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Arbeitsmigrationssteuerungsgesetz (Entwurf) (Gelesen: 33.284 mal)
chap
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #30 - 24.11.2008 um 14:27:59
 
C_Devil schrieb am 24.11.2008 um 11:27:39:
Dem bisher vorliegenden Entwurf nach ja!

C_Devil


War es die Antwort auf meine Frage, "ob der Punkt des Aktionsprogramms:

"Bei Familienangehörigen der Akademiker und Akademikerinnen wird auf die Vorrangprüfung verzichtet."

in der BeschVerfV umgesetzt wird?"

hä?
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C_Devil
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Antwort #31 - 24.11.2008 um 15:40:40
 
chap schrieb am 24.11.2008 um 14:27:59:
War es die Antwort auf meine Frage, "ob der Punkt des Aktionsprogramms:

"Bei Familienangehörigen der Akademiker und Akademikerinnen wird auf die Vorrangprüfung verzichtet."

in der BeschVerfV umgesetzt wird?"


Ja
, wonach sieht es denn sonst aus ??

Eine bessere Antwort ist z.Zt. nun mal noch nicht drin.
Erst wenn die BeschVerfV auch als endgültige Fassung vorliegt, werden wir es ganz genau wissen (!!) - und dann findest du sie auf dem oben beschriebenen Weg  Zwinkernd

C_Devil
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Das schönste Denkmal, das ein Mensch bekommen kann, steht in den Herzen der Mitmenschen.
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chap
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Antwort #32 - 24.11.2008 um 16:13:12
 
C_Devil schrieb am 24.11.2008 um 15:40:40:
Ja
, wonach sieht es denn sonst aus ??

C_Devil


Es war aus deinem Beitrag nicht ersichtlich, wem Du überhaupt antwortest. Smiley Trotzdem vielen Dank! Daumen hoch
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« Zuletzt geändert: 24.11.2008 um 16:33:06 von chap »  

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Antwort #33 - 28.11.2008 um 15:41:17
 
chap schrieb am 14.11.2008 um 13:34:13:
Der Bundestag hat das Gesetz am 13.11 verabschiedet. Die Änderungen kann man in der Drucksache http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/109/1610914.pdf finden.


Der Bundesrat hat heute, 28.11.2008, die Zutstimmung dem Gesetz verweigert und den Vermittlungsausschuss einberuft.
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Antwort #34 - 28.11.2008 um 18:25:42
 
Hat vielleicht was positives
Zitat:
Der Bundesrat möchte das Gesetz in zwei Punkten ändern. So fordert er, die zum Erhalt einer Niederlassungserlaubnis erforderliche Mindesteinkommensgrenze auf 53.400 Euro abzusenken. Die geplante Reduzierung auf 63.600 Euro reiche nicht aus, um genügend Ausländer anzuziehen und den Fachkräftebedarf entsprechend zu sichern. Die aktuellen Zahlen eingereister Fachkräfte machten deutlich, dass Deutschland für zugewanderte Hochqualifizierte noch nicht ausreichend attraktiv sei.


http://www.pressrelations.de/new/standard/result_main.cfm?pfach=1&n_firmanr_=110...
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Ulf
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Antwort #35 - 03.12.2008 um 14:46:09
 
chap schrieb am 28.11.2008 um 15:41:17:
Der Bundesrat hat heute, 28.11.2008, die Zutstimmung dem Gesetz verweigert und den Vermittlungsausschuss einberuft.


Damit ist lt. FAZ die Chance vertan, die Änderungen bereits zum Jahreswechsel zu erleben.

Gruß, ULF
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Antwort #36 - 03.12.2008 um 22:30:44
 
chap schrieb am 24.11.2008 um 14:27:59:
War es die Antwort auf meine Frage, "ob der Punkt des Aktionsprogramms:

"Bei Familienangehörigen der Akademiker und Akademikerinnen wird auf die Vorrangprüfung verzichtet."

in der BeschVerfV umgesetzt wird?"

?  hä?


Die Antwort auf deine Frage kannst Du hier finden: http://www.bgblportal.de/BGBL/bgbl1f/bgbl108s2210.pdf.  Zwinkernd
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Antwort #37 - 03.12.2008 um 22:40:44
 
Die Antwort hätte man auch schneller/direkter schreiben
können. Nicht sehr doll!   Griesgrämig
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dr-er
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Antwort #38 - 03.12.2008 um 22:54:27
 
Zitat:
Die Antwort hätte man auch schneller/direkter schreiben
können. Nicht sehr doll!   Griesgrämig



Schneller konnte ich nicht. War ganze Woche im Urlaub... Smiley
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Antwort #39 - 03.12.2008 um 22:57:25
 
Mit schnell meinte ich nicht die Zeit. Sondern du hättest
die frage konkret beantworten können und als Bestä-
tigung dann den link setzen. Jetzt gucken 123 leute nach

Aua . das is keine feine Community-Pflege.
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chap
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Antwort #40 - 04.12.2008 um 09:09:03
 
dr-er schrieb am 03.12.2008 um 22:30:44:
Die Antwort auf deine Frage kannst Du hier finden: http://www.bgblportal.de/BGBL/bgbl1f/bgbl108s2210.pdf. ; Zwinkernd


Danke!  Daumen hoch
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Antwort #41 - 07.12.2008 um 09:39:36
 
chap schrieb am 28.11.2008 um 15:41:17:
Der Bundesrat hat heute, 28.11.2008, die Zutstimmung dem Gesetz verweigert und den Vermittlungsausschuss einberuft.



17.12.2008 versammelt sich der Vermittlungsausschuss und hat in das 10. Sitz Programm den von Bundesrat verweigerten Gesetzentwurf genommen:
http://www.bundesrat.de/cln_099/nn_6906/SharedDocs/Auschuesse-Termine-To/va/term...

Wenn der Ausschuss auch die Empfehlung von Bundesrat vermittelt, daß das Mindesteinkommen 53.400 Euro sein soll, dann muß die Bundesregierung den Entwurf anpassen, und der Bundestag muß einberuft werden. Das wird dann dazu führen, daß das Gesetz mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit nicht mehr am 01.01.2009 in Kraft tritt. Oder?

Gruß,
Neanderthal
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Antwort #42 - 17.12.2008 um 15:26:49
 
Zitat:
17.12.2008 versammelt sich der Vermittlungsausschuss und hat in das 10. Sitz Programm den von Bundesrat verweigerten Gesetzentwurf genommen:
http://www.bundesrat.de/cln_099/nn_6906/SharedDocs/Auschuesse-Termine-To/va/term...

Wenn der Ausschuss auch die Empfehlung von Bundesrat vermittelt, daß das Mindesteinkommen 53.400 Euro sein soll, dann muß die Bundesregierung den Entwurf anpassen, und der Bundestag muß einberuft werden. Das wird dann dazu führen, daß das Gesetz mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit nicht mehr am 01.01.2009 in Kraft tritt. Oder?

Gruß,
Neanderthal


Im Vermittlungsverfahren zum Arbeitsmigrationssteuerungsgesetz haben sich Bund und Länder heute darauf verständigt, die Mindestinvestitionssumme für die Aufenthaltserlaubnis ausländischer Existenzgründer auf 250.000 Euro zu senken. Dies hatte der Bundesrat in seinem Anrufungsbeschluss mit der Begründung gefordert, dass die derzeit geltende Mindestsumme von 500.000 Euro ein erhebliches Investitionshindernis darstelle. Selbst bei deutschen Existenzgründern liege die Investitionssumme meist noch unter 250.000 Euro.

Die weitere Forderung des Bundesrates nach Absenkung der Mindesteinkommensgrenze für die Niederlassungserlaubnis ausländischer Fachkräfte hat der Vermittlungsausschuss hingegen nicht aufgegriffen.

Bundestag und Bundesrat müssen die vom Vermittlungsausschuss empfohlene Änderung am Gesetzesbeschluss noch bestätigen. Der Bundestag wird sich bereits morgen mit dem Einigungsvorschlag befassen, der Bundesrat am 19. Dezember 2008. Stimmen beide Häuser zu, könnte das Gesetz wie geplant am 1. Januar 2009 in Kraft treten.

http://www.bundesrat.de/cln_099/nn_8538/DE/presse/pm/2008/192-2008.html?__nnn=tr...
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« Zuletzt geändert: 17.12.2008 um 16:07:48 von chap »  

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Antwort #43 - 18.12.2008 um 23:40:36
 
chap schrieb am 17.12.2008 um 15:26:49:
Im Vermittlungsverfahren zum Arbeitsmigrationssteuerungsgesetz haben sich Bund und Länder heute darauf verständigt, die Mindestinvestitionssumme für die Aufenthaltserlaubnis ausländischer Existenzgründer auf 250.000 Euro zu senken. Dies hatte der Bundesrat in seinem Anrufungsbeschluss mit der Begründung gefordert, dass die derzeit geltende Mindestsumme von 500.000 Euro ein erhebliches Investitionshindernis darstelle. Selbst bei deutschen Existenzgründern liege die Investitionssumme meist noch unter 250.000 Euro.

Die weitere Forderung des Bundesrates nach Absenkung der Mindesteinkommensgrenze für die Niederlassungserlaubnis ausländischer Fachkräfte hat der Vermittlungsausschuss hingegen nicht aufgegriffen.

Bundestag und Bundesrat müssen die vom Vermittlungsausschuss empfohlene Änderung am Gesetzesbeschluss noch bestätigen. Der Bundestag wird sich bereits morgen mit dem Einigungsvorschlag befassen, der Bundesrat am 19. Dezember 2008. Stimmen beide Häuser zu, könnte das Gesetz wie geplant am 1. Januar 2009 in Kraft treten.

http://www.bundesrat.de/cln_099/nn_8538/DE/presse/pm/2008/192-2008.html?__nnn=tr...


Nach der Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses wurde die Mindesteinkommengrenze im Gesetzentwurf nicht berührt. Also der Bundesrat soll morgen die Einkommensgrenze von 63.600 Euro für NE laut dem AufenthG §19 zustimmen.

Gruß,
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Antwort #44 - 19.12.2008 um 13:27:40
 
Zitat:
TOP 8. Gesetz zur Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente

Beschlusstenor:

kein Antrag auf Einberufung des Vermittlungsausschusses; Entschließung


Zitat:
TOP 14. Gesetz zur Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes

Beschlusstenor:

kein Antrag auf Einberufung des Vermittlungsausschusses


Zitat:
TOP 60. Zweite Verordnung zur Änderung der Beschäftigungsverordnung

Beschlusstenor:

Zustimmung; Entschließung



Zitat:
TOP 76. Gesetz zur arbeitsmarktadäquaten Steuerung der Zuwanderung Hochqualifizierter und zur Änderung weiterer aufenthaltsrechtlicher Regelungen (Arbeitsmigrationssteuerungsgesetz)

Beschlusstenor:

Zustimmung
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