Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seiten: 1 ... 6 7 8 
Thema versenden Drucken
anerkennung  meiner Eheschließung (Gelesen: 31.549 mal)
thom
Senior Top-Member
****
Offline




Beiträge: 865

Berlin, Germany
Berlin
Germany

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: anerkennung  meiner Eheschließung
Antwort #105 - 05.08.2008 um 12:08:53
 
petit_canard schrieb am 04.08.2008 um 19:10:30:
Da diese Eintragungs- und Mitteilungspflichten nicht "auf Antrag" entstehen, sondern durch die DA vorgesehen sind, muss die Standesbeamtin von Amts wegen"zuende" ermitteln, auch wenn für die Eltern durch die Vaterschaftsanerkennung die Sache längst "vom Tisch" ist. Denn gegebenenfalls muss sie einen unrichtigen Eintrag berichtigen.

Da sie von Amts wegen entscheiden muss, darf sie die Vaterschaftsanerkennung erst akzeptieren, wenn die Sache "vom Tisch" und entschieden ist. Das ist hier offenbar der Fall (s. auch zu ihren entspr. Mitteilungspflichten), wie kommst Du aufs Gegenteil? Ansonsten hätte sie die Beurkundung bis zum Ergebnis zurückzustellen.
Dass sie angeblich noch ernsthaft ermittelt, bezweifle ich. Dass sie durchschlagende Gründe für ihre Entscheidung hat, auch. Sie hat offenbar keine vorgetragen, eine mögliche Berichtigung ändert daran nichts.

Zur ehöhten Beweiskraft dt. Personenstandsurkunden: post#93 etc., die Beweiskraft ausl. Urkunden ist dadurch nicht ins Belieben des Beamten gestellt und ggf. ähnlich hoch.

Die Rechtswirksamkeit bezieht aufs Kollisionsrecht. Nur in diesem Zusammenhang müssen anzuwendendes Recht, seine Einhaltung und die Ehevoraussetzungen nach Aktenlage geprüft werden. Falls keine Verstöße erkennbar werden, darf der Beamte nicht trotzdem nach Belieben die Beurkundung bezweifeln. Er war bei der Eheschließung nicht dabei und muss sich weitestgehend darauf verlassen, dass auch andere Staaten ihre Rechtsordnung einhalten. Du wirst entsprechend ja sogar Visa zur FZF allein aufgrund einer Heiratsurkunde mit Apostille ausstellen, ohne ein Urkundenüberprüfungsverfahren.

Hier wurde übrigens eine Heiratsurkunde ausgestellt, ein evtl. zweifelhafter Ehevertrag wurde wofür auch immer nachgefordert.

Verworrenheit und Unwissenheit kann man auch produzieren. Andere sind halt am Gegenteil interessiert, hoffentlich können die Experten dazu noch beitragen, bevor der fred versinkt.
thom




Zum Seitenanfang
« Zuletzt geändert: 05.08.2008 um 12:25:25 von thom »  
 
IP gespeichert
 
ronny
Platin Member
*****
Offline


Je ne regrette rien!


Beiträge: 8.332

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: anerkennung  meiner Eheschließung
Antwort #106 - 05.08.2008 um 17:49:44
 
Eduard schrieb am 04.08.2008 um 10:51:42:
Also muss ich davon ausgehen, dass ihm der Grund unbekannt ist, und dann frage ich mich: Wie kann das sein?


Mag  sein dass es so ist Zwinkernd

Mir erschließt sich jedenfalls nicht der vollständige Sachverhalt und ich habe leider nicht (mehr) die Zeit um mich durch diesen Mammutthread zu lesen . Und ich habe keine Lust die Entscheidung einer mir unbekannten Standesbeamtin nachzuvollziehen , die ich hier nicht befragen kann.

Wenn zudem meine Fragen nicht oder ausweichend beantwortet werden, bleibt mir nur noch das Ausklinken aus der Diskussion. Zielführend ist eine wie auch immer geartete Grundsatzdebatte jedenfalls nicht, wie ich meine Zwinkernd

Grüße
Ronny Zwinkernd
Zum Seitenanfang
  

...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
ronbonchauvi58  
IP gespeichert
 
thom
Senior Top-Member
****
Offline




Beiträge: 865

Berlin, Germany
Berlin
Germany

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: anerkennung  meiner Eheschließung
Antwort #107 - 05.08.2008 um 20:27:20
 
Es geht hier nur um die Fragen des TS:

1.Wie sind die rechtlichen Verfahren in Deutschland für die "Anerkennung  einer Eheschließung" ?
Es gab einige Differenzen, die für Experten ohne größeren Aufwand und weitere 100 posts zu klären sein sollten. Das kann man in diesem Forum und nach dem Aufwand hier auch exemplarisch erwarten, es interessiert doch regelmäßig.

2.Werden in meinem Fall diese Verfahren richtig angewandt?
Man kann dazu die Bedingungen bestimmen, unter denen das (nicht) so wäre.

3.Welche Rechtsmittel hätte ich in meinem Fall, falls mir Unrecht geschehen wäre?
Diese Frage hat nichts mit Unterstellungen zu tun.

Dass der TS sich erstmal ausgeklinkt hat, ist ja nicht verwunderlich, die Diskussion muss für ihn doch erschreckend sein.

thom
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
fons
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: anerkennung  meiner Eheschließung
Antwort #108 - 05.08.2008 um 20:36:58
 
Mich stören diese Grundsatzdiskussion hier
auch. So mancher TS wendet sich an uns, weil
er/sie da nimmer durchblickt bei dem ausein-
anderpflügen der Krümel. Oder klinkt sich eben
mangels Nachvollziehbarkeit aus.

Man sollte sich schon etwas mehr an die konkre-
ten Fragestellungen orientieren und keinen On-
linekommentar hier loswerden wollen.

Grundsatzdiskussionen ggf als extra thread, dann
ohne Bezug zu einer konkreten Userfragestellung.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Seiten: 1 ... 6 7 8 
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema