herbert_a1 schrieb am 16.07.2008 um 21:25:45:Kann die
ABH bei Angabe der
VE für ein Schengen-Visum auch einen Eintrag vornehmen.
Auf den Vordruck gibt es ein Feld für Bemerkungen,
theoretisch für Infos aller Art nutzbar.
herbert_a1 schrieb am 16.07.2008 um 21:25:45:Als ich das letzte Mal eine
VE abgegeben habe, wollte der SB im System nachsehen, ob die Person schon mal in D war. Dann hieß es, nach einigen Fragen, das würde wohl schon erteilt werden. Schengen-Visum wurde erteilt.
Dürfte die Visadatei im
AZR (Ausländerzentralregister beim BVA Bundesverwaltungsamt in Köln) gecheckt haben.
Solche Zugriffsmöglichkeiten aben die Auslandsvertretungen bisher noch nicht.
Die auslandsvertretungen können das
AZR nicht online abfragen/einsehen.
Falls ich bezüglich
ABH und Einsicht in
AZR Falsches behaupte, bitte ich die ABH'ler mich schnell zu korrigieren.
herbert_a1 schrieb am 16.07.2008 um 21:25:45:Meine Frage: Kann da auch eine Notiz gemacht werden, z.B. über die Person, die die
VE abgibt?
Wir entscheiden über den Eingeladenen, den Gast nicht den Einlader.
Aus Beruf und Arbeitgeber, sowie Anschrift und Verhältnis zum Gast kann ich das Wichtigste ersehen, den Rest erfrage ich beim Antragsteller.
Es kann sein das die
ABH die
VE edv mäßig erfasst und im Datensatz Bemerkungen macht die für die Zukunft oder Bearbeitung des Visaantrages nützlich sind. Diese Eingaben wären aber nur für die
ABH und deren Datei/Programm, andere hätten darauf keinen Zugang.
Es dürfte auch keine Übermittlung dieser Bemerkungen an andere Behörden erfolgen, warum unsere Datenschutz-Richtlinien.
Soweit ich weiß wird eine erstellte
VE nicht im
AZR bzw. beim BVA in Köln gespeichert, allgemein werden nur Verbleibsnachweise für die Vordrucke geführt, ja und für den Falle das wir beim BVA oder
AZR speichern könnten, wenn dürften aus Datenschutzgründen auch nur wesentliche Dinge wie lfd. Nr., Personalien VE-Geber und Gast, sowie ausstellende Behörde und Datum der
VE. (Mehr wäre verboten)