Deutscher schrieb am 02.08.2008 um 11:36:16:H
Was wird nomalerweise an Unterlagen verlangt? Klingt für mich alles ein bisschen viel, oder?
ach, das geht noch besser
- 3 vollständig in Deutsch ausgefüllte Anträge auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis
- formlose Einladung des Ehegatten und 1 Kopie
- 3 gleiche aktuelle Passfotos neueren Datums
- je 2 Kopien der drei Seiten des Reisepasses des Antragstellers mit den Angaben zur Person
- 2 Kopien des Passes oder Personalausweises des Ehegatten sowie ggf. 2 Kopien seines deutschen Aufenthaltstitels
- Nachweis darüber, dass Sie über die erforderlichen Deutschkenntnisse verfügen
(Sprachzertifikat „Start Deutsch 1“ des Goethe-Instituts)
- Visumsbearbeitungsgebühr in Höhe von € 30
- internationale Heiratsurkunde im Original sowie in deutscher Übersetzung (ausgestellt nach dem Übereinkommen über die Ausstellung mehrsprachiger Auszüge von Personenstandsurkunden von Wien vom 08.09.1976)
- internationale Geburtsurkunde im Original sowie in deutscher Übersetzung (ausgestellt nach dem Übereinkommen über die Ausstellung mehrsprachiger Auszüge von Personenstandsurkunden von Wien vom 08.09.1976)
- Auszug aus dem ausländischen Personenstandsregister im Original sowie in deutscher Übersetzung
- Ledigkeitsbescheinigung sowie Ehefähigkeitszeugnis im Original sowie in deutscher Übersetzung
- Strafregisterauszug im Original sowie in deutscher Übersetzung
- Gesundheitszeugnis im Original sowie in deutscher Übersetzung
- evtl. Nachweise über eure Beziehung (Telefonrechnungen, E-mails, von der Meldebehörde beglaubigte Kopien deiner Visas, etc.)
- Ach ja, natürlich muss der Krempel teilweise auch noch legalisiert werden
Unterlagen von dir
- Personalausweis, Reisepass, ausländischer Heimatpass
- aktuelle Bescheinigung des Arbeitgebers, dass und seit wann sich die Bezugsperson in einem ungekündigten und unbefristeten Arbeitsverhältnis befindet
- die drei letzten Gehaltsabrechnungen im Original und Kopie
- bei Selbstständigen und freiberuflich tätigen Personen eine aktuelle Bilanz sowie einen Monatsvergleich des aktuellen und des vergangenen Wirtschaftsjahres, auszustellen durch Ihren Steuerberater
- Strafregisterauszug
- Wohnraumbescheinigung und Mietvertrag bzw. Kaufvertrag mit Angabe der Quadratmeterzahl
- Nachweis des bestehenden Krankenversicherungsschutzes für die nachzugswillige/n Person/en ab dem Zeitpunkt der Einreise in das Bundesgebiet
- Aufenthaltsbescheinigung (bei Ihrem zuständigen Einwohnermeldeamt erhältlich)
- ggfls. Scheidungsurteil
- ggfls. Bescheinigung des zuständigen Standesamtes, dass eine Eheschließung kurz bevor steht (Bescheinigung des Standesamtes über das Vorliegen des erforderlichen Ehefähigkeitszeugnisses bzw. darüber, dass sämtliche für die Befreiung von der Beibringung des Ehefähigkeitszeugnisses erforderlichen Unterlagen dem Standesamt vorliegen)
Falls minderjährige Kinder (z.B.nichteheliche oder aus einer bereits aufgelösten Ehe hervorgegangene
Kinder) ebenfalls nach Deutschland mitreisen sollen, sind für jedes Kind vorzulegen:
- 3 vollständig in Deutsch ausgefüllte Anträge auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis
- 3 aktuelle Passfotos
- 2 Kopien der drei Pass-Seiten mit den Angaben zur Person
- Geburtsurkunde des Kindes und 2 Kopien
- Nachweis über das Innehaben des alleinigen Personensorgerechts für das Kind (Gerichtsurteil
oder notariell beglaubigte Erklärung gemäß Textmuster) mit Apostille* und notariell beglaubigter
Übersetzung und 2 Kopien.
- Falls die Eintragung des Vaters in der Geburtsurkunde aufgrund Art. 55 des belr. FGB erfolgte,
Vorlage der „Bescheinigung des Geburtseintrages“ im Original und notariell
beglaubigter Übersetzung sowie 2 vollständige Kopien und eidesstattliche Versicherung, dass es
sich bei dem in der Geburtsurkunde eingetragenen Vater um einen „fiktiven“ Vater handelt und
bisher keine Vaterschaftsanerkennung erfolgt ist.
- Verpflichtungserklärung der/des künftigen Stiefmutter/Stiefvaters und 2 Kopien