inge schrieb am 20.08.2008 um 11:01:55:Und?
Welches Namensrecht gilt denn überhaupt? Wurde ein Namensrecht gewählt, falls möglich?
Im Zweifel gibt es höchstens das Problem der "hinkenden" Namensführung. D.h. nach serbischen Recht hat sie einen anderen Namen als nach deutschen (bzw. kosovarischem) Recht.
Ich denke sie ist Serbin? Wie kann der Aufenthalt illegal sein?
Im übrigen kann sie Deutschkurse auch bei anderen Instituten besuchen (private, Uni, VHS etc). Das ablegen der Prüfung ist mW auch ohne vorherigen Kursbesuch möglich.
Ggfs verschieben nach Personenstandsrecht? Ist ggfs ja als erstes zu klären?
Na wenn man mit einem serbischen Reisepass unterwegs sein möchte, ist es doch klar dass serbisches Recht angewendet wird.
Zum Zeitpunkt der Anmeldung war sie KEINE Serbin (noch vor Oktober 2007) Sie ist es erst seit Juli 2008.
Das Problem mit dem Nachnamen besteht gar nicht.
Ich fahre da runter, wir heiraten in Belgrad, fertig. Das IST einfach, die Situation da unten ist nunmal anders als in anderen Staaten.
Hab da noch eine Idee.
Sie kommt mit dem Schengen Visum hierrüber. Wir heiraten. Sie wird ausgewiesen. STOP. Wenn ein Attest vorliegt, dass sie tatsächlich schwanger ist, kann sie hier bleiben und eine
AE kriegen ? Bis zum Ende der Schwangerschaft, kann sie auc hier ein
GI besuchen.