Hallo
da hier immer wieder der Zeitfaktor diskutiert wird,
mal im Detail und um Mißverständnissen vorzubeugen.
Bitte Postlaufzeiten und Transferzeiten als Luftfrqach nicht vergessen.
Der Visaantrag wird am Schalter gestellt
hoffentlich sind die begründenden Unterlagen komplett und die beiliegenden Urkunden legalisiert.
Exkurs:
Falls nein: weitere Unterlagen werden angefordert
es wird evtl gebeten die Urkunden legalisieren zu lassen
(dies kann auch erst später auf Bitte der Ausländerbehörde erfolgen)
besser ist es direkt legalisierte urkunden vorzulegen, aber
darauf kann man bei Antragsannahme schwerlich bestehen, obwohl dies allen die Arbeit erleichtert.
Staaten mit unsicheren Urkundswesen:
hier wird wahrscheinlich gleich am Schalter angeregt eine Urkundenprüfung durch den Vertrauensanwalt zu veranlassen und dafür eine Kostenübernahme zu erklären und unterschreiben
(dies kann aber auch erst später auf Aufforderung der
ABH erfolgen, dieser Aufforderung kann ein Hinweis der Botschaft vorausgehen)
Warum so kompliziert?
Bitte hier nachlesen:
http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1161243729http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1135418051/0#0Vereinfacht gesagt entscheidet jede Behörde selbst , ob Sie eine ausländische Urkunde ohne Legalisation oder Echtsheitsprüfung akzeptiert.
Der Visaantrag ist nun gestellt, die Personalien werden mit Lichtbild in VisaPlus erfasst. Bei beteiligungspflichtgen Visaanträgen (Kat. D nat. Visa) müssen Zusatzangaben erfasst werden.
Im Feld Zusatzangaben wird der in Deutschland geplante Wohnort mit Postleitzahl (wichtig für die Ermittlung der zuständigen ABH) erfasst und ein Text eingestellt, dieser Text ist frei und nicht vorgegeben, in diesem Text sollte man der
ABH alles Wichtige mitteilen, wie Art des beantragten Visas und andere wichtige Details.
Der edvmäßig erfasste Datensatz wird mit den Zusatzangaben den BVA und von dort der
ABH übermittelt.
ABL'er werden jetzt sagen, das die Zusatzangaben immer unterschiedlich sind, unterschiedlich im Inhalt und Qualität sind.
Vom Visaantrag selbst geht ein Doppel mit den antragsbegründenden Unterlagen und Urkunden nach einer erfolgten Sichtung und Kontrolle durch einen Mitarbeiter an die
ABH.
Die Übersendung erfolgt via Auswärtiges Amt, d.h.
alle Doppel der Visaanträge gehen in einem Umschlag mit Begleitmeldung von der Visastelle in die Absendung/Kurierbearbeitung der
AV.
Die Auslandsvertretungen haben 1x pro Woche oder alle 2 Wochen einen an das AA abgehenden Kurier.
Dies ist ein Sack mit sämtlicher Post der Vertretung, das Packen und Erstellen der Packliste etc. bedarf einige Zeit, dann werden Versandpapiere und je nach Dienstort eine Airwaybill für die Luftfrachtsendung des Kuriersacke gefertigt.
Anschließend wird der Kuriersack entweder zur Luftfrachtstelle der Airline am Flughafen gebracht oder von einem Kurierdienst abgeholt.
Der Kurierdienst würde an die Kurierstelle des AA ausliefern.
Wird der Kuriersack per Luftfracht versandt transportiert die Airline bis Berlin Tegel, dort wird er ausgelöst und Zoll abgefertigt, und anschließend an die Kurierstelle des AA ausgeliefert bzw. abgeholt.
In der Kurierstelle werden die Säcke aller Auslandsvertretungen geöffnet und der Inhalt/Post sortiert, verteilt und weitergeleitet.
Muss man sich als ein kleines Postamt vorstellen.
Alles was für das BVA in Köln ist wird denen zugeleitet.
Dort werden die Briefsendungen aller Vertretungen geöffnet und die einzelnen Visaanträge nach den zuständigen Ausländerbehörden sortiert und denen dann per Post zugeleitet.
Nach Eingang des Visaantrages bei der
ABH kann dort die Bearbeitung erfolgen.
Das Ergebnis der Bearbeitung, die Stellungnahme, positiv eine Zustimmung oder negativ eine Ablehnung, wird die
ABH dann in edv-form als Datensatz via BVA an die Auslandsvertretung schicken.
Das BVA braucht diese Notiz um auch dort den "offenen" Datensatz abschließen, das BVA erinnert
ABH gelegentlich an offene Datensätze.
Nach Eingang der Stellungnahme bei der Botschaft wird Visa ausgestellt oder Ablehnung gedruckt.
Die Ausgabe des Passes/Visas bzw. der Ablehnung wird den BVA zur Speicherung im
AZR übermittelt, so kann der Grenzbeamte später bei der Einreisekontrolle den Datensatz des erteilten Visa prüfen.