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Arbeitsmigrationssteuerungsgesetz (Entwurf) (Gelesen: 33.288 mal)
chap
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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01.09.2008 um 16:45:20
 
http://www.bmi.bund.de/cln_012/nn_122688/Internet/Content/Nachrichten/Pressemitt...

Komischerweiser ist ein Punkt des Aktionsprogramms:

"Für Familienangehörige ausländischer Akademiker wird auf die Vorrangprüfung verzichtet."

in der Pressemitteilung nicht zu finden.
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Antwort #1 - 01.09.2008 um 17:07:52
 
Interessant und wichtig dürfte es auch im Falle von Brasilianern werden, zitiere hier eine wichtige Änderung:

Schließlich werden mit der Änderung der Angaben in § 30 Abs. 2 Satz 2, § 49
Abs. 10, § 79 Abs. 2 Satz 2 des Aufenthaltsgesetzes und Nummer 1 der Anlage C
zur Aufenthaltsverordnung redaktionelle Versehen früherer Gesetzgebungsverfahren
berichtigt und durch Änderung des § 16 der Aufenthaltsverordnung sowie Ergänzung
der Nummer 1 der Anlage A zur Aufenthaltsverordnung einer völkerrechtlichen Verpflichtung
gegenüber Brasilien über die visumfreie Einreise auch bei längerfristigen
Aufenthalten Rechnung getragen
.

§ 16 wird wie folgt gefasst:
㤠16
Vorrang älterer Sichtvermerksabkommen
Die Inhaber der in Anlage A zu dieser Verordnung genannten Dokumente
sind für die Einreise und den Aufenthalt im Bundesgebiet, auch bei Überschreitung
der zeitlichen Grenze eines Kurzaufenthalts, vom Erfordernis eines
Aufenthaltstitels befreit, soweit völkerrechtliche Verpflichtungen, insbesondere
aus einem Sichtvermerksabkommen, die vor dem 1. September
1993 gegenüber den in Anlage A aufgeführten Staaten eingegangen wurden,
dem Erfordernis des Aufenthaltstitels oder dieser zeitlichen Begrenzung
entgegenstehen.“
2. In der Anlage A Nr. 1 wird nach der Angabe „ Australien GMBl. 1953 S. 575“ die
Angabe „Brasilien BGBl II. Xx.xx“ eingefügt. (Hinweis: Veröffentlichung im
BGBl. II wird derzeit vorbereitet und im weiteren Verfahren ergänzt)
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Antwort #2 - 01.09.2008 um 17:26:40
 
chap schrieb am 01.09.2008 um 16:45:20:
in der Pressemitteilung nicht zu finden. 



In der PM steht ja auch nur "wesentliche Punkte des Aktionsprogramms" und wenn man dem Link in dem blauen Kästchen folgt, gelangt man zum vollständigen AP.

Wo ist also das Problem ?
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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Antwort #3 - 01.09.2008 um 17:34:37
 
ronny schrieb am 01.09.2008 um 17:26:40:
In der PM steht ja auch nur "wesentliche Punkte des Aktionsprogramms" und wenn man dem Link in dem blauen Kästchen folgt, gelangt man zum vollständigen AP.

Wo ist also das Problem ?


Das Problem liegt daran, dass es nicht klar ist, ob der Punkt des Programms in eine Rechtsnorm umgesetzt wird.

Oder meinst du, dieser Punkt ist "unwesentlich"? Zwinkernd
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Antwort #4 - 01.09.2008 um 18:14:43
 
chap schrieb am 01.09.2008 um 17:34:37:
Oder meinst du, dieser Punkt ist "unwesentlich"? 


Das wesentlich zitierte ich aus dem von Dir verlinkten Beitrag, der Pressemitteilung also:

Zitat:
Mit dem heute im Kabinett beschlossenen Gesetzentwurf werden die gesetzlichen Maßnahmen zur Umsetzung des am 16. Juli 2008 vom Kabinett verabschiedeten "Aktionsprogramms der Bundesregierung – Beitrag der Arbeitsmigration zur Sicherung der Fachkräftebasis in Deutschland" für eine arbeitsmarktadäquate Steuerung der Zuwanderung hochqualifizierter Fachkräfte ergriffen. Wesentliche Punkte des Gesetzentwurfs sind:


Bedeutet zweierlei:

1. Hält das BMI nicht alle Punkte des Gesetzentwurfs für wesentlich, und

2. enthält die Pressemitteilung nicht alle und nicht alle wesentlichen Änderungen.

Also kann der von Dir vermisste Teil durchaus wesentlich sein (und trotzdem in der PM fehlen) oder unwesentlich sein (aus Sicht des BMI und dann trotzdem im Gesetzentwurf stehen) oder ......and so on.

Für mich steht das:

Zitat:
"Für Familienangehörige ausländischer Akademiker wird auf die Vorrangprüfung verzichtet."


etwas mißverständlich formuliert in einem Nebensatz des APs.




Grüße
Ronny Zwinkernd
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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Antwort #5 - 02.09.2008 um 08:32:56
 
ronny schrieb am 01.09.2008 um 18:14:43:
Das wesentlich zitierte ich aus dem von Dir verlinkten Beitrag, der Pressemitteilung also:


Bedeutet zweierlei:

1. Hält das BMI nicht alle Punkte des Gesetzentwurfs für wesentlich, und

2. enthält die Pressemitteilung nicht alle und nicht alle wesentlichen Änderungen.

Also kann der von Dir vermisste Teil durchaus wesentlich sein (und trotzdem in der PM fehlen) oder unwesentlich sein (aus Sicht des BMI und dann trotzdem im Gesetzentwurf stehen) oder ......and so on.


... oder der Punkt wird aus der Umsetzung ganz ausgenommen, was für die betroffene Familienangehörigen eine wesentliche Verschlechterung gegenüber des AP darstellt. Es bleibt abzuwarten bis der Verorderungsentwurf veröffentlicht wird (was noch nicht der Fall ist).

Zitat:
Für mich steht das:


etwas mißverständlich formuliert in einem Nebensatz des APs.


Ich sehe hier nichts "mißverständliches"... Smiley

ps. Da es sich um eine gemeinsame PM von BMI und BMAS handelt, ist es richtiger statt "BMI" stets "BMI und BMAS" zu sagen (der Punkt selbst befindet sich offensichtlich "im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales")... Smiley
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Antwort #6 - 02.09.2008 um 09:47:16
 
ronny schrieb am 01.09.2008 um 18:14:43:
Für mich steht das:

Zitat:
"Für Familienangehörige ausländischer Akademiker wird auf die Vorrangprüfung verzichtet."


etwas mißverständlich formuliert in einem Nebensatz des APs.


Noch eine Bemerkung. In dem Originaltext des AP lautet es:

"Bei Familienangehörigen der Akademiker und Akademikerinnen wird auf die Vorrangprüfung verzichtet."

(http://www.bmas.de/coremedia/generator/26948/property=pdf/2008__07__16__aktionsp...)

Komischerweiser fehlt dieser Satz komplett in der englischen Übersetzung (http://www.bmas.de/coremedia/generator/27100/property=pdf/2008__07__16__aktionsp...), obwohl der Rest wortgenau übersetzt wird.
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Antwort #7 - 16.09.2008 um 20:43:02
 
Hi,

hat das BMAS eigentlich schon einen Entwurf für zu ändernden Verordnungen herausgegeben? Habe bislang nichts finden können (BeschV bzw. zusätzliche Verordnung für den Arbeitsmarktzugang von osteuropäischen Akademikern).

Link wäre super aber meine Mail-Adresse funktioniert auch...

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Antwort #8 - 24.09.2008 um 10:41:07
 
Muleta schrieb am 16.09.2008 um 20:43:02:
Hi,

hat das BMAS eigentlich schon einen Entwurf für zu ändernden Verordnungen herausgegeben? Habe bislang nichts finden können (BeschV bzw. zusätzliche Verordnung für den Arbeitsmarktzugang von osteuropäischen Akademikern).

Link wäre super aber meine Mail-Adresse funktioniert auch...

Muleta


Ich zweifle, dass der Entwurf, abgesehen von der kleinen Änderung des § 27 BeschV, der der Bundesrat zustimmen muss, vorzeitig herausgegeben wird... Smiley
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Antwort #9 - 12.10.2008 um 08:47:19
 
Beachten Sie die Stellungnahme 634-08(B) des Bundesrates vom 10.10.08 die Sie im Internet lesen koennen.

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Antwort #10 - 12.10.2008 um 14:09:19
 
Hier der Link: http://www.bundesrat.de/cln_099/SharedDocs/Drucksachen/2008/0601-700/634-08_28B_...
Darin fordern die Länder - für mich überraschenderweise - u.a. die weitere Absenkung der § 19-Grenze auf 53 TEUR. Ich glaub aber nicht, dass sie damit durchkommen.
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Antwort #11 - 19.10.2008 um 15:44:06
 
chap schrieb am 24.09.2008 um 10:41:07:
Ich zweifle, dass der Entwurf, abgesehen von der kleinen Änderung des § 27 BeschV, der der Bundesrat zustimmen muss, vorzeitig herausgegeben wird... Smiley


Hi Chap, meinst Du damit, dass die Änderung des Gesetzes durch diesen Entwurf nicht rechtzeitig 1.1.2009 in Kraft tritt?

Soviel ich verstanden habe, hat der Bundestag einen Entwurf für Arbeitsmigrationssteuerungsgesetz vorbereitet.
Dann hat der Bundesrat folgende Stellungnahme dafür geschrieben.  (Link von Tapir)

Jetzt muss die Bundesregierung den Entwurf an Bundestag weiterleiten. Es gibt doch 2,5 Monate bis 1.1.2009, wann es in Kraft treten soll. Das ist die Prozedur, die ich von dem Weg der Gesetzgebung beim Bundestag verstanden habe.

2,5 Monate ist dann eine kurze Zeit, meint Ihr, oder? Auch mit den Nachverarbeitungen der einzelnen Punkte wie 53 TEUR usw?

Ich frage nur, weil diese Sachen besonders für das Thread Niederlassungserlaubnis für Hochqualifizierte nach AufenthG §19 wichtig sind, entsprechend der mind. Einkommensgrenze für § 19 Abs. 2 Nr. 3 AufenthG.

Danke im voraus.

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Edit: Korrektur der Schreibfehler, Hyperlinks usw
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Antwort #12 - 19.10.2008 um 16:57:43
 
Zitat:
2,5 Monate ist dann eine kurze Zeit, meint Ihr, oder?


wenn's sein muss, dann schaffen unsere Volksvertreter das alles an einem einzigen Tag. In diesem Fall wird es zwar etwas länger dauern, aber kurz vor Weihnachten wird es wahrscheinlich alles erledigt sein.

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Antwort #13 - 19.10.2008 um 18:27:31
 
Zitat:
Hi Chap, meinst Du damit, dass die Änderung des Gesetzes durch diesen Entwurf nicht rechtzeitig 1.1.2009 in Kraft tritt?

Nein, chap bezog sich nur auf die Rechtsverordnung, siehe #7 von muleta. Ich persönlich glaube, dass die VO erst kommt, wenn das Gesetz selbst im BGBl ist. Ich denke auch, dass beides noch zeitnah zum 01.01.09 kommen kann, ansonsten wäre auch der Wahltermin zu nah.
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Antwort #14 - 20.10.2008 um 15:59:27
 
tapir schrieb am 19.10.2008 um 18:27:31:
Nein, chap bezog sich nur auf die Rechtsverordnung, siehe #7 von muleta.


Richtig. Smiley

Zitat:
Ich persönlich glaube, dass die VO erst kommt, wenn das Gesetz selbst im BGBl ist.


Zweifellos. Smiley Die Frage war nur, ob die Entwurfe vorher bekanntgegeben wurden.

Zitat:
Ich denke auch, dass beides noch zeitnah zum 01.01.09 kommen kann, ansonsten wäre auch der Wahltermin zu nah.


Es hat nichts mit dem Wahltermin zu tun. Aber trotzdem muss das Gesetz zum 01.01.09 zustandekommen. Smiley
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Antwort #15 - 20.10.2008 um 20:26:35
 
chap schrieb am 20.10.2008 um 15:59:27:
Es hat nichts mit dem Wahltermin zu tun. 

Politisch vielleicht doch. Ein Ausländerthema zu nah an einer Wahl, das kann leicht schiefgehen, bzw. wird unberechenbar...

chap schrieb am 20.10.2008 um 15:59:27:
Aber trotzdem muss das Gesetz zum 01.01.09 zustandekommen.

Woraus (außer dem von der Ministerialbürokratie erdachten Zeitplan) ergibt sich das "muss"?
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Antwort #16 - 21.10.2008 um 13:27:53
 
tapir schrieb am 20.10.2008 um 20:26:35:
Woraus (außer dem von der Ministerialbürokratie erdachten Zeitplan) ergibt sich das "muss"?


Der Zeitplan ist nicht bloß "erdacht". Er berücksichtigt auch die Verlängerung der "Unfreizügigkeit" der Bulgaren und Rumänen. Und diese Verlängerung muss vor dem 01.01.2009 vorliegen. Zwar ist die Verlängerung nicht direkt von den Gesetzänderungen abhängig, wohl aber von den Koalitionsvereinbarungen ("Paketlösung"). Also die Koalition ist unter enormen Zeitdruck...  Zwinkernd

Auch in dem dem Bundesrat zugeschickten Gesetzentwurf ist es zu lesen:

Zitat:
Der Gesetzentwurf ist besonders eilbedürftig, da er zum 1. Januar 2009 in Kraft treten soll.


Naja, hier steht "soll", nicht "muss"... Da hast Du doch Recht!  Cool
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« Zuletzt geändert: 21.10.2008 um 15:30:40 von chap »  

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Antwort #17 - 22.10.2008 um 00:01:16
 
chap schrieb am 21.10.2008 um 13:27:53:
Er berücksichtigt auch die Verlängerung der "Unfreizügigkeit" der Bulgaren und Rumänen. Und diese Verlängerung muss vor dem 01.01.2009 vorliegen. Zwar ist die Verlängerung nicht direkt von den Gesetzänderungen abhängig, wohl aber von den Koalitionsvereinbarungen ("Paketlösung"). Also die Koalition ist unter enormen Zeitdruck...

Hast Recht, das hatte ich nicht bedacht...
Alles hängt eben doch irgendwie mit allem zusammen Smiley
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Antwort #18 - 22.10.2008 um 13:24:23
 
Sehe ich das richtig so?  - Die Lage derjenigen, die im Land nach §16 abs.1 sich befinden, und Hochschulabschluss von Herkunftsland haben wird sich nicht ändern, sogar wenn einen Qualifikationsentsprechende Arbeitsplatz vorhanden ist. Die müssen wie früher ausreisen, und in Herkunftsland auf Visum warten.... Augenrollen
( Das kann meinen Fall sein: zwar habe ich einen Arbeitgeber, der mir eine qualifizierte Beschäftigung anbieten kann, habe ausreichende Wohnung, muss aber entweder ausreisen und ein neues Visum beantragen, oder weiter studieren und Arbeitsplatz verlieren. 90 Arbeitstagen sind nicht genug um richtige erfahrung zu bekommen...)
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Antwort #19 - 29.10.2008 um 14:02:08
 
tapir schrieb am 22.10.2008 um 00:01:16:
Hast Recht, das hatte ich nicht bedacht...
Alles hängt eben doch irgendwie mit allem zusammen Smiley


Der Bundestag will das Gesetz am 13.11 verabschieden. Komischerweise hat sich noch kein Ausschuss mit dem Entwurf befasst. Smiley
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Antwort #20 - 12.11.2008 um 18:47:38
 
chap schrieb am 24.09.2008 um 10:41:07:
Ich zweifle, dass der Entwurf, abgesehen von der kleinen Änderung des § 27 BeschV, der der Bundesrat zustimmen muss, vorzeitig herausgegeben wird... Smiley


http://www.bundesrat.de/cln_090/nn_8694/SharedDocs/Drucksachen/2008/0801-900/840...
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Antwort #21 - 14.11.2008 um 13:34:13
 
chap schrieb am 29.10.2008 um 14:02:08:
Der Bundestag will das Gesetz am 13.11 verabschieden. Komischerweise hat sich noch kein Ausschuss mit dem Entwurf befasst. Smiley


Der Bundestag hat das Gesetz am 13.11 verabschiedet. Die Änderungen kann man in der Drucksache http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/109/1610914.pdf finden.

Die nächste Änderung auf diesem Gebiet wird mit dem Artikel 7 des Gesetzentwurfs http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/108/1610810.pdf vorgenommen (auch zum 1.1.2009).
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Antwort #22 - 16.11.2008 um 18:19:00
 
Hi,

ich habe eine allgemeine Frage über den aktuellen Stand der deutschen Auslandschulen, die sowohl im Aktionsprogramm wie auch im Gesetzentwurf erwähnt wurden. Im Aktionsprogramm steht es (3. Punkt):
Zitat:
Für Absolventen und Absolventinnen deutscher Schulen im Ausland wird auf die Vorrangprüfung zu jeder berufsqualifizierenden Ausbildung und der anschließenden Beschäftigung verzichtet. Dies gilt auch bei Vorlage eines akademischen Abschlusses zu jeder der Ausbildung entsprechenden Tätigkeit.

Im Gesetzentwurf steht es (Seite 8, A.1):
Zitat:
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales wird zur Umsetzung des Aktionsprogramms in einem eigenen Rechtsetzungsverfahren den erleichterten Zugang junger Geduldeter zu einer Ausbildung sowie die bevorzugte Zulassung von Absolventen und Absolventinnen deutscher Auslandsschulen zum Arbeitsmarkt regeln und Regelungen zur weiteren Öffnung des Arbeitsmarktes für Akademiker und Akademikerinnen aus Drittstaaten und den neuen EU-Mitgliedstaaten treffen.

Könnte mir jemand nennen. ob es jetzt bei der jetzigen Gesetzesänderung zitiert wurde? Falls ja, wo?

Die deutschen Auslandschulen sind die Deutschen Schulen, deren Abiturprüfungen in Deutschland als das offizielle Abitur anerkannt sind. Es gibt ca. 400 solche Deutsche Schulen in der Welt.

Danke im voraus.

--
Edit: Korrektur der Schreibfehler
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« Zuletzt geändert: 16.11.2008 um 18:33:25 von N/V »  
 
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Antwort #23 - 17.11.2008 um 09:11:26
 
Zitat:
Könnte mir jemand nennen. ob es jetzt bei der jetzigen Gesetzesänderung zitiert wurde?


Was meinst Du damit? Du hast es doch gerade selbst aus dem Gesetzentwurf zitiert... Smiley
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
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Antwort #24 - 21.11.2008 um 11:03:17
 
Hier ist der Entwurf des Arbeitsmigrationssteuerungsgesetzes

BT-DRS 16/10288 (Gesetzentwurf)
http://dip21.bundestag.de:80/dip21/btd/16/102/1610288.pdf

der mit diesen Änderungen vom Bundestag beschlossen wurde:

BT-DRS 16/10914 (Beschlussempfehlung und Bericht)
http://dip21.bundestag.de:80/dip21/btd/16/109/1610914.pdf


Dazu gehören noch die
"Zweite Verordnung zur Änderung der BeschV "
BR-Drs 840/08
http://dip21.bundestag.de:80/dip21/brd/2008/0840-08.pdf

sowie die
"VO zur Änderung der BeschVerfV und der ArGV "
die mir noch nicht vorliegt.

Alle Änderungen sollen zum 1.1.2009 in Kraft treten.

gc
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Antwort #25 - 21.11.2008 um 14:57:54
 
gc schrieb am 21.11.2008 um 11:03:17:
sowie die
"VO zur Änderung der BeschVerfV und der ArGV "
die mir noch nicht vorliegt.


Ich war mich bisher sicher, dass HSchulAbsZugV und nicht ArGV geändert werden soll...  Smiley
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Antwort #26 - 21.11.2008 um 19:30:22
 
chap schrieb am 21.11.2008 um 14:57:54:
Ich war mich bisher sicher, dass HSchulAbsZugV und nicht ArGV geändert werden soll...  Smiley


Die HSchulAbsZugV tritt außer Kraft. Deren bisherige Möglichkeiten werden erweitert und für Drittstaater in § 27 BeschV übernommen und für Unionsbürger in die ArGV.

gc
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Neanderthal
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Antwort #27 - 23.11.2008 um 15:55:54
 
chap schrieb am 17.11.2008 um 09:11:26:
Zitat:
Neanderthal schrieb am 16.11.2008 um 18:19:00:
Könnte mir jemand nennen. ob es jetzt bei der jetzigen Gesetzesänderung zitiert wurde?


Was meinst Du damit? Du hast es doch gerade selbst aus dem Gesetzentwurf zitiert...  Smiley

Ach so, ich meinte, welche Gesetze und/oder Verordnungen von den entsprechen Änderungen betroffen sind. Die habe ich gefunden. Es geht um BeschV. Also die Änderungen bei BeschV, die den Deutschen Schulen in der Welt entsprechen, sind wie folgt:-
Zitat:
1. § 2 wird wie folgt geändert:
a) Dem bisherigen Wortlaut wird folgender Absatz 1 vorangestellt:
„(1) Keiner Zustimmung bedarf die Erteilung eines Aufenthaltstitels an Absolventen deutscher Auslandsschulen zum Zweck einer qualifizierten betrieblichen Ausbildung in einem staatlich anerkannten oder vergleichbar geregelten Ausbildungsberuf.“


Zitat:
§ 27 wird wie folgt gefasst:
Die Zustimmung zu einem Aufenthaltstitel kann zur Ausübung einer der beruflichen Qualifikation entsprechenden Beschäftigung erteilt werden:
...
4. Absolventen deutscher Auslandsschulen mit einem anerkannten oder einem deutschen Hochschulabschluss vergleichbaren ausländischen Hochschulabschluss oder einer im Inland erworbenen qualifizierten Berufsausbildung in einem staatlich anerkannten oder vergleichbar geregelten Ausbildungsberuf.


In AufenthG gibt es keine weitere Änderung in diesem Thema, so viel ich gesehen habe.

Gruß,
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Antwort #28 - 24.11.2008 um 11:17:09
 
gc schrieb am 21.11.2008 um 19:30:22:
Die HSchulAbsZugV tritt außer Kraft. Deren bisherige Möglichkeiten werden erweitert und für Drittstaater in § 27 BeschV übernommen und für Unionsbürger in die ArGV.

gc


Da hast Du recht! Daumen hoch

Weisst Du, ob der Punkt des Aktionsprogramms:

"Bei Familienangehörigen der Akademiker und Akademikerinnen wird auf die Vorrangprüfung verzichtet."


in der BeschVerfV umgesetzt wird?
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« Zuletzt geändert: 25.11.2008 um 09:11:30 von chap »  

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Antwort #29 - 24.11.2008 um 11:27:39
 
Dem bisher vorliegenden Entwurf nach ja!

Da es sich aber nur um einen Entwurf handelt, kann sich da immer noch was ändern, daher bitte ich abzuwarten bis die endgültige Fassung vorliegt.
Diese wird dann auch zeitnah hier über ... -> http://www.arbeitsagentur.de/nn_164862/Navigation/zentral/Veroeffentlichungen/We... zu finden sein.

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Antwort #30 - 24.11.2008 um 14:27:59
 
C_Devil schrieb am 24.11.2008 um 11:27:39:
Dem bisher vorliegenden Entwurf nach ja!

C_Devil


War es die Antwort auf meine Frage, "ob der Punkt des Aktionsprogramms:

"Bei Familienangehörigen der Akademiker und Akademikerinnen wird auf die Vorrangprüfung verzichtet."

in der BeschVerfV umgesetzt wird?"

hä?
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Antwort #31 - 24.11.2008 um 15:40:40
 
chap schrieb am 24.11.2008 um 14:27:59:
War es die Antwort auf meine Frage, "ob der Punkt des Aktionsprogramms:

"Bei Familienangehörigen der Akademiker und Akademikerinnen wird auf die Vorrangprüfung verzichtet."

in der BeschVerfV umgesetzt wird?"


Ja
, wonach sieht es denn sonst aus ??

Eine bessere Antwort ist z.Zt. nun mal noch nicht drin.
Erst wenn die BeschVerfV auch als endgültige Fassung vorliegt, werden wir es ganz genau wissen (!!) - und dann findest du sie auf dem oben beschriebenen Weg  Zwinkernd

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Antwort #32 - 24.11.2008 um 16:13:12
 
C_Devil schrieb am 24.11.2008 um 15:40:40:
Ja
, wonach sieht es denn sonst aus ??

C_Devil


Es war aus deinem Beitrag nicht ersichtlich, wem Du überhaupt antwortest. Smiley Trotzdem vielen Dank! Daumen hoch
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« Zuletzt geändert: 24.11.2008 um 16:33:06 von chap »  

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Antwort #33 - 28.11.2008 um 15:41:17
 
chap schrieb am 14.11.2008 um 13:34:13:
Der Bundestag hat das Gesetz am 13.11 verabschiedet. Die Änderungen kann man in der Drucksache http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/109/1610914.pdf finden.


Der Bundesrat hat heute, 28.11.2008, die Zutstimmung dem Gesetz verweigert und den Vermittlungsausschuss einberuft.
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Antwort #34 - 28.11.2008 um 18:25:42
 
Hat vielleicht was positives
Zitat:
Der Bundesrat möchte das Gesetz in zwei Punkten ändern. So fordert er, die zum Erhalt einer Niederlassungserlaubnis erforderliche Mindesteinkommensgrenze auf 53.400 Euro abzusenken. Die geplante Reduzierung auf 63.600 Euro reiche nicht aus, um genügend Ausländer anzuziehen und den Fachkräftebedarf entsprechend zu sichern. Die aktuellen Zahlen eingereister Fachkräfte machten deutlich, dass Deutschland für zugewanderte Hochqualifizierte noch nicht ausreichend attraktiv sei.


http://www.pressrelations.de/new/standard/result_main.cfm?pfach=1&n_firmanr_=110...
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Antwort #35 - 03.12.2008 um 14:46:09
 
chap schrieb am 28.11.2008 um 15:41:17:
Der Bundesrat hat heute, 28.11.2008, die Zutstimmung dem Gesetz verweigert und den Vermittlungsausschuss einberuft.


Damit ist lt. FAZ die Chance vertan, die Änderungen bereits zum Jahreswechsel zu erleben.

Gruß, ULF
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Antwort #36 - 03.12.2008 um 22:30:44
 
chap schrieb am 24.11.2008 um 14:27:59:
War es die Antwort auf meine Frage, "ob der Punkt des Aktionsprogramms:

"Bei Familienangehörigen der Akademiker und Akademikerinnen wird auf die Vorrangprüfung verzichtet."

in der BeschVerfV umgesetzt wird?"

?  hä?


Die Antwort auf deine Frage kannst Du hier finden: http://www.bgblportal.de/BGBL/bgbl1f/bgbl108s2210.pdf.  Zwinkernd
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Antwort #37 - 03.12.2008 um 22:40:44
 
Die Antwort hätte man auch schneller/direkter schreiben
können. Nicht sehr doll!   Griesgrämig
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Antwort #38 - 03.12.2008 um 22:54:27
 
Zitat:
Die Antwort hätte man auch schneller/direkter schreiben
können. Nicht sehr doll!   Griesgrämig



Schneller konnte ich nicht. War ganze Woche im Urlaub... Smiley
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Antwort #39 - 03.12.2008 um 22:57:25
 
Mit schnell meinte ich nicht die Zeit. Sondern du hättest
die frage konkret beantworten können und als Bestä-
tigung dann den link setzen. Jetzt gucken 123 leute nach

Aua . das is keine feine Community-Pflege.
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Antwort #40 - 04.12.2008 um 09:09:03
 
dr-er schrieb am 03.12.2008 um 22:30:44:
Die Antwort auf deine Frage kannst Du hier finden: http://www.bgblportal.de/BGBL/bgbl1f/bgbl108s2210.pdf. ; Zwinkernd


Danke!  Daumen hoch
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Antwort #41 - 07.12.2008 um 09:39:36
 
chap schrieb am 28.11.2008 um 15:41:17:
Der Bundesrat hat heute, 28.11.2008, die Zutstimmung dem Gesetz verweigert und den Vermittlungsausschuss einberuft.



17.12.2008 versammelt sich der Vermittlungsausschuss und hat in das 10. Sitz Programm den von Bundesrat verweigerten Gesetzentwurf genommen:
http://www.bundesrat.de/cln_099/nn_6906/SharedDocs/Auschuesse-Termine-To/va/term...

Wenn der Ausschuss auch die Empfehlung von Bundesrat vermittelt, daß das Mindesteinkommen 53.400 Euro sein soll, dann muß die Bundesregierung den Entwurf anpassen, und der Bundestag muß einberuft werden. Das wird dann dazu führen, daß das Gesetz mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit nicht mehr am 01.01.2009 in Kraft tritt. Oder?

Gruß,
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #42 - 17.12.2008 um 15:26:49
 
Zitat:
17.12.2008 versammelt sich der Vermittlungsausschuss und hat in das 10. Sitz Programm den von Bundesrat verweigerten Gesetzentwurf genommen:
http://www.bundesrat.de/cln_099/nn_6906/SharedDocs/Auschuesse-Termine-To/va/term...

Wenn der Ausschuss auch die Empfehlung von Bundesrat vermittelt, daß das Mindesteinkommen 53.400 Euro sein soll, dann muß die Bundesregierung den Entwurf anpassen, und der Bundestag muß einberuft werden. Das wird dann dazu führen, daß das Gesetz mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit nicht mehr am 01.01.2009 in Kraft tritt. Oder?

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Im Vermittlungsverfahren zum Arbeitsmigrationssteuerungsgesetz haben sich Bund und Länder heute darauf verständigt, die Mindestinvestitionssumme für die Aufenthaltserlaubnis ausländischer Existenzgründer auf 250.000 Euro zu senken. Dies hatte der Bundesrat in seinem Anrufungsbeschluss mit der Begründung gefordert, dass die derzeit geltende Mindestsumme von 500.000 Euro ein erhebliches Investitionshindernis darstelle. Selbst bei deutschen Existenzgründern liege die Investitionssumme meist noch unter 250.000 Euro.

Die weitere Forderung des Bundesrates nach Absenkung der Mindesteinkommensgrenze für die Niederlassungserlaubnis ausländischer Fachkräfte hat der Vermittlungsausschuss hingegen nicht aufgegriffen.

Bundestag und Bundesrat müssen die vom Vermittlungsausschuss empfohlene Änderung am Gesetzesbeschluss noch bestätigen. Der Bundestag wird sich bereits morgen mit dem Einigungsvorschlag befassen, der Bundesrat am 19. Dezember 2008. Stimmen beide Häuser zu, könnte das Gesetz wie geplant am 1. Januar 2009 in Kraft treten.

http://www.bundesrat.de/cln_099/nn_8538/DE/presse/pm/2008/192-2008.html?__nnn=tr...
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Antwort #43 - 18.12.2008 um 23:40:36
 
chap schrieb am 17.12.2008 um 15:26:49:
Im Vermittlungsverfahren zum Arbeitsmigrationssteuerungsgesetz haben sich Bund und Länder heute darauf verständigt, die Mindestinvestitionssumme für die Aufenthaltserlaubnis ausländischer Existenzgründer auf 250.000 Euro zu senken. Dies hatte der Bundesrat in seinem Anrufungsbeschluss mit der Begründung gefordert, dass die derzeit geltende Mindestsumme von 500.000 Euro ein erhebliches Investitionshindernis darstelle. Selbst bei deutschen Existenzgründern liege die Investitionssumme meist noch unter 250.000 Euro.

Die weitere Forderung des Bundesrates nach Absenkung der Mindesteinkommensgrenze für die Niederlassungserlaubnis ausländischer Fachkräfte hat der Vermittlungsausschuss hingegen nicht aufgegriffen.

Bundestag und Bundesrat müssen die vom Vermittlungsausschuss empfohlene Änderung am Gesetzesbeschluss noch bestätigen. Der Bundestag wird sich bereits morgen mit dem Einigungsvorschlag befassen, der Bundesrat am 19. Dezember 2008. Stimmen beide Häuser zu, könnte das Gesetz wie geplant am 1. Januar 2009 in Kraft treten.

http://www.bundesrat.de/cln_099/nn_8538/DE/presse/pm/2008/192-2008.html?__nnn=tr...


Nach der Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses wurde die Mindesteinkommengrenze im Gesetzentwurf nicht berührt. Also der Bundesrat soll morgen die Einkommensgrenze von 63.600 Euro für NE laut dem AufenthG §19 zustimmen.

Gruß,
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Antwort #44 - 19.12.2008 um 13:27:40
 
Zitat:
TOP 8. Gesetz zur Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente

Beschlusstenor:

kein Antrag auf Einberufung des Vermittlungsausschusses; Entschließung


Zitat:
TOP 14. Gesetz zur Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes

Beschlusstenor:

kein Antrag auf Einberufung des Vermittlungsausschusses


Zitat:
TOP 60. Zweite Verordnung zur Änderung der Beschäftigungsverordnung

Beschlusstenor:

Zustimmung; Entschließung



Zitat:
TOP 76. Gesetz zur arbeitsmarktadäquaten Steuerung der Zuwanderung Hochqualifizierter und zur Änderung weiterer aufenthaltsrechtlicher Regelungen (Arbeitsmigrationssteuerungsgesetz)

Beschlusstenor:

Zustimmung
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Antwort #45 - 02.01.2009 um 09:01:13
 
Das Gesetz ist im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden:
http://www.bgblportal.de/BGBL/bgbl1f/bgbl108s2846.pdf

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Antwort #46 - 19.01.2009 um 09:58:53
 
Hier nochmal die Informationen der deutschen Botschaft/Generalkonsulate in Brasilien:
http://www.brasilia.diplo.de/Vertretung/brasilia/de/04/seite__aufenthalt___C3_BC...

Wie man dort liest, steht eine Entscheidung darüber, ob die Änderung auch FZF und Heirat betrifft noch aus!
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