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Ehegattennachzug Non-EU + Non-EU (am Rande der Verzweiflung!) (Gelesen: 8.552 mal)
jUICE
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Antwort #15 - 20.08.2008 um 11:08:52
 
inge schrieb am 20.08.2008 um 11:01:55:
Und?
Welches Namensrecht gilt denn überhaupt? Wurde ein Namensrecht gewählt, falls möglich?
Im Zweifel gibt es höchstens das Problem der "hinkenden" Namensführung. D.h. nach serbischen Recht hat sie einen anderen Namen als nach deutschen (bzw. kosovarischem) Recht.

Ich denke sie ist Serbin? Wie kann der Aufenthalt illegal sein?

Im übrigen kann sie Deutschkurse auch bei anderen Instituten besuchen (private, Uni, VHS etc). Das ablegen der Prüfung ist mW auch ohne vorherigen Kursbesuch möglich.


Ggfs verschieben nach Personenstandsrecht? Ist ggfs ja als erstes zu klären?



Na wenn man mit einem serbischen Reisepass unterwegs sein möchte, ist es doch klar dass serbisches Recht angewendet wird.
Zum Zeitpunkt der Anmeldung war sie KEINE Serbin (noch vor Oktober 2007) Sie ist es erst seit Juli 2008.

Das Problem mit dem Nachnamen besteht gar nicht.
Ich fahre da runter, wir heiraten in Belgrad, fertig. Das IST einfach, die Situation da unten ist nunmal anders als in anderen Staaten.

Hab da noch eine Idee.
Sie kommt mit dem Schengen Visum hierrüber. Wir heiraten. Sie wird ausgewiesen. STOP. Wenn ein Attest vorliegt, dass sie tatsächlich schwanger ist, kann sie hier bleiben und eine AE kriegen ? Bis zum Ende der Schwangerschaft, kann sie auc hier ein GI besuchen.
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Antwort #16 - 20.08.2008 um 11:14:05
 
@ FONS

Ich will mich ganz klar von illegalen Machenschaften distanzieren und würde, WENN ich denn solche Absichten hätte, nicht in ein öffentliches Forum gehen.
Es ist nur halt so, wie ist leider ist und ich will nicht mehr länger von meiner Frau getrennt leben, vor allem da ich mir fast sicher bin, dass ich bald Papa werde.

Es geht mir nur um die Aufklärung, wie man es ohne Sprachzertifikat machen könnte.
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Antwort #17 - 20.08.2008 um 11:16:42
 
jUICE schrieb am 20.08.2008 um 11:14:05:
Es geht mir nur um die Aufklärung, wie man es ohne Sprachzertifikat machen könnte

Genau DAS dürfte doch abschließend erörtert
worden sein! Zaubern kann hier niemand und
Lösungen erfinden.

jUICE schrieb am 20.08.2008 um 11:08:52:
Wenn ein Attest vorliegt, dass sie tatsächlich schwanger ist, kann sie hier bleiben und eine AE kriegen ?

Da wär ich mir nicht so sicher. Schwangerschaft ist
grundsätzlich kein Abschiebehindernis. Und frei-
willig ausreisen kann sie allemal.

Wenn du um's Verrecken versuchst mit Tricks zu
arbeiten, darfst du dich über das Echo der Be-
hörden nicht wundern.

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Antwort #18 - 20.08.2008 um 11:17:31
 
jUICE schrieb am 20.08.2008 um 11:08:52:
ist es doch klar dass serbisches Recht angewendet wird.

Was dir so alles klar ist. Personenstandsrecht und Namensrecht ist verhältnissmäßig kompliziert, wenn mehrere Länder beteiligt sind.
Ich wette, dass der "Onkel Ronny" einen Riesenberg Fachliteratur zu diesem Thema in seinem Büro hat.

jUICE schrieb am 20.08.2008 um 11:08:52:
Wenn ein Attest vorliegt, dass sie tatsächlich schwanger ist, kann sie hier bleiben und eine AE kriegen ?

Grundsatz: Schwangerschaft schützt vor Abschiebung nicht.

jUICE schrieb am 20.08.2008 um 11:08:52:
Zum Zeitpunkt der Anmeldung war sie KEINE Serbin (noch vor Oktober 2007) Sie ist es erst seit Juli 2008.

Halte ich persönlich für Unfung. Aber wenn sie keine Serbin war, welche StA hatte sie denn dann? Hat sie eine serbische Einbürgerungsurkunde?
99.997% aller Menschen haben eine StA bei ihrer Geburt. Manchmal ist es nur nicht möglich oder einfach, den Nachweis zu führen. Auf den faktischen Besitz der StA hat das allerdings keinen Einfluss.
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Antwort #19 - 20.08.2008 um 11:17:33
 
jUICE schrieb am 20.08.2008 um 11:08:52:
Hab da noch eine Idee.
Sie kommt mit dem Schengen Visum hierrüber. Wir heiraten. Sie wird ausgewiesen. STOP. Wenn ein Attest vorliegt, dass sie tatsächlich schwanger ist, kann sie hier bleiben und eine AE kriegen ? Bis zum Ende der Schwangerschaft, kann sie auc hier ein GI besuchen. 

Je nachdem in welchem Stadium die Schwangerschaft ist, kann sie vielleicht eine Duldung erhalten.
Dann fehlt aber immer noch der Sprachtest und die Einreise mit richtigem Visum, beides ist nicht nötig, denn das Kind wäre deutsch, vorrausgesetzt es wird hier geboren und du hast eine NE und lebst seit mind. 8 Jahren in D.

Die Kosten für die Geburt (5000-8000€) trägst du.
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Antwort #20 - 20.08.2008 um 11:18:15
 
Also entweder bin ich blind oder nur doof. Oder es ist noch nicht erörtert worden und du vertust Dich  Traurig
Tippi Änderung:
Ich füge dein Folgepost hier ein.


...

@inge
Also Schwangerschaft hier kann ich wohl vergessen, mist!
Ja sie hatte die serbische,bei der Geburt, konnte es aber nicht nachweisen

@maki
Warum muss ich dafür aufkommen ? Sie wäre doch hier versichert, über meine Krankenkasse oder verstehe ich das falsch ?

@fons
Das ist doch aber kein Trick, die Symptome deuten auf Schwangerschaft
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« Zuletzt geändert: 20.08.2008 um 12:22:49 von Tippi »  
 
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Antwort #21 - 20.08.2008 um 11:22:50
 
jUICE schrieb am 20.08.2008 um 11:21:10:
@maki
Warum muss ich dafür aufkommen ? Sie wäre doch hier versichert, über meine Krankenkasse oder verstehe ich das falsch ? 

Schengenvisum = Reisekrankenversicherung

Diese kommt nicht für eine Geburt oder ähnliche Dinge auf, d.h. du musst zahlen.
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Antwort #22 - 20.08.2008 um 11:23:56
 
Und wenn sie über ein Besuchervisum herkommen würde ? Darf sie ja auch drei Monate lang
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Antwort #23 - 20.08.2008 um 11:25:02
 
Ein Besuchervisum ist auch ein Schengenvisum,s.o.

Ob sie überhaupt ein Visum für 3 Monate bekommt ist mehr als fraglich, es gibt Vorraussetzungen, siehe FAQ: http://www.info4alien.de/mick/faq.htm#5
Auch solltest du mal nach dem Begriff "Rückkehrbereitschaft" suchen.
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Antwort #24 - 20.08.2008 um 11:31:03
 
jUICE schrieb am 20.08.2008 um 11:21:10:
Ja sie hatte die serbische,bei der Geburt, konnte es aber nicht nachweisen

Siehste! Nix mit "sie hatte keine StA" ...

Zitat:
über meine Krankenkasse

Bei Duldung statt AE wäre ich mir da nicht sicher.

Ich würde mich zuerst mal an die Botschaft in Pristina wenden. Dort würde vermutlich die HU legalisiert werden müssen. Wenn das da gemacht wird ... machen!
Falls nicht Pristina zuständig ist, sondern Belgraf, wird man euch das sicherlich sagen.

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Antwort #25 - 20.08.2008 um 11:36:10
 
Und wie gehe ich danach vor ? Muss ich die legalisieren, wenn ja wofür ?
Sie ist hier ins Deutsche übersetzt und notariell beglaubigt worden.

Sprachzertifikat ? Braucht das meine Frau dann nicht mehr ?
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Antwort #26 - 20.08.2008 um 11:42:53
 
jUICE schrieb am 20.08.2008 um 11:36:10:
Sie ist hier ins Deutsche übersetzt und notariell beglaubigt worden.

Und woher weiß der Notar, dass es sich um eine kosovarische HU handelt?

->
http://www.berlin.de/standesamt1/beglaubigung/

jUICE schrieb am 20.08.2008 um 11:36:10:
Sprachzertifikat ? Braucht das meine Frau dann nicht mehr ? 

Doch.
Die HU zum Nachweis der Ehe, das Zertifikat zum Nachweis der sprachkenntnisse. Eins ohne das andere hilft nicht viel.
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Antwort #27 - 20.08.2008 um 11:50:01
 
Achso, Apostille ist gemeint, das wird kein Problem sein.

Siehst Du, sie braucht das Zertifikat doch.
Genau das versuche ich auf LEGALE Weise zu umgehen.

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Antwort #28 - 20.08.2008 um 11:58:52
 
jUICE schrieb am 20.08.2008 um 11:50:01:
Siehst Du, sie braucht das Zertifikat doch.
Genau das versuche ich auf LEGALE Weise zu umgehen.

Wenn das so einfach wäre würde wohl keiner mehr das Zertifikat machen bzw. könnte man diese Vorraussetzung aus dem Gesetz streichen.

Wird wohl das beste sein wenn ihr euch damit abfindet dass sie das Sprachzertifikat ablegen muss und sie sich dementsprechend darauf vorbereitet.
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Antwort #29 - 20.08.2008 um 12:01:30
 
jUICE schrieb am 20.08.2008 um 11:50:01:
LEGALE Weise zu umgehen

Der Weg ist einfach:
Antrag stellen, ablehnen lassen und dann beim VG Berlin klagen.
Kurs machen und bestehen ist zwar in den meisten Fällen schneller und billiger, aber jeder so wie er's mag.
Die bislang von dir geschilderten "legalen" Tricks dürften sich allesamt auf dem Level "weitestgehend nicht legal" bewegen.

jUICE schrieb am 20.08.2008 um 11:50:01:
Apostille ist gemeint, das wird kein Problem sein

Serbien ist Apostille-Staat. Aber die erkennen die Urkunde nicht an. BTW: Ist es eine "UNMIK"-Urkunde?

Ja: Frag mal in Personenstandsrecht, nach Prüfung etc von UNMIK-Urkunden. Ich meine, da gab's ne Besonderheit.

EDIT: UNMIK HU zB hier: http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1142664647/4#4

Nein: Was sonst?
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« Zuletzt geändert: 20.08.2008 um 12:11:43 von inge »  

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