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AE gem. §18 mit einschränkung (Gelesen: 1.080 mal)
Gnaoui
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13.01.2009 um 09:35:38
 
Hallo zusammen,

zuerst möchte ich Allen ein frohes neues Jahr wünschen.

ich habe noch ein AE gem. §18 mit einschräkung auf dem Arbeitgeber. Ist es ausreichend für einen Einbürgerungsantrag gem. §8 ?

schöne Grüße

gnaoui
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Odysseus
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... grinsend grüßt der
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Antwort #1 - 13.01.2009 um 11:37:52
 
ja, AE nach 18 AufenthG ist ausreichend für die EB, egal ob nach § 8 oder § 10 StAG
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Es ist schon alles gesagt, nur noch nicht von allen.
 
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Gnaoui
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Antwort #2 - 13.01.2009 um 11:44:48
 
naja in München hat mir die SB erzählt, ich sollte warten bis die Einschränkung wegfällt.
Manchmal kommt es mir vor, dass in Bayern eigene Gesetze haben  hä?
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« Zuletzt geändert: 13.01.2009 um 12:07:15 von Gnaoui »  
 
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