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Trotz Visum zur FZF Abweisug am Flughafen? (Gelesen: 2.012 mal)
ladyconnie
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04.08.2008 um 18:40:12
 
Schockiert/Erstaunt Hallo

mein Mann hat endlich das Visum zur FZF bekommen. Die Botschaft meinte allerdings, dass er an der Grenze immer noch abgewiesen werden kann, weil er nicht so gut deutsch spricht. (Er kommt aus einem Land, wo A1 nicht angeboten wird, die Botschaft entschied ach einem mündl. Interview)

Stimmt das? unentschlossen
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Mikael321
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Antwort #1 - 04.08.2008 um 18:50:35
 
Mach dir mal keine Sorgen ! Die Bundespolizei hat nichts mit Ermittlungen zu tun, die sich auf Sprachkenntnisse beziehen.
Die sind dafür gar nicht ausgebildet .

Eine Zurückweisung ist zwar immer möglich, aber bestimmt ist der Grund nicht : Mangelnde Sprachkentnisse .

Michael
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Einbeck
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Antwort #2 - 04.08.2008 um 18:50:37
 
Eine Zurückweisung an der Grenze ist immer möglich (unter bestimmten sehr konkreten Tatbeständen/Sachverhalten), dies ist eine korrekte Aussage, aber.....  wenn dann nicht aus den genannten Gründen wie mangelnden Deutschkenntnissen und dies bei FzF Visa im Pass...
Eine Zurückweisung an der Grenze bedarf das Vorliegen bestimmter Ausnahmegründe, die im Falle eines Einreisenden mit FzF Visa sicherlich im Regelfall nicht vorliegen, daher würde ich mir keine Angst machen.

Straftäter mit Reststrafe oder zur Fahndung ausgeschriebene Personen könnten  allerdings bei Einreise verhaftet oder zumindest befragt werden....

Da Ihr laut Deinen früheren Posting eher ganz normale Menschen ohne besonderheiten seid, würde ich nur eine ganz normal Passkontrolle erwarten.

Er sollte genug Geld zum Telefonieren und Deine Telefonnummer und Adresse dabei haben, dies ist ein Scherz den Du mir hoffentlich verzeihst.

Mache Dir keine unnötigen Gedanken..
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Daddy
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Antwort #3 - 05.08.2008 um 20:57:01
 
ladyconnie schrieb am 04.08.2008 um 18:40:12:
Die Botschaft meinte allerdings, dass er an der Grenze immer noch abgewiesen werden kann, weil er nicht so gut deutsch spricht.

Ui... da weiß die Botschaft mehr als wir ... Zwinkernd

Fakt ist, wie Mikael321 und Einbeck schon sagten ... fehlende Sprachkenntnisse in Zusammenhang mit einem durch die Botschaft ausgestellten, und durch die ABH zugestimmten Visum zu prüfen, ist nicht unsere Baustelle ...

Ich denke, da hast du eine Aussage hinsichtlich einer Zurückweisung etwas fehlinterpretiert oder mit dem "falschen Ohr" aufgenommen...

Also nicht "überdrehen" und freuen...

Gruß
Daddy
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ladyconnie
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Antwort #4 - 05.08.2008 um 22:03:35
 
OKAY, ihr habt mich überzeugt. Vielleicht haben die sich einen Scherz mit meinem Mann erlaubt - und er verstand den deutschen Humor nicht.  Laut lachend
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