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anerkennung  meiner Eheschließung (Gelesen: 31.547 mal)
dodo11
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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29.07.2008 um 12:18:41
 
Hallo leute,

Ich habe eine Frage bezüglich meiner  Eheschließung.
Ich bin israelischer Staatsbürger, meine Frau ist Bulgarin.
Beide haben wir unbefristete Aufenthaltserlaubnis.
Wir haben uns im Jahr 2006 in Israel  vor einem beeidigten Standesbeamten ( Imaam )
geheiratet.   Unsere Heiratsurkunde wurde auf Arabisch ausgestellt, da ich zur arabischen Minderheit angehöre ( Arabische Sprache ist eine von den offiziellen Sprachen des Staates  Israel ).
Wir wollen unsere Eheschließung in  Deutschland anerkennen  lassen.
Dafür haben wir bereits das Dokument  mit Apostille von dem Außenministerium in Jerusalem bekommen  und noch übersetzt ins Deutsch  von beeidigtem Übersetzer in Deutschland. Jetzt stellen sich die großen Fragen.
1. Was tun um unsere Eheschließung anerkannt zu bekommen? Passiert es nach Antrag bei den Beamten  von dem Standesamt, ist der Antrag schriftlich zu stellen?
2. Hat der Beamte das Recht das Inhalt von dem Dokument zu Überprüfen und wie genau (obwohl das Dokument mit Apostille und Stempel von den israelischen Behörden ausgestellt wurde)?
3. Ich warte schon 3 Monaten auf die Antwort des Standesamt ,
dauert es so lange Zeit?  Habe ich Recht auf Untätigkeitsklage  … bei wem kann ich sie stellen ??


ODER benötige ich einen Rechtsanwalt??
Ich freue mich, wenn ihr mir weiter helfen könnt.
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inge
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #1 - 29.07.2008 um 12:30:48
 
-> Personenstandsrecht ...


Ansonsten ... was glaubst du, mit der "Anerkennung" der Ehe erreichen zu können, bzw wie sollte deiner Meinung nach diese "Anerkennung" aussehen?
Guckst du zb:
http://www.berlin.de/standesamt1/partnerschaft/ehe_ausland_gueltigkeit.html
Oder habt ihr ein "Familienbuch" beantragt? In dem Fall (ist ja wohl auch für Ausländer mit Wohnsitz in D möglich?) prüft der Standesbeamte ungefähr das gleiche, was er auch geprüft hätte, wenn die Ehe in D geschlossen worden wäre - im Notfall also ziemlich viel Zwinkernd

Zitat:
obwohl das Dokument mit Apostille und Stempel von den israelischen Behörden ausgestellt wurde

"Internationale" Urkunde? Sonst ggfs noch übersetzen lassen. Mehr brauchts für eine gültige Ehe aber in der Tat nicht!

Zitat:
3. Ich warte schon 3 Monaten auf die Antwort des Standesamt ,

Tja, aber WORAUF? Zwinkernd

Im Personenstandsforum lesen übrigens mehr Experten ... da wird dich schneller geholfen Zwinkernd
(aber dieser Thread wieder sicher noch per modschubs dahinkatapultiert)
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dodo11
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 29.07.2008 um 13:27:28
 
Hallo inge,

danke für deine Antwort.

Nein, wir haben kein Familienbuch beantragt.
Aenkennung, weil ich mich schon bereits überall als verheiratet angemeldet habe.. und von nirgendwo Probleme damit gehabt habe.
erst nach dem Geburt unseres Kindes wurde mir beim Standesamt  gesagt, dass die Eheschliessung einer Anerkennung unterliegt. Ansonsten sind wird in D als unverheiratet zu betrachten.
Nun das  Problem,
die Beamtin zweifelt an das Dokument und meint sie muss die Echtheit des Dokuments überprüfen ... das verstehen wir NICHT! Warum gibt es überhaupt Apostille ??!!

Die ganze Sache scheint uns uungesetzlich zu sein ..

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Antwort #3 - 29.07.2008 um 13:43:31
 
Zitat:
Die ganze Sache scheint uns uungesetzlich zu sein ..

Mit der Vermutung wäre ich vorsichtig. Für Standesbeamte gelten etwas andere Regeln.

zB:
http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1196974702/3#3
Zitat:
Eine im Ausland formgültig geschlossene Ehe gilt grundsätzlich auch in Deutschland. Bei der Anzeige der Geburt eines Kinder muss deshalb u.a. auch die Heiratsurkunde der Eltern vorgelegt werden (§ 25 PStVO). Das Standesamt prüft dann vor der Beurkundung der Geburt, ob eine wirksame Eheschließung vorliegt. Soweit eine wirksame Eheschließung mit der ausländichen Urkunde nachgewiesen wird, werden beide Ehegatten als Eltern des Kindes eingetragen.

Im Zweifel darf/muss der Standesbeamte also prüfen, ob die Ehe nach Ortsrecht gültig geschlossen wurde.

Die "Echtheit" eines Dokuments darf man übrigens auch mit Apostille anzweifeln - soll ja sogar gefälschte Euros geben

Vielleicht geht's aber nicht um "Echtheit", sondern um die materiellen Voraussetzungen der Eheschließung? D.h. ob die Ortsform beachtet wurde?
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Antwort #4 - 29.07.2008 um 14:10:35
 
dodo11 schrieb am 29.07.2008 um 12:18:41:
1. Was tun um unsere Eheschließung anerkannt zu bekommen? Passiert es nach Antrag bei den Beamtenvon dem Standesamt, ist der Antrag schriftlich zu stellen?

Es gibt kein besonderes Verfahren für die Anerkennung einer im Ausland geschlossenen Ehe in Deutschland. Die Ehe ist in Deutschland anerkannt, wenn sie nach den Vorschriften des Staates wirksam ist, in dem sie geschlossen wurde, und wenn die Verlobten nach den Rechtsordnungen ihrer Heimatstaaten fähig waren, eine Ehe einzugehen (d.h. z.B.: nicht bereits mit einer Person verheiratet sind o.ä.). Dies wird überprüft, wenn die Frage der Wirksamkeit der Ehe sich im Rahmen eines anderen Verwaltungsvorgangs stellt (hier: Geburtsurkunde). Gibt es keinen besonderen Anlass, kann ein Antrag auf Anlegung eines Familienbuchs (ab 1.1.09: Antrag auf Nachbeurkundung der Eheschließung) gestellt werden. Vielleicht meinte die Standesbeamtin dieses Verfahren. Die Anerkennung der Ehe für den deutschen Rechtsraum hängt aber von irgendeiner Handlung deutscher Behörden oder vor deutschen Behörden nicht ab.

dodo11 schrieb am 29.07.2008 um 12:18:41:
2. Hat der Beamte das Recht das Inhalt von dem Dokument zu Überprüfen und wie genau (obwohl das Dokument mit Apostille und Stempel von den israelischen Behörden ausgestellt wurde)?

Auch apostillierte Urkunden unterliegen der Beweiswürdigung. Fehlen jedoch irgendwelche Indizien für die inhaltliche Unrichtigkeit, ist davon auszugehen, dass die Urkunde inhaltlich richtig ist.

dodo11 schrieb am 29.07.2008 um 12:18:41:
3. Ich warte schon 3 Monaten auf die Antwort des Standesamt ,
dauert es so lange Zeit?Habe ich Recht auf Untätigkeitsklage… bei wem kann ich sie stellen ??

Ja, du kannst grundsätzlich ein Verfahren beim Amtsgericht am Sitz des Landgerichts einleiten. Vorher würde ich aber zunächst der zuständigen Standesamtsaufsichtsbehörde dein Anliegen schildern.

dodo11 schrieb am 29.07.2008 um 13:27:28:
erst nach dem Geburt unseres Kindes wurde mir beim Standesamtgesagt, dass die Eheschliessung einer Anerkennung unterliegt. Ansonsten sind wird in D als unverheiratet zu betrachten.

Siehe oben - die Anerkennung erfolgt kraft Gesetzes und ist in jedem Verfahren implizit mitzuprüfen, in dem sich diese Frage stellt. Insofern ist diese Auskunft zumindestens sehr missverständlich oder eben möglicherweise auch von Dir einfach missverstanden worden.

dodo11 schrieb am 29.07.2008 um 13:27:28:
die Beamtin zweifelt an das Dokument und meint sie muss die Echtheit des Dokuments überprüfen ... das verstehen wir NICHT! Warum gibt es überhaupt Apostille ??!!

Du musst unterscheiden zwischen der "Echtheit" und der "inhaltlichen Richtigkeit".  Echtheit = Stammt die Urkunde tatsächlich von dem, den sie als Aussteller erkennen lässt? Diese Frage ist durch die Apostille beantwortet, solange nicht die Echtheit der Apostille bezweifelt wird, muss die deutsche Behörde von der Echtheit ausgehen. Inhaltliche Richtigkeit ist eine andere Frage. Insofern hilft die Apostille nicht weiter. Doch sieh auch insoweit oben - gibt es keine Anhaltspunkte für die inhaltliche Unrichtigkeit der Urkunde, wird von ihrer Richtigkeit auszugehen sein.
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Antwort #5 - 29.07.2008 um 14:29:21
 
Dumme Frage:

Zitat:
Dafür haben wir bereits das Dokument  mit Apostille von dem Außenministerium in Jerusalem bekommen  und noch übersetzt ins Deutsch  von beeidigtem Übersetzer in Deutschland. Jetzt ...


Habt Ihr die Heiratsurkunde (mit Apostille und Übersetzung) bereits vorgelegt? Weil wenn nicht, ist es kein Wunder, dass das Standesamt nichts tut ...

Eduard

P.S.: Noch zu der "Anerkennung". Ihr habt in D ein Kind bekommen. Dann stellt das zuständige Standesamt von Amts wegen eine Geburtsurkunde für das Kind aus. Ein Antrag ist nicht erforderlich. Die Heiratsurkunde etc. ist erforderlich, damit auf der Geburtsurkunde das Richtige steht. Könnt Ihr Eure Ehe nicht ausreichend beweisen, erhält das Kind trotzdem irgendwann eine Geburtsurkunde, auf der steht dann: "Vater: unbekannt".
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dodo11
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #6 - 29.07.2008 um 14:33:37
 
Tja,
am Anfang hat uns die Beamtin gesagt, dass sie zweifelt an der Apostille  dannach hat uns gezeigt die Antwort von dem Botschaft in Israel zu ihre Anfrage, wo von denen bestätigt wurde, dass die Apostille wirklich authentisch ist und keine Probleme damit gibt. Aber das reicht ihr anscheinend nicht, weil jetzt will sie prüfen das Inhalt von dem Ehevertrag. Deswegen frage ich mich ob sie das überhaupt darf, weil es doch Apostille und Übersetztung gibt.
Ist sie nicht verpflichet es zu anerkennen wenn sie Bestätigung hat, dass Apostille authentisch ist?
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Antwort #7 - 29.07.2008 um 14:39:17
 
Eduard schrieb am 29.07.2008 um 14:29:21:
Weil wenn nicht, ist es kein Wunder, dass das Standesamt nichts tut ...


Und ausserdem :

Wodurch soll hier eine Tätigkeit des Standesamtes ausgelöst werden?

Eine Bulgarin und ein Israeli heiraten in Israel.

Da gibbet kein Familienbuch weil nicht antragsberechtigter Personenkreis und Eheschließung nicht im Inland.

Ich sehe da keinerlei Berührungspunkte zum deutschen Personenstandsrecht.

Ebensowenig sehe ich einen Weg das Amtsgericht mit der Angelegenheit zu befassen. Auf welcher Rechtsgrundlage denn?
Zitat:
Auch apostillierte Urkunden unterliegen der Beweiswürdigung


Jede Stelle, die mit der Vorlage dieser Urkunde befasst wird, hat diese nach ihrer eigenen  freien Beweiswürdigung anzuerkennen oder nicht. Die Apostille ist ja gerade keine die Beweisfiktion auslösende Amtshandlung (=Legalisation) eines deutschen Konsularbeamten nach dem KonsG, welche eine solche Beweislast auslösen würde, sondern lediglich die innerstaatliche (vorliegend israelische) Echtheitsbestätigung einer Unterschrift und eines Dienstsiegels , mehr aber auch nicht Zwinkernd

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Antwort #8 - 29.07.2008 um 14:42:15
 
dodo11 schrieb am 29.07.2008 um 14:33:37:
Ich will einfach weinen von dieser Willkür Lippen versiegelt

Soweit ich weiß, ist der Standesbeamte frei in seiner Entscheidung, was er prüft, auch wenn das im Einzelfall ziemlich ärgerlich sein kann. Immerhin hat man mit einem Kind ohne Geburtsurkunde einige Probleme (kein Kindergeld, keine Krankenversicherung etc. etc.).

Nach Ablauf von 3 Monaten käme wohl eine Untätigkeitsklage in Frage, im Rahmen eines solchen Verfahrens müßte die Beamtin zumindest erklären, worauf sie überhaupt ihre Zweifel stützt.

Bemerkung am Rande: Das hilft Dir jetzt zwar nichts mehr, aber bei Heirat im Ausland ist es anscheinend dringend anzuraten, bereits vor der Geburt mit dem Standesamt zu reden, um abzuklären, was für Dokumente, Nachweise etc. gebraucht werden. Ich habe mit diesem Ansatz gute Erfahrungen gemacht.

Änderung:
Ich füge dein Folgepost hier ein.


...

ronny schrieb am 29.07.2008 um 14:39:17:
Wodurch soll hier eine Tätigkeit des Standesamtes ausgelöst werden?


Die Information war etwas versteckt in einem späteren Posting. Es geht anscheinend um eine Geburtsurkunde für ein gemeinsames Kind.
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Antwort #9 - 29.07.2008 um 14:47:13
 
ronny schrieb am 29.07.2008 um 14:39:17:
Die Apostille ist ja gerade keine die Beweisfiktion auslösende Amtshandlung (=Legalisation) eines deutschen Konsularbeamten nach dem KonsG, welche eine solche Beweislast auslösen würde, sondern lediglich die innerstaatliche (vorliegend israelische) Echtheitsbestätigung einer Unterschrift und eines Dienstsiegels , mehr aber auch nicht

Ich dachte immer, die Apostille ersetzt die Legalisation und erzeugt die gleiche Beweisfiktion. Was wäre sonst der Sinn des Haager Abkommens (Israel ist Mitgliedsstaat), wenn man mit Apostille schlechter gestellt wäre, als ohne (und dafür mit  einer Legalisation)? Außerdem liegt die "Legalisation" in Form einer Bestätigung der deutschen Botschaft in Israel anscheinend auch schon vor (leider ist auch diese Info recht versteckt).

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Antwort #10 - 29.07.2008 um 14:51:27
 
Danke an tapir und Eduard und an alle,

das Kind haben wir durch Vaterschaftsanerkennung beurkundet.  Das übersetzte Heiratsurkunde liegt in Standesamt seit mehr als 2 Monate und bis jetzt  tut sich nichts.
Ich habe auch bereits Lohnsteuerkarte Klasse 3 gehabt . Vor kurzem habe ich ein Schreiben von Meldeamt bekommen, dass ich die Lohnsteuerkarte zurückgeben muss, weil ich nicht mehr als verheiratet gelte und werde  wieder Klasse 1 für unverheiratete kriegen. Ich willl nicht denken, wenn die ABH auch mein Daueraufenthaltskarte zurückverlangt, weill ich nicht mehr als Ehegatte von meine Frau gelte...
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Antwort #11 - 29.07.2008 um 14:57:51
 
In dem Fall hat Ronny recht, das Standesamt hat nach Ausstellung der Geburtsurkunde keinen Grund mehr, tätig zu werden. Es gibt kein gesetzliches Verfahren auf Anerkennung ausländischer Eheschließungen in D, Recht auf Anlage eines Familienbuchs habt Ihr wohl auch nicht.

Wenn nun eine andere Behörde (Einwohnermeldeamt) Eure Ehe nicht anerkennt, dann müßt Ihr Euch mit dieser Behörde streiten, unter Umständen vor Gericht. Vorzulegende Beweise: Heiratsurkunde mit Apostille und Übersetzung, siehe oben. Ein Problem sehe ich darin, dass Du mit der Abgabe einer Vaterschaftsanerkennung möglicherweise "zugegeben" hast, dass Du gar nicht verheiratet bist. Vielleicht kann Ronny dazu etwas sagen ...

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Antwort #12 - 29.07.2008 um 15:06:29
 
ronny schrieb am 29.07.2008 um 14:39:17:
Ich sehe da keinerlei Berührungspunkte zum deutschen Personenstandsrecht.

Ebensowenig sehe ich einen Weg das Amtsgericht mit der Angelegenheit zu befassen. Auf welcher Rechtsgrundlage denn?


Ich dachte, es ginge darum, wer als Vater des von der Frau des TS geborenen Kindes in die Geburtsurkunde eingetragen wird, siehe hier: dodo11 schrieb am 29.07.2008 um 13:27:28:
erst nach dem Geburt unseres Kindes wurde mir beim Standesamtgesagt, dass die Eheschliessung einer Anerkennung unterliegt.

Da dies wegen erfolgter Anerkennung jetzt nicht mehr streitig zu sein scheint, gilt:

Eduard schrieb am 29.07.2008 um 14:57:51:
Wenn nun eine andere Behörde (Einwohnermeldeamt) Eure Ehe nicht anerkennt, dann müßt Ihr Euch mit dieser Behörde streiten, unter Umständen vor Gericht. Vorzulegende Beweise: Heiratsurkunde mit Apostille und Übersetzung, siehe oben. 


Wobei ich das hier

Eduard schrieb am 29.07.2008 um 14:57:51:
Ein Problem sehe ich darin, dass Du mit der Abgabe einer Vaterschaftsanerkennung möglicherweise "zugegeben" hast, dass Du gar nicht verheiratet bist. 


nicht so sehen würde: Personenstandsrechtliche Tatsachen sind von Behörden und Gerichten stets von Amts wegen zu prüfen und können durch "Zugeständnis" begründet werden.

ronny schrieb am 29.07.2008 um 14:39:17:
Jede Stelle, die mit der Vorlage dieser Urkunde befasst wird, hat diese nach ihrer eigenenfreien Beweiswürdigung anzuerkennen oder nicht. Die Apostille ist ja gerade keine die Beweisfiktion auslösende Amtshandlung (=Legalisation) eines deutschen Konsularbeamten nach dem KonsG, welche eine solche Beweislast auslösen würde, sondern lediglich die innerstaatliche (vorliegend israelische) Echtheitsbestätigung einer Unterschrift und eines Dienstsiegels , mehr aber auch nicht


Hast Du hierfür eine Quelle? Ich habe nur eine für die gegenteilige Auffassung: OLG Zweibrücken vom 09.12.2003, 5 UF 110/03: "Die Beweiskraft öffentlicher Urkunden nach §§ 415, 417, 418 ZPO gilt auch für ausländische Urkunden, sofern deren Echtheit feststeht."

Eduard schrieb am 29.07.2008 um 14:42:15:
Nach Ablauf von 3 Monaten käme wohl eine Untätigkeitsklage in Frage, im Rahmen eines solchen Verfahrens müßte die Beamtin zumindest erklären, worauf sie überhaupt ihre Zweifel stützt. 

Nein, im Personenstandsrecht gilt diese Frist nicht, es gibt ein besonderes Verfahren vor den ordentlichen Gerichten (§§ 45 ff. PStG)
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
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Antwort #13 - 29.07.2008 um 15:07:53
 
dodo11 schrieb am 29.07.2008 um 12:18:41:
Wir haben uns im Jahr 2006 in Israelvor einem beeidigten Standesbeamten ( Imaam ) geheiratet.

wird in Israel diese Eheschließung nicht durch ein Scharia-Gericht bescheinigt oder sogar ins Bevölkerungsregister eingetragen? Vielleicht fehlen solche Nachweise und die Heiratsurkunde ist "zu wenig"?
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Antwort #14 - 29.07.2008 um 15:22:51
 
Änderung:
Hier fehlt ein entscheidendes Wörtchen:
Personenstandsrechtliche Tatsachen sind von Behörden und Gerichten stets von Amts wegen zu prüfen und können nicht durch "Zugeständnis" begründet werden.
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