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Familienzusammenführung (Gelesen: 12.977 mal)
wolferhard
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Antwort #15 - 23.05.2008 um 22:10:33
 
danke für die 2 klaren Antworten, die mich aber auch einen Hauch nieder machen. Somit stelle ich fest, das auch Behörden Fehler machen.
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hge2001
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #16 - 24.05.2008 um 11:17:22
 
wolferhard schrieb am 23.05.2008 um 22:10:33:
Somit stelle ich fest, das auch Behörden Fehler machen.  


Nicht nur den einen.....


wolferhard schrieb am 23.05.2008 um 19:20:56:
Sowie das  EFZ, das war kein Problem mit ID Karte, NSO Geburtsurkunde und diverse Papiere von Ihr und mir.  


Eine ID Karte ist auf den Philippinen an jeder Strassenecke zu erhalten. Normalerweise bestehen die Ämter auf eine beglaubigte Kopie des Reisepasses.

Das ganze hat aber für euch den Vorteil, dass ihr ja nun gleich einen Reisepass mit dem neuen Familiennamen beantragen könnt und es muss keine sonst übliche Änderung des Passes vorgenommen werden.

hge
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wolferhard
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Antwort #17 - 24.05.2008 um 18:25:43
 
dass ihr ja nun gleich einen Reisepass mit dem neuen Familiennamen

das ist richtig. Dieser wurde nun beantragt. Meine Frau mußte dazu auch ein Interview absolvieren. Mit dem Thema: Umstände die für die beabsichtigte Herstellung einer ehelichen Lebensgemeinschaft sprechen. Auch das benötigte Papier NSO Heiratsurkunde wurde verlangt. Wenn der Reisepass vorliegt kann dann endlich die Familienzusammenführung beantragt werden.
ODER KANN DAS JETZT SCHON ?
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wolferhard
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Antwort #18 - 26.05.2008 um 20:27:34
 
Erbitte Antwort.
Meine Frau beendet am 20 Juni Ihren A1 Deutsch Kurs. Bis zu diesem Zeitpunkt bekommt Sie auch ihren Reisepass.
Ist es hilfreich, dann einen gemeinsamen Termin Zu Beantragung des Visum auf Familienzusammenführung zu stellen? Das heißt, ich müßte die paar Meter nach Manila, von Deutschland fliegen.
Unser Altersunterschied ist 30 Jahre, so das der Verdacht einer Scheinehe ( völlig unbegründet ) entstehen könnte.
Vielen Dank im Voraus für Antworten.
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hge2001
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Antwort #19 - 26.05.2008 um 22:47:15
 
Hallo,

Ohne Reisepass kann natürlich kein FZ-Visum beantragt werden.

Deine Frau kann das FZ-Visum alleine beantragen.

Zur Sicherheit sollte sie Bilder oder ähnliches dabei haben, die zeigen, dass ihr euch persönlich getroffen habt. Wahrscheinlich wird aber niemand danach fragen.

Die Sache mit der Scheinehe wird immer sehr hoch gespielt, spielt aber gerade bei deutsch-philppinischen Ehen nur eine untergeordnete Rolle. Wir haben in den Philippinenforen nur ganz wenige Fälle. Bei einem mir bekannten Fall ist die Botschaft misstrauisch geworden, weil es Unstimmigkeiten bei den HeiratsDaten in den Urkunden gab.

Gruss

hge
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SigSag
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Antwort #20 - 27.05.2008 um 07:46:58
 
Hi,

bei der Beantragung des Visums zur FZF werden sie deiner Frau keine grossen Fragen stellen. Sie wird den Antrag abgeben, eine Bearbeitungsnummer bekommen und dann gehen.
Beim Verdacht einer Scheinehe wird sie nochmal extra vorsprechen müssen - und du zeitgleich bei der ABH in deiner Stadt.
Fotos sind gut, aber bei der Beantragung völlig unnötig.

SigSag
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wolferhard
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Antwort #21 - 27.05.2008 um 22:04:17
 
Erst einmal Danke für die Antwort. Bei dem Interview zu Beantragung des Reisepasses wurden Fotos verlangt, sowie Kopien ( Reisepass) meiner  Reisen zu den Philippinen innerhalb des letzten Jahres. Das konnte meine Frau natürlich vorlegen. Es war wohl sehr hilfreich. Es wurden auch Fragen gestellt, ob ich Ihr finanziell helfe. Ja, mache ich, konnte Sie Quittungen vorlegen.
Das NSO Zertifikat der Ehe stimmt mit dem Regionalen Zertifikat überein.
Bitte einen Link zu einem guten ( wie dieses ) Philippinenforum.
Gruß
Wolferhard

Änderung:
Ich füge dein Folgepost hier ein.    Tippi


...

Und noch einmal: Danke !
Ich mag es klare Antworten zu bekommen. Ist absolut ehrlich gemeint.
Mit Hochachtung
Wolferhard
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« Zuletzt geändert: 27.05.2008 um 22:20:46 von Tippi »  
 
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wolferhard
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Antwort #22 - 03.06.2008 um 23:37:25
 
Hallo
Ich habe folgendes gefunden und frage ob das den realistisch anzunehmenden Zeitraum benennt, den ich,wir, warten müssen?

Bei Visumverfahren zum Ehegattennachzug ergeben sich jedoch in der Praxis regelmäßig
längere Zeiten der Bearbeitung und des Behördenwegs. Diese Umstände sollen sich nicht
zulasten derjenigen Antragsteller auswirken, die nach dem Aufenthaltsgesetz einen
gesetzlichen Anspruch auf Ehegattennachzug haben und darauf vertrauen konnten, dass
über ihren Antrag im Visumverfahren innerhalb einer angemessenen Zeit
(Dreimonatszeitraum) entschieden wird.
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trixie
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Antwort #23 - 03.06.2008 um 23:51:58
 
Nachdem du die Quelle nicht benennst, kann man wenig zu dieser Aussage sagen.

Es wird dir sicherlich keiner einen seriösen Zeitpunkt der Visumserteilung für deine Frau benennen können, da bei einer Urkundenprüfung der Zeitraum ohnedies etwas länger angesetzt werden muss.

trixie
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Antwort #24 - 03.06.2008 um 23:59:59
 
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wolferhard
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Antwort #25 - 05.06.2008 um 00:29:16
 
Was genau verstehe ich darunter?  Erbitte Hilfe.

Alle philippinischen Personenstandsurkunden sowie NSO-Index-Bescheinigung (CEMAR / CENOMAR) müssen
vom National Statistics Office/NSO in Quezon City (Haupstandesamt der Philippinen; für Adresse siehe Infoblatt)
auf NSO Sicherheitspapier (security paper/SECPA) ausgestellt sein und der Botschaft IM ORIGINAL vorgelegt
werden. Eine Überbeglaubigung durch das phil. Außenministerium (DFA) sowie die Vorlage von Übersetzungen
ist für die Antragstellung bei der Botschaft nicht erforderlich.
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john
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #26 - 05.06.2008 um 05:09:37
 
wolferhard schrieb am 27.05.2008 um 22:04:17:
Erst einmal
Bitte einen Link zu einem guten ( wie dieses ) Philippinenforum.
Gruß
Wolferhard




probiers mal hier.


http://philippinenforum.net/index.php
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SigSag
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Antwort #27 - 07.06.2008 um 23:03:43
 
Hi,

schau mal hier. Insbesondere ab Seite 2.

Eine CENOMAR entspricht einer Ledigkeitsbescheinigung; und die CEMAR bescheinigt, dass jemand schonmal verheiratet war.

SigSag
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wolferhard
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Antwort #28 - 07.06.2008 um 23:29:04
 

CENOMAR - Certification of no marriage
CEMAR - Certification of marriages (das ist nicht die Heiratsurkunde)


Danke an hge und auch an Sig Sag

Gruß
Wolferhard
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wolferhard
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Antwort #29 - 12.06.2008 um 22:07:29
 
Erbitte Antwort.
Was ist ein CFO Seminar?
Gruß
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