Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seiten: 1 2 3 4 5 
Thema versenden Drucken
EB-Urkunde ausgestellt, aber... (Gelesen: 22.720 mal)
Me4Ever
Themenstarter Themenstarter
Senior Member
****
Offline


egal was, es läuft immer
schief


Beiträge: 111

N, Bayern, Germany
N
Bayern
Germany
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch :)
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: EB-Urkunde ausgestellt, aber...
Antwort #30 - 27.11.2008 um 21:55:28
 
Muki schrieb am 27.11.2008 um 01:17:07:
Ich könnte mir außerdem auch vorstellen, dass es auch ev. was bringen würde, den zuständigen Richter in Ansbach zu kontaktieren


was meinst du mit Richter? Gerichtsrichter? wo soll ich den finden?

Linda.1001 schrieb am 27.11.2008 um 01:36:42:
Oder hab ich da was verpasst? Ich sehe den berühmten Haken nicht...


Linda, du hast nichts verpasst, dies gelten in Deutschland, und nicht in Bayern. das haben die bei der EBH mir auch mal gesagt, als die damals den Bescheid des BAMFs nicht  wahrnehmen wollten!


Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Ulf
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: EB-Urkunde ausgestellt, aber...
Antwort #31 - 28.11.2008 um 12:55:09
 
Muki schrieb am 27.11.2008 um 01:17:07:
Ich könnte mir außerdem auch vorstellen, dass es auch ev. was bringen würde, den zuständigen Richter in Ansbach zu kontaktieren.


Formlos den Ausgang eines möglichen Verwaltungsrechtsstreits besprechen? Schon den Versuch halte ich für eine völlig mißglückte Idee.

Ich würde es über http://www.bayern.landtag.de/cps/rde/xchg/SID-0A033D45-734DF666/www/x/-/www/26_2... und http://www.bayern.landtag.de/cps/rde/xbcr/SID-0A033D45-621A11FE/www/dateien/Bros... versuchen.

Gruß, ULF
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Linda.1001
Full Top-Member
***
Offline


I love i4a


Beiträge: 326

tief im Ruhrgebiet, Nordrhein-Westfalen, Germany
tief im Ruhrgebiet
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: female
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: EB-Urkunde ausgestellt, aber...
Antwort #32 - 29.11.2008 um 03:43:28
 
Me4Ever schrieb am 27.11.2008 um 21:55:28:
Linda, du hast nichts verpasst, dies gelten in Deutschland, und nicht in Bayern. das haben die bei der EBH mir auch mal gesagt, als die damals den Bescheid des BAMFs nicht  wahrnehmen wollten!





Die wollten den nicht wahrnehmen? Ja, aber es heisst doch BUNDESAMT und nicht BUNDESAMT mit Ausnahme Freistaat Bayern!

Also irgendwann langts ums auf bayrisch zu sagen....

Ich glaube, da kann man nur mit nem RA was machen, wenn die sogar den Bescheid des BAMF ignorieren....oder gibts dafür eine bayrische Rechtsgrundlage von der ich nix weiss?



LG
Zum Seitenanfang
  

„Es ist mehr wert, jederzeit die Achtung der Menschen zu haben, als gelegentlich ihre Bewunderung.“

Jean-Jacques Rousseau
 
IP gespeichert
 
Ralf
i4a-team
*****
Offline


Moin Moin ;)


Beiträge: 8.042

Oldenburg, Niedersachsen, Germany
Oldenburg
Niedersachsen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ex-Mitarbeiter EBH
Staatsangehörigkeit: oldenburgisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: EB-Urkunde ausgestellt, aber...
Antwort #33 - 29.11.2008 um 12:42:23
 
Linda.1001 schrieb am 29.11.2008 um 03:43:28:
wenn die sogar den Bescheid des BAMF ignorieren

Das tun sie ja gar nicht. Sie sind lediglich der Auffassung,
dass Asylberechtigte nicht unter Hinnahme von Mehrstaatig-
keit eingebürgert werden, wenn es um § 8 geht.

Letztlich wird das nur Verzögerungstaktik sein, aber es ist
klar, dass man dagegen angehen muss. Die Frage ist nur,
wie man das am besten anstellt.
Zum Seitenanfang
  

...
 
IP gespeichert
 
reinhard
Global Moderator
****
Offline




Beiträge: 15.189

Kiel, Schleswig-Holstein, Germany
Kiel
Schleswig-Holstein
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: EB-Urkunde ausgestellt, aber...
Antwort #34 - 29.11.2008 um 20:48:46
 
@ralf

Ist es nicht ein Trick mehr?

Der zukünftige Deutsche Me4Ever hat doch geschrieben, er sollte die Einbürgerungsurkunde bekommen mit einem Auflagenbescheid, dass er zusichert, sich innnerhalb von drei Monaten nach der Einbürgerung beim ehemaligen Staat ausbürgern zu lassen. Wenn er unterschreibt, soll er die Urkunde bekommen.

Wenn er unterschreibt und die Urkunde bekommt, wird er Deutscher und hat keinen blauen Pass mehr. Die Kalkulation der EB-Behörde (unterstelle ich mal): Als Deutscher wird er nicht mehr verfolgt, ergo ist der Kontakt mit dem Konsulat / Botschaft des früheren Verfolgerstaates zumutbar.

Er würde also eingebürgert unter Hinnahme der Mehrstaatlichkeit, wenn er zusagt, auf diese innerhalb von drei Monaten zu verzichten.
Zum Seitenanfang
  
Homepage https://www.facebook.com/reinhard.pohl.16  
IP gespeichert
 
Eduard
Silver Member
****
Offline


Laie, denkt manchmal etwas
quer


Beiträge: 1.796

Deutschland, Bayern, Germany
Deutschland
Bayern
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutscher
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: EB-Urkunde ausgestellt, aber...
Antwort #35 - 30.11.2008 um 00:30:13
 
reinhard schrieb am 29.11.2008 um 20:48:46:
Die Kalkulation der EB-Behörde (unterstelle ich mal): Als Deutscher wird er nicht mehr verfolgt, ergo ist der Kontakt mit dem Konsulat / Botschaft des früheren Verfolgerstaates zumutbar.


Das wäre unlogisch. Solange er noch die alte Staatsangehörigkeit hat (und genau darum geht es ja), ist er aus Sicht des Verfolgerstaats nach wie vor Inländer und kein Ausländer, also steht insofern einer weiteren Verfolgung nichts im Wege.

Wahrscheinlich ist der Hintergedanke der EBH: im Irak haben sich die Machtverhältnisse geändert, also ist die Verfolgung hinfällig und es ist zumutbar, sich um die Entlassung aus der alten Staatsangehörigkeit zu bemühen. Damit setzt sie sich aber über die Einschätzung des BAMF hinweg.

Was passiert eigentlich, wenn man der Auflage nicht nachkommt? Die Staatsangehörigkeit wird wieder entzogen?

Eduard
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Ralf
i4a-team
*****
Offline


Moin Moin ;)


Beiträge: 8.042

Oldenburg, Niedersachsen, Germany
Oldenburg
Niedersachsen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ex-Mitarbeiter EBH
Staatsangehörigkeit: oldenburgisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: EB-Urkunde ausgestellt, aber...
Antwort #36 - 30.11.2008 um 01:38:33
 
Eduard schrieb am 30.11.2008 um 00:30:13:
im Irak haben sich die Machtverhältnisse geändert, also ist die Verfolgung hinfällig

Das zu beurteilen ist sicher nicht die Aufgabe der EBH.
Aber wie ich schon sagte: darum wird's nicht gehen, sondern
lediglich um die Frage, ob Mehrstaatigkeit bei § 8 hingenommen
wird.

Zitat:
Was passiert eigentlich, wenn man der Auflage nicht nachkommt? Die Staatsangehörigkeit wird wieder entzogen?

Gute Frage. Einfach so entziehen ist natürlich nicht drin,
da hat schon das GG etwas dagegen. Vermutlich wird
man in so einem Fall zunächst versuchen, die Erfüllung
der Auflage mit Verwaltungszwangsmitteln durchzusetzen
(Zwangsgeld). Wenn das alles nicht zum Ziel führt, wird man
evtl. ein Verfahren zur Rücknahme des Verwaltungsaktes
einleiten.

Auch wenn ich vermute, dass das letztlich vor Gericht scheitern
wird: Wer will sich denn absichtlich so einem Stress aussetzen?
Ne, das muss auch anders gehen.
Zum Seitenanfang
  

...
 
IP gespeichert
 
Muki
Full Top-Member
***
Offline


Logik at home


Beiträge: 334

Stadt der Menschenrechte, Bayern, Germany
Stadt der Menschenrechte
Bayern
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: EB-Urkunde ausgestellt, aber...
Antwort #37 - 30.11.2008 um 07:43:11
 
Me4Ever schrieb am 27.11.2008 um 21:55:28:
was meinst du mit Richter? Gerichtsrichter? wo soll ich den finden?  

ulf schrieb am 28.11.2008 um 12:55:09:
Formlos den Ausgang eines möglichen Verwaltungsrechtsstreits besprechen? Schon den Versuch halte ich für eine völlig mißglückte Idee.

Da hatte ich mich leider verschrieben, ich meinte den Beamten der deinen Einbürgerungsvorgang bearbeitet hat, sorry.

Linda.1001 schrieb am 29.11.2008 um 03:43:28:
Also irgendwann langts ums auf bayrisch zu sagen....

Wieso bayrisch, das ist fränkisch, das ist nochmals eine Ecke anders.
des is gnoch ... heist es hier. Zwinkernd

Nach meiner Erfahrung hier hat es schon immer was gebracht, solch einen Vorfall in der NN zu publizieren. Zusätzlich kann man sich auch an den Ausländerbeirat der Stadt wenden,
http://www.auslaenderbeirat.nuernberg.de/info.htm
was auch schon geholfen hat.

Muki
Zum Seitenanfang
  

Es gibt keine dummen Fragen, sondern nur dumme Antworten!
 
IP gespeichert
 
Mikael321
Silver Member
****
Offline


Verheiratet mit Doppelstaatler


Beiträge: 1.635

9494, Liechtenstein
9494
Liechtenstein
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: EB-Urkunde ausgestellt, aber...
Antwort #38 - 30.11.2008 um 11:07:57
 
Ralf schrieb am 30.11.2008 um 01:38:33:
Vermutlich wird man in so einem Fall zunächst versuchen, die Erfüllung der Auflage mit Verwaltungszwangsmitteln durchzusetzen (Zwangsgeld).
Was spricht dagegen, die Deutsche Bürgerschaft erstmal zu nehmen. Dann schreibt TS einen Brief an die Irakische Botschaft ( Einschreiben Rückschein ), und bittet darum, ausgebürgert zu werden. Wie man so hört, reagieren die auf sowas ja nicht mal. Und selbst wenn, verlangen die bestimmt Sachen, die nicht erfüllbar sind. Kann ich nachweisen das ich mich darum bemüht habe, ( Durch Einschreiben ) und keine Antwort gekommen ist, habe ich es doch versucht. Mehr kann IMHO nicht verlangt werden. Unsere EB hat auch von meiner Frau verlangt, zu versuchen, sich innerhalb von 2 Jahren ausbürgern zu lassen. Sie kann nachweisen, das sie die Botschaft mehrmals angeschrieben hat, und keine Antwort bekommen hat, mehr kann sie nicht tun. Die EB hat das bisher auch nicht Interessiert. ( Ist jetzt 3 Jahre her, keine Nachfrage )


Michael
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Muki
Full Top-Member
***
Offline


Logik at home


Beiträge: 334

Stadt der Menschenrechte, Bayern, Germany
Stadt der Menschenrechte
Bayern
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: EB-Urkunde ausgestellt, aber...
Antwort #39 - 30.11.2008 um 15:46:30
 
Mikael321 schrieb am 30.11.2008 um 11:07:57:
Was spricht dagegen, die Deutsche Bürgerschaft erstmal zu nehmen.

Das dieses Begehren Ungesetzlich ist. Der TS hat ja bei seinem Einbürgerungsantrag erklärt, dass er sich zur Rechtsstaatlichen Ordnung in der BRD bekennt und nichts anderes macht er hier auch. Er kommt einem, dem Gesetz widersprechendem Verlangen, nicht nach.

Sicher ist es einfacher nach deinem beschriebenen Weg vorzugehen und sehr wahrscheinlich ist dieser auch erfolgsversprechend. Jedoch gibt es der ABH hier auch die Möglichkeit sich in ihrem ungesetzlichem Tun bestätigt zu verstehen und diesen Weg in Zukunft weiter zu beschreiten.

Muki
Zum Seitenanfang
  

Es gibt keine dummen Fragen, sondern nur dumme Antworten!
 
IP gespeichert
 
Linda.1001
Full Top-Member
***
Offline


I love i4a


Beiträge: 326

tief im Ruhrgebiet, Nordrhein-Westfalen, Germany
tief im Ruhrgebiet
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: female
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: EB-Urkunde ausgestellt, aber...
Antwort #40 - 01.12.2008 um 13:41:12
 
Meine Vermutung bzw Befürchtung wäre nur, dass er, wenn er die EB-Zusicherung unter Vorbehalt annimmt und unterschreibt,dass er die Mehrstattigkeit aufgibt, er damit aussagen würde, dass für ihn keine Gefahr mehr vom Verfolgerstaat ausginge. Möglich?
Zum Seitenanfang
  

„Es ist mehr wert, jederzeit die Achtung der Menschen zu haben, als gelegentlich ihre Bewunderung.“

Jean-Jacques Rousseau
 
IP gespeichert
 
schweitzer
Global Moderator
i4a-Ehrenmitglied
****
Offline


Das Herz hat Gründe, die
der Verstand nicht kennt.


Beiträge: 9.269

***, Mecklenburg-Vorpommern, Germany
***
Mecklenburg-Vorpommern
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Bundesrepublik Deutschland
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: EB-Urkunde ausgestellt, aber...
Antwort #41 - 01.12.2008 um 13:49:54
 
Linda.1001 schrieb am 01.12.2008 um 13:41:12:
Möglich?


Ja. Und anderes wäre möglich, weshalb ich sowas auch auf gar keinen Fall unterschreiben würde. Die Rechtslage ist hier völlig eindeutig. Ralf hat dazu alles Nötige geschrieben. -

Es ist nur dumm, dass me4ever das offensichtlich nun auch noch durchkämpfen muss - die Unterschrift unter seinem atavar ist bei ihm nur allzu wahr ...  Traurig

=schweitzer=
Zum Seitenanfang
  

"Das Reich der Freiheit beginnt dort, wo man für das Zurückstellen seines Egoismus nicht mehr bestraft wird."  -Daniela Dahn- "Ich bin mit meinem Menschsein derart ausgelastet, dass ich nur ganz selten dazu komme, Deutscher zu sein." -Volker Pispers-  +++  Mehr über mich erfährt man hier:
über schweitzer
Homepage  
IP gespeichert
 
maki
Gold Member
****
Offline


laie!


Beiträge: 4.510

Sydney, New South Wales, Australia
Sydney
New South Wales
Australia
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: EB-Urkunde ausgestellt, aber...
Antwort #42 - 01.12.2008 um 13:58:41
 
Hi schweitzer,

schweitzer schrieb am 01.12.2008 um 13:49:54:
Die Rechtslage ist hier völlig eindeutig.

leider ist das so nicht ganz der Fall, da Bayern eben die Anwendungshinweise nicht veröffentlicht  Ärgerlich

Spätestens auf Bundesebene sollte sie dann wieder eindeutig sein, hoffe das Me4Ever vorher schon eine pragmatische Lösung findet.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
schweitzer
Global Moderator
i4a-Ehrenmitglied
****
Offline


Das Herz hat Gründe, die
der Verstand nicht kennt.


Beiträge: 9.269

***, Mecklenburg-Vorpommern, Germany
***
Mecklenburg-Vorpommern
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Bundesrepublik Deutschland
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: EB-Urkunde ausgestellt, aber...
Antwort #43 - 01.12.2008 um 14:05:20
 
maki schrieb am 01.12.2008 um 13:58:41:
leider ist das so nicht ganz der Fall,


Einspruch, maki!

Die Rechtslage ist eindeutig, und die könnte auch durch Bayrische Anwendungshinweise nicht außer Kraft gesetzt werden. Insoweit sind Bayrische Anwendungshinweise hier nur sehr mäßig interessant ...

=schweitzer=
Zum Seitenanfang
  

"Das Reich der Freiheit beginnt dort, wo man für das Zurückstellen seines Egoismus nicht mehr bestraft wird."  -Daniela Dahn- "Ich bin mit meinem Menschsein derart ausgelastet, dass ich nur ganz selten dazu komme, Deutscher zu sein." -Volker Pispers-  +++  Mehr über mich erfährt man hier:
über schweitzer
Homepage  
IP gespeichert
 
maki
Gold Member
****
Offline


laie!


Beiträge: 4.510

Sydney, New South Wales, Australia
Sydney
New South Wales
Australia
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: EB-Urkunde ausgestellt, aber...
Antwort #44 - 01.12.2008 um 14:26:54
 
schweitzer schrieb am 01.12.2008 um 14:05:20:
Die Rechtslage ist eindeutig, und die könnte auch durch Bayrische Anwendungshinweise nicht außer Kraft gesetzt werden. Insoweit sind Bayrische Anwendungshinweise hier nur sehr mäßig interessant ...

Wenn man sich die (eher dünnen) im Gesetz stehenden Vorraussetzungen des §8 StAG ansieht, muss man doch zum Schluss kommen, dass so gut wie alles bei einer Ermessenseinbürgerung durch die Anwendungshinweise geregelt wird.
Solange man in Bayern nicht gegen das Gesetz verstösst, darf man es eben anders auslegen bzw. ausmalen.

Vielleicht gibt das bayerische Staatsangehörigkeitsgesetz etwas dazu her, werde mal ein bisschen Suchen.

Nicht falsch verstehen schweitzer, bin kein Freund dessen was Me4Ever da passiert, aber es ist ja auch nicht so das man sich in Bayern gar nicht an Gesetze hält, man hat dort halt nur eine eigene Interpretation davon, habe mich selbst schon oft genug darüber geärgert.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Seiten: 1 2 3 4 5 
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema