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FZF trotz Einreisesperre (Gelesen: 5.066 mal)
yasara
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Zeige den Link zu diesem Beitrag FZF trotz Einreisesperre
16.08.2008 um 02:22:46
 
Hallo!
Vor einem Jahr habe ich meinen Mann, Beniner, in Österreich geheiratet. Leider hat es sehr viel Zeit in Anspruch genommen, einen neuen Paß für ihn zu beantragen, so daß wir erst im Juli 2008 alle notwendigen Papiere zusammen hatten. Am 14. Juli hat mein Mann endlich den Antrag auf FZF bei der Deutschen Botschaft in Wien stellen können. Der Eingang des Antrages bei der Ausländerbehörde wurde mir auf Anfrage bereits bestätigt.
Ende 2007 hat mein Mann versucht, mich zu besuchen, da ich im Krankenhaus unser Kind verloren hatte. Bei einer Kontrolle kurz nach der Grenze wurde er erwischt und nach 4 Tagen Haft nach Österreich zurückgeführt. Die Strafe haben wir umgehend bezahlt, hinzu kam die unbefristete Einreisesperre.
Einen Antrag auf Befristung haben wir nie gestellt, da uns bei der Deutschen Botschaft in Wien mitgeteilt wurde, dass über diese Angelegenheit automatisch mit dem Antrag auf FZF entschieden werden würde. War diese Aussage richtig?
Mein Mann war nie straffällig oder anderweitig negativ auffällig. Kann es sein, dass die Einreisesperre komplett aufgehoben werden kann? Diese Information wurde uns auch bei der Botschaft mitgeteilt. Sowohl die Botschaft als auch die Ausländerbehörde sind darüber informiert, warum mein Mann zu mir wollte und was geschehen war und dass die Not-Situation der einzige Grund für den versuchten Besuch war.
Welche Bearbeitungszeit hat ein Antrag auf FZF im Durchschnitt und was kann bzgl der Einreisesperre noch auf uns zukommen? Müssen wir wirklich keinen Antrag auf Befristung stellen, wie uns mitgeteilt wurde?

LG, Yasara
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Mick
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
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Antwort #1 - 16.08.2008 um 08:42:48
 
yasara schrieb am 16.08.2008 um 02:22:46:
Einen Antrag auf Befristung haben wir nie gestellt, da uns bei der Deutschen Botschaft in Wien mitgeteilt wurde, dass über diese Angelegenheit automatisch mit dem Antrag auf FZF entschieden werden würde. War diese Aussage richtig? 

Hi,
ja, der Antrag dürfte gleichzeitig als Antrag auf Befristigung
der Sperre gewertet werden. Wird jedenfalls regelmäßig so
gemacht. Im Zweifel würde ich aber einfach ein paar Zeilen
an die Ausländerbehörde schicken. Dabei sollten die Umstände
näher dargelegt werden.
Angaben zur durchschnittlichen Dauer des Verfahren wären
nicht seriös. Das kann zwischen wenigen Wochen und mehreren
Monaten variieren.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
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yasara
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #2 - 16.08.2008 um 12:51:12
 
ok, danke, die situation ist zwar bekannt aber eine erneute darstellung kann ja nicht schaden.
und die möglichkeit, dass von einer befristeten sperre abgesehen werden kann, gibt es auch? so hatte es mir damals die ausländerbehörde in bayern, wo mein mann inhaftiert war für die 4 tage, mitgeteilt. der sb erklärte, dass bei keinen weiteren auffälligkeiten, die es ja nicht gibt, oft zugunsten der fzf entschieden werden kann. stimmt das? wielange könnte eine befristung der einreisesperre noch dauern?
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 16.08.2008 um 13:00:50
 
yasara schrieb am 16.08.2008 um 12:51:12:
und die möglichkeit, dass von einer befristeten sperre abgesehen werden kann, gibt es auch?  

Versteh ich nicht. Die Sperre ist im Momont
unbefristet, also auf Dauer.

yasara schrieb am 16.08.2008 um 12:51:12:
wielange könnte eine befristung der einreisesperre noch dauern?  


Frag deine ABH. Kann man nicht so pauschal be-
antworten.

Sind denn die Abschiebekosten auch schon thema-
tisiert? Denn die müssen ja auch bezahlt werden.
Am besten dein Mann gibt dir eine Vollmacht und
du klärst das dann alles mit deiner örtlich zuständi-
gen ABH.

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yasara
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #4 - 16.08.2008 um 14:00:02
 
ja fons, die kosten sind letztes jahr sofort von uns bezahlt worden und mein mann hat vom gericht im januar die nachricht erhalten, dass von einem weiteren verfahren abgesehen wird. alles hat er bei der dt. botschaft angegeben. der sb bei der botschaft ist sehr sehr nett, er hat den ganzen sachverhalt notiert u meinte, der zeitpunkt der versuchten einreise war bereits im november 2007 u diese zeit bis heute könnte auf die sperre angerechnet werden. ist das so?
zur zeit ist die sperre immernoch unbefristet, fons, das ist richtig.
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Antwort #5 - 18.08.2008 um 11:02:18
 
wieso zieht eigentlich EU-Recht hier nicht?
IT in D = RL 2004/38 ?
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yasara
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Antwort #6 - 18.08.2008 um 12:47:20
 
hallo inge, magst du mir das bitte mal erklären, was du angesprochen hast?!
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Antwort #7 - 18.08.2008 um 13:13:10
 
noch was neues, was ich hier gelesen habe - ist es richtig, dass mein mann diesen deutschtest gar nicht mehr machen muß, weil ich europäerin bin? hat sich das geändert?
der test ist in seinem fall gar kein problem, da er sehr gut dt spricht aber die kosten kann man sich ja sparen, bei all den dingen, die man sonst bezahlen muß.
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Antwort #8 - 18.08.2008 um 13:22:26
 
yasara schrieb am 18.08.2008 um 13:13:10:
noch was neues, was ich hier gelesen habe - ist es richtig, dass mein mann diesen deutschtest gar nicht mehr machen muß, weil ich europäerin bin? 

Wenn du freizügigkeitsberechtigt bist, braucht dein Mann keine Deutschkenntnisse.
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Antwort #9 - 18.08.2008 um 13:25:36
 
klar bin ich freizügig Laut lachend

spaß beiseite, was ist freizügigkeitsberechtigt? ist das was, was ich beantragen muß oder bin ich es einfach oder halt nicht?  unentschlossen
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Antwort #10 - 18.08.2008 um 13:29:43
 
Hast du denn eine AE/NE?

Kannst dir eine Bescheinigung von der ABH ausstellen lassen, kostet nix und ist rein deklaratorisch.
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yasara
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Antwort #11 - 18.08.2008 um 13:34:09
 
habe unbefristeten aufenthalt, reicht das?
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Antwort #12 - 18.08.2008 um 13:37:30
 
yasara schrieb am 18.08.2008 um 13:34:09:
habe unbefristeten aufenthalt, reicht das? 

Gehe zu deiner ABH und lasse dir eine Freizügigkeitsbescheinigung ausstellen.
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Antwort #13 - 18.08.2008 um 13:41:48
 
Zitat:
hat sich das geändert?

Jein. Eigentlich war das schon seit RL 2004/38 EG immer so. Der EUGH hat das im Urteil "Metock" allerdings erst jetzt bestätigt.
Sprachkenntnisse sind von FamAng von EU-Bürgern NICHT zu fordern!

Ich verstehe dass so, dass in 2007 noch OHNE gültigen RP eingereist wurde?

RL 2004/38 setzt zwar den Passbesitz voraus, aber Inhaftierung, Abschiebung etc waren mE unverhältnissmäßig (im Rahmen EU!).
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Antwort #14 - 18.08.2008 um 13:55:50
 
so war es, inge, mein mann hatte keinen gültigen reisepaß, somit konnte er weder den antrag auf fzf stellen noch durfte er einreisen. aufgrund der diffizilen situation, ich im krankenhaus, hat er versucht, nach deutschland einzureisen, um zu seiner botschaft in berlin zu gelangen, in der hoffnung, dort einen gültigen paß ausgestellt zu bekommen. alle notwendigen papiere hatte er dabei u hatte diese auch der polizei in bayern vorgelegt, die ihn gern hätten weiterreisen lassen. sie haben verstanden, warum er die einreise versucht hatte. seine botschaft existiert nunmal nicht in österreich. sie haben ihn auch zwei tage bei der polizei behalten u dann erst in die jva gebracht, weil sie sich selber nicht sicher waren, wie sie zu handeln haben. letztendlich war es eine illegale einreise u deswegen wurde er nach österreich zurück geführt. der sb der dt. botschaft selbst hatte ihm geraten, die reise zu seiner botschaft in berlin zu wagen, damit wir endlich in der angelegenheit weiterkommen.
den paß konnten wir letztendlich dann telefonisch direkt in benin bei der behörde beantragen, indem wir den alten paß eingereicht hatten u natürlich viel geld u zeit verloren haben.
du meinst, sie hätten ihn gar nicht inhaftieren dürfen? aber meine größte sorge ist diese sperre.....was ist mit der jetzt?
und wozu brauche ich genau diese freizügigkeitsbescheinigung?
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