chap schrieb am 24.09.2008 um 10:41:07:Ich zweifle, dass der Entwurf, abgesehen von der kleinen Änderung des § 27
BeschV, der der Bundesrat zustimmen muss, vorzeitig herausgegeben wird...
Hi Chap, meinst Du damit, dass die Änderung des Gesetzes durch diesen Entwurf nicht rechtzeitig 1.1.2009 in Kraft tritt?
Soviel ich verstanden habe, hat der Bundestag einen
Entwurf für Arbeitsmigrationssteuerungsgesetz vorbereitet.
Dann hat der Bundesrat folgende
Stellungnahme dafür geschrieben. (Link von Tapir)
Jetzt muss die Bundesregierung den Entwurf an Bundestag weiterleiten. Es gibt doch 2,5 Monate bis 1.1.2009, wann es in Kraft treten soll. Das ist die Prozedur, die ich von dem
Weg der Gesetzgebung beim Bundestag verstanden habe.
2,5 Monate ist dann eine kurze Zeit, meint Ihr, oder? Auch mit den Nachverarbeitungen der einzelnen Punkte wie 53 TEUR usw?
Ich frage nur, weil diese Sachen besonders für das Thread
Niederlassungserlaubnis für Hochqualifizierte nach AufenthG §19 wichtig sind, entsprechend der mind. Einkommensgrenze für § 19 Abs. 2 Nr. 3
AufenthG.
Danke im voraus.
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Edit: Korrektur der Schreibfehler, Hyperlinks usw