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FZF - Was darf ABH verlangen? (Gelesen: 5.620 mal)
trixie
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Antwort #15 - 07.08.2008 um 09:17:04
 
Deutscher schrieb am 04.08.2008 um 22:39:40:
Verlangen die jetzt noch den Arbeitsvertrag oder reicht die Arbeitgeberbescheinigung anstatt der Arbeitsvertag?  

Das kann dir eigentlich nur der/die freundliche SBin der ABH mitteilen. Zwinkernd

trixie
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Aletheia
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Antwort #16 - 07.08.2008 um 10:12:27
 
Nach meiner Erfahrung wird beides verlangt.

Wer nur einen mündlichen Vertrag hat, kann vorsorglich
in der Arbeitsbescheinigung noch ein Sätzlein hinzufügen
a la "Der Arbeitsvertrag ist mündlich vereinbart worden".
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Antwort #17 - 14.08.2008 um 20:40:56
 
Hallo nochmal!
Also hab jetzt die Einladung der ABH bekommen. Bevor ich anfange hier der exakte Wortlaut:

Die Unterlagen Ihrer Ehefrau und deren Tochter sind vollständig! Um den Visaanträgen zustimmen zu können, benötigen wir aber noch eine Verpflichtungserklärung für das Kind, dass Sie für den Lebensunterhalt des Kindes aufkommen(für Ihre Frau sind Sie bereits durch die Eheschliessung unterhaltspflichtig).
Damit wir diese Verpflichtungserklärung ausfertigen können, kommen Sie demnächst bei uns vorbei und bringen Pass, Mietvertrag, Arbeitgeberbescheinigung(beiligend) sowie 25 Euro mit.


Also wenn ich das so lese, kommt mir das vor, als ob die nun von der Verpflichtungserklärung der 5jährigen auch das Visum der Mutter abhängig machen. Oder warum steht dort "den Visaanträgen zustimmen zu können"? Die kehren im Prinzip das Gesetz bzw. das Recht um. Normalerweise ist der Ehefrau eines Deutschen sofort das Visum ohne Gehaltsnachweis zu genehmigen. Und bei dem Kind sollte der Härtefall dann fassen. Aber bei dem Text hört sich das so an, als wenn ich die Verplichtung für die Kleine nicht übernehmen kann, bekommt Ehefrau auch kein Visum. Lese ich das nur falsch oder hat der SB der ABH sich nur unglücklich ausgedrückt???

Nochmal zur Erinnerung ich bin erst 1 Monat bei einer Firma angestellt. Unbefristet, allerdings noch 1,5 Monate Probezeit!

Achso noch zur Info: Bei einer vom Arbeitgeber ausgefüllten Arbeitgeberbescheinigung werden kein Arbeitsvertrag und keine Lohnabrechnungen verlangt!
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inge
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Antwort #18 - 14.08.2008 um 21:16:17
 
Zitat:
Die kehren im Prinzip das Gesetz bzw. das Recht um.

Der SB hatte ggfs keinen Bock drei DIN A4 Seiten zu verfassen, um alle möglichen Fallkonstellationen durchzuspielen, nur damit du nicht Verrat und Hinterlast vermutest ...

Nimm den Schrieb und ab zur ABH!

tsk!
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trixie
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Antwort #19 - 14.08.2008 um 21:22:43
 
Deutscher schrieb am 14.08.2008 um 20:40:56:
Lese ich das nur falsch oder hat der SB der ABH sich nur unglücklich ausgedrückt???

War wohl etwas falsch ausgedrückt. Das Visum für deine Frau ist i.d.R. zu erteilen, während das Visum für das Kind vom Einkommen abhängig - sprich der VE - gemacht werden kann. Sollte eine VE jetzt nicht möglich oder auch nicht gewollt sein, mußt du dich auf einen Härtefall berufen, was dann aber zur Folge haben kann, dass das Visumsverfahren für das Kind in die Länge gezogen wird.

trixie
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Antwort #20 - 14.08.2008 um 22:47:30
 
@inge
Das ist nicht Verrat oder Hinterlist, schon klar. Aber hier geht es schliesslich um das Wichtigste in meinem Leben, meine Familie und ich habe keine Nerven mehr noch ewig zu warten. Ist das so schwer zu verstehn. Eventuell bin ich auch auch voreilig! Aber genau was Du schreibst werd ich machen, ich geh am Montag zur ABH! Ist ja klar oder Smiley

@trixie
Genau so seh ich das! Klar ich denke auch das das länger dauern kann, wenn die mir eine VE nicht ermöglichen. Machen würde ich Sie auf jeden Fall!  
Aber was dauert länger bis ende September warten, bis die Probezeit meiner Arbeit rum ist oder sich auch einen Härtefall zu berufen? Und reicht es dem SB zu sagen , dass ich mich auf einen Härtefall berufe oder muss ich dann in Berlin OVG anklopfen?

Ich möchte an liebsten beide hier haben, dass ist mal klar. Da die kleine für mich wie meine eigene Tochter ist. Aber wenn meine Frau erstmal kommt und das Kind in 1,5 Monaten nachkommen darf, geht das im Notfall auch.
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Antwort #21 - 14.08.2008 um 22:59:56
 
Deutscher schrieb am 14.08.2008 um 22:47:30:
Und reicht es dem SB zu sagen , dass ich mich auf einen Härtefall berufe oder muss ich dann in Berlin OVG anklopfen?

Wenn die ABH bzw. die Botschaft nicht vom Härtefall zu überzeugen sind, ist der Gang zum VG Berlin nicht zu vermeiden. Wie lange es bis zur Entscheidung dauert, ist nicht vorhersehbar.

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Antwort #22 - 15.08.2008 um 00:11:50
 
Deutscher schrieb am 14.08.2008 um 22:47:30:
a) bis die Probezeit meiner Arbeit rum ist oder sich b) auch einen Härtefall zu berufen?

b

Allein schon weil die ABH vorschlagen könnte, den Antrag liegen zu lassen bis die Probezeit um ist.

Beim VG Berlin kannst du frühestens was machen, wenn du (bzw eigentlich deine Frau) eine rechtsmittelfähige Ablehnung bekommen hast. Alles in allem wird die Probezeit vermutlich deutlich schneller rum sein, als das da irgendwas in die Gänge kommt.
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Antwort #23 - 15.08.2008 um 10:24:20
 
inge schrieb am 15.08.2008 um 00:11:50:
Alles in allem wird die Probezeit vermutlich deutlich schneller rum sein, als das da irgendwas in die Gänge kommt.  

Die Probezeit ist das eine in Sachen gesicherter LU bzw. VE. Die Höhe des Einkommens ist das andere. Somit kann es auch nach der Probezeit zu Problemen bei der VE kommen.

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Antwort #24 - 16.08.2008 um 17:15:41
 
So alles OK, die ganze Aufregung war umsonst! Hab das Ja für beide!
Meine Frage, wie lange dauert nun bis Sie die Visa in Ihrem Pass haben?
Und müssen Sie direkt in Deutschland einreisen? Oder wäre es auch über ein EU-Land möglich und dann nach D?
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Antwort #25 - 16.08.2008 um 17:48:18
 
Deutscher schrieb am 16.08.2008 um 17:15:41:
Meine Frage, wie lange dauert nun bis Sie die Visa in Ihrem Pass haben?

Diese Frage kann man sicherlich nicht seriös beantworten.

Deutscher schrieb am 16.08.2008 um 17:15:41:
Und müssen Sie direkt in Deutschland einreisen? Oder wäre es auch über ein EU-Land möglich und dann nach D?

Über ein Schengen Land gibt es keine Problem; EU ist nicht Schengen.

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Antwort #26 - 16.08.2008 um 19:07:12
 
Ja meinte Schengenstaat wie Frankreich, Italien, Spanien. Also die machen keine Probleme wenn man durchreist. Ich dachte man muss zuerst immer in dem Land einreisen, für das das Visum ist. Aber wenn das so ist, sehr gut! Schweiz wiederum wäre ein Problem.
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Antwort #27 - 16.08.2008 um 23:18:54
 
Deutscher schrieb am 16.08.2008 um 19:07:12:
Ich dachte man muss zuerst immer in dem Land einreisen, für das das Visum ist

Das Visum zur FZF berechtigt zum einmaligen Transit durch die Schengen Staaten. Länger als fünf Tage darf der Transit nicht dauern.

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