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Ehegattennachzug Non-EU + Non-EU (am Rande der Verzweiflung!) (Gelesen: 8.550 mal)
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Antwort #30 - 20.08.2008 um 12:04:15
 
Warum soll eigentlich die Ehe die vor der Unabhängikeit geschlossen wurde nicht anerkannt werden in Serbien?

Eine Nachbarin, die in unserem Haus wohnt, hat ca. Mitte November im Kosovo geheiratet und die Dokumente sind alle anerkannt worden. Außerdem weiß ich dass sogar viele aus dem Kosovo das Certifikat einfach in Albanien und Mazedonien machen, es ist egal wo sie es macht...daher kann sie es ja auch in Belgrad problemlos machen.

Außerdem ist dass doch gar nicht so schlimm, es gibt Schnellkurse die dauern ca. 6 Wochen, den Test kann man auch bestehen wenn man keine Ahnung von Deutsch hatte und keinen der einem helfen kann. Hat mein Mann auch problemlos beim ersten mal hinbekommen, obwohl er davor gar kein deutsch konnte. Soviel dazu. Wenn ihr euch beeilt gehts wahrscheinlich auch schneller als auf illegalem Wege irgendetwas zu versuchen.
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jUICE
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Antwort #31 - 20.08.2008 um 12:26:18
 
Ich habe meine Frau jetzt angerufen und ihr alles erklärt.
Es ist wohl wirklich das beste, dass auf normalem Wege zu versuchen. Aber eins sag ich Euch: Man müsste den Politikern mal die Frau oder den Mann für ein halbes Jahr wegnehmen, mal sehen ob sie bei dem Gesetz bleiben würden!

Ich habe meiner Frau gesagt, sie soll sich in Belgrad beim GI anmelden und nach nem Schnellkurs fragen. Sie sagt mir heute Abend bescheid.


Werde innerhalb der nächsten Wochen für ein WE nach Belgrad fliegen und dort heiraten, UNMIK Urkunde ist nicht das Papier wert, worauf es gedruckt wird, wenn man einen serbischen Reisepass beantragt.

Vielen Dank,
ich halte Euch auf dem Laufenden



EDIT:
Hab mal geguckt was man für das Visum noch so benötigt und frage mich, ob es diese Formulare irgendwo online zum downloaden gibt, damit ich sie ausfüllen kann, oder muss man sich die von woanders holen ?

* 3 vollständig in deutscher Sprache in Druckschrift oder mit   Schreibmaschine ausgefüllte Antragsformulare (Antragsformular „Nationales Visum“)

* unterschriebene Erklärung nach § 55 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 Nr. 1 AufenthG bzgl. der Folgen von falschen und/oder unvollständigen Angaben im Visumverfahren
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« Zuletzt geändert: 20.08.2008 um 12:37:25 von jUICE »  
 
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Antwort #32 - 20.08.2008 um 12:38:54
 
Schön, dass die wesentlichen Sachfragen geklärt sind. Ein paar Bemerkungen noch zu Nebenthemen, die aber immer wieder relevant werden.

inge schrieb am 20.08.2008 um 10:35:46:
Ob die Serben die Ehe anerkennen ist wurscht. Wichtig ist, ob sie von deutscher Seite anerkannt wird -> vermutlich ja.

Tja, und wann erkennen die Deutschen die Ehe an? Die Antwort steht in Art. 13 EGBGB: Nämlich dann, wenn der Heimatstaat, also hier die Serben sie anerkennen. "Wurscht" ist das also mal gar nicht. Zu klären wäre allenfalls, ob auch die kosovarische Staatsangehörigkeit erworben wurde und ob dann im Rahmen des Art. 13 nach der "effektiven" Staatsangehörigkeit (Lebensmittelpunkt) zu fragen oder nach Günstigkeitsprinzip vorzugehen ist.

inge schrieb am 20.08.2008 um 10:48:46:
Ein Deutscher und eine Murmelakin heiraten in Absurdistan nach dortiger Ortsform. Murmelakistan erkennt die Ehe nicht an, weil man im Clinch mit Absurdistan liegt und der Meinung ist, dass Absurdistan gar kein souveränder Staat ist, sondern eine Murmelakanische Provinz.
In D ist die Ehe allerdings gültig, weil wir Absurdistan völkerrechtlich anerkannt haben und bei der eheschließung ja die Ortsform beachtet wurde.

Die völkerrechtliche Anerkennung ist völlig bedeutungslos (bitte Boardsuche benutzen mit Suchbegriff Transnistrien).
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Antwort #33 - 20.08.2008 um 12:51:39
 
Schau mal unter:

www.belgrad.diplo.de

hier unter
- Die Botschaft
- Konsularabteilung
- Informationen zur Eheschließung m.a. DA
- bzw. FZF

Entsprechende Downloads findest du am Ende der Seite.

Gruß
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Antwort #34 - 20.08.2008 um 12:57:10
 
Beppo schrieb am 20.08.2008 um 12:51:39:
Schau mal unter:

www.belgrad.diplo.de

hier unter
- Die Botschaft
- Konsularabteilung
- Informationen zur Eheschließung m.a. DA
- bzw. FZF

Entsprechende Downloads findest du am Ende der Seite.

Gruß
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Antwort #35 - 20.08.2008 um 13:07:05
 
tapir schrieb am 20.08.2008 um 12:38:54:
Nämlich dann, wenn der Heimatstaat, also hier die Serben sie anerkennen.

Steht da nirgendwo (absolut)
Außerdem war die UNMIK vor der Unabhängigkeit zuständig (auch wenn die Serben das ggfs anders sehen). Wenn die "OK" sagen, dann ist die Ehe auch gültig. Falls du Gegenbeispiele hast, bitte belegen.

Zitat:
Die völkerrechtliche Anerkennung ist völlig bedeutungslos

Eine nach seeländischem Recht geschlossene Ehe zweier seeländischer "Bürger" ist also eine Ortsform korrekt geschlossene Ehe und in D gültig?

PS: Ist immer noch Personenstandsrecht ...
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Antwort #36 - 20.08.2008 um 13:14:32
 
inge schrieb am 20.08.2008 um 13:07:05:
Steht da nirgendwo (absolut)

Art. 13 Abs. 1 EGBGB bestimmt, dass sich die materiellen Voraussetzungen der Eheschließung nach dem Heimatrecht der Verlobten bzw. Eheleute bestimmen. Dies bedeutet nach allgemeiner Auffassung, dass eine nach dem Heimatrecht aus materiell-rechtlichen Gründen unwirksame Ehe auch nach deutschem Recht unwirksam ist.

inge schrieb am 20.08.2008 um 13:07:05:
Außerdem war die UNMIK vor der Unabhängigkeit zuständig (auch wenn die Serben das ggfs anders sehen). Wenn die "OK" sagen, dann ist die Ehe auch gültig. Falls du Gegenbeispiele hast, bitte belegen.

Es geht hier nicht um "Zuständigkeit", sondern um das Heimatrecht der Betroffenen. Die von UNMIK oder wem auch immer in Kosovo de facto befolgten Vorschriften sind nur für die formellen Voraussetzungen der Eheschließung von Bedeutung, Art. 11 Abs. 1 EGBGB.  "Gegenbeispiele" gibt es nicht. Zum näheren Verständnis empfehle ich die Lektüre der Kommentierungen zu Art. 11, 13 in einem beliebigen Kommentar oder die entsprechenden Kapitel in einem beliebigen IPR-Lehrbuch.

inge schrieb am 20.08.2008 um 13:07:05:
Eine nach seeländischem Recht geschlossene Ehe zweier seeländischer "Bürger" ist also eine Ortsform korrekt geschlossene Ehe und in D gültig?

Falls Du die Plattform "Sealand" meinst: Diese ist kein Staat, da es kein stabiles Staatsgebiet gibt (bitte googlen oder bei Seidl/Hohenveldern oder sonstwo nachlesen).
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Antwort #37 - 20.08.2008 um 13:26:03
 
tapir schrieb am 20.08.2008 um 13:14:32:
oder die entsprechenden Kapitel in einem beliebigen IPR-Lehrbuch

Mir würde schon eine Aussage der üblichen Verdächtigen ausreichen (Ronny, Blaise, etc)
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Antwort #38 - 20.08.2008 um 14:17:04
 
Führt das dann bitte im Personenstandsrecht fort.
A1 sollte hier ausdiskutiert sein. Deswegen

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« Zuletzt geändert: 20.08.2008 um 14:56:15 von N/V »  
 
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