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Papiere wo legalisieren und prüfen lassen?? (Gelesen: 16.407 mal)
admo
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15.07.2008 um 18:23:43
 
Hallo zusammen,

ich habe wiedermal eine Frage.
Da mein Partner ja in den VAE lebt aber alg.Staatsbürger ist,wissen wir nicht wo wir die Papiere von ihm legalisieren lassen müssen und genau welche Papiere.Hatte schon mit dem Standesamt (hier) kontakt aufgenommen,leider ohne grossen Erfolg.Habe dazu keine Antwort erhalten.Meine Frage ist nun,reicht es wenn er die Papiere im alg.Konsulat vorbeglaubigen lässt und sie dann zur deutschen Botschaft gibt für die legalisierung oder muss er das alles in DZ erledigen?? Wäre wirklich sehr dankbar wenn mir jemand helfen könnte.

Liebe Grüsse
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Antwort #1 - 15.07.2008 um 18:34:52
 
Ganz einfach:
Wo Geboren?
Algerische Geburtsurkunde da wäre die deutsche Botschaft in Algier zuständig.
Immer dei Deutsche Auslandsvertretung die für das Land das die Urkunde augstellt hat zuständig ist.
die deztche Vertretungen in den VAE werden keine algerischen Urkunden legalisieren können auch nict mit Bestätigung des algerischen Konsulates/Botschaft in den VAE.
Da müssen Verwandte und/oder Bekannte in Algerien unterstützen und helfen.
Bei Personenstandsrecht gibt es Link zu Legalisation und allen drum und dran, schon mal dort geschaut?

http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1161243729

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admo
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Antwort #2 - 15.07.2008 um 19:53:32
 
Hallo Einbeck,
danke für deine Antwort.
Er hat einige Papiere aus DZ nach VAE genommen,er hatte sich auch schlau gemacht bei dem DZ-konsulat ob sie eine legalisation oder eine beglaubigung über diese Papiere machen können.Sie sagten ja!! wie kann es denn dann sein,das es doch in DZ gemacht werden muss? Also geht es definitiv nicht beim deutschen Konsulat in den VAE??
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Antwort #3 - 15.07.2008 um 20:17:27
 
Hast Du Dir den Link mal angeschaut und dortige Infos unter Legalisation gelesen?

Legalisation bedeutet bei einfacher Legalisation die Bestätigung der Echtheit des verwendeten Siegel und der Unterschrift auf der Urkunde.

Der Deutschen Botschaft in den VAE dürfte keine Unterschriftprobe oder Siegelprobe einer algerischen Behörde vorliegen.
Ausserdem gilt:
§ 13 Legalisation ausländischer öffentlicher Urkunden

(1)
Die Konsularbeamten sind befugt, die in ihrem Amtsbezirk ausgestellten öffentlichen Urkunden zu legalisieren.


(2) Die Legalisation bestätigt die Echtheit der Unterschrift, die Eigenschaft, in welcher der Unterzeichner der Urkunde gehandelt hat, und gegebenenfalls die Echtheit des Siegels, mit dem die Urkunde versehen ist (Legalisation im engeren Sinn).

(3) Die Legalisation wird durch einen auf die Urkunde zu setzenden Vermerk vollzogen. Der Vermerk soll den Namen und die Amts- oder Dienstbezeichnung des Unterzeichners der Urkunde enthalten. Er soll den Ort und den Tag seiner Ausstellung angeben und ist mit Unterschrift und Präge- oder Farbdrucksiegel zu versehen.



http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1161160460

Legalisation ist also die Bestätigung der Echtheit einer Unterschrift und ggf. eines Dienstsiegels auf einer Urkunde durch einen Konsularbeamten in der deutschen Vertretung im Ausstellungsstaat der Urkunde

Ansonsten sage ich nur andere Länder andere Sitten,
bitte nicht Algerien oder DZ (steht wofür) oder VAE mit Deutschland vergleichen.

Die Botschaft bestätigt auch keine Echtheit deutscher Urkunden
hierzu zitiere ich Folgendes aus obigen Link:
Umgekehrt werden deutsche Urkunden durch die ausländischen Vertretungen im Inland ebenfalls legalisiert, d.h. die Legalisation einer deutschen Urkunde zur Verwendung im Ausland erfolgt durch die jeweilige Vertretung des ausländischen Staates, ob mit oder ohne  Vorbeglaubigung der Unterschrift durch deutsche Behörden, müssen die Mitarbeiter der Botschaft selbst entscheiden.

Deutsche Urkunden aus der inneren Verwaltung (Standesamt, Meldeamt Passamt) werden im Normalfall von der nächsthöheren Behörde (Kreisebene) vor - und von der darüberliegenden Ebene (Regierungspräsidium, Bezirksregierung oder Innenministerium je nach Bundesland) überbeglaubigt, danach von der Botschaft legalisiert.

Bei Urkunden aus der Justizverwaltung (Scheidungsurteil z.B.) erfolgt die Überbeglaubigung im Regelfall beim Präsidenten des Landgerichts.
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Antwort #4 - 15.07.2008 um 20:28:41
 
danke Einbeck also muss es doch in Algerien erledigt werden.Das kann ja ewig dauern.Muss er für die Legalisationen persönlich erscheinen oder kann er es auch per Post erledigen??
Aber wenn wir in VAE heiraten, ist es doch richtig das die deutsche Botschaft in VAE die legalisation machen muss oder ist es da dann auch Algerien??

DZ steht für Algerien.Länderkürzel Zwinkernd
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Antwort #5 - 15.07.2008 um 21:04:13
 
admo schrieb am 15.07.2008 um 20:28:41:
Muss er für die Legalisationen persönlich erscheinen oder kann er es auch per Post erledigen??


hatte ich schon beantwortet, dafür kann er normalerweise Verwandte oder Freunde in Algerien einspannen, diese können die Urkunden der Botschaft vorlegen.
Empfehle die Webseite der Botschaft in Algier zu besuchen und dortige Hinweise oder merkblätter zu legalisation zu lesen.
Deren Merkblatt ist allerdings in Französisch:
http://www.algier.diplo.de/Vertretung/algier/fr/04/Konsularischer__Service/datei...

Wenn Ihr in den VAE heiratet muss Eure, dort von VAE Behörden ausgestellte Heiratsurkunde legalisiert werden, das geht nur bei der Botschaft/Konsulat in deren Amtsbezirk die Heirat erfolgte.

Empfehlenswert auch die dortigen Webseiten und Infos zu Legalisation zu lesen.

http://www.auswaertiges-amt.de/diplo/de/Laenderinformationen/03-WebseitenAV/Uebe...
entweder Abu Dhabi oder Dubai
http://www.abu-dhabi.diplo.de/Vertretung/abudhabi/de/04/Konsularischer__Service/...

http://www.dubai.diplo.de/Vertretung/dubai/de/04/Konsularischer__Service/Konsula...


Nach Absprache geht dies auch per Post mit beiliegenden Gebühren und  franktierten Rückumschlag etc.  dies ist aber nicht wirklich empfehlenswert, besser Familie, Verwandte oder Freunde bekannte einspannen.

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Antwort #6 - 15.07.2008 um 21:31:23
 
da ich jetzt gelesen habe das nicht jedes Konsulat legalisieren kann,werde ich mich erstmal schlau machen ob sie es in den VAE machen.ohman da hat man gedacht das es in den VAE einfacher wird,ich sehe schon das egal wo man heiratet,es überall nicht ganz einfach geht.Trotzdem vielen lieben dank Einbeck.
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Antwort #7 - 15.07.2008 um 21:37:57
 
admo schrieb am 15.07.2008 um 21:31:23:
da ich jetzt gelesen habe das nicht jedes Konsulat legalisieren kann,werde ich mich erstmal schlau machen ob sie es in den VAE machen

Sicherlich legalisieren die deutschen Auslandsvertretungen in den VAE, das sind die Botschaft Abu Dhabi und das Generalkonsulat Dubai
in den VAE ausgestellte Heiratsurkunden, jedoch nur für Ihren jeweiligen Amtsbezirk.

Wenn Du im Amtsbezirk des GK Dubai heiratest, mußt du die Urkunde dem GK Dubai vorlegen, heiratest Du im amtsbzirk der Botschaft Abu Dhabi wendest Du Dich an die Botschaft.

Infos zu deren jeweiligen Amtsbezirken findest Du deren Webseiten.
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Antwort #8 - 15.07.2008 um 21:41:32
 
Wir werden in Dubai heiraten,also is das GK Dubai verantwortlich für uns.haha aber erstmal brauchen wir die anderen Papiere aus Algerien. Dies kann etwas dauern.Vielleicht magst du bitte nochmals helfen  Smiley?
Müssen die Papiere vor der legalisation übersetzt sein,wenn sie nicht inernational sind?Dies kann etwas dauern.
Vielleicht magst du bitte nochmals helfen  Smiley?
Welche Unterlagen nach der Heirat müssen den von dem GK legalisiert werden,nur die Heiratsurkunde oder auch noch andere Papiere???
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Antwort #9 - 15.07.2008 um 23:45:29
 
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Antwort #10 - 16.07.2008 um 08:17:21
 
Wenn in VAE geheiratet wird, muss meines Wissens nur die Heiratsurkunde legalisiert werden - nicht aber die Geburtsurkunde, wenn die VAE sie auch so anerkennen (was sie m.W. tun).

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Antwort #11 - 16.07.2008 um 10:02:58
 
Reni schrieb am 16.07.2008 um 08:17:21:
nicht aber die Geburtsurkunde, wenn die VAE sie auch so anerkennen (was sie m.W. tun)



Nö, sorry Zwinkernd

Aufgrund welcher Rechtsgrundlage sollte das sein ?

Da Deutschland für die "Anerkennung" der Eheschließung sowohl Art. 11 als auch Art. 13 EGBGB zu beachten hat, wird wegen letztgenanntem auch die Papierform nach dem Heimatrecht zu prüfen sein.

Art. 11 bezieht sich ja ausdrücklich nur auf die Einhaltung der förmlichen Gepflogenheiten am Ort der Eheschließung.

Die materielle Prüfung ob bspw. nach den beteiligten Heimateherechten ein Ehehindernis vorlag, setzt voraus , dass ordnungsgemäße und prüffähige Urkunden aus dem Heimatstaat vorliegen. Dann kann der Verzicht irgendeines Bediensteten der VAE auf Vorlage einer Legalisation für deutsche Behörden nicht massgebend sein.

Grüße
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Antwort #12 - 16.07.2008 um 11:26:01
 
Das scheinen manche Botschaften anders zu sehen - es wird ausschließlich die Heiratsurkunde zur FZF verlangt, und wenn es - wie VAE - ein Staat ist, der kein unsicheres Urkundswesen hat, diese legalisiert und das wars dann.
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Antwort #13 - 16.07.2008 um 12:53:38
 
Reni schrieb am 16.07.2008 um 11:26:01:
Das scheinen manche Botschaften anders zu sehen - es wird ausschließlich die Heiratsurkunde zur FZF verlangt, und wenn es - wie VAE - ein Staat ist, der kein unsicheres Urkundswesen hat, diese legalisiert und das wars dann. 

Man darf den Betroffenen ruhig auch mal glauben, dass keine Ehehindernisse entgegenstanden.
Man darf es Ihnen aber auch nicht glauben.
Ggf. ist man nicht überall an den Auslandsvertretungen mit dem Art. 13 EGBGB bis ins letzte vertraut.
Im Inland prüft dann ja sowieso die ABH sowie ggf. auch das Standesamt (nachträgliche Anlegung des Familienbuchs).
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In the past he had spontaneously composed 'Let's Go to Court', a song about his landlord, set to the tune of 'Let's Get It On'; 'I'm So Bored' (a synagogue favourite) to the tune of 'You're So Vain'; and 'Incompetency', a song for varied bureaucratic and work-related situations, thieved from Prince's 'Controversy'. - Zadie Smith, "The Autograph Man"
 
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Antwort #14 - 16.07.2008 um 17:47:23
 
danke für die Antworten,aber leider hat mir immer noch keiner so recht gesagt welche Papiere ich brauche und ob ich sie hier irgendjemandem (standesamt) vor der Heirat zeigen muss.Vielleicht gibt ihr mir darauf noch eine antwort.Danke
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