert.
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Antwort #50 - 15.12.2008 um 21:29:04
 
Update:

nachdem die EBH die Akte wieder an die Regierung zurückgeschickt hat, hab ich heute einen Brief von der Regierung bekommn. Der Brief ist beigefügt!  hä?

Meine Frage hier wäre: wenn ich gegen diesen Bescheid vor Gericht klage, und dann in zwischen einen Widerrufverfahren eingeleitet würde, was würde dann was mir der Klage passiert?
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Antwort #51 - 16.12.2008 um 12:56:01
 
noch was, ich verstehe ich es nicht ganz, wenn die Entscheidung des BAMFs bei der Einbürgerung keine Rolle spielt, wieso müsste ich über Monate auf die Entscheidung warten?

kann eigentlich die Regierung von MittelFranken entscheiden ob ein Asylberechtigter nicht mehr velfolgt ist?

ich glaub, es geht jetzt total Verkehrt  Ärgerlich
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Antwort #52 - 16.12.2008 um 15:03:22
 
Me4Ever schrieb am 16.12.2008 um 12:56:01:
kann eigentlich die Regierung von MittelFranken entscheiden ob ein Asylberechtigter nicht mehr velfolgt ist?

Kann sie natürlich nicht, tut sie auch nicht.

Siehe meine Antwort #33.
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Antwort #53 - 18.12.2008 um 19:16:31
 
Ralf schrieb am 16.12.2008 um 15:03:22:
Kann sie natürlich nicht, tut sie auch nicht.

Siehe meine Antwort #33.



Hallo Ralf,

Was würdest du hier an meiner Stelle machen?

ich sehe im schreiben nur eine Empfehlung, erst nicht ein Verlangen! sollen Sie mir doch eine Antwort geben, oder bleibt dann so die Akte nur im Schrank liegen?




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Antwort #54 - 19.12.2008 um 11:08:35
 
Ralf schrieb am 30.11.2008 um 01:38:33:
Wenn das alles nicht zum Ziel führt, wird man
evtl. ein Verfahren zur Rücknahme des Verwaltungsaktes
einleiten.

Auch wenn ich vermute, dass das letztlich vor Gericht scheitern
wird: Wer will sich denn absichtlich so einem Stress aussetzen?


Kann er nicht gegen den Bescheid klagen? Oder würde sich eine Klage negativ darauf auswirken?

Begründen könnte man die Klage doch damit, dass sich die EBH gegen die Einbügerung 'einsetzt' und somit eine Rücknahme eines Verwaltungsaktes?

@ Me4Ever: Ist ein RA schon eingeschaltet?

Lg
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Antwort #55 - 19.12.2008 um 11:15:07
 
Linda.1001 schrieb am 19.12.2008 um 11:08:35:
Kann er nicht gegen den Bescheid klagen? 

Es gibt keinen Bescheid, nur eine Erklärung/Empfehlung, rechtlich gesehen ist das so ziemlich dasselbe wie Prosa.
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Antwort #56 - 19.12.2008 um 15:22:45
 
Aber er hat doch einen Anspruch auf eine Bescheidung des Einbügerungsantrages oder? Der ist eindeutig zweideutig beschieden...
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Antwort #57 - 19.12.2008 um 15:26:49
 
Linda.1001 schrieb am 19.12.2008 um 15:22:45:
Bescheidung des Einbügerungsantrages 
Was meinst du damit, dass der Antrag auf EB abgelehnt wird?

Das wird wohl so kommen, wenn er auf die Bescheidung besteht( falls sich die Behörde/Regierung nicht eines besseren besinnt).
Dann wäre der Klageweg eröffnet, k.A. ob er auf Länderebene damit durchkommen würde.
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Antwort #58 - 19.12.2008 um 17:27:15
 
maki schrieb am 19.12.2008 um 15:26:49:
[....], dass der Antrag auf EB abgelehnt wird?


Nein, dem Antrag ist im Prinzip ja schon zugestimmt worden.
Aber ich glaube das geht langsam an juristische Haarspalterei. öhm





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Antwort #59 - 20.12.2008 um 14:35:28
 
Linda.1001 schrieb am 19.12.2008 um 17:27:15:
Nein, dem Antrag ist im Prinzip ja schon zugestimmt worden.
Aber ich glaube das geht langsam an juristische Haarspalterei. öhm


Klage auf Durchführung der Einbürgerung durch vorbehaltslose Überreichung der Einbürgerungsurkunde?

Gruß, ULF






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« Zuletzt geändert: 20.12.2008 um 15:04:42 von Ralf » 
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