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Was dauert so lange an der Bearbeitung eines FZF-Visum? (Gelesen: 23.687 mal)
ryka
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Antwort #15 - 14.07.2008 um 15:53:20
 
@Einbeck

Danke für die Infos.
Habe verstanden, dass es ein längerer Weg ist bis ein Visum kommt. Aber wer wartet schon gerne?

Ich fand es aber sehr interessant die Abläufe zu sehen und auch, dass die Anträge nicht nur angenommen und verstaut werden.

Gruss
Ryka
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herbert_a1
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Antwort #16 - 14.07.2008 um 17:47:12
 
@Einbeck:

Auch vielen Dank. So detailiert hatte ich das noch nicht gewusst.

Ich habe nur mal mitbekommen, welche Behörden noch eingeschaltet werden können (Verfassungsschutz, MAD etc., dann denke ich mir, kann so ein Vorgang auch sehr lange ohne Urkundenprüfung dauern.

Im eigenen Fall bin ich ja froh, dass alles erledigt ist soweit, wobei da ja auch angeblich nicht diese Behörden involviert wurden. Zwinkernd

@Ryka:
Mach Dir keine Gedanken, das wird schon. Bei Abgabe des Antrags ohne Sprachzertifikat hätte man aber auch mal aktiv fragen können, ob der Antrag schon mal weitergeleitet wird.

Aber, später ist man immer schlauer. Smiley

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wolferhard
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Antwort #17 - 14.07.2008 um 19:33:21
 
@ Einbeck
Das ist eine Top Aussage, klar formuliert, nachvollziehbar und gut geschrieben,  Hochachtung. Und danke.
Gruß
Wolferhard
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oki
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Antwort #18 - 14.07.2008 um 21:02:00
 
@Einbeck  [beifall=beifall.gif]

Einbeck schrieb am 14.07.2008 um 15:35:20:
Im Feld Zusatzangaben  

Einbeck schrieb am 14.07.2008 um 15:35:20:
Text eingestellt, dieser Text ist frei und nicht vorgegeben, in diesem Text sollte man der ABH alles Wichtige mitteilen, wie Art des beantragten Visas und andere wichtige Details.


Was z.B. sind wichtige Details?Scheineheverdacht,vorsicht ausgewiesener Straftaeter,zeitgleiche Befragung erwünscht...?

Unter ''Zusatzangaben'' kann ich mir ehrlich gesagt nichts positives vorstellen.Bleibt diese Spalte leer,wenn nicht ''besonderes vorliegt''?
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Einbeck
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Antwort #19 - 14.07.2008 um 23:52:09
 
oki schrieb am 14.07.2008 um 21:02:00:
'Zusatzangaben'' 


Freies Feld freie Textwahl, man kann schreiben was man will oder für sinnvoll erachtetm
würde immer erwähnen Art des beantragten Visas,
bei Fzf zu wem, was an Urkunden vorliegt, evtl. wo geheiratet wurde und zu wem mit Adresse Zuzug geplant ist.

Sicherlich kann man auch Verdacht auf Scheiniehe äußern oder gleichzeitige Befragung anregen, wie auch das Gegnteil
wie Rückkehrerehepaar oder Begleitung des Ehemannes anläßlich Rückkehr nach Auslandsaufenthalt als entsandter Firmenvertreter
oder Ausnahmetatbestand für Deutschkenntnisse liegt vor, und welcher oder keine Deutschkenntnisse nachgewiesen bzw.  Nachweis wird nachgereicht....



.
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Boris0605
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Antwort #20 - 15.07.2008 um 12:15:22
 
@Einbeck

Einfach Super von Ihnen wie Professionell und gut Sie uns einige Sachen erklären...

Warte auch nun schon 3 Wochen auf das Visum für meine Frau( Zustimmung von der ABH gekriegt) die in Belgrad (Serbien) lebt.

Es ist echt mühsam jeden Tag aufzustehen und auf eine Antwort von der Botschaft zu warten.

Doch Sie und das Forum machen uns wartenden das Leben viel angenehmer! Klasse!
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Toudward
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Antwort #21 - 15.07.2008 um 16:09:10
 
ryka schrieb am 12.07.2008 um 11:43:10:
Kann mir jemand erklären, was an der Bearbeitung eine FZF-Visums so lange dauert.

Ehemann = Deutscher
Ehefrau = Peruanerin
A1 = vorhanden
Es gibt keinen gemeinsamen Aufenthalt in Peru
gesicherter LU
eigenes Haus
Ehefrau war noch nie in Europa, ist nicht vorbestraft


Kein gemeinsamer Aufenthalt in Peru und Ehefrau war noch nie in Europa? Wo wurde denn dann geheiratet?
In Deutschland ist unsere Hochzeit ja scheinbar nicht möglich, wenn sie keine Aufenthaltsgenehmigung bekommt.  Griesgrämig

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schweitzer
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Antwort #22 - 15.07.2008 um 16:18:20
 
Toudward schrieb am 15.07.2008 um 16:09:10:
Kein gemeinsamer Aufenthalt in Peru und Ehefrau war noch nie in Europa? Wo wurde denn dann geheiratet?  


In Peru?!

Toudward schrieb am 15.07.2008 um 16:09:10:
In Deutschland ist unsere Hochzeit ja scheinbar nicht möglich, wenn sie keine Aufenthaltsgenehmigung bekommt.  


Warum nicht? - Es wäre dann allerdings ein Visum zum Zwecke der Eheschließung mit einem Deutschen) in Deutschland bei der Deutschen Botschaft zu beantragen - hier im thread ging es um ein Visum zum Zwecke des Ehegattennachzugs. Da gibt es kleine, aber feine und wichtige Unterschiede ...

Ob die Hochzeit in Deutschland nicht möglich ist, ist die eine Sache, ob es danach eine AE gibt ggf. nochmal eine andere -

Besser wärs aber, Du würdest einen eigenen thread aufmachen Toudward und DEIN Problem schildern (das offenbar von dem hier bisher besprochenen abweicht) - dann könnte man Dir auch auf Deinen Fall bezogen antworten. Ist nur so ne Idee ...  unentschlossen

=schweitzer=
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"Das Reich der Freiheit beginnt dort, wo man für das Zurückstellen seines Egoismus nicht mehr bestraft wird."  -Daniela Dahn- "Ich bin mit meinem Menschsein derart ausgelastet, dass ich nur ganz selten dazu komme, Deutscher zu sein." -Volker Pispers-  +++  Mehr über mich erfährt man hier:
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herbert_a1
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Antwort #23 - 16.07.2008 um 21:25:45
 
@Einbeck:

Mal noch eine Frage: Kann die ABH bei Angabe der VE für ein Schengen-Visum auch einen Eintrag vornehmen.

Hintergrund: Als ich das letzte Mal eine VE abgegeben habe, wollte der SB im System nachsehen, ob die Person schon mal in D war. Dann hieß es, nach einigen Fragen, das würde wohl schon erteilt werden. Schengen-Visum wurde erteilt.

Einmal vorher bei einer VE hatte ein SB derselben ABH auch nachgesehen und gemeint: "Man wird sehen, was die Botschaft damit machen wird...". Schengen-Visum wurde abgelehnt.

Meine Frage: Kann da auch eine Notiz gemacht werden, z.B. über die Person, die die VE abgibt?

Letzten Endes stellt die Botschaft ja dann auch Fragen über die einladende Person...

Das würde mich mal interessieren, zumal der SB ja auch einiges getippt hat, leider sollte ich nur mit ihm den Namen abgleichen, so dass ich den weiteren Verlauf nicht sehen konnte...
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Einbeck
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Antwort #24 - 16.07.2008 um 21:40:06
 
herbert_a1 schrieb am 16.07.2008 um 21:25:45:
Kann die ABH bei Angabe der VE für ein Schengen-Visum auch einen Eintrag vornehmen.



Auf den Vordruck gibt es ein Feld für Bemerkungen,
theoretisch für Infos aller Art nutzbar.

herbert_a1 schrieb am 16.07.2008 um 21:25:45:
Als ich das letzte Mal eine VE abgegeben habe, wollte der SB im System nachsehen, ob die Person schon mal in D war. Dann hieß es, nach einigen Fragen, das würde wohl schon erteilt werden. Schengen-Visum wurde erteilt.


Dürfte die Visadatei im AZR (Ausländerzentralregister beim BVA Bundesverwaltungsamt in Köln) gecheckt haben.
Solche Zugriffsmöglichkeiten aben die Auslandsvertretungen bisher noch nicht.
Die auslandsvertretungen können das AZR nicht online abfragen/einsehen.
Falls ich bezüglich ABH und Einsicht in AZR Falsches behaupte, bitte ich die ABH'ler mich schnell zu korrigieren.

herbert_a1 schrieb am 16.07.2008 um 21:25:45:
Meine Frage: Kann da auch eine Notiz gemacht werden, z.B. über die Person, die die VE abgibt?


Wir entscheiden über den Eingeladenen, den Gast nicht den Einlader.
Aus Beruf und Arbeitgeber, sowie Anschrift und Verhältnis zum Gast kann ich das Wichtigste ersehen, den Rest erfrage ich beim Antragsteller.

Es kann sein das die ABH die VE edv mäßig erfasst und im Datensatz Bemerkungen macht die für die Zukunft oder Bearbeitung des Visaantrages nützlich sind. Diese Eingaben wären aber nur für die ABH und deren Datei/Programm, andere hätten darauf keinen Zugang.
Es dürfte auch keine Übermittlung dieser Bemerkungen an andere Behörden erfolgen, warum unsere Datenschutz-Richtlinien.

Soweit ich weiß wird eine erstellte VE nicht im AZR bzw. beim BVA in Köln gespeichert, allgemein werden nur Verbleibsnachweise für die Vordrucke geführt, ja und für den Falle das wir beim BVA oder AZR speichern könnten, wenn dürften aus Datenschutzgründen auch nur wesentliche Dinge wie lfd. Nr., Personalien VE-Geber und Gast, sowie ausstellende Behörde und Datum der VE. (Mehr wäre verboten)

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wolferhard
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Antwort #25 - 16.07.2008 um 22:38:44
 
Nur zur Ergänzung wie viel Arbeit die  deutschen Auslandsvertretungen  haben, hier eine Statistik.

    *

     Zahl der von den deutschen Auslandsvertretungen erteilten Schengen-Visa für kurzfristige Aufenthalte (Transit, Besuch, Geschäft, Tourismus und andere) im Jahr 2007: 1.815.329 (2006: 1.827.684).
    *

     Zahl der von den deutschen Auslandsvertretungen erteilten nationalen Visa (in der Regel für längerfristige Aufenthalte bzw. für Aufenthalte, die zu einer Erwerbstätigkeit führen sollten) im Jahr 2007: 136.138 (2006:169.884).
    *

     Zahl der von den deutschen Auslandsvertretungen schriftlich abgelehnten Visumanträge im Jahr  2007: 209.788 (2006: 233.561).
    *

     Zahl der von den deutschen Auslandsvertretungen insgesamt bearbeiteten Anträge im Jahr  2007: 2.308.526 (2006: 2.430.790).

Quelle: http://www.auswaertiges-amt.de/diplo/de/WillkommeninD/EinreiseUndAufenthalt/Visa...

Das sollten wir, bei aller verständlichen  Ungeduld, auch beachten, ich auch.

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ryka
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Antwort #26 - 16.07.2008 um 22:47:05
 
@ Wolferhard

und wieviele Botschaften und Konsulate gibt es?

Fragezeichen
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Tippi
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Antwort #27 - 16.07.2008 um 22:56:24
 
Statistiken bitte im Userforum.

Gibt es wirklich noch offene Fragen?
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wolferhard
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Antwort #28 - 16.07.2008 um 22:57:12
 
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Antwort #29 - 17.07.2008 um 09:59:50
 
Einbeck schrieb am 16.07.2008 um 21:40:06:
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Danke für die Antwort. Den Vordruck hat man mir gezeigt, da war nichts drin.

Nun gut, wenn jemand als Personalleiter bei einem Telefonanbieter arbeitet (mit einem Gehalt, bei dem ein deutscher, wenn er in D das Gehalt hat eine VE abgeben kann) und ohnehin in ein anderes Land musste nach dem Urlaub in D, hat das wohl die Botschaft überzeugt, dass der Rückkehrwille da ist bzw. da sein muss.  War nur so, dass ein zweites Bankkonto angegeben wurde, was kaum eine Einzahlung hatte, weil es neu war, so dass die Botschaft nach 2 Wochen weitere Unterlagen haben wollte. Ohne Geld kann man schlecht reisen. Zwinkernd

Das wurde dann nachgereicht und das Visum erteilt, was für uns dann der Beweis war, dass die Botschaft sehr wohl objektiv entscheidet.

Über den Arbeitsplatz hatte ich mich mit dem ABH SB ja auch unterhalten.

Im anderen Fall damals war die Person ohne Job, da kann man es dann wohl gleich vergessen, daher wurde auch nicht remonstriert.

Aus den ganzen Erfahrungen heraus kann ich nur raten, ehrlich zu sein und der Botschaft + ABH Unterlagen aktiv anzubieten und ehrlich zu sein.
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