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Heiratsvisum stoppt am Sprachnachweis (Gelesen: 5.433 mal)
Yebo Sista
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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24.09.2008 um 21:09:34
 
Guten Abend,
ich versuche mal unsere Lage kurz und knapp zu umreißen.
Mein Verlobter: Südafrikaner, lebt in SA
Ich: Deutsch, lebe hier

Im Consulat in SA wurden alle benötigten Dokumente abgegeben und für vollständig und richtig befunden.Übersendung zur Deutsche Botschaft
  • Ich wurde ins Ausländeramt bestellt um mich in der Sache zu äußern und Nachweise vorzulegen=alles paletti gewesen
    • Oberlandgericht hat der Befreiung des Ehefähigkeitszeugnis stattgegeben=recht auf Heirat
      • alles klar dachten wir:doch weit gefehlt
        • Sprachkursnachweis nicht anerkannt (A1 Kurs, allerdings nicht vom Goethe Institut...wurde vorher nie ein Wort darüber verloren seitens des Consulat
          • Prüfung der Deutschkenntnisse durch Angestelle im Consulat
          MIR 2 Tage später per Email mitgeteilt, daß mein Verlobter keine Ausreichenden Deutschkenntnisse vorweisen könne mein Verlobter wurde nicht kontaktiert
          • zig Gespräche mit Botschaft
            • Anmeldung für einen Integrationskurs für 6 Monate voll bezahlt in Deutschland
              • Mein Verlobter solle gefälligst Deutsch in SA lernen wurde uns gesagt
                • 100 Telefonate, keine Lehrkraft zu finden, die Zeit und Lust hat. Goethe Institut gibt es vor Ort nicht-nur mit Wohnortswechsel
                Finanzielle Lage langsam kritisch
                • Ein Schengen Visum könnte nicht ausgestellt werden, da wir Heiratasabsichten hätten, sagte die Botschaft vor 3 Monaten
                  • Letzte Woche sagte sie, wenn wir das Heiratsvisum löschen können wir ein Schengen Visum beantragen
                    • ICH WEIß NICHT MEHR WAS ICH GLAUBEN KANN UND WAS NICHT.DIE AUSLÄNDERBEHÖRDE SAGT, SIE HÄTTEN GEGEN EINE EINREISE NICHTS; DER INTEgRGRATIONSWILLE SEI DURCH DEN KURS KLAR ERKENNBAR, DAS PROBLEM LIEGT AN DER BOTSCHAFT UND DIE BOTSCHAFT SCHIEBT ES AUF DAS AUSLÄNDERAMT

                      Meine Fragen: Wie kann mein Verlobter  nach Deutschland kommen? Was muß beachtet werden, Deutsch in Südafrika zu lernen ist für uns finanziell nicht möglich. Könnten wir mit einem Schengen Visum für NL (kein nationales) in DK heiraten und er ohne Ausreise in D "wohnen" bleiben? Was für andere Möglichkeiten gibt es. In meinem Hirn befindet sich ein großer Knoten.

                      Vielen herzlichen Dank für eure Antworten
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Muleta
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: D
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Antwort #1 - 24.09.2008 um 21:26:36
 
Yebo Sista schrieb am 24.09.2008 um 21:09:34:
...


- Schengen-Visum ist nicht möglich, da Daueraufenthalt beabsichtigt.
- Botschaft hat Deutschnachweis auch von anderen Sprachschulen zu akzeptieren, wird sich aber vermutlich rechtswidrig dagegen sträuben.
- Eilrechtsantrag und ggf. Klage am VG Berlin möglich und Erfolg versprechend (aber: dauert und kostet Geld).
- sofern kurzfristig möglich: Goethe-Test in SA machen und Zertifikat vorlegen; dann sollte Visumserteilung kurzfristig erfolgen können.

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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 24.09.2008 um 21:29:40
 
Gibt es vor Ort bei deinem Verlobten ein GI, wenn ja dort nur die Prüfung machen wenn er schon deutsch kann.

Ich würde aber vorher die I-Net Seite des GI nachgucken, da kann er seine Kenntnisse überprüfen.

Muki
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Botsch., Kons.
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Antwort #3 - 24.09.2008 um 21:43:33
 
Hi, kurze Frage, hat er keine Möglichkeit beim Goethe Institut in Kapstadt oder Johannesburg einen Sprachtest zu machen?
Soll ja nicht umziehen um Deutschkurs zu besuchen, nur dort die Prüfung machen um ausreichende deutsche Sprachkenntnisse belegen zu können.

Wobei, aber wenn ich dich richtig verstehe, sind seine Sprachkenntnisse ja nicht ausreichend, die Botschaft hat ja nach Nicht-Anerkennung des Nachweises, die Sprachkenntnisse selbst getestet.

Muleta schrieb am 24.09.2008 um 21:26:36:
Botschaft hat Deutschnachweis auch von anderen Sprachschulen zu akzeptieren, wird sich aber vermutlich rechtswidrig dagegen sträuben.


siehe Text /Sachverhalt, Sprachnachweis nicht anerkannt, aber Botschaft hat durch Mitarbeiterin selbst getestet, Ergebnis: keine ausreichende Sprachkenntnisse, sorry, da mag ich nichts rechtswidrig erkennen,
auch sehe ich hier kein zu bestandenes Vorgehen.
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Yebo Sista
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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Antwort #4 - 24.09.2008 um 22:37:44
 
Den Test am GI wird er ohne Stunden nicht schaffen- da bin ich sicher. Der Sprachkurs ist mittlerweile über 9 Monate her, da alles so ewig lang dauert. Die Botschaft meinte, ich sollte halt mal 3 Monate hinfliegen und ihms beibringen, soviel müsse es mir doch wert sein.
Zum Thema Prüfung durch Consulat: Die Dame meinte zu mir, sie hätte das noch nie gemacht und sei eigentlich auch fachlich nicht in der Lage dazu....naja spielt alles keine Rolle, des geht ja um Gesetze.

Wenn das Heiratsvisum zurückgezogen würde, wann könnte man ein Schengen Visum mit Erfolg beantragen?

Könnte uns eine Heirat in SA helfen ein Schengen Visum zu bekommen? "Wir" möchten ja Deutsch lernen, aber nicht getrennt-hier gibts ja auch GI.
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Muleta
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #5 - 24.09.2008 um 22:57:42
 
Yebo Sista schrieb am 24.09.2008 um 22:37:44:
Die Botschaft meinte, ich sollte halt mal 3 Monate hinfliegen und ihms beibringen, soviel müsse es mir doch wert sein.


solche Leute haben nichts im Staatsdienst verloren - charakterlich offensichtlich völlig ungeeignet.

Zitat:
Wenn das Heiratsvisum zurückgezogen würde, wann könnte man ein Schengen Visum mit Erfolg beantragen?


vergiss es. GI-Zertifikat oder Klage - sonst wird das nichts.

Einbeck schrieb am 24.09.2008 um 21:43:33:
siehe Text /Sachverhalt, Sprachnachweis nicht anerkannt, aber Botschaft hat durch Mitarbeiterin selbst getestet, Ergebnis: keine ausreichende Sprachkenntnisse, sorry, da mag ich nichts rechtswidrig erkennen


ich halte eine Sprachschule diesbzgl. für kompetenter als einen Botschaftsmitarbeiter.

Muleta
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #6 - 25.09.2008 um 01:39:26
 
Hallo Yebo Sista,

Ohne A1 Zertifikat gibt es (freiwillig)  kein Visum, ob man das richtig oder falsch findet, ist wurscht. Ein Gericht kann Dein Verlobter natürlich bemühen, ist aber erstens bestimmt nicht billiger (schon der Anwalt) und der Ausgang eines solchen Verfahrens ist meiner Ansicht nach eben nicht 100% sicher. Vor allem aber, dauert das ganz bestimmt länger als Dein Verlobter braucht, um sein Deutsch soweit auf Vordermann zu bringen, dass er den A1 Test besteht.

Übungen und Tests gibt`s im Internet, kann er üben.
SMS und mails ab sofort nur noch in Deutscher Sprache (nervt, abr hilft)
Und mal nach Deutsche Welle googeln, da findet Ihr auch ne Menge richtig gutes Übungsmaterial

Das wäre der einzige Weg, den Ihr selbst beeinflussen könnt.
Andernfalls müsst Euch darauf verlassen, dass Ihr schon nen guten Anwalt findet, der ein  solches Verfahren vor Gericht für Euch gewinnt.

Schengenvisum wäre erstens nicht zweckgemäß verwendet, falls Ihr heiratet, und zweitens, kann Dir eben gerade wegen des Missbrauchs des Besuchsvisums  niemand die Sicherheit geben, dass er nach der Hochzeit gleich in D bleiben kann. Muss zurück, Visum für FZF beantragen, braucht A1, wärst Du so weit wie vorher (außer dass er A1 dann vielleicht hat). Zeit wird auf diese Art sicher nicht gespart.

Schon ob überhaupt ein Besuchsvisum erteilt würde, ist sehr fraglich. Was willst Du bitte machen, falls der Antrag abgelehnt wird. Du wirst Dich kaum auf eine telefonische Aussage einer Botschaftsmitarbeiterin berufen können. Einen solchen Rechtsanspruch:“ Mir wurde aber am Telefon gesagt, dass…..“ gibt`s bis jetzt noch nicht.

Mann im heiratsfähigen Alter? Ohne Kinder, ohne Bombenjob? Nee? Na dann wird wohl mal nicht von Rückkehrbereitschaft ausgegangen werden können, auch falls alle Unterlagen zum derzeitigen Visumantrag vernichtet würden.

Ich denke mal, es gibt keine wirklich sinnvolle Alternative zum A1 Zertifikat.

Liebe Grüße B

Ps. kann mir jemand sagen, was aus den eingereichten Unterlagen wird, wenn Visa abgelehnt???
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Antwort #7 - 25.09.2008 um 04:10:02
 
Muleta schrieb am 24.09.2008 um 22:57:42:
ich halte eine Sprachschule diesbzgl. für kompetenter als einen Botschaftsmitarbeiter.  



Off topic und nicht auf Antragsteller bezogen:
Stimmt schon, dürfte aber individuell vom einzelnen prüfenden Kollegen und dessen Fachwissen und Erfahrungen abhängen.
Man sollte nicht pauschalisieren, obwohl hier lt. Sachverhalt leider kein erfahrener Kollege eingeschaltet war.
Seine Prüfung oder Test kann man mit Dolmetscher/Übersetzern, ja DAAD Mitarbeitern oder Sprachlehrern auch vom Goethe Institut abstimmen. Abhängig von den Möglichkeiten die sich Vorort bieten.

Es sind halt mittlererweile viele Gefälligkeitsbescheinigungen und Fälschungen/Verfälschungen von Bescheinigungen/Nachweisen im Umlauf, man wird als Kunde einfallsreich sich Bescheinigungen zu beschaffen.


Zum Thema:
Wenn er schon Deutschkurs besucht hat sollte man wie @blau schon sagt versuchen das Deutsch aufzufrischen, da gibt es viele Möglichkeiten.

Noch mal off topic zum Beitrag:
Muleta schrieb am 24.09.2008 um 22:57:42:
solche Leute haben nichts im Staatsdienst verloren - charakterlich offensichtlich völlig ungeeignet


Hier brennen mir einige Kommentare auf der Zunge.
Will niemanden verteidigen. aber...

Ein Satz, aus den Zusammenhang gerissen, niemand weiß wann und wie gesagt oder wie gemeint... etc.
wir wissen nichts vom Gespräch, dessen Inhalt und Worte...
vielleicht ein flapsige und dumme Bemerkung...
die andere Seite wird hier nicht posten..

Urteilen wir vielleicht nicht einseitig (zumindest auf einseitiger Schilderung) und vorschnell.

manchmal sagt man im Eifer das Gefechtes und bei oder nach hitziger Diskussion einiges....

Manchmal glaube man darf gar nichts mehr sagen, ohne das einem die Entlassung droht oder jemand meint man sei für den Staatsdienst nicht geeignet...

wenn ich mich da an einige meiner Worte erinnere, wenn ich Lügnern ins Gesicht sagen, das Sie mich anlügen und ich dies beweisen kann...

....abgelehnten Asylbewerbern, die sich nicht mehr an frühere Deutschlandaufenthalte erinnern, steif und fest behaupten nie in Deutschland gewesen zu sein oder sagen weiß nicht wann muss wohl in .... gewesen sein, aber wegen Notlage sofort Visum zum Mitnehmen brauchen....

ich glaube man muss mal mehr aus dem täglichen Alltag berichten....



Blau schrieb am 25.09.2008 um 01:39:26:
Ps. kann mir jemand sagen, was aus den eingereichten Unterlagen wird, wenn Visa abgelehnt???


Eigentlich wird nichts an Unterlagen zurückgegeben, sind Teile des Antrages.
Falls bei Antragstellung abgegeben und noch bei den Unterlagen, werden Urkunden oder Originale  zurückgegeben.
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Antwort #8 - 25.09.2008 um 09:07:27
 
Hat dein Verlobter möglicherweise einen abgeschlossenen Hochschulabschluss?
Wenn ja besteht die Möglichkeit um den Nonsens 'Deutsch im Ausland lernen zu müssen' herumzukommen.
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