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Ehegattennachzug Non-EU + Non-EU (am Rande der Verzweiflung!) (Gelesen: 8.551 mal)
jUICE
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20.08.2008 um 04:07:52
 
Guten Abend oder Guten Morgen, je nachdem Smiley

Tagelang lese ich nun schon im Forum mit, auf der Suche nach Informationen, Meinungen, Erfahrungen etc.
Leider konnte ich zu meinem Problem keine Lösung finden, deswegen habe ich mich registriert um Euch meine Lage zu beschreiben.

Ich:
Ich werde nächste Woche 22, bin in Deutschland geboren, habe jedoch die Serbische Staatsbürgerschaft. Bin aber kein direkter Serbe, ich bin ein Goraner (islamisierte südslawische Minderheit im Kosovo).


Meine Frau:
23 Jahre alt, in Belgrad (Serbien) geboren, ist auch Goranin, hat die serbische Staatsbürgerschaft, jedoch ist sie auf dem Kosovo, direkt nach der Geburt aufgewachsen. Sie hatte bis vor kurzem keinen serbischen Ausweis, da sie den ja im Kosovo nicht gebraucht hat. Dort gibt es diese UNMIK-Pässe, die von den Vereinten Nationen für, die auf dem Kosovo lebenen Menschen ausgestellt werden.
Ihr Vater ist im Mai 2007 gestorben, weswegen sie wegen Existenzschwierigkeiten, zusammen mit ihrer Mutter und ihrem kleinen Bruder, zu ihrem großen Bruder nach Belgrad gezogen ist. Besaß aber keinen serbischen Ausweis. Nach einer langwierigen Prozedur, hat sie diesen seit Juli 2008.

Wir haben am 2. Oktober 2007 im Kosovo geheiratet, wollten es auf diese Weise versuchen. Ich mit serbischem Reisepass, sie mit UNMIK-Ausweis, alles kein Problem, wurde auch hier in Deutschland von einer diplomierten Dolmetscherin übersetzt. Somit hat sie meinen Nachnamen angenommen.

Laut Ausländerbehörde, ist zum Ehegattennachzug ja diese Start A1-Prüfung im Goethe Institut abzulegen. Ein Goethe Institut gibt es auch auf dem Kosovo, nämlich in Pristina, aber dort kann sie auf gar keinen Fall hin, da sie alleine wäre (versteht kein albanisch, keine Möglichkeit irgendwo unterzukommen).

Jetzt sind wir dabei, es auf die andere Weise zu versuchen. Wir müssen noch einmal heiraten.
Ich verbringe ganze Nächte im Internet, auf der Suche nach einem Weg, diese Sprachprüfung zu umgehen.

Nicht, dass ich der Meinung bin, dass meine Frau kein Deutsch sprechen muss, sondern weil ich denke, dass sie es hier ERHEBLICH einfacher hätte, die Prüfung zu schaffen. (habe zwei Geschwister, wir sprechen ausschließlich Deutsch, alle hier geboren, meine Eltern beherrschen die Sprache fließend). Hier hätte sie ein deutschsprachiges Umfeld, deutsche Nachbarn, deutsches Fernsehen.

Außerdem habe ich gerade eine neue Arbeitsstelle angetreten, kann daher nicht sofort mit Urlaubsanfragen kommen, um meine Liebste zu sehen.

Ich bin mir sicher, dass viele User in diesem Forum mein Leid teilen. Man liebt sich, man kann nicht ohne den Anderen, aber Vater Staat verbietet es mir, meine Frau bei mir zu haben.
Die größte Sorge, die ich habe, meine Frau macht dauernd Anmerkungen, dass sie immer dicker wird, oft Hungerattacken kriegt und über Übelheit klagt  unentschlossen

Ich möchte auf gar keinen Fall, dass in Falle einer Schwangerschaft, ich als Vater nicht dabei sein kann.
In so einem Fall, kann man auch sicherlich verstehen, dass dieser Kurs, der zu absolvieren ist eine enorme Belastung darstellt. Sie hat Angst, dass sie es nicht schafft. Stress und Schwangerschaft, passt überhaupt nicht zusammen!


Wahrscheinlich langweilie ich Euch jetzt mit meinem Leiden, deswegen werde ich jetzt konkreter.
Mir fallen zwei Möglichkeiten ein, bitte äußert Euch dazu, wäre Euch echt dankbar!

1. Hochzeit in Deutschland, Einreise über Schengen-, oder Touristenvisum

Alle zur Hochzeit notwendigen Dokumente werden natürlich vorbereitet und bei Einreise mitgenommen. Sie kommt für drei Monate zu mir, wir heiraten standesamtlich und dann, naja, beantragen eine Aufenthaltserlaubnis. Wie ich hier erfahren konnte, hat es bei dem Einen geklappt, bei dem Anderen nicht, was Ausreise zur Folge hätte und ein Antrag auf Ehegattennachzug (wieder mit Sprachzertifikat verbunden) gestellt werden muss.


2. Hochzeit in Dänemark, Einreise über Schengen-, oder Touristenvisum

Kontroverser Versuch, ich weiß nicht was Ihr darüber denkt. Wurde oft berichtet, dass der Ehepartner über ein Schengenvisum nach Deutschland, anschließend nach Dänemark reist und man sich dort trauen lässt. Wieder eine 50:50 Chance, entweder man kriegt eine Aufenthaltserlaubnis in Deutschland, oder siehe Punkt 1.




Vielleicht kennt Ihr noch mehr Möglichkeiten, vielleicht habe ich etwas übersehen, was zu meinen Gunsten sein könnte.
Bitte helft mir, bin für jeden Vorschlag dankbar und zu jeder Meinung, die meine beiden Vorschläge betrifft.

Danke im Vorraus,
ein weiterer Leidender.... weinend
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Antwort #1 - 20.08.2008 um 06:41:19
 
Guten Morgen jUICE,

von deiner Variante ein Visum für einen Besuchsaufenthalt zu beantragen, obwohl ein Daueraufenthalt beabsichtigt ist, kann ich dir nur abraten. Hierbei handelt es sich um ein strafbares Verhalten, nämlich dem um den Gebrauch eines erschlichenen Visums. Dieses könnte zu erheblichen Problemen bei der Einreise führen und auch die Ausländerbehörde sieht das für die Aufenthaltstitelerteilung bestimmt nicht gerne. Hierzu wurde im Forum ausreichend berichtet.

Die Erteilung eines Aufenthaltstitels setzt in der Regel voraus, dass der Ehepartner mit dem entsprechenden Visum eingereist ist und die für die Erteilung notwendigen Angaben bereits im Visumantrag gemacht hat. Das wäre bei Euch nicht der Fall, da ihr ja einen Besuchsaufenthalt beantragen wollt. Hiervon kann abgesehen werden, wenn der Ehepartner einen Anspruch auf einen Aufenthaltstitel hat. Deine Frau hätte einen Anspruch, wenn die Voraussetzungen des §30 AufenthG erfüllt werden. Jedoch werden hier wieder die Sprachkenntnisse gefordert. Eine Ausnahme von der Sprachkenntnis ist in deinem Sachverhalt nicht erkennbar. Somit müsste das Visumverfahren für die Familienzusammenführung vermutlich nachgeholt werden.

Es dreht sich also alles um die Sprachkenntnisse. Vielleicht ist es ja möglich, dass du deine Frau zunächst für einen Sprachkurs nach Deutschland kommen lässt und anschließend die Familienzusammenführung durchführst. Eine andere Idee habe ich leider nicht für dich. Aber vielleicht fällt ja noch jemanden etwas ein.

Gruß
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trixie
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Antwort #2 - 20.08.2008 um 07:59:46
 
jUICE schrieb am 20.08.2008 um 04:07:52:
Jetzt sind wir dabei, es auf die andere Weise zu versuchen. Wir müssen noch einmal heiraten.

Diesen Gedanken bitte sofort vergessen. Ihr seid nach serbischen Recht verheiratet, sodass es ausgeschlossen ist, nochmals zu heiraten.

Es geht als nur um ein Visum zur FZF.

Die entsprechenden Hinweise hierzu hat Beppo bereits ausführlich geschildert.

trixie
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Antwort #3 - 20.08.2008 um 08:52:08
 
Wenn sie in Belgrad lebt (>6 Monate) ist die dortige Botschaft für's Visum zuständig. Ebenso wird's dort vermutlich ein Goethe-Inst geben. Außerdem gibt's für's GI sowieso keine "Zuständigkeit", man denn Kurs bzw die Prüfung da machen wo's am bequemsten ist. Und da die Ehe bereits im Okt 07 geschlossen wurde, hätte sie mit deutschlernen ja auch schon anfangen können. Als "Ausrede" dass es JETZT zu lange dauern würde, ist das vermutlich also nicht besonders hilfreich.

Wie Trixie bereits anmerkte: "Nochmal" heiraten ist ein NO-GO!

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jUICE
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Antwort #4 - 20.08.2008 um 10:00:51
 
Das mit dem NOCHMAL heiraten scheint hier ein massives Problem dartzstellen.
Die Ehe wurde im Kosovo (nicht in Serbien) geschlossen und zwar zu dem Zeitpunkt (Oktober 2007) als das Kosovo noch nicht unabhängig war.
In Serbien sind somit diese Heiratsurkunden nichtig. D.h. will ich, dass meine Frau ein Visum bekommt, um sie als Ehegattin herzuholen, muss man halt verheiratet sein, was wir ja in Serbien NICHT sind.
Komplexe Situation, ich weiß!

Ja, sie hätte Deutsch lernen können, von Wörterbüchern, Lernheften etc.
Zu einem Kurs, der ihr dazu verhelfen sollte Deutsch zu lernen, konnte sie ja nicht (bis Juli 08 keinen serbischen Ausweis, im Kosovo nicht möglich wegen den Punkten in meinem oberen Beitrag).
Bitte nicht mit so unschönen Wörtern, wie "Ausrede"; weil eine solche ist es wirklich nicht.




Was ich aber nicht verstehe, von wegen Einreiseproblemen wegen falschem Visum.
Bis zur Antritt ihrer Reise, wusste sie ja noch nicht, dass sie mich heiratet, ist also NICHT mit falschem Visum hier.
Dass sie mich dann heiraten möchte, ist halt passiert, nachdem sie angekommen ist.


Sie hat noch eine leibliche, ältere Schwester hier. Ist die von Nutzen bei der Sache ?
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Antwort #5 - 20.08.2008 um 10:29:45
 
jUICE schrieb am 20.08.2008 um 10:00:51:
Die Ehe wurde im Kosovo (nicht in Serbien) geschlossen und zwar zu dem Zeitpunkt (Oktober 2007) als das Kosovo noch nicht unabhängig war.
In Serbien sind somit diese Heiratsurkunden nichtig. D.h. will ich, dass meine Frau ein Visum bekommt, um sie als Ehegattin herzuholen, muss man halt verheiratet sein, was wir ja in Serbien NICHT sind.

Wieso sollte diese Heirat nichtig sein?

jUICE schrieb am 20.08.2008 um 10:00:51:
Was ich aber nicht verstehe, von wegen Einreiseproblemen wegen falschem Visum.
Bis zur Antritt ihrer Reise, wusste sie ja noch nicht, dass sie mich heiratet, ist also NICHT mit falschem Visum hier.
Dass sie mich dann heiraten möchte, ist halt passiert, nachdem sie angekommen ist.

Verstehe ich nicht.
Sie hat ein Schengenvisum beantrag, um dich hier zu besuchen und danach wieder nach Serbien zu fahren?
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Antwort #6 - 20.08.2008 um 10:35:46
 
jUICE schrieb am 20.08.2008 um 10:00:51:
Dass sie mich dann heiraten möchte, ist halt passiert, nachdem sie angekommen ist. 

Tja, wir alle wissen, dass das gelogen ist, oder? Und die Gesamtumstände des Falles würden auch der ABH zeigen, dass das gelogen ist, oder?

Ob die Serben die Ehe anerkennen ist wurscht. Wichtig ist, ob sie von deutscher Seite anerkannt wird -> vermutlich ja. Es kommt nur darauf an, ob zum Zeitpunkt der Eheschließung die Ortsform beachtet wurde und ob die materiellen Voraussetzungen vorlagen.
Damit bist du bereits verheiratet und ein zweites Mal heiraten (auch denselben Partner) gibt trouble!

Ich möchte mich der Frage anschliessen: Warum braucht man einen serbischen Pass um im GI einen (bezahlten!) Kurs zu machen???




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Antwort #7 - 20.08.2008 um 10:39:26
 
@maki

Weil Serbien KEIN kosovarisches Dokument anerkennt, sie erkennen ja nicht die Unabhängigkeit des Kosovos an, deswegen alle kos. Dokumente = nichtig

Sie hat noch nichts beantragt, ich meinte ja nur, dass es doch nicht verboten sein kann, dass wenn sie mich oder ihre Schwester hier besucht, mit Schengen-Visum, wir doch hier heiraten können und dann einen Antrag auf eine Aufenthaltsgenehmigung abgeben. Es ist ja in dem Sinne nicht beabsichtigt gewesen bis zur Abreise (somit keine Visa-Falschaussage), sondern wir haben das hier entschieden.
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Antwort #8 - 20.08.2008 um 10:39:32
 
jUICE schrieb am 20.08.2008 um 10:00:51:
Was ich aber nicht verstehe, von wegen Einreiseproblemen wegen falschem Visum.
Bis zur Antritt ihrer Reise, wusste sie ja noch nicht, dass sie mich heiratet, ist also NICHT mit falschem Visum hier.
Dass sie mich dann heiraten möchte, ist halt passiert, nachdem sie angekommen ist.


Du schreibst doch von Familienzusammenführung, also ist doch ein Daueraufenthalt in Deutschland geplant. Im Falle einer Einreise könnte es dann zu einer Zurückweisung kommen, da der beantragte Zweck (Kurzaufenthalt) nicht mit dem tatsächlichen Zweck (FZF) übereinstimmt. In diesem Fall hätte nämlich die zuständige ABH der Visaerteilung zustimmen müssen. Wenn sich also der Zweck nach der Beantragung des Visums ändert, hat sie den Antrag bei der Botschaft entsprechend zu ändern. Natürlich könnt ihr das Schengenvisum auch für eine Heirat (falls ihr tatsächlich noch nicht verheiratet seid!) nutzen. Das Visumverfahren für die FZF werdet ihr voraussichtlich dann nachholen müssen.

Gruß
Beppo

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Antwort #9 - 20.08.2008 um 10:44:22
 
inge schrieb am 20.08.2008 um 10:35:46:
Tja, wir alle wissen, dass das gelogen ist, oder? Und die Gesamtumstände des Falles würden auch der ABH zeigen, dass das gelogen ist, oder?

Ob die Serben die Ehe anerkennen ist wurscht. Wichtig ist, ob sie von deutscher Seite anerkannt wird -> vermutlich ja. Es kommt nur darauf an, ob zum Zeitpunkt der Eheschließung die Ortsform beachtet wurde und ob die materiellen Voraussetzungen vorlagen.
Damit bist du bereits verheiratet und ein zweites Mal heiraten (auch denselben Partner) gibt trouble!

Ich möchte mich der Frage anschliessen: Warum braucht man einen serbischen Pass um im GI einen (bezahlten!) Kurs zu machen???





Na klar ist das gelogen, aber man braucht ja keine schlafenden Hunde zu wecken, oder ?
Also meinst Du, meine Frau soll mit der kosovarischen Heiratsurkunde ins deutsche Konsulat nach Serbien gehen und dort einen Antrag stellen ? Die werden sicherlich fragen, haben sie einen serbischen Pass. Hat sie, seit Kurzem. Werden dann aber bestimmt auch fragen, warum sie nicht mit diesem geheiratet hat.
Warum man einen Pass braucht ? Bei der Anmeldung muss man seinen Ausweis vorzeigen, den UNMIK-Pass ist dort nichts wert, den serbischen hatte sie zu der Zeit noch nicht
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Antwort #10 - 20.08.2008 um 10:48:46
 
jUICE schrieb am 20.08.2008 um 10:39:26:
Weil Serbien KEIN kosovarisches Dokument anerkennt, sie erkennen ja nicht die Unabhängigkeit des Kosovos an, deswegen alle kos. Dokumente = nichtig

Für die Gültigkeit der Ehe spielt das KEINE Rolle!!!!

D interessiert nicht, ob die Serben irgendwas anerkennen oder nicht. WIR entscheiden ob eine gültige Ehe geschlossen wurde. Wenn die Serben die Ehe deshalb nicht anerkennen, weil es eine kosovarsiche Ukrunde ist, juckt das den dt. Standesbeamten wenig.

Bsp.:
Ein Deutscher und eine Murmelakin heiraten in Absurdistan nach dortiger Ortsform. Murmelakistan erkennt die Ehe nicht an, weil man im Clinch mit Absurdistan liegt und der Meinung ist, dass Absurdistan gar kein souveränder Staat ist, sondern eine Murmelakanische Provinz.
In D ist die Ehe allerdings gültig, weil wir Absurdistan völkerrechtlich anerkannt haben und bei der eheschließung ja die Ortsform beachtet wurde.

EDIT:
jUICE schrieb am 20.08.2008 um 10:44:22:
warum sie nicht mit diesem geheiratet hat.

Das interessiert die Botschaft nicht im geringsten. Und falls doch wäre man mit der obigen Erklärung (Kosovo, UNMIK etc) üblicherweise zufrieden, da man die Verhältnisse vor Ort kennt.

Die HU müsste aber wohl legalisert werden und da bin ich nicht sicher, welche Botschaft das macht. Falls keine Legalisierung, dann halt inhaltliche Prüfung.

Zitat:
den UNMIK-Pass ist dort nichts wert

Wurde das versucht, oder ist das ne Vermutung? Das GI ist schließlich keine serbische Behörde ...
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Antwort #11 - 20.08.2008 um 10:53:22
 
Weißt Du was es  DANN für ein Problem gäbe ?

Beispiel:
Meine Frau besteht die Prüfung, gibt die Dokumente ab, bekommt das Visum und will zu mir kommen. Doch, sie hat in Ihrem Reisepass ihren Mädchennamen abgegeben, auf dem Visum steht mein Familienname. Passt nicht zusammen. Die SERBEN werden Probleme bei der Urkunde machen, wenn es darum geht, den Familiennamen zu ändern.
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Antwort #12 - 20.08.2008 um 10:55:22
 
jUICE schrieb am 20.08.2008 um 10:53:22:
Weißt Du was es  DANN für ein Problem gäbe ?

Beispiel:
Meine Frau besteht die Prüfung, gibt die Dokumente ab, bekommt das Visum und will zu mir kommen. Doch, sie hat in Ihrem Reisepass ihren Mädchennamen abgegeben, auf dem Visum steht mein Familienname. Passt nicht zusammen. Die SERBEN werden Probleme bei der Urkunde machen, wenn es darum geht, den Familiennamen zu ändern.


EDIT:
Ja, wurde versucht, mit Vermutungen habe ich es nicht so, muss immer alles genau wissen  Smiley Ne, im Ernst, die stellten sich total quer, drohten sogar mit Polizei wegen illegalem Aufenthaltes
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Antwort #13 - 20.08.2008 um 11:01:55
 
Zitat:
Doch, sie hat in Ihrem Reisepass ihren Mädchennamen abgegeben

Und?
Welches Namensrecht gilt denn überhaupt? Wurde ein Namensrecht gewählt, falls möglich?
Im Zweifel gibt es höchstens das Problem der "hinkenden" Namensführung. D.h. nach serbischen Recht hat sie einen anderen Namen als nach deutschen (bzw. kosovarischem) Recht.

Zitat:
drohten sogar mit Polizei wegen illegalem Aufenthaltes

Ich denke sie ist Serbin? Wie kann der Aufenthalt illegal sein?

Im übrigen kann sie Deutschkurse auch bei anderen Instituten besuchen (private, Uni, VHS etc). Das ablegen der Prüfung ist mW auch ohne vorherigen Kursbesuch möglich.


Ggfs verschieben nach Personenstandsrecht? Ist ggfs ja als erstes zu klären?
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Antwort #14 - 20.08.2008 um 11:07:05
 
jUICE schrieb am 20.08.2008 um 10:44:22:
Na klar ist das gelogen, aber man braucht ja keine schlafenden Hunde zu wecken, oder ?

Du weckst hier ziemlich viel schlafende Hunde!
(Experten und ehrliche User).

Entweder du nimmst die Tipps an, die hier ge-
geben werden um das legal über die Bühne zu
ziehen - und unterlässt deine Theorien wie man
die Behörden belügt (und sich dabei strafbar
macht), oder hier ist ganz schnell dicht.

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