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Papiere wo legalisieren und prüfen lassen?? (Gelesen: 16.410 mal)
tapir
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Antwort #30 - 17.07.2008 um 11:33:26
 
admo, es ist eigentlich ganz einfach:

1.) Für die Eheschließung in VAE benötigst Du das, was die VAE-Behörden verlangen, Punkt. Keiner hier kennt das VAE-Recht und wenn, wäre das im Zweifel egal, weil de facto das gilt, was Behörden vor Ort verlangen und nicht das, was man in Deutschland in einem schlauen Buch nachlesen könnte. Also wirst Du Dich wohl oder übel an das halten, was die zuständigen VAE-Behörden sagen, die deutsche Botschaft hat darüber ggf. Informationen oder auch nicht.

2.) Anerkennung der Ehe in Deutschland? Z.B. zum Zwecke der Familienzusammenführung? Dies ist möglich und es ist grundsätzlich nicht erforderlich, insoweit irgendwelche Schritte VOR der Eheschließung zu unternehmen. Nach der Eheschließung beantragt Ihr bei dem zuständigen deutschen Standesamt die nachträgliche Anlegung eines Familienbuchs oder, wenn es pressiert, gleich ein FZF-Visum. Und in diesem Zshg werden dann von den deutschen Stellen legalisierte Dokumente verlangt, aus Heimatstaat und Eheschließungsstaat. Wie z.B. Geburtsurkunde, Heiratsurkunde
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In the past he had spontaneously composed 'Let's Go to Court', a song about his landlord, set to the tune of 'Let's Get It On'; 'I'm So Bored' (a synagogue favourite) to the tune of 'You're So Vain'; and 'Incompetency', a song for varied bureaucratic and work-related situations, thieved from Prince's 'Controversy'. - Zadie Smith, "The Autograph Man"
 
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admo
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Antwort #31 - 17.07.2008 um 11:53:45
 
ja Tapir dies ist mir bekannt und ich habe keine lust Zeit zu verlieren bei der FZF weil mir irgendwelche Papiere fehlen.Deswegen fragte ich ja welche Papiere wir brauchen und wie sie sein müssen,damit wir später bei der FZF nicht mit leeren Händen da stehen und noch schnell alle Papiere besorgen müssen.Ist das so schwer zu verstehen???
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tapir
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Antwort #32 - 17.07.2008 um 12:04:25
 
admo schrieb am 17.07.2008 um 11:53:45:
Ist das so schwer zu verstehen??? 

Nö, ist es nicht, aber in dem thread wurden jetzt mehrfach die Anforderungen von VAE für die Durchführung der Eheschließung vermischt mit denen Deutschlands für die Anerkennung der Ehe, zwei Dinge, die nichts unmittelbar miteinander zu tun haben. Wende Dich einfach möglichst JETZT schon an die Deutsche Botschaft, um zu klären, was alles benötigt wird. Vermutlich in der Tat auch Legalisierungen durch die deutsche Vertretung in Algerien.
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Antwort #33 - 17.07.2008 um 12:06:42
 
admo schrieb am 17.07.2008 um 11:53:45:
Ist das so schwer zu verstehen??? 

Ehrlich gesagt ja. Du drückst dich leider manchmal etwas unklar aus. Und mitunter geht dann unter was jetzt eigentlich genau gefragt ist.

Welche Papiere für eine FZF bei bestehender Ehe benötigt werden, kann jeweils auf der Seite der zuständigen deutschen Botschaft (also da wo der Antrag gestellt wird) nachgeschaut werden. Ggfs wendet man sich per Telefon, Fax, Brief, ... vorher an die Botschaft um zu erfahren, welche Übersetzungen ggfs erforderlich sind, ob es zugelassene Übersetzer gibt, etc.

Da in diesem Fall aber nicht im Heimatstaat eines der beiden Beteiligten geheiratet werden soll, muss man damit rechnen, dass ggfs das ganze dadurch komplizierter wird (Legalisation von Heimatdokumenten des Drittstaatlers ist ja nur in seiner Heimat möglich)
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admo
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Antwort #34 - 17.07.2008 um 12:10:29
 
Ja,das werde ich auch so machen,mal bei dem dt.Konsulat nachfragen.Aber wie ich auch schon geschrieben habe,gibt es einpaar Ämter und Behörden,die keine Informationen geben oder dich von rechts nach links schicken.Wahrscheinlich weil sie selber keine Ahnung habe wie, wo und was zu erledigen ist,obwohl sie täglich damit umgehen!! Aber dies ist ja auch nichts neues!
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trixie
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Antwort #35 - 17.07.2008 um 12:15:46
 
admo schrieb am 17.07.2008 um 11:53:45:
Ist das so schwer zu verstehen???

Wenn man sich nicht einmal die Mühe macht, die HP der Deutschen Botschaft zu studieren, kann man dir fast keine Antwort mehr geben.

Welche Infos soll man dir noch an die Hand geben?

admo schrieb am 17.07.2008 um 12:10:29:
gibt es einpaar Ämter und Behörden,die keine Informationen geben  

Es sind nicht ein paar Ämter für die FZF zuständig, sondern Ansprechpartner ist die Deutsche Botschaft in .Abu Dhabi.


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Antwort #36 - 17.07.2008 um 15:37:43
 
@admo
Jede Frage hat eine andere Antwort.

--Im Ausgangsposting wolltest Du wissen wo man Urkunden legalisieren  kann
die Frage wurde beantwortet

Man beachte dazu muss man wissen aus welchen Ländern die Urkunden stammen, was damit bezweckt werden soll und in welchen Land die Urkunde verwendet werden soll

Zur Verwendung in VAE brauchst Du keine Legalisierung  der Deutschen AV für die algerische Urkunde.

Deutsche Behörden legalisieren zur Verwendung ausländischer Urkunden in Deutschland oder gegenüber deutschen Behörden.

-- dann Interessierte Dich
Heirat in D

-- dann interessierte Dich Heirat in  VAE

-- dann interessierten dich erforderliche Unterlagen für FzF -Visa

--dann interessierte Dich die Anerkennung einer ausländischen Eheschließung in D

Kein wunder das hier Chaos entsteht.
Glaube manchmal Du weißt nicht was Du willst und verbindest alles mit allem.
Bei allen guten Willen glaube manchmal das Du Antworten nicht richtig liest oder verstehst oder die geposteten Links nicht nutzt um dich an geeigneter Stelle zu informieren.

Die Fragen sind hier alle beantwortet, durch direkte Antwort oder Linke, wo man es nachlesen kann.
Die Antwort auf jede dieser Fragen ist unterschiedlich und wird nie vollkommen und abschließend sein, da hier niemand dies Bearbeiten würde und die Unterlagen konkret vor sich liegen hat.

Ach ja konkrete Fragestellung und korekter Sachverhalt helfen allen Dir besser anworten zu können.

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admo
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Antwort #37 - 17.07.2008 um 19:40:21
 
Einbeck schrieb am 17.07.2008 um 15:37:43:
Zur Verwendung in VAE brauchst Du keine Legalisierungder Deutschen AV für die algerische Urkunde.


Hallo Einbeck,
was bitte heisst Deutschen AV??

Einbeck schrieb am 17.07.2008 um 15:37:43:
Man beachte dazu muss man wissen aus welchen Ländern die Urkunden stammen, was damit bezweckt werden soll und in welchen Land die Urkunde verwendet werden soll


die Urkunden sind aus Algerien (hatte ich aber auch schon geschrieben) und sollen in Dubai und evtl.später hier in Deutschland für die FZF verwendet werden.
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Antwort #38 - 17.07.2008 um 19:45:53
 
admo schrieb am 17.07.2008 um 19:40:21:
AV

Botschaft Zwinkernd
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Antwort #39 - 17.07.2008 um 19:50:41
 
admo schrieb am 17.07.2008 um 19:40:21:
was bitte heisst Deutschen AV??


Deutsche Auslandsvertretung
AV = Auslandsvertretung

admo schrieb am 17.07.2008 um 19:40:21:
die Urkunden sind aus Algerien (hatte ich aber auch schon geschrieben) und sollen in Dubai und evtl.später hier in Deutschland für die FZF verwendet werden


Urkunden zur Verwendung in Deutschland oder von deutschen behörden müssen von der deutschen Auslandsvertretung,
in deren Amtsbezirk sich die die Urkunde ausstellende Behörde befindet legalisiert werden.
Wurde die Urkunde in Algerien ausgestellt musst Du dich an die deutsche Botschaft in Algier wenden.
Bei Heiratsurkunden aus den VAE (von Behörden in den VAE ausgestellt) je nach dem ob die Behörde im Amtsbezirk des GK Dubai oder im Amtsbezirk der Botschaft Abu Dhabi  ansässig ist ( geheiratet wurde) eine von beiden AV.

Die Homepage/Webseite der Auslandsvertretung informiert dich zu deren Amtsbezirk und Zuständigkeit, bitte dort nachlesen.

Die Links zu den Homepage der Auslandsvertretungen in Dubai und Abu dhabi hatte ich ja bereits gepostet,
schon mal dort vorbeigeschafft und bei den Infos geschnuppert??
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Antwort #40 - 17.07.2008 um 19:58:20
 
danke Einbeck ich denke ich habe es jetzt verstanden.Alle Papiere die er in Algerien besorgt hat,müssen in Algir von der deutschen AV legalisiert werden.Die Heiratsurkunde in Dubai bei der deutschen AV(da wir ja in Dubai heiraten werden und nicht in Abu Dhabi) und was die weiteren Papiere zur FZF angeht,da wenden wir uns an die dt. AV in Dubai erstmal.Wenn mir da keiner so recht weiter helfen mag,komme ich hier hin zurück Zwinkernd.Alles richtig verstanden oder immer noch nicht?? Augenrollen

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Antwort #41 - 17.07.2008 um 20:26:16
 
admo schrieb am 17.07.2008 um 19:58:20:
Alles richtig verstanden oder immer noch nicht?? 


Ja die Regel ist doch einfach:

1. Wer hat und wo wurde die Urkunde ausgestellt?
Algerien
2. Wo soll die Urkunde verwendet werden?
Deutschland

Zuständig:

Die Deutsche Botschaft in Algier, da für ganz Algerien zuständig.


Willst Du eine Algerische Urkunde in den VAE verwenden,
müßtest Du dich an die Vertretung der VAE in algerien wenden.

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Antwort #42 - 17.07.2008 um 20:31:24
 
ok ich verstehe.Nein die VAE brauchen keine Papiere von ihm,wenn ja dann müsste er die in Algerien bei der VAE -botschaft legalisieren lassen.Mein Gott,was für ein hin und her.Das ist wirklich nicht einfach für mich zu verstehen.Aber das wichtigste habe ich jetzt erstmal verstanden.Danke erstmals an alle.
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Antwort #43 - 17.07.2008 um 21:46:16
 
admo schrieb am 17.07.2008 um 20:31:24:
Nein die VAE brauchen keine Papiere von ihm

Bist du dir da wirklich sicher? NEIN!

Dein Freund wird sicherlich nicht im Standesamt in VAE auftreten können und sagen:"Hier bin ich und möchte heiraten."

Ein paar Unterlagen werden hier schon benötigt werden.

admo schrieb am 17.07.2008 um 20:31:24:
Mein Gott,was für ein hin und her

Dann solltest du in Tunesien heiraten, dann wird manches leichter. Zwinkernd

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Antwort #44 - 17.07.2008 um 22:03:44
 
Was wir für die Eheschliessung in Dubai brauchen,liebe Trixie Zwinkernd,das wissenw ir und da wird nixhts verlangt ausser den Reisepass und 1 Dokument.
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