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Arbeitsmigrationssteuerungsgesetz (Entwurf) (Gelesen: 33.281 mal)
chap
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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01.09.2008 um 16:45:20
 
http://www.bmi.bund.de/cln_012/nn_122688/Internet/Content/Nachrichten/Pressemitt...

Komischerweiser ist ein Punkt des Aktionsprogramms:

"Für Familienangehörige ausländischer Akademiker wird auf die Vorrangprüfung verzichtet."

in der Pressemitteilung nicht zu finden.
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Einbeck
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Antwort #1 - 01.09.2008 um 17:07:52
 
Interessant und wichtig dürfte es auch im Falle von Brasilianern werden, zitiere hier eine wichtige Änderung:

Schließlich werden mit der Änderung der Angaben in § 30 Abs. 2 Satz 2, § 49
Abs. 10, § 79 Abs. 2 Satz 2 des Aufenthaltsgesetzes und Nummer 1 der Anlage C
zur Aufenthaltsverordnung redaktionelle Versehen früherer Gesetzgebungsverfahren
berichtigt und durch Änderung des § 16 der Aufenthaltsverordnung sowie Ergänzung
der Nummer 1 der Anlage A zur Aufenthaltsverordnung einer völkerrechtlichen Verpflichtung
gegenüber Brasilien über die visumfreie Einreise auch bei längerfristigen
Aufenthalten Rechnung getragen
.

§ 16 wird wie folgt gefasst:
㤠16
Vorrang älterer Sichtvermerksabkommen
Die Inhaber der in Anlage A zu dieser Verordnung genannten Dokumente
sind für die Einreise und den Aufenthalt im Bundesgebiet, auch bei Überschreitung
der zeitlichen Grenze eines Kurzaufenthalts, vom Erfordernis eines
Aufenthaltstitels befreit, soweit völkerrechtliche Verpflichtungen, insbesondere
aus einem Sichtvermerksabkommen, die vor dem 1. September
1993 gegenüber den in Anlage A aufgeführten Staaten eingegangen wurden,
dem Erfordernis des Aufenthaltstitels oder dieser zeitlichen Begrenzung
entgegenstehen.“
2. In der Anlage A Nr. 1 wird nach der Angabe „ Australien GMBl. 1953 S. 575“ die
Angabe „Brasilien BGBl II. Xx.xx“ eingefügt. (Hinweis: Veröffentlichung im
BGBl. II wird derzeit vorbereitet und im weiteren Verfahren ergänzt)
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ronny
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Antwort #2 - 01.09.2008 um 17:26:40
 
chap schrieb am 01.09.2008 um 16:45:20:
in der Pressemitteilung nicht zu finden. 



In der PM steht ja auch nur "wesentliche Punkte des Aktionsprogramms" und wenn man dem Link in dem blauen Kästchen folgt, gelangt man zum vollständigen AP.

Wo ist also das Problem ?
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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chap
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 01.09.2008 um 17:34:37
 
ronny schrieb am 01.09.2008 um 17:26:40:
In der PM steht ja auch nur "wesentliche Punkte des Aktionsprogramms" und wenn man dem Link in dem blauen Kästchen folgt, gelangt man zum vollständigen AP.

Wo ist also das Problem ?


Das Problem liegt daran, dass es nicht klar ist, ob der Punkt des Programms in eine Rechtsnorm umgesetzt wird.

Oder meinst du, dieser Punkt ist "unwesentlich"? Zwinkernd
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ronny
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Antwort #4 - 01.09.2008 um 18:14:43
 
chap schrieb am 01.09.2008 um 17:34:37:
Oder meinst du, dieser Punkt ist "unwesentlich"? 


Das wesentlich zitierte ich aus dem von Dir verlinkten Beitrag, der Pressemitteilung also:

Zitat:
Mit dem heute im Kabinett beschlossenen Gesetzentwurf werden die gesetzlichen Maßnahmen zur Umsetzung des am 16. Juli 2008 vom Kabinett verabschiedeten "Aktionsprogramms der Bundesregierung – Beitrag der Arbeitsmigration zur Sicherung der Fachkräftebasis in Deutschland" für eine arbeitsmarktadäquate Steuerung der Zuwanderung hochqualifizierter Fachkräfte ergriffen. Wesentliche Punkte des Gesetzentwurfs sind:


Bedeutet zweierlei:

1. Hält das BMI nicht alle Punkte des Gesetzentwurfs für wesentlich, und

2. enthält die Pressemitteilung nicht alle und nicht alle wesentlichen Änderungen.

Also kann der von Dir vermisste Teil durchaus wesentlich sein (und trotzdem in der PM fehlen) oder unwesentlich sein (aus Sicht des BMI und dann trotzdem im Gesetzentwurf stehen) oder ......and so on.

Für mich steht das:

Zitat:
"Für Familienangehörige ausländischer Akademiker wird auf die Vorrangprüfung verzichtet."


etwas mißverständlich formuliert in einem Nebensatz des APs.




Grüße
Ronny Zwinkernd
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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chap
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Antwort #5 - 02.09.2008 um 08:32:56
 
ronny schrieb am 01.09.2008 um 18:14:43:
Das wesentlich zitierte ich aus dem von Dir verlinkten Beitrag, der Pressemitteilung also:


Bedeutet zweierlei:

1. Hält das BMI nicht alle Punkte des Gesetzentwurfs für wesentlich, und

2. enthält die Pressemitteilung nicht alle und nicht alle wesentlichen Änderungen.

Also kann der von Dir vermisste Teil durchaus wesentlich sein (und trotzdem in der PM fehlen) oder unwesentlich sein (aus Sicht des BMI und dann trotzdem im Gesetzentwurf stehen) oder ......and so on.


... oder der Punkt wird aus der Umsetzung ganz ausgenommen, was für die betroffene Familienangehörigen eine wesentliche Verschlechterung gegenüber des AP darstellt. Es bleibt abzuwarten bis der Verorderungsentwurf veröffentlicht wird (was noch nicht der Fall ist).

Zitat:
Für mich steht das:


etwas mißverständlich formuliert in einem Nebensatz des APs.


Ich sehe hier nichts "mißverständliches"... Smiley

ps. Da es sich um eine gemeinsame PM von BMI und BMAS handelt, ist es richtiger statt "BMI" stets "BMI und BMAS" zu sagen (der Punkt selbst befindet sich offensichtlich "im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales")... Smiley
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Antwort #6 - 02.09.2008 um 09:47:16
 
ronny schrieb am 01.09.2008 um 18:14:43:
Für mich steht das:

Zitat:
"Für Familienangehörige ausländischer Akademiker wird auf die Vorrangprüfung verzichtet."


etwas mißverständlich formuliert in einem Nebensatz des APs.


Noch eine Bemerkung. In dem Originaltext des AP lautet es:

"Bei Familienangehörigen der Akademiker und Akademikerinnen wird auf die Vorrangprüfung verzichtet."

(http://www.bmas.de/coremedia/generator/26948/property=pdf/2008__07__16__aktionsp...)

Komischerweiser fehlt dieser Satz komplett in der englischen Übersetzung (http://www.bmas.de/coremedia/generator/27100/property=pdf/2008__07__16__aktionsp...), obwohl der Rest wortgenau übersetzt wird.
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Muleta
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Antwort #7 - 16.09.2008 um 20:43:02
 
Hi,

hat das BMAS eigentlich schon einen Entwurf für zu ändernden Verordnungen herausgegeben? Habe bislang nichts finden können (BeschV bzw. zusätzliche Verordnung für den Arbeitsmarktzugang von osteuropäischen Akademikern).

Link wäre super aber meine Mail-Adresse funktioniert auch...

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Antwort #8 - 24.09.2008 um 10:41:07
 
Muleta schrieb am 16.09.2008 um 20:43:02:
Hi,

hat das BMAS eigentlich schon einen Entwurf für zu ändernden Verordnungen herausgegeben? Habe bislang nichts finden können (BeschV bzw. zusätzliche Verordnung für den Arbeitsmarktzugang von osteuropäischen Akademikern).

Link wäre super aber meine Mail-Adresse funktioniert auch...

Muleta


Ich zweifle, dass der Entwurf, abgesehen von der kleinen Änderung des § 27 BeschV, der der Bundesrat zustimmen muss, vorzeitig herausgegeben wird... Smiley
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Antwort #9 - 12.10.2008 um 08:47:19
 
Beachten Sie die Stellungnahme 634-08(B) des Bundesrates vom 10.10.08 die Sie im Internet lesen koennen.

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tapir
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #10 - 12.10.2008 um 14:09:19
 
Hier der Link: http://www.bundesrat.de/cln_099/SharedDocs/Drucksachen/2008/0601-700/634-08_28B_...
Darin fordern die Länder - für mich überraschenderweise - u.a. die weitere Absenkung der § 19-Grenze auf 53 TEUR. Ich glaub aber nicht, dass sie damit durchkommen.
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In the past he had spontaneously composed 'Let's Go to Court', a song about his landlord, set to the tune of 'Let's Get It On'; 'I'm So Bored' (a synagogue favourite) to the tune of 'You're So Vain'; and 'Incompetency', a song for varied bureaucratic and work-related situations, thieved from Prince's 'Controversy'. - Zadie Smith, "The Autograph Man"
 
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #11 - 19.10.2008 um 15:44:06
 
chap schrieb am 24.09.2008 um 10:41:07:
Ich zweifle, dass der Entwurf, abgesehen von der kleinen Änderung des § 27 BeschV, der der Bundesrat zustimmen muss, vorzeitig herausgegeben wird... Smiley


Hi Chap, meinst Du damit, dass die Änderung des Gesetzes durch diesen Entwurf nicht rechtzeitig 1.1.2009 in Kraft tritt?

Soviel ich verstanden habe, hat der Bundestag einen Entwurf für Arbeitsmigrationssteuerungsgesetz vorbereitet.
Dann hat der Bundesrat folgende Stellungnahme dafür geschrieben.  (Link von Tapir)

Jetzt muss die Bundesregierung den Entwurf an Bundestag weiterleiten. Es gibt doch 2,5 Monate bis 1.1.2009, wann es in Kraft treten soll. Das ist die Prozedur, die ich von dem Weg der Gesetzgebung beim Bundestag verstanden habe.

2,5 Monate ist dann eine kurze Zeit, meint Ihr, oder? Auch mit den Nachverarbeitungen der einzelnen Punkte wie 53 TEUR usw?

Ich frage nur, weil diese Sachen besonders für das Thread Niederlassungserlaubnis für Hochqualifizierte nach AufenthG §19 wichtig sind, entsprechend der mind. Einkommensgrenze für § 19 Abs. 2 Nr. 3 AufenthG.

Danke im voraus.

--
Edit: Korrektur der Schreibfehler, Hyperlinks usw
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Antwort #12 - 19.10.2008 um 16:57:43
 
Zitat:
2,5 Monate ist dann eine kurze Zeit, meint Ihr, oder?


wenn's sein muss, dann schaffen unsere Volksvertreter das alles an einem einzigen Tag. In diesem Fall wird es zwar etwas länger dauern, aber kurz vor Weihnachten wird es wahrscheinlich alles erledigt sein.

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Antwort #13 - 19.10.2008 um 18:27:31
 
Zitat:
Hi Chap, meinst Du damit, dass die Änderung des Gesetzes durch diesen Entwurf nicht rechtzeitig 1.1.2009 in Kraft tritt?

Nein, chap bezog sich nur auf die Rechtsverordnung, siehe #7 von muleta. Ich persönlich glaube, dass die VO erst kommt, wenn das Gesetz selbst im BGBl ist. Ich denke auch, dass beides noch zeitnah zum 01.01.09 kommen kann, ansonsten wäre auch der Wahltermin zu nah.
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Antwort #14 - 20.10.2008 um 15:59:27
 
tapir schrieb am 19.10.2008 um 18:27:31:
Nein, chap bezog sich nur auf die Rechtsverordnung, siehe #7 von muleta.


Richtig. Smiley

Zitat:
Ich persönlich glaube, dass die VO erst kommt, wenn das Gesetz selbst im BGBl ist.


Zweifellos. Smiley Die Frage war nur, ob die Entwurfe vorher bekanntgegeben wurden.

Zitat:
Ich denke auch, dass beides noch zeitnah zum 01.01.09 kommen kann, ansonsten wäre auch der Wahltermin zu nah.


Es hat nichts mit dem Wahltermin zu tun. Aber trotzdem muss das Gesetz zum 01.01.09 zustandekommen. Smiley
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