Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seiten: 1 2 3 ... 5
Thema versenden Drucken
EB-Urkunde ausgestellt, aber... (Gelesen: 22.722 mal)
Me4Ever
Themenstarter Themenstarter
Senior Member
****
Offline


egal was, es läuft immer
schief


Beiträge: 111

N, Bayern, Germany
N
Bayern
Germany
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch :)
Zeige den Link zu diesem Beitrag EB-Urkunde ausgestellt, aber...
25.11.2008 um 10:50:48
 
Hello,

nach längerem Warten habe ich eine Bescheinigung von der Regierung von Mittelfranken, dass meinem Antrag staatgegben wurde, oh man ich war so happy, bis ich bei der EBH Nürnberg war, um die Urkunde abzuholen.

da hat man mir Auflagenbescheid zum Unterschreiben gegeben, dass in 3 Monate meine Stag. aufgeben soll! naja Bin Asylberichtigter, EB antrag nach par. 8 gestellt, und den entsprechenden Punkt im Antrag, dass ich Bereit bin meine Stag. aufzugeben habe ich NICHT unterschrieben! was wurde dann staatgegeben?!?

die meinten jetzt ohne Unterschrift kriegen Sie die Urkunde nicht!

Kann man mir hier bitte einen Rat geben, was ich da machen sollte! ist das wirklich so kompliziert oder halt nur bei mir, wenn ich Recht drauf hab, wieso muss ich auf meine Rechte verzichten!!!

viele Grüße,
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Linda.1001
Full Top-Member
***
Offline


I love i4a


Beiträge: 326

tief im Ruhrgebiet, Nordrhein-Westfalen, Germany
tief im Ruhrgebiet
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: female
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: EB-Urkunde ausgestellt, aber...
Antwort #1 - 25.11.2008 um 15:59:34
 
Ja aber das verstehe ich jetzt auch nicht! Du bist doch Flüchtling bzw. Asylberechtigter, da wird doch vorrausgesetzt bzw. es hingenommen wegen der Staatsangehörigkeitsaufgabe.... hä?  (siehe meinem Thread zum Thema Dauer der EB)
Zum Seitenanfang
  

„Es ist mehr wert, jederzeit die Achtung der Menschen zu haben, als gelegentlich ihre Bewunderung.“

Jean-Jacques Rousseau
 
IP gespeichert
 
Me4Ever
Themenstarter Themenstarter
Senior Member
****
Offline


egal was, es läuft immer
schief


Beiträge: 111

N, Bayern, Germany
N
Bayern
Germany
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch :)
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: EB-Urkunde ausgestellt, aber...
Antwort #2 - 25.11.2008 um 16:01:08
 
hilft das vielleicht? das genau die gleiche Geschichte, oder?   unentschlossen
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Linda.1001
Full Top-Member
***
Offline


I love i4a


Beiträge: 326

tief im Ruhrgebiet, Nordrhein-Westfalen, Germany
tief im Ruhrgebiet
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: female
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: EB-Urkunde ausgestellt, aber...
Antwort #3 - 25.11.2008 um 17:33:56
 
Kannst du den Antragspunkt nach dem du deine Staatsangehörigkeit aufgibst nicht nachträglich unterschreiben?

Und wenn eine Einbürgerungsurkunde doch ausgestellt wurde, ist dann nicht schon das gange EB-Verfahren gelaufen?
Zum Seitenanfang
  

„Es ist mehr wert, jederzeit die Achtung der Menschen zu haben, als gelegentlich ihre Bewunderung.“

Jean-Jacques Rousseau
 
IP gespeichert
 
Ulf
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: EB-Urkunde ausgestellt, aber...
Antwort #4 - 25.11.2008 um 17:45:05
 
Linda.1001 schrieb am 25.11.2008 um 17:33:56:
Und wenn eine Einbürgerungsurkunde doch ausgestellt wurde, ist dann nicht schon das gange EB-Verfahren gelaufen?


So gut wie, abgeschlossen wird es hingegen mit der Überreichung der Urkunde.

Gruß, ULF
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Linda.1001
Full Top-Member
***
Offline


I love i4a


Beiträge: 326

tief im Ruhrgebiet, Nordrhein-Westfalen, Germany
tief im Ruhrgebiet
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: female
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: EB-Urkunde ausgestellt, aber...
Antwort #5 - 25.11.2008 um 20:32:05
 
Naja, aber meines Wissens nach hat er gar nichts falsch gemacht, denn wie sollte er denn als Flüchtling die Staatsangehörigkeit aufgeben? Das wird ja vorausgesetzt bzw. als gegeben angenommen so wie ich das verstanden habe.
Zum Seitenanfang
  

„Es ist mehr wert, jederzeit die Achtung der Menschen zu haben, als gelegentlich ihre Bewunderung.“

Jean-Jacques Rousseau
 
IP gespeichert
 
reinhard
Global Moderator
****
Offline




Beiträge: 15.189

Kiel, Schleswig-Holstein, Germany
Kiel
Schleswig-Holstein
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: EB-Urkunde ausgestellt, aber...
Antwort #6 - 25.11.2008 um 20:47:15
 
Oben beim Knopf "Einbürgerung" steht doch unter doppelte Staatsangehörigkeit klar und deutlich, dass anerkannte Flüchtlinge die Staatsangehörigkeit nicht aufgeben müssen:

Zitat:
Außerdem gibt es Personengruppen, die in dieser Frage begünstigt sind, wie Asylberechtigte oder anerkannte Flüchtlinge, die den blauen Reiseausweis für Flüchtlinge besitzen.


Also irrt sich die Einbürgerungsbehörde in diesem Fall und sollte auf den Irrtum aufmerksam gemacht werden. Voraussetzung ist, dass der Antragsteller einen blauen Pass besitzt.
Zum Seitenanfang
  
Homepage https://www.facebook.com/reinhard.pohl.16  
IP gespeichert
 
Me4Ever
Themenstarter Themenstarter
Senior Member
****
Offline


egal was, es läuft immer
schief


Beiträge: 111

N, Bayern, Germany
N
Bayern
Germany
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch :)
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: EB-Urkunde ausgestellt, aber...
Antwort #7 - 26.11.2008 um 10:39:31
 
also, ich glaub  das ist kein Irrtum, ich hab es klar gestellt und die wissen das auch ich als Asylbrichtigter nach §16 GG anerkannt worden bin, bin im Besitz eines Blauen Reisepasses. bei der EBH meinen die Trotzdem, müssen Sie die StA aufgeben, der Antrag ist nach §8 StAG gestellt, und §12 StAG verweist nicht drauf, und.....

jetzt meinten die bei der EBH Nürnberg, Sie schicken meine Akte wieder zur Regierung von Mittelfranken, und dann hab ich 2 möglichkeiten:
- ich nehm den Atrag zurück und dann muss ich 63 euro zahlen, oder:
- ich bekomme einen Ablehnungsbescheid, und dann muss ich 190 euro zahlen.

was ich nicht verstehe, ich hab einen Antrag gestellt, und geklärt, dass ich NICHT bereit bin mein StA aufzugeben. ich hab einen bescheinegung bekommen, dass meinem Antrag staatgegben wurde.

wieso muss ich Dokumente nach der genehmigungs des Antrags unterschreiben?

was mich auch die ganze Zeit nervt, dass die mir nichts schriftliches geben wollen! ich hab die gefragt ob ich eine kopie des Auflagenbescheids haben dürfte, damit ich den zuhause in der Ruhe durchlesen könnte; er meint, "Nein, unterscheiben Sie ihm, und er gehört Ihnen"!!

kann mir bitte hier jemend sagen, wie sollte ich wissen, nach welcher Grundlagen wurde meinen Antrag genhemigt, in dem Bescheid steht es nur: "Ihrem EB Antarg wurde staatgegeben!"?





Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
schweitzer
Global Moderator
i4a-Ehrenmitglied
****
Offline


Das Herz hat Gründe, die
der Verstand nicht kennt.


Beiträge: 9.269

***, Mecklenburg-Vorpommern, Germany
***
Mecklenburg-Vorpommern
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Bundesrepublik Deutschland
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: EB-Urkunde ausgestellt, aber...
Antwort #8 - 26.11.2008 um 10:58:42
 
Hallo me4ever,

dass was Du hier schreibst und beschreibst, klingt für mich derart "abenteuerlich", dass ich Dir nur einen Rat geben kann: Besorge Dir einen guten, einen wirklich guten Anwalt!

So wie Du das hier beschreibst, kann und darf die EBH IMHO auf keinen Fall verfahren!


=schweitzer=

Zum Seitenanfang
  

"Das Reich der Freiheit beginnt dort, wo man für das Zurückstellen seines Egoismus nicht mehr bestraft wird."  -Daniela Dahn- "Ich bin mit meinem Menschsein derart ausgelastet, dass ich nur ganz selten dazu komme, Deutscher zu sein." -Volker Pispers-  +++  Mehr über mich erfährt man hier:
über schweitzer
Homepage  
IP gespeichert
 
Mick
i4a-team
*****
Offline


immer lächeln ;)


Beiträge: 12.929

46282 Dorsten, Nordrhein-Westfalen, Germany
46282 Dorsten
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: EB-Urkunde ausgestellt, aber...
Antwort #9 - 26.11.2008 um 11:22:54
 
schweitzer schrieb am 26.11.2008 um 10:58:42:
Besorge Dir einen guten, einen wirklich guten Anwalt!

Hoi,

klingt aber nicht danach, als wäre ein Super-Duper-Spezialist
wirklich erforderlich. Da müsste sich jeder sachfremde auch
schnell einlesen können Zwinkernd

Ich würde zunächst mal mit der Regierung sprechen in der
Hoffnung, dass diese mal Kontakt mit der EBH aufnimmt.

@TS: Etwas in Richtung Widerruf der Anerkennung ist aber nicht
im Busch?
Zum Seitenanfang
  

...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
IP gespeichert
 
Odysseus
Experte
****
Offline


... grinsend grüßt der
greise Grieche


Beiträge: 1.179

Berlin, Berlin, Germany
Berlin
Berlin
Germany
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Einbürgerungsb.
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: EB-Urkunde ausgestellt, aber...
Antwort #10 - 26.11.2008 um 11:46:50
 
Me4Ever schrieb am 26.11.2008 um 10:39:31:
der Antrag ist nach §8 StAG gestellt, und §12 StAG verweist nicht drauf, und....


damit haben sie grundsätzlich zweifellos Recht!!
ABER!!!!:

Die Anwendungshinweise fangen ja nicht erst bei Nr. 12 an  Zwinkernd

8.1.2.6.3 Hinnahme von Mehrstaatigkeit
Ob Mehrstaatigkeit hingenommen werden kann, hat die Einbürgerungsbehörde nach pflichtgemäßem Ermessen zu prüfen. Ausnahmen vom Einbürgerungshindernis eintretender Mehrstaatigkeit kommen insbesondere in Betracht:
(...)
8.1.2.6.3.5 Wenn der Einbürgerungsbewerber als politisch Verfolgter oder Flüchtling einen Reiseausweis für Flüchtlinge nach Artikel 28 des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge vom 28. Juli 1951 (BGBl. II 1953, S. 559) besitzt, soweit nicht das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge ein Verfahren der Rücknahme oder des Widerrufs der Asylentscheidung nach § 73 Asylverfahrensgesetz eingeleitet hat.



Zum Seitenanfang
  

Es ist schon alles gesagt, nur noch nicht von allen.
 
IP gespeichert
 
Me4Ever
Themenstarter Themenstarter
Senior Member
****
Offline


egal was, es läuft immer
schief


Beiträge: 111

N, Bayern, Germany
N
Bayern
Germany
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch :)
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: EB-Urkunde ausgestellt, aber...
Antwort #11 - 26.11.2008 um 12:29:24
 
Mick schrieb am 26.11.2008 um 11:22:54:
@TS: Etwas in Richtung Widerruf der Anerkennung ist aber nicht
im Busch?


Die EBH hat vielleicht schon 2 mal bei BAMF gefragt. und die Antwort war die Vorausetzungen für ein Widerruf liegen nicht vor! ich bin mir sicher, dass die jetzt bei BAMF nochmal die frage gestellt haben. ABER was soll ich machen, seit 6 Jahren hab ich das Problem, man sollte keine familienzusammenführungsantrag stellen, man sollte nicht viel reisen, man sollte seine Eltern nicht zum besuch nach Deutschland einladen...... damit man kein Widerruf bekommt!
und nach allem bekommt man trotzdem ein Widerruf!

ich sehe es so, und hoffe das es auch so richtig, wenn ich meine Pfichten erfülle, dann soll ich meine Rechte kriegen.

ich will hier nichts Illegals machen, wenn ihr hier mir sagt, dass ich kein Rechte auf Mehrstaatigkeit hab, glaubt mir ich gehe morgen zur EBH und unterschreib die Dokumente! es tut nur weh wenn irgend was mir gehört, und ich kann es aber nicht haben!


Odysseus schrieb am 26.11.2008 um 11:46:50:
damit haben sie grundsätzlich zweifellos Recht!!
ABER!!!!:

Die Anwendungshinweise fangen ja nicht erst bei Nr. 12 an  Zwinkernd

8.1.2.6.3 Hinnahme von Mehrstaatigkeit
Ob Mehrstaatigkeit hingenommen werden kann, hat die Einbürgerungsbehörde nach pflichtgemäßem Ermessen zu prüfen. Ausnahmen vom Einbürgerungshindernis eintretender Mehrstaatigkeit kommen insbesondere in Betracht:
(...)
8.1.2.6.3.5 Wenn der Einbürgerungsbewerber als politisch Verfolgter oder Flüchtling einen Reiseausweis für Flüchtlinge nach Artikel 28 des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge vom 28. Juli 1951 (BGBl. II 1953, S. 559) besitzt, soweit nicht das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge ein Verfahren der Rücknahme oder des Widerrufs der Asylentscheidung nach § 73 Asylverfahrensgesetz eingeleitet hat.


genau, so denke ich es mir, aber  Lippen versiegelt


Leute, danke für die Antworten!
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Odysseus
Experte
****
Offline


... grinsend grüßt der
greise Grieche


Beiträge: 1.179

Berlin, Berlin, Germany
Berlin
Berlin
Germany
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Einbürgerungsb.
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: EB-Urkunde ausgestellt, aber...
Antwort #12 - 26.11.2008 um 14:23:20
 
Me4Ever schrieb am 26.11.2008 um 12:29:24:
ich will hier nichts Illegals machen, wenn ihr hier mir sagt, dass ich kein Rechte auf Mehrstaatigkeit hab, 


Ein "Recht auf Mehrstaatigkeit" gibt es grundsätzlich nicht, auch bei der EB nach § 10 StAG sind es lediglich Ausnahmen von der Regel der Vermeidung von Mehrstaatigkeit.

Aber es ist eine Ermessenseintscheidung, und die EBH muss
" nach pflichtgemäßem Ermessen prüfen, ob Mehrstaatigkeit hingenommen werden kann"
Also muss sie, wenn sie bei der Ermessensausübung zum (möglichen) Schluss kommt, dass MS eben nicht hinzunehmen ist, nachvollziehbar darlegen, dass das Ermessen pflichtgemäß ausgeübt worden ist.- sprich: Sie muss es vernünftig begründen, wenn sie den Antrag auf HvM ablehnt.
Zum Seitenanfang
  

Es ist schon alles gesagt, nur noch nicht von allen.
 
IP gespeichert
 
Me4Ever
Themenstarter Themenstarter
Senior Member
****
Offline


egal was, es läuft immer
schief


Beiträge: 111

N, Bayern, Germany
N
Bayern
Germany
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch :)
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: EB-Urkunde ausgestellt, aber...
Antwort #13 - 26.11.2008 um 19:18:07
 
Odysseus schrieb am 26.11.2008 um 14:23:20:
Aber es ist eine Ermessenseintscheidung, und die EBH muss
" nach pflichtgemäßem Ermessen prüfen, ob Mehrstaatigkeit hingenommen werden kann"


Ja, aber doch nicht nach der Ausstellung der Urkunde, oder?

ganz dumme Frage, bei §8 StAG werden die EB-Anträge in der EBH Nürnberg bearbeitet, und die Regierung von Mittelfranken entscheidet! muss ich wirklich so lange mit der EBH diskutiern, oder haben die damit nichts zu tun?

also wer hat das Sagen hier?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Linda.1001
Full Top-Member
***
Offline


I love i4a


Beiträge: 326

tief im Ruhrgebiet, Nordrhein-Westfalen, Germany
tief im Ruhrgebiet
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: female
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: EB-Urkunde ausgestellt, aber...
Antwort #14 - 26.11.2008 um 19:29:14
 
kleiner Tipp zwischendurch....bei meiner Freundin hats geholfen als sie in die Nachbarstadt gezogen ist und einen  anderen SB bei der  ABH hatte...... :geheimtipp:
Zum Seitenanfang
  

„Es ist mehr wert, jederzeit die Achtung der Menschen zu haben, als gelegentlich ihre Bewunderung.“

Jean-Jacques Rousseau
 
IP gespeichert
 
Seiten: 1 2 3 ... 5
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema