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FzF (Gelesen: 7.389 mal)
Algeria
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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25.04.2008 um 18:10:36
 
Hallo,

Ich lese schon längere Zeit mit und habe meistens auch das gefunden was ich gesucht habe. Deshalb habe ich seither noch nie was fragen müssen.

Zu mir:
Ich habe Anfang des Jahres in Algerien geheiratet. Mein Mann hat seinen Deutschtest erfolgreich bestanden und sein Visum zum Ehegattennachzug  am 9.4.08 beantragt.
Er meint ich solle mich selber bei der ABH melden, aber wie ich das hier lesen konnte, meldet sich die ABH doch bei mir. Oder sehe ich das falsch? Es sind ja jetzt erst 2 Wochen und ich möchte die ABH jetzt ja auch nicht nerven. Vielleicht haben die seine Unterlagen ja noch gar nicht bekommen.

Meine Frage: soll ich warten, bis ich angeschrieben werde ? oder doch lieber selber mal anrufen und nachfragen ob die Papiere schon da sind? oder wird das nicht so gerne gesehen?


Vielen Dank schonmal.
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trixie
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 25.04.2008 um 18:16:58
 
Zwei Wochen sind nun wirklich keine Zeit, bei der man schon ungeduldig die ABH anrufen sollte. Das dürfte den SB - sofern er denn die Akten schon auf seinen Schreibtisch hat - eher nerven. Ich würde mindestens noch ein bis zwei Woche warten, ob sich die ABH bei dir meldet. Erst dann würde ich aktiv werden.

trixie
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Algeria
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 25.04.2008 um 18:22:59
 
Dankeschön, für die schnelle Antwort. Das dachte ich mir schon, dass das den SB bestimmt nerven könnte.
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Algeria
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #3 - 03.07.2008 um 16:12:47
 
Hallo,

Ich wollte mal kurz schreiben wie es bei mir weitergegangen ist.
Anfang Juni meldete sich die ABH bei mir schriftlich und mein Mann und ich hatten dann Mitte Juni eine zeitgleiche Befragung.
Nun sind wieder einige Tage um und ich bekam heute morgen einen Brief von der ABH, dass ich bis zu einem bestimmten Datum sagen soll, ob ich bereits einen Arbeitsplatz gefunden habe (bei der Befragung habe ich gesagt, dass ich Probearbeiten werde. Mit dem Job hat es dann aber leider nicht geklappt).
Habe dann auch gleich angerufen und gesagt, dass ich leider noch keinen habe, aber gestern ein Vorstellungsgespräch hatte und nun auf den Anruf warte. Ich soll mich nun nächste Woche melden um Bescheid zu geben ob ich den Job bekomme.

Meine Frage ist nun: wenn doch laut Gesetz der LU bei Deutschen nicht gesichert sein muss, warum muss ich der ABH nun sagen ob ich mittlerweile eine Arbeitsstelle gefunden habe? Kann es sein, dass die das verlangen, damit mein Mann das Visum bekommt oder ist das nur was internes? Die nette Dame am Telefon konnte mir das leider nicht beantworten, da sie neu ist.

Bin gerade etwas verunsichert  weinend

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schweitzer
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Antwort #4 - 03.07.2008 um 16:41:13
 
Algeria schrieb am 03.07.2008 um 16:12:47:
Kann es sein, dass die das verlangen, damit mein Mann das Visum bekommt 


Nein, das kann es nicht - da darfst Du beruhigt sein!

Algeria schrieb am 03.07.2008 um 16:12:47:
oder ist das nur was internes?


Das nun auch nicht. Von der Frage der Lebensunterhaltssicherung wird nicht selten abhängig gemacht für wie lange die Aufenthaltserlaubnis des ausländischen Ehepartners bei erstmaliger Beantragung erteilt wird. - Ist keine Arbeit da, der LU also  nicht gesichert, gibt es häufig erst mal nur ein Jahr. Einer verlängerung steht dann aber, Weiterbestehen der ehelichen Lebensgemeinschaft vorausgesetzt, nichts im Wege.

Algeria schrieb am 03.07.2008 um 16:12:47:
Bin gerade etwas verunsichert


Jetzt immer noch???  Zwinkernd


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Ulf
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #5 - 03.07.2008 um 19:33:17
 
Moin,

schweitzer schrieb am 03.07.2008 um 16:41:13:
Das nun auch nicht. Von der Frage der Lebensunterhaltssicherung wird nicht selten abhängig gemacht für wie lange die Aufenthaltserlaubnis des ausländischen Ehepartners bei erstmaliger Beantragung erteilt wird. - Ist keine Arbeit da, der LU also  nicht gesichert, gibt es häufig erst mal nur ein Jahr.


Das aber hat mit der Auslandsvertretung nichts zu tun, die erteilt ohnehin nur für maximal 3 Monate. Mag natürlich sein, daß man bei fehlendem LU stärker nach Scheinehe- oder Regelausnahmefällen fahndet.

Gruß, ULF
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Algeria
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Antwort #6 - 05.07.2008 um 00:13:54
 
Vielen Dank für eure Antworten.

also ist meine Angst unberechtigt? Ich dachte, dass die ABH vielleicht wartet bis ich einen Job habe und dann erst das OK für das Visum gibt.
Die ganze Prozedur von Visumsbeantragung bis jetzt, dauert nun fast genau 3 Monate. Ich weiß, das ist das Minimum, aber ich hoffe, dass es nicht mehr so ewig dauern wird bis mein Mann und ich wieder zusammen sein können.

Liebe Grüße
A


PS: schön, dass es dieses Forum gibt.
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Antwort #7 - 08.07.2008 um 14:15:25
 
Hallo ich bins mal wieder.

es sieht wohl danach aus, dass meine ABH es vom Job abhängig machen wird ob mein Mann das Visum bekommen wird oder nicht. Ich hatte heute mal wieder ein Gespräch mit meiner SB. Sie sagte zwar, dass sie mal "gucken" ob sie schon vorher die zustimmung geben aber ich soll mich auf jeden Fall melden sobald sich was tut mit dem Job.
Das "mal gucken" bringt mir nichts. Das kann ja genausogut ein Nein bedeuten.
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schweitzer
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Antwort #8 - 08.07.2008 um 15:10:52
 
Algeria schrieb am 08.07.2008 um 14:15:25:
Das "mal gucken" bringt mir nichts. Das kann ja genausogut ein Nein bedeuten. 


Ich wiederhole noch einmal - "nein" kann es eigentlich nicht bedeuten, zumindest nicht von seiten der ABH. Nicht die ABH entscheidet letztlich über die Visavergabe sondern die Botschaft. - Und auch noch einmal: Es kommt beim Ehegattennachzug zum deutschen Partner regelmäßig nicht auf die LU - Sicherung an.  -

Vielleicht bedeutet das "mal gucken" ja auch ein Eingeständnis eigener Unsicherheit oder sonstwas. Lass Dich also nicht ins Bockshorn jagen. Ich sehe das Recht auf Deiner Seite: Wenn das Visum wirklich mit der ausschließlichen Begründung der fehlenden Lebensunterhaltssicherung abgelehnt würde, hätte Dein Partner in der Folge beste Chancen erfolgreich rechtlich dagegen vorzugehen. Ich glaube aber nicht, dass es soweit kommt.

Symbolisch schicke ich Dir eine Brise Zuversicht hier von der Ostsee - mehr ist (vorerst) nicht machbar.

=schweitzer=
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Antwort #9 - 28.07.2008 um 11:30:04
 
Hallo

ich kann keine gute Nachricht schreiben. Ich habe heute von der ABH erfahren, dass das Visum für meinen Mann abgelehnt werden soll. Da ich immernoch keine Arbeit habe und auf sozialleistungen angewiesen bin. Es hat auch nichts gebracht, dass ich gesagt habe, dass es doch nicht relevant sei, dass der LU gesichert ist bei Deutschen..... es zählen ja anscheinend nur die Anwendungshinweise... Als ich fragte, ob denn irgendwas zu machen sei, bekam ich die Antwort, dass ich ja jemanden finden könnte, der eine VE abgibt. Dafür habe ich jetzt 1 Woche Zeit ansonsten wird abgelehnt.
Warum können mein Mann und ich denn nicht einfach zusammen hier sein. Ich sah unser Wiedersehen schon vor mir und jetzt ist es wieder weiter weg gerückt  weinend
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Antwort #10 - 28.07.2008 um 11:46:13
 
Versuch doch mal einen Termin bei Chef(in)
der ABH zu erhalten. Man möge dir dann doch
mal sachlich erläutern, nach welcher Norm sie
die denn auf eine VE bestehen wollen. Es gibt
nämlich keine, bzw umgekehrt ist geregelt,
dass Ehegatten Deutscher auch bei nicht si-
chergestelltem LU nachziehen dürfen (wenn
sonst alles ok ist).
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Algeria
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Antwort #11 - 28.07.2008 um 11:56:23
 
das war die Chefin selber die mir das gesagt hat und die hörte sich nicht so an als würde sie mit sich reden lassen. 1 Woche Zeit ansonsten wird es abgelehnt. Und angeblich liegt es NUR am fehlenden Job. Ich gucke mal was sich in dieser Woche noch so machen lässt mit nem Job. Wegen einer VE hab ich mit meinem Vater (der im Urlaub ist) gerade telefoniert. Der würde sich das noch durch den Kopf gehen lassen und sagt mir dann Bescheid.
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Eduard
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Antwort #12 - 28.07.2008 um 12:58:51
 
Frage an die Experten: Würde in so einem Fall das folgende Vorgehen funktionieren?

- Dritter gibt VE, so daß das Visum erteilt wird.

- Nach der Einreise geht man zur ABH, um die längerfristige AE zu beantragen (muß man ja sowieso) und beantragt dabei die Erteilung einer AE ohne Verpflichtung zur Sicherung des Lebensunterhalts nach § 5 Abs. 1 Nr. 1 AufentG, womit die VE erlöschen würde. Falls das abgelehnt wird => Klage.

Der Vorteil wäre, dass man auf diese Weise den Ehepartner bereits im Land hat und er nicht vom Ausland aus den Ausgang eines Verwaltungsgerichtsverfahrens abwarten muss. Nachteil ist natürlich das Restrisiko aufgrund der gegebenen VE mindestens bis zum Gang zur heimischen ABH, gegebenfalls auch bis zur gerichtlichen Klärung.

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Antwort #13 - 28.07.2008 um 13:05:25
 
Ist immer noch nicht geklärt, ob ein Regelausnahmenfall vorliegen könnte, oder?

@Algeria: Du bist deutsch. Schon immer, oder erst seit kurzem? Du lebst in D. Schon immer oder erst seit kurzem.

Eduard schrieb am 28.07.2008 um 12:58:51:
Nach der Einreise geht man zur ABH, um die längerfristige AE zu beantragen (muß man ja sowieso) und beantragt dabei die Erteilung einer AE ohne Verpflichtung zur Sicherung des Lebensunterhalts nach § 5 Abs. 1 Nr. 1 AufentG, womit die VE erlöschen würde. Falls das abgelehnt wird => Klage.

Es haben auch schon Gerichte geurteilt, dass die Erteilung des FZF-Visums seinem Wesen nach bereits eine AE nach 28 ist. In dem Fall würde der "Trick" möglicherweise nach hinten losgehen.
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Algeria
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Antwort #14 - 28.07.2008 um 13:27:02
 
inge schrieb am 28.07.2008 um 13:05:25:
Ist immer noch nicht geklärt, ob ein Regelausnahmenfall vorliegen könnte, oder?

@Algeria: Du bist deutsch. Schon immer, oder erst seit kurzem? Du lebst in D. Schon immer oder erst seit kurzem.



ich bin als Deutsche, hier in Deutschland geboren und wohne auch mein Leben lang hier.
Ich habe einen Deutschen Vater und meine Mutter ist auch Deutsch, aber gebürtige Griechin.Wohnt aber schon fast 40 Jahre in Deutschland und hat seit vielen Jahren die deutsche Staatsangehörigkeit.

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