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Anerkennung der Kinder aus früherer Partnerschaft (Gelesen: 3.763 mal)
Alpha
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14.07.2008 um 15:57:01
 
Hallo an Alle!

Ich hoffe, jemand kann meinem Mann und mir weiterhelfen!

Mein Mann hat seit 3 Jahren die deutsch/nigerianische Staatsbürgerschaft, also eigentlich zwei Staatsbürgerschaften, Pässe etc.

Nun hat er in Nigeria 3 Kinder aus einer Beziehung vor unserer Ehe und er sucht nach einer Möglichkeit, die Vaterschaft anzuerkennen. Was muss er dafür tun? Zu welcher Behörde, RA, Notar muss er gehen? Haben seine Kinder dann automatisch die dt. Staatsangehörigkeit?

Vielen Dank im Voraus für Eure Hilfe!

LG Alpha Augenrollen
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Einbeck
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Antwort #1 - 14.07.2008 um 16:03:12
 
Alpha schrieb am 14.07.2008 um 15:57:01:
Haben seine Kinder dann automatisch die dt. Staatsangehörigkeit?


Nein, Sie sind ja vor seiner Einbürgerung geboren.
Erst Kinder die nach der erfolgten Einbürgerung geboren werden
können Deutsch sein, eheliche Kind automatisch, nichteheliche Kinder nach einer nach deutschen Recht wirksamen Vaterschaftsanerkennung.
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Alpha
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Antwort #2 - 14.07.2008 um 16:12:51
 
Danke für die schnelle Antwort!!  Smiley

Und wie/wo muss er die Vaterschaft anerkennen? Nigerianische Botschaft in Deutschland? Deutsche Botschaft in Lagos? Standesamt? RA/Notar?

Liebe Grüße

Alpha
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Alpha
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Antwort #3 - 14.07.2008 um 16:19:48
 
OOOPS, ich glaube, jetzt habe ich etwas falsch verstanden! Du meinst, wenn wir uns scheiden lassen, er noch einmal (keine Deutsche) heiratet, sind diese Kinder automatisch deutsch? Wenn er nicht mehr heiratet, aber Vater wird, müsste er diese Kinder als seine anerkennen?

Bleibt weiterhin die Frage, ob er für seine vor unserer Ehe in Nigeria geborenen Kinder in Deutschland die Vaterschaft anerkennen kann. Besteht da eine Möglichkeit?
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Antwort #4 - 14.07.2008 um 16:30:01
 
Zitat:
Du meinst, wenn wir uns scheiden lassen, er noch einmal (keine Deutsche) heiratet, sind diese Kinder automatisch deutsch?

öps?
Nein, die Kinder die NACH seiner Deutschwerdung geboren werden, sind a) deutsch wenn eheliche Geburt oder b) deutsch nach einer wirksamen VA.
Grundvoraussetzung ist aber immer erstmal, dass der Vater VOR Geburt der Kinder schon deutsch ist. Für die schon vorhandenen Kinder käme also nur noch Einbürgerung in Frage.
Vor der EB müßten sie natürlich erstmal nach D kommen - was aber bei minderj. ausl. Kindern eines Deutschen zumindest keine Riesenhürde wäre.

Wie das mit der Anerkennung genau funzen würde kann ich zwar nicht sagen, aber da Nigeria ein Land mit unsicheren Urkunden ist, dürfte das zumindest wieder etwas langwieriger und ggfs teurer werden.
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Einbeck
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Antwort #5 - 14.07.2008 um 16:30:34
 
Alpha schrieb am 14.07.2008 um 16:19:48:
Bleibt weiterhin die Frage, ob er für seine vor unserer Ehe in Nigeria geborenen Kinder in Deutschland die Vaterschaft anerkennen kann. Besteht da eine Möglichkeit? 


Muss man die nigerianische Botschaft fragen.

Zur Staatsangehörigkeit, die Deutsche StA. wird durch Abstammung vermittelt, das heißt Kinder deutscher Eltern sind deutsch.
Bei nichtehelichen Kindern  erfordert dies bei deutschen Vater allerdings einer nach Deutschen Recht wirksamen Vaterschaftsanerkennung.
Dies gilt eher für den Fall von außerehelichen Fehltritten.,
trifft aber auch nur auf zukünftige Fehltritte zu nicht auf fehltritte vor Einbürgerung.
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Antwort #6 - 14.07.2008 um 16:43:49
 
inge schrieb am 14.07.2008 um 16:30:01:
Wie das mit der Anerkennung genau funzen würde kann ich zwar nicht sagen, aber da Nigeria ein Land mit unsicheren Urkunden ist, dürfte das zumindest wieder etwas langwieriger und ggfs teurer werden.


Wie meinst Du das? Vor seiner Einbürgerung (er war hier mit einem Studentenvisum) hat er seine Kinder bei der ABH bereits angegeben. Also tauchen sie nicht plötzlich aus dem Nichts auf. Muss denn ein Deutscher irgendwelche Urkunden beibringen, wenn er eine Vaterschaft anerkennt? Geburtsurkunden der Kinder, aber dass die Kinder existent sind, wird man ja wohl auch in Nigeria unschwer beurkunden können. Dass diese Urkunden Geld kosten ist klar, aber ich denke, die Kosten halten sich in Grenzen.

Also doch zur deutschen Botschaft in Lagos und dort die Urkunden vorlegen?

Liebe Grüße
Alpha
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Antwort #7 - 14.07.2008 um 16:51:49
 
Zitat:
Muss denn ein Deutscher irgendwelche Urkunden beibringen, wenn er eine Vaterschaft anerkennt? Geburtsurkunden der Kinder, aber dass die Kinder existent sind, wird man ja wohl auch in Nigeria unschwer beurkunden können

Geht nicht darum, ob's die Kinder gibt Zwinkernd
Aber eine nach dt. Recht wirksame Anerkennung funzt ja nur, wenn die Kinder keinen rechtlichen Vater haben. Das müsste dann halt entsprechend geprüft werden.
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Antwort #8 - 14.07.2008 um 17:08:47
 
Leuchtet mir ein!

Das kann doch aber nur durch eine Erklärung/Eidesstattliche Versicherung der Kindsmutter oder per Vaterschaftstest erfolgen, wenn das Wort meines Mannes nicht ausreicht, oder?  Schockiert/Erstaunt

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inge
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Antwort #9 - 14.07.2008 um 17:24:32
 
Alpha schrieb am 14.07.2008 um 17:08:47:
Das kann doch aber nur durch eine Erklärung/Eidesstattliche Versicherung der Kindsmutter

Wird wohl eher nicht ausreichen (und "Ehrenwort" ist ja schon seit längerem ziemlich "verbrannt"). Wenn man hier in solchen Fällen EVs akzeptieren würde, wäre das Heiraten für manche sicher einfacher.
Und ein DNA Test würde auch nur beweisen, dass er der biologische Vater ist, aber nicht der rechtliche.

Als Beispiel:
SIE heiratet mit 16 einen X. Der macht sich nach 6 Monaten aus dem Staub und ward nicht mehr gesehn. Dann kommt Y (dein Jetzmann) lebt einige Zeit mit IHR zusammen und die zwei haben drei Kinder.
Wenn das nig. Recht jetzt dem deutschen ähnlich ist, wären es ja dann Kinder von X, da die Ehe nicht geschieden wurde. Also könnte Y die Kinder nach dt. Recht nicht als "seine" anerkennen, da ja schon ein Vater vorhanden ist. Müsste also erst der alte Vater durch das nig. Äquivalent einer Vaterschaftsanfechtung rausgekickt werden.
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Muleta
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Antwort #10 - 14.07.2008 um 18:02:37
 
Alpha schrieb am 14.07.2008 um 17:08:47:
Das kann doch aber nur durch eine Erklärung/Eidesstattliche Versicherung der Kindsmutter oder per Vaterschaftstest erfolgen, wenn das Wort meines Mannes nicht ausreicht, oder?  Schockiert/Erstaunt


könnte man so machen.

ironie Macht man aber anders, nämlich so...

1.) Es wird eine Ledigkeitsbescheinigung der Mutter gefordert  Smiley

2.) Dann wird erkannt, dass man nigerianischen Urkunden sowieso nicht trauen kann.  :nono:

3.) Deshalb wird diese Ledigkeitsbescheinigung durch einen Vertrauensanwalt für viel Geld, das der Kindesvater hoffnungsfroh zahlt, vor Ort überprüft (Nachbarschaftsbefragung). Im Ergebnis wird es dann wohl so sein, dass die Ledigkeit zum Zeitpunkt der Geburt der Kinder weder nachgewiesen noch ausgeschlossen werden konnte.  :nix

4.) Damit ist man also immer noch nicht schlauer.  :brrr

5.) Es vergeht etwas Zeit...  unentschlossen

6.) ... bis ...  hä?

7.) die Mutter eine eidesstattliche Versicherung über ihre Ledigkeit abgeben soll Smiley (hätte man auch schon früher haben können - aber man musste doch erstmal die Urkunde prüfen...   Schockiert/Erstaunt )

8.) aber nigerianischen Müttern kann man auch nicht glauben...   :nono:

9.) ... also vergeht etwas Zeit ...  unentschlossen

10.) ... bis ...  hä?

11.) ein genialer Mensch auf die Idee kommt, man könnte doch die Eidesstattliche Versicherung der Mutter für nochmal viel Geld, welches der Kindesvater schon ziemlich genervt zahlt, durch einen Vertrauensanwalt überprüfen lassen! ( :vogel3 )

12.) das Ergebnis ist aber nicht eindeutig...  hä?

13.) es vergeht etwas Zeit ...  Ärgerlich

14.) ... bis ...  Ärgerlich Ärgerlich Ärgerlich

15.) zum 500.000.000sten Mal festgestellt wird, dass man aus Nigeria keine zuverlässigen Informationen bekommt und man der Frau halt glaubt.   [beifall=beifall.gif]

16.) Oder eben nicht  :kiff  :kippen: (dann geht's beim Gericht weiter).

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Antwort #11 - 14.07.2008 um 18:06:28
 


@ Muleta:

ich möchte die Aufschreie der Anwaltschaft nicht hören, wenn man das fordern würde:


Alpha schrieb am 14.07.2008 um 17:08:47:
oder per Vaterschaftstest erfolgen


Obwohl das im Endeffekt sicherer und beweiskräftiger wäre...

Evtl. sogar kostengünstiger Zwinkernd

Nur was soll es vorliegend bringen?

Grüße
Ronny Zwinkernd

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Antwort #12 - 14.07.2008 um 18:18:48
 
ronny schrieb am 14.07.2008 um 18:06:28:
ich möchte die Aufschreie der Anwaltschaft nicht hören, wenn man das fordern würde:


die Diskussion um DNA-Tests hinsichtlich der Mutter wird doch schon geführt. Ist aber die logische Konsequenz aus dem mangelhaften Urkundswesen in einigen Ländern.

Zitat:
Nur was soll es vorliegend bringen?


Man könnte weiterhin in solchen Situationen (wenn also die rechtliche Vaterschaft ohnehin nicht mit hinreichender Sicherheit festgestellt werden kann), bei nachweislicher biologischer Vaterschaft in Kombination mit Eidesstattlicher Versicherung der Mutter zur Ledigkeit eine entsprechende Vermutungsregelung aufstellen (ja, erfordert ein entsprechendes Gesetz, welches wir nicht haben).

Aber was haben wir denn heute aus solchen Ländern? Eigentlich gar nichts...

Muleta
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