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Papiere wo legalisieren und prüfen lassen?? (Gelesen: 16.412 mal)
inge
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Antwort #15 - 16.07.2008 um 18:52:54
 
Zitat:
aber leider hat mir immer noch keiner so recht gesagt welche Papiere ich brauche

Liegt vlt hier dran:
Zitat:
Wir werden in Dubai heiraten,

Da wirst du oder er in Dubai fragen müssen!
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admo
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Antwort #16 - 16.07.2008 um 19:39:31
 
Welche Papiere wir für Dubai brauchen,wissen wir schon Inge.nur nicht ob wir hier welche vor der Heirat vorzeigen müssen.Das ist meine Frage und diese kann mir das Standesamt nicht beantworten und auch niemand in Dubai  Griesgrämig
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inge
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Antwort #17 - 16.07.2008 um 19:58:00
 
Zitat:
nur nicht ob wir hier welche vor der Heirat vorzeigen

Was meinst du mit "vorzeigen"?
Legalisieren, beglaubigen, etc?

Auch da muss Dubai euch sagen, WELCHE Urkunden ihr benötigt und was davon wo ggfs legalisiert, apostilliert, ... werden muss.
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admo
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Antwort #18 - 16.07.2008 um 20:28:34
 
ok, ich werde meine Frage anders Stellen.Wenn man im Ausland heiraten will,muss man hier beim Amt irgendwelche Papiere (von mir und meinem Partner)vorlegen vor der Hochzeit,für die spätere Anerkennung?? (ich rede nicht von den Papieren die ich mit nach Dubai nehmen muss)
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inge
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Antwort #19 - 16.07.2008 um 20:50:34
 
Zitat:
vor der Hochzeit,für die spätere Anerkennung

Nö.
Das wird alles nachher vorgelegt. Eigentlich logisch, oder? Was sollten denn sonst Leute machen, die nie in D waren und im ausland geheiratet haben?
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trixie
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Antwort #20 - 16.07.2008 um 21:07:14
 
admo schrieb am 16.07.2008 um 20:28:34:
,muss man hier beim Amt irgendwelche Papiere (von mir und meinem Partner)vorlegen vor der Hochzeit,für die spätere Anerkennung??

Nein! Die Hochzeit wird auch in Deutschland anerkannt, wenn sie der Ortsform entspricht und auch die deutschen Ehevoraussetzungen gegeben sind.

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Antwort #21 - 16.07.2008 um 21:12:48
 
und was sind die deutschen Ehevorraussetzungen,trixie??
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trixie
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Antwort #22 - 16.07.2008 um 21:17:55
 
Die Ehevoraussetzungen sind nachzulesen §§ 1303 ff BGB. Zwinkernd

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admo
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Antwort #23 - 17.07.2008 um 09:35:33
 
Hallo,
also die Ehevorraussetzungen sind bei uns gegeben Smiley.da habe wir ja wenigstens schon eins vorrüber wir uns keine Gedanken mehr machen brauchen.
Könnt ihr mir den sagen welche Papiere ich für die FZF später brauche und wo ich sie legalieseren muss?
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Antwort #24 - 17.07.2008 um 09:57:10
 
trixie schrieb am 16.07.2008 um 21:07:14:
Nein! Die Hochzeit wird auch in Deutschland anerkannt, wenn sie der Ortsform entspricht und auch die deutschen Ehevoraussetzungen gegeben sind.

Nein, die Ehe wird vorliegend anerkannt, wenn

a.) die Ortsform ODER die deutschen Formvoraussetzungen gewahrt sind (Art. 11 Abs. 1 EGBGB)

UND ZUSÄTZLICH

b.) für jeden einzelnen der Verlobten keine Ehehindernisse nach dem Heimatrecht entgegenstehen (Ehefähigkeit, Art. 13 Abs. 1 EGBGB), also sind hier sowohl §§ 1303 ff. BGB (für den deutschen Verlobten/Ehegatten) sowie algerisches Recht (für den algerischen Verlobten/Ehegatten) zu prüfen. Etwaige Rück- und Weiterverweisungen des algerischen Rechts sind zu beachten.
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In the past he had spontaneously composed 'Let's Go to Court', a song about his landlord, set to the tune of 'Let's Get It On'; 'I'm So Bored' (a synagogue favourite) to the tune of 'You're So Vain'; and 'Incompetency', a song for varied bureaucratic and work-related situations, thieved from Prince's 'Controversy'. - Zadie Smith, "The Autograph Man"
 
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Antwort #25 - 17.07.2008 um 10:03:03
 
admo schrieb am 17.07.2008 um 09:35:33:
Könnt ihr mir den sagen welche Papiere ich für die FZF später brauche und wo ich sie legalieseren muss?  

Die Infos findest du auf der HP der Deutschen Botschaft.

http://www.abu-dhabi.diplo.de/Vertretung/abudhabi/de/01/Visabestimmungen/Visabes...

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Antwort #26 - 17.07.2008 um 10:14:50
 
b.) für jeden einzelnen der Verlobten keine Ehehindernisse nach dem Heimatrecht entgegenstehen (Ehefähigkeit, Art. 13 Abs. 1 EGBGB), also sind hier sowohl §§ 1303 ff. BGB (für den deutschen Verlobten/Ehegatten) sowie algerisches Recht (für den algerischen Verlobten/Ehegatten) zu prüfen. Etwaige Rück- und Weiterverweisungen des algerischen Rechts sind zu beachten. [/quote]

also muss ich jetzt doch vorher meine Ehefähigkeit vor der Heirat prüfen lassen?Verstehe jetzt garnichts mehr  Griesgrämig
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Antwort #27 - 17.07.2008 um 10:31:48
 
admo schrieb am 17.07.2008 um 10:14:50:
also muss ich jetzt doch vorher meine Ehefähigkeit vor der Heirat prüfen lassen?

Nicht nur deine, sondern auch die deines Verlobten.

Bei einem deutschen Staatsbürger geschieht dies mit einem Ehefähigkeitszeitzeugnis. Manchmal genügt auch eine "Ledigkeitsbescheinigung" in Form einer Aufenthaltsbescheinigung oder einer eidesstattlichen Versicherung.

Am besten wendest du dich an das Standesamt an dem geheiratet werden soll. Dort erfährst du welche Unterlagen du benötigst.

trixie
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admo
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Antwort #28 - 17.07.2008 um 10:52:44
 
ohje,erst heisst es nein nach der Hochzeit wird alles geprüft jetzt muss es doch vor der Hochzeit sein.HILFE;ICH VERSTEHE GARNICHTS MEHR,WIRKLICH!
Die beim Amt in Dubai sagten ich muss mein Scheidungsurteil zum Aussenministerium schicken!Wofür und was wird da gemacht? Muss es das original sein oder eine Kopie oder eine Uübersetzung??puhhhhhhhhhhh
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Antwort #29 - 17.07.2008 um 11:01:03
 
admo schrieb am 17.07.2008 um 10:52:44:
ohje,erst heisst es nein nach der Hochzeit wird alles geprüft jetzt muss es doch vor der Hochzeit sein.HILFE;ICH VERSTEHE GARNICHTS MEHR,WIRKLICH!

Das lag sicherlich an deiner Fragestellung hier:

Zitat:
und ob ich sie hier irgendjemandem (standesamt) vor der Heirat zeigen muss


Vor der Hochzeit interessiert sich sicherlich kein Standesamt hier (ich vermute, du meinst Deutschland) für die notwendigen Unterlagen.

admo schrieb am 17.07.2008 um 10:52:44:
Wofür und was wird da gemacht? Muss es das original sein oder eine Kopie oder eine Uübersetzung??puhhhhhhhhhhh  

Warum frägst du nicht dort beim Amt nach? Die fachliche Antwort wird dir sicherlich keiner besser geben können, wie die Leute vom AMT. Zwinkernd

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