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Papiere wo legalisieren und prüfen lassen?? (Gelesen: 16.411 mal)
admo
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15.07.2008 um 18:23:43
 
Hallo zusammen,

ich habe wiedermal eine Frage.
Da mein Partner ja in den VAE lebt aber alg.Staatsbürger ist,wissen wir nicht wo wir die Papiere von ihm legalisieren lassen müssen und genau welche Papiere.Hatte schon mit dem Standesamt (hier) kontakt aufgenommen,leider ohne grossen Erfolg.Habe dazu keine Antwort erhalten.Meine Frage ist nun,reicht es wenn er die Papiere im alg.Konsulat vorbeglaubigen lässt und sie dann zur deutschen Botschaft gibt für die legalisierung oder muss er das alles in DZ erledigen?? Wäre wirklich sehr dankbar wenn mir jemand helfen könnte.

Liebe Grüsse
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Antwort #1 - 15.07.2008 um 18:34:52
 
Ganz einfach:
Wo Geboren?
Algerische Geburtsurkunde da wäre die deutsche Botschaft in Algier zuständig.
Immer dei Deutsche Auslandsvertretung die für das Land das die Urkunde augstellt hat zuständig ist.
die deztche Vertretungen in den VAE werden keine algerischen Urkunden legalisieren können auch nict mit Bestätigung des algerischen Konsulates/Botschaft in den VAE.
Da müssen Verwandte und/oder Bekannte in Algerien unterstützen und helfen.
Bei Personenstandsrecht gibt es Link zu Legalisation und allen drum und dran, schon mal dort geschaut?

http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1161243729

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admo
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Antwort #2 - 15.07.2008 um 19:53:32
 
Hallo Einbeck,
danke für deine Antwort.
Er hat einige Papiere aus DZ nach VAE genommen,er hatte sich auch schlau gemacht bei dem DZ-konsulat ob sie eine legalisation oder eine beglaubigung über diese Papiere machen können.Sie sagten ja!! wie kann es denn dann sein,das es doch in DZ gemacht werden muss? Also geht es definitiv nicht beim deutschen Konsulat in den VAE??
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Antwort #3 - 15.07.2008 um 20:17:27
 
Hast Du Dir den Link mal angeschaut und dortige Infos unter Legalisation gelesen?

Legalisation bedeutet bei einfacher Legalisation die Bestätigung der Echtheit des verwendeten Siegel und der Unterschrift auf der Urkunde.

Der Deutschen Botschaft in den VAE dürfte keine Unterschriftprobe oder Siegelprobe einer algerischen Behörde vorliegen.
Ausserdem gilt:
§ 13 Legalisation ausländischer öffentlicher Urkunden

(1)
Die Konsularbeamten sind befugt, die in ihrem Amtsbezirk ausgestellten öffentlichen Urkunden zu legalisieren.


(2) Die Legalisation bestätigt die Echtheit der Unterschrift, die Eigenschaft, in welcher der Unterzeichner der Urkunde gehandelt hat, und gegebenenfalls die Echtheit des Siegels, mit dem die Urkunde versehen ist (Legalisation im engeren Sinn).

(3) Die Legalisation wird durch einen auf die Urkunde zu setzenden Vermerk vollzogen. Der Vermerk soll den Namen und die Amts- oder Dienstbezeichnung des Unterzeichners der Urkunde enthalten. Er soll den Ort und den Tag seiner Ausstellung angeben und ist mit Unterschrift und Präge- oder Farbdrucksiegel zu versehen.



http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1161160460

Legalisation ist also die Bestätigung der Echtheit einer Unterschrift und ggf. eines Dienstsiegels auf einer Urkunde durch einen Konsularbeamten in der deutschen Vertretung im Ausstellungsstaat der Urkunde

Ansonsten sage ich nur andere Länder andere Sitten,
bitte nicht Algerien oder DZ (steht wofür) oder VAE mit Deutschland vergleichen.

Die Botschaft bestätigt auch keine Echtheit deutscher Urkunden
hierzu zitiere ich Folgendes aus obigen Link:
Umgekehrt werden deutsche Urkunden durch die ausländischen Vertretungen im Inland ebenfalls legalisiert, d.h. die Legalisation einer deutschen Urkunde zur Verwendung im Ausland erfolgt durch die jeweilige Vertretung des ausländischen Staates, ob mit oder ohne  Vorbeglaubigung der Unterschrift durch deutsche Behörden, müssen die Mitarbeiter der Botschaft selbst entscheiden.

Deutsche Urkunden aus der inneren Verwaltung (Standesamt, Meldeamt Passamt) werden im Normalfall von der nächsthöheren Behörde (Kreisebene) vor - und von der darüberliegenden Ebene (Regierungspräsidium, Bezirksregierung oder Innenministerium je nach Bundesland) überbeglaubigt, danach von der Botschaft legalisiert.

Bei Urkunden aus der Justizverwaltung (Scheidungsurteil z.B.) erfolgt die Überbeglaubigung im Regelfall beim Präsidenten des Landgerichts.
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Antwort #4 - 15.07.2008 um 20:28:41
 
danke Einbeck also muss es doch in Algerien erledigt werden.Das kann ja ewig dauern.Muss er für die Legalisationen persönlich erscheinen oder kann er es auch per Post erledigen??
Aber wenn wir in VAE heiraten, ist es doch richtig das die deutsche Botschaft in VAE die legalisation machen muss oder ist es da dann auch Algerien??

DZ steht für Algerien.Länderkürzel Zwinkernd
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Antwort #5 - 15.07.2008 um 21:04:13
 
admo schrieb am 15.07.2008 um 20:28:41:
Muss er für die Legalisationen persönlich erscheinen oder kann er es auch per Post erledigen??


hatte ich schon beantwortet, dafür kann er normalerweise Verwandte oder Freunde in Algerien einspannen, diese können die Urkunden der Botschaft vorlegen.
Empfehle die Webseite der Botschaft in Algier zu besuchen und dortige Hinweise oder merkblätter zu legalisation zu lesen.
Deren Merkblatt ist allerdings in Französisch:
http://www.algier.diplo.de/Vertretung/algier/fr/04/Konsularischer__Service/datei...

Wenn Ihr in den VAE heiratet muss Eure, dort von VAE Behörden ausgestellte Heiratsurkunde legalisiert werden, das geht nur bei der Botschaft/Konsulat in deren Amtsbezirk die Heirat erfolgte.

Empfehlenswert auch die dortigen Webseiten und Infos zu Legalisation zu lesen.

http://www.auswaertiges-amt.de/diplo/de/Laenderinformationen/03-WebseitenAV/Uebe...
entweder Abu Dhabi oder Dubai
http://www.abu-dhabi.diplo.de/Vertretung/abudhabi/de/04/Konsularischer__Service/...

http://www.dubai.diplo.de/Vertretung/dubai/de/04/Konsularischer__Service/Konsula...


Nach Absprache geht dies auch per Post mit beiliegenden Gebühren und  franktierten Rückumschlag etc.  dies ist aber nicht wirklich empfehlenswert, besser Familie, Verwandte oder Freunde bekannte einspannen.

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Antwort #6 - 15.07.2008 um 21:31:23
 
da ich jetzt gelesen habe das nicht jedes Konsulat legalisieren kann,werde ich mich erstmal schlau machen ob sie es in den VAE machen.ohman da hat man gedacht das es in den VAE einfacher wird,ich sehe schon das egal wo man heiratet,es überall nicht ganz einfach geht.Trotzdem vielen lieben dank Einbeck.
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Antwort #7 - 15.07.2008 um 21:37:57
 
admo schrieb am 15.07.2008 um 21:31:23:
da ich jetzt gelesen habe das nicht jedes Konsulat legalisieren kann,werde ich mich erstmal schlau machen ob sie es in den VAE machen

Sicherlich legalisieren die deutschen Auslandsvertretungen in den VAE, das sind die Botschaft Abu Dhabi und das Generalkonsulat Dubai
in den VAE ausgestellte Heiratsurkunden, jedoch nur für Ihren jeweiligen Amtsbezirk.

Wenn Du im Amtsbezirk des GK Dubai heiratest, mußt du die Urkunde dem GK Dubai vorlegen, heiratest Du im amtsbzirk der Botschaft Abu Dhabi wendest Du Dich an die Botschaft.

Infos zu deren jeweiligen Amtsbezirken findest Du deren Webseiten.
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Antwort #8 - 15.07.2008 um 21:41:32
 
Wir werden in Dubai heiraten,also is das GK Dubai verantwortlich für uns.haha aber erstmal brauchen wir die anderen Papiere aus Algerien. Dies kann etwas dauern.Vielleicht magst du bitte nochmals helfen  Smiley?
Müssen die Papiere vor der legalisation übersetzt sein,wenn sie nicht inernational sind?Dies kann etwas dauern.
Vielleicht magst du bitte nochmals helfen  Smiley?
Welche Unterlagen nach der Heirat müssen den von dem GK legalisiert werden,nur die Heiratsurkunde oder auch noch andere Papiere???
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Antwort #9 - 15.07.2008 um 23:45:29
 
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Antwort #10 - 16.07.2008 um 08:17:21
 
Wenn in VAE geheiratet wird, muss meines Wissens nur die Heiratsurkunde legalisiert werden - nicht aber die Geburtsurkunde, wenn die VAE sie auch so anerkennen (was sie m.W. tun).

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Antwort #11 - 16.07.2008 um 10:02:58
 
Reni schrieb am 16.07.2008 um 08:17:21:
nicht aber die Geburtsurkunde, wenn die VAE sie auch so anerkennen (was sie m.W. tun)



Nö, sorry Zwinkernd

Aufgrund welcher Rechtsgrundlage sollte das sein ?

Da Deutschland für die "Anerkennung" der Eheschließung sowohl Art. 11 als auch Art. 13 EGBGB zu beachten hat, wird wegen letztgenanntem auch die Papierform nach dem Heimatrecht zu prüfen sein.

Art. 11 bezieht sich ja ausdrücklich nur auf die Einhaltung der förmlichen Gepflogenheiten am Ort der Eheschließung.

Die materielle Prüfung ob bspw. nach den beteiligten Heimateherechten ein Ehehindernis vorlag, setzt voraus , dass ordnungsgemäße und prüffähige Urkunden aus dem Heimatstaat vorliegen. Dann kann der Verzicht irgendeines Bediensteten der VAE auf Vorlage einer Legalisation für deutsche Behörden nicht massgebend sein.

Grüße
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Antwort #12 - 16.07.2008 um 11:26:01
 
Das scheinen manche Botschaften anders zu sehen - es wird ausschließlich die Heiratsurkunde zur FZF verlangt, und wenn es - wie VAE - ein Staat ist, der kein unsicheres Urkundswesen hat, diese legalisiert und das wars dann.
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Antwort #13 - 16.07.2008 um 12:53:38
 
Reni schrieb am 16.07.2008 um 11:26:01:
Das scheinen manche Botschaften anders zu sehen - es wird ausschließlich die Heiratsurkunde zur FZF verlangt, und wenn es - wie VAE - ein Staat ist, der kein unsicheres Urkundswesen hat, diese legalisiert und das wars dann. 

Man darf den Betroffenen ruhig auch mal glauben, dass keine Ehehindernisse entgegenstanden.
Man darf es Ihnen aber auch nicht glauben.
Ggf. ist man nicht überall an den Auslandsvertretungen mit dem Art. 13 EGBGB bis ins letzte vertraut.
Im Inland prüft dann ja sowieso die ABH sowie ggf. auch das Standesamt (nachträgliche Anlegung des Familienbuchs).
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Antwort #14 - 16.07.2008 um 17:47:23
 
danke für die Antworten,aber leider hat mir immer noch keiner so recht gesagt welche Papiere ich brauche und ob ich sie hier irgendjemandem (standesamt) vor der Heirat zeigen muss.Vielleicht gibt ihr mir darauf noch eine antwort.Danke
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Antwort #15 - 16.07.2008 um 18:52:54
 
Zitat:
aber leider hat mir immer noch keiner so recht gesagt welche Papiere ich brauche

Liegt vlt hier dran:
Zitat:
Wir werden in Dubai heiraten,

Da wirst du oder er in Dubai fragen müssen!
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Antwort #16 - 16.07.2008 um 19:39:31
 
Welche Papiere wir für Dubai brauchen,wissen wir schon Inge.nur nicht ob wir hier welche vor der Heirat vorzeigen müssen.Das ist meine Frage und diese kann mir das Standesamt nicht beantworten und auch niemand in Dubai  Griesgrämig
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Antwort #17 - 16.07.2008 um 19:58:00
 
Zitat:
nur nicht ob wir hier welche vor der Heirat vorzeigen

Was meinst du mit "vorzeigen"?
Legalisieren, beglaubigen, etc?

Auch da muss Dubai euch sagen, WELCHE Urkunden ihr benötigt und was davon wo ggfs legalisiert, apostilliert, ... werden muss.
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Antwort #18 - 16.07.2008 um 20:28:34
 
ok, ich werde meine Frage anders Stellen.Wenn man im Ausland heiraten will,muss man hier beim Amt irgendwelche Papiere (von mir und meinem Partner)vorlegen vor der Hochzeit,für die spätere Anerkennung?? (ich rede nicht von den Papieren die ich mit nach Dubai nehmen muss)
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Antwort #19 - 16.07.2008 um 20:50:34
 
Zitat:
vor der Hochzeit,für die spätere Anerkennung

Nö.
Das wird alles nachher vorgelegt. Eigentlich logisch, oder? Was sollten denn sonst Leute machen, die nie in D waren und im ausland geheiratet haben?
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Antwort #20 - 16.07.2008 um 21:07:14
 
admo schrieb am 16.07.2008 um 20:28:34:
,muss man hier beim Amt irgendwelche Papiere (von mir und meinem Partner)vorlegen vor der Hochzeit,für die spätere Anerkennung??

Nein! Die Hochzeit wird auch in Deutschland anerkannt, wenn sie der Ortsform entspricht und auch die deutschen Ehevoraussetzungen gegeben sind.

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Antwort #21 - 16.07.2008 um 21:12:48
 
und was sind die deutschen Ehevorraussetzungen,trixie??
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Antwort #22 - 16.07.2008 um 21:17:55
 
Die Ehevoraussetzungen sind nachzulesen §§ 1303 ff BGB. Zwinkernd

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Antwort #23 - 17.07.2008 um 09:35:33
 
Hallo,
also die Ehevorraussetzungen sind bei uns gegeben Smiley.da habe wir ja wenigstens schon eins vorrüber wir uns keine Gedanken mehr machen brauchen.
Könnt ihr mir den sagen welche Papiere ich für die FZF später brauche und wo ich sie legalieseren muss?
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Antwort #24 - 17.07.2008 um 09:57:10
 
trixie schrieb am 16.07.2008 um 21:07:14:
Nein! Die Hochzeit wird auch in Deutschland anerkannt, wenn sie der Ortsform entspricht und auch die deutschen Ehevoraussetzungen gegeben sind.

Nein, die Ehe wird vorliegend anerkannt, wenn

a.) die Ortsform ODER die deutschen Formvoraussetzungen gewahrt sind (Art. 11 Abs. 1 EGBGB)

UND ZUSÄTZLICH

b.) für jeden einzelnen der Verlobten keine Ehehindernisse nach dem Heimatrecht entgegenstehen (Ehefähigkeit, Art. 13 Abs. 1 EGBGB), also sind hier sowohl §§ 1303 ff. BGB (für den deutschen Verlobten/Ehegatten) sowie algerisches Recht (für den algerischen Verlobten/Ehegatten) zu prüfen. Etwaige Rück- und Weiterverweisungen des algerischen Rechts sind zu beachten.
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Antwort #25 - 17.07.2008 um 10:03:03
 
admo schrieb am 17.07.2008 um 09:35:33:
Könnt ihr mir den sagen welche Papiere ich für die FZF später brauche und wo ich sie legalieseren muss?  

Die Infos findest du auf der HP der Deutschen Botschaft.

http://www.abu-dhabi.diplo.de/Vertretung/abudhabi/de/01/Visabestimmungen/Visabes...

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Antwort #26 - 17.07.2008 um 10:14:50
 
b.) für jeden einzelnen der Verlobten keine Ehehindernisse nach dem Heimatrecht entgegenstehen (Ehefähigkeit, Art. 13 Abs. 1 EGBGB), also sind hier sowohl §§ 1303 ff. BGB (für den deutschen Verlobten/Ehegatten) sowie algerisches Recht (für den algerischen Verlobten/Ehegatten) zu prüfen. Etwaige Rück- und Weiterverweisungen des algerischen Rechts sind zu beachten. [/quote]

also muss ich jetzt doch vorher meine Ehefähigkeit vor der Heirat prüfen lassen?Verstehe jetzt garnichts mehr  Griesgrämig
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Antwort #27 - 17.07.2008 um 10:31:48
 
admo schrieb am 17.07.2008 um 10:14:50:
also muss ich jetzt doch vorher meine Ehefähigkeit vor der Heirat prüfen lassen?

Nicht nur deine, sondern auch die deines Verlobten.

Bei einem deutschen Staatsbürger geschieht dies mit einem Ehefähigkeitszeitzeugnis. Manchmal genügt auch eine "Ledigkeitsbescheinigung" in Form einer Aufenthaltsbescheinigung oder einer eidesstattlichen Versicherung.

Am besten wendest du dich an das Standesamt an dem geheiratet werden soll. Dort erfährst du welche Unterlagen du benötigst.

trixie
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Antwort #28 - 17.07.2008 um 10:52:44
 
ohje,erst heisst es nein nach der Hochzeit wird alles geprüft jetzt muss es doch vor der Hochzeit sein.HILFE;ICH VERSTEHE GARNICHTS MEHR,WIRKLICH!
Die beim Amt in Dubai sagten ich muss mein Scheidungsurteil zum Aussenministerium schicken!Wofür und was wird da gemacht? Muss es das original sein oder eine Kopie oder eine Uübersetzung??puhhhhhhhhhhh
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Antwort #29 - 17.07.2008 um 11:01:03
 
admo schrieb am 17.07.2008 um 10:52:44:
ohje,erst heisst es nein nach der Hochzeit wird alles geprüft jetzt muss es doch vor der Hochzeit sein.HILFE;ICH VERSTEHE GARNICHTS MEHR,WIRKLICH!

Das lag sicherlich an deiner Fragestellung hier:

Zitat:
und ob ich sie hier irgendjemandem (standesamt) vor der Heirat zeigen muss


Vor der Hochzeit interessiert sich sicherlich kein Standesamt hier (ich vermute, du meinst Deutschland) für die notwendigen Unterlagen.

admo schrieb am 17.07.2008 um 10:52:44:
Wofür und was wird da gemacht? Muss es das original sein oder eine Kopie oder eine Uübersetzung??puhhhhhhhhhhh  

Warum frägst du nicht dort beim Amt nach? Die fachliche Antwort wird dir sicherlich keiner besser geben können, wie die Leute vom AMT. Zwinkernd

trixie
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Antwort #30 - 17.07.2008 um 11:33:26
 
admo, es ist eigentlich ganz einfach:

1.) Für die Eheschließung in VAE benötigst Du das, was die VAE-Behörden verlangen, Punkt. Keiner hier kennt das VAE-Recht und wenn, wäre das im Zweifel egal, weil de facto das gilt, was Behörden vor Ort verlangen und nicht das, was man in Deutschland in einem schlauen Buch nachlesen könnte. Also wirst Du Dich wohl oder übel an das halten, was die zuständigen VAE-Behörden sagen, die deutsche Botschaft hat darüber ggf. Informationen oder auch nicht.

2.) Anerkennung der Ehe in Deutschland? Z.B. zum Zwecke der Familienzusammenführung? Dies ist möglich und es ist grundsätzlich nicht erforderlich, insoweit irgendwelche Schritte VOR der Eheschließung zu unternehmen. Nach der Eheschließung beantragt Ihr bei dem zuständigen deutschen Standesamt die nachträgliche Anlegung eines Familienbuchs oder, wenn es pressiert, gleich ein FZF-Visum. Und in diesem Zshg werden dann von den deutschen Stellen legalisierte Dokumente verlangt, aus Heimatstaat und Eheschließungsstaat. Wie z.B. Geburtsurkunde, Heiratsurkunde
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Antwort #31 - 17.07.2008 um 11:53:45
 
ja Tapir dies ist mir bekannt und ich habe keine lust Zeit zu verlieren bei der FZF weil mir irgendwelche Papiere fehlen.Deswegen fragte ich ja welche Papiere wir brauchen und wie sie sein müssen,damit wir später bei der FZF nicht mit leeren Händen da stehen und noch schnell alle Papiere besorgen müssen.Ist das so schwer zu verstehen???
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Antwort #32 - 17.07.2008 um 12:04:25
 
admo schrieb am 17.07.2008 um 11:53:45:
Ist das so schwer zu verstehen??? 

Nö, ist es nicht, aber in dem thread wurden jetzt mehrfach die Anforderungen von VAE für die Durchführung der Eheschließung vermischt mit denen Deutschlands für die Anerkennung der Ehe, zwei Dinge, die nichts unmittelbar miteinander zu tun haben. Wende Dich einfach möglichst JETZT schon an die Deutsche Botschaft, um zu klären, was alles benötigt wird. Vermutlich in der Tat auch Legalisierungen durch die deutsche Vertretung in Algerien.
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Antwort #33 - 17.07.2008 um 12:06:42
 
admo schrieb am 17.07.2008 um 11:53:45:
Ist das so schwer zu verstehen??? 

Ehrlich gesagt ja. Du drückst dich leider manchmal etwas unklar aus. Und mitunter geht dann unter was jetzt eigentlich genau gefragt ist.

Welche Papiere für eine FZF bei bestehender Ehe benötigt werden, kann jeweils auf der Seite der zuständigen deutschen Botschaft (also da wo der Antrag gestellt wird) nachgeschaut werden. Ggfs wendet man sich per Telefon, Fax, Brief, ... vorher an die Botschaft um zu erfahren, welche Übersetzungen ggfs erforderlich sind, ob es zugelassene Übersetzer gibt, etc.

Da in diesem Fall aber nicht im Heimatstaat eines der beiden Beteiligten geheiratet werden soll, muss man damit rechnen, dass ggfs das ganze dadurch komplizierter wird (Legalisation von Heimatdokumenten des Drittstaatlers ist ja nur in seiner Heimat möglich)
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Antwort #34 - 17.07.2008 um 12:10:29
 
Ja,das werde ich auch so machen,mal bei dem dt.Konsulat nachfragen.Aber wie ich auch schon geschrieben habe,gibt es einpaar Ämter und Behörden,die keine Informationen geben oder dich von rechts nach links schicken.Wahrscheinlich weil sie selber keine Ahnung habe wie, wo und was zu erledigen ist,obwohl sie täglich damit umgehen!! Aber dies ist ja auch nichts neues!
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Antwort #35 - 17.07.2008 um 12:15:46
 
admo schrieb am 17.07.2008 um 11:53:45:
Ist das so schwer zu verstehen???

Wenn man sich nicht einmal die Mühe macht, die HP der Deutschen Botschaft zu studieren, kann man dir fast keine Antwort mehr geben.

Welche Infos soll man dir noch an die Hand geben?

admo schrieb am 17.07.2008 um 12:10:29:
gibt es einpaar Ämter und Behörden,die keine Informationen geben  

Es sind nicht ein paar Ämter für die FZF zuständig, sondern Ansprechpartner ist die Deutsche Botschaft in .Abu Dhabi.


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Antwort #36 - 17.07.2008 um 15:37:43
 
@admo
Jede Frage hat eine andere Antwort.

--Im Ausgangsposting wolltest Du wissen wo man Urkunden legalisieren  kann
die Frage wurde beantwortet

Man beachte dazu muss man wissen aus welchen Ländern die Urkunden stammen, was damit bezweckt werden soll und in welchen Land die Urkunde verwendet werden soll

Zur Verwendung in VAE brauchst Du keine Legalisierung  der Deutschen AV für die algerische Urkunde.

Deutsche Behörden legalisieren zur Verwendung ausländischer Urkunden in Deutschland oder gegenüber deutschen Behörden.

-- dann Interessierte Dich
Heirat in D

-- dann interessierte Dich Heirat in  VAE

-- dann interessierten dich erforderliche Unterlagen für FzF -Visa

--dann interessierte Dich die Anerkennung einer ausländischen Eheschließung in D

Kein wunder das hier Chaos entsteht.
Glaube manchmal Du weißt nicht was Du willst und verbindest alles mit allem.
Bei allen guten Willen glaube manchmal das Du Antworten nicht richtig liest oder verstehst oder die geposteten Links nicht nutzt um dich an geeigneter Stelle zu informieren.

Die Fragen sind hier alle beantwortet, durch direkte Antwort oder Linke, wo man es nachlesen kann.
Die Antwort auf jede dieser Fragen ist unterschiedlich und wird nie vollkommen und abschließend sein, da hier niemand dies Bearbeiten würde und die Unterlagen konkret vor sich liegen hat.

Ach ja konkrete Fragestellung und korekter Sachverhalt helfen allen Dir besser anworten zu können.

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Antwort #37 - 17.07.2008 um 19:40:21
 
Einbeck schrieb am 17.07.2008 um 15:37:43:
Zur Verwendung in VAE brauchst Du keine Legalisierungder Deutschen AV für die algerische Urkunde.


Hallo Einbeck,
was bitte heisst Deutschen AV??

Einbeck schrieb am 17.07.2008 um 15:37:43:
Man beachte dazu muss man wissen aus welchen Ländern die Urkunden stammen, was damit bezweckt werden soll und in welchen Land die Urkunde verwendet werden soll


die Urkunden sind aus Algerien (hatte ich aber auch schon geschrieben) und sollen in Dubai und evtl.später hier in Deutschland für die FZF verwendet werden.
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Antwort #38 - 17.07.2008 um 19:45:53
 
admo schrieb am 17.07.2008 um 19:40:21:
AV

Botschaft Zwinkernd
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Antwort #39 - 17.07.2008 um 19:50:41
 
admo schrieb am 17.07.2008 um 19:40:21:
was bitte heisst Deutschen AV??


Deutsche Auslandsvertretung
AV = Auslandsvertretung

admo schrieb am 17.07.2008 um 19:40:21:
die Urkunden sind aus Algerien (hatte ich aber auch schon geschrieben) und sollen in Dubai und evtl.später hier in Deutschland für die FZF verwendet werden


Urkunden zur Verwendung in Deutschland oder von deutschen behörden müssen von der deutschen Auslandsvertretung,
in deren Amtsbezirk sich die die Urkunde ausstellende Behörde befindet legalisiert werden.
Wurde die Urkunde in Algerien ausgestellt musst Du dich an die deutsche Botschaft in Algier wenden.
Bei Heiratsurkunden aus den VAE (von Behörden in den VAE ausgestellt) je nach dem ob die Behörde im Amtsbezirk des GK Dubai oder im Amtsbezirk der Botschaft Abu Dhabi  ansässig ist ( geheiratet wurde) eine von beiden AV.

Die Homepage/Webseite der Auslandsvertretung informiert dich zu deren Amtsbezirk und Zuständigkeit, bitte dort nachlesen.

Die Links zu den Homepage der Auslandsvertretungen in Dubai und Abu dhabi hatte ich ja bereits gepostet,
schon mal dort vorbeigeschafft und bei den Infos geschnuppert??
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Antwort #40 - 17.07.2008 um 19:58:20
 
danke Einbeck ich denke ich habe es jetzt verstanden.Alle Papiere die er in Algerien besorgt hat,müssen in Algir von der deutschen AV legalisiert werden.Die Heiratsurkunde in Dubai bei der deutschen AV(da wir ja in Dubai heiraten werden und nicht in Abu Dhabi) und was die weiteren Papiere zur FZF angeht,da wenden wir uns an die dt. AV in Dubai erstmal.Wenn mir da keiner so recht weiter helfen mag,komme ich hier hin zurück Zwinkernd.Alles richtig verstanden oder immer noch nicht?? Augenrollen

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Antwort #41 - 17.07.2008 um 20:26:16
 
admo schrieb am 17.07.2008 um 19:58:20:
Alles richtig verstanden oder immer noch nicht?? 


Ja die Regel ist doch einfach:

1. Wer hat und wo wurde die Urkunde ausgestellt?
Algerien
2. Wo soll die Urkunde verwendet werden?
Deutschland

Zuständig:

Die Deutsche Botschaft in Algier, da für ganz Algerien zuständig.


Willst Du eine Algerische Urkunde in den VAE verwenden,
müßtest Du dich an die Vertretung der VAE in algerien wenden.

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Antwort #42 - 17.07.2008 um 20:31:24
 
ok ich verstehe.Nein die VAE brauchen keine Papiere von ihm,wenn ja dann müsste er die in Algerien bei der VAE -botschaft legalisieren lassen.Mein Gott,was für ein hin und her.Das ist wirklich nicht einfach für mich zu verstehen.Aber das wichtigste habe ich jetzt erstmal verstanden.Danke erstmals an alle.
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Antwort #43 - 17.07.2008 um 21:46:16
 
admo schrieb am 17.07.2008 um 20:31:24:
Nein die VAE brauchen keine Papiere von ihm

Bist du dir da wirklich sicher? NEIN!

Dein Freund wird sicherlich nicht im Standesamt in VAE auftreten können und sagen:"Hier bin ich und möchte heiraten."

Ein paar Unterlagen werden hier schon benötigt werden.

admo schrieb am 17.07.2008 um 20:31:24:
Mein Gott,was für ein hin und her

Dann solltest du in Tunesien heiraten, dann wird manches leichter. Zwinkernd

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Antwort #44 - 17.07.2008 um 22:03:44
 
Was wir für die Eheschliessung in Dubai brauchen,liebe Trixie Zwinkernd,das wissenw ir und da wird nixhts verlangt ausser den Reisepass und 1 Dokument.
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Antwort #45 - 17.07.2008 um 22:18:02
 
admo schrieb am 17.07.2008 um 22:03:44:
Was wir für die Eheschliessung in Dubai brauchen

... somit sollte es doch dann kein Problem geben.

Nach der Heirat die HU legalisieren lassen bei der deutschen Botschaft in Abu Dhabi und Antrag auf FZF stellen.

Den Nachweis der Sprachkenntnisse nicht vergessen. Zwinkernd

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