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Familienzusammenführung (Gelesen: 12.932 mal)
wolferhard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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21.05.2008 um 22:46:29
 
Ich habe im Februar dieses Jahres eine Philippina geheiratet. Jetzt besucht sie die Sprachschule in den Philippinen. Sie beantragt den Reisepass für verheiratete. Wie weiter? Wie kann ich auf deutscher Seite mit helfen? Auch dem Ausländeramt / Standesamt / Ordnungsamt. Jeder Tip ist wichtig. Bitte um Hilfe.
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trixie
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Antwort #1 - 21.05.2008 um 23:54:00
 
wolferhard schrieb am 21.05.2008 um 22:46:29:
Jeder Tip ist wichtig.

Das Benutzen der Suchfunktion bringt viele Antworten auf deine Fragen.  Zwinkernd

Trotzdem ein paar Worte zum Ablauf.

Deine Frau muss den Antrag auf FZF bei der Deutschen Botschaft in Manila stellen. Die benötigten Unterlagen entnimmst du der HP der Botschaft.

In Deutschland kommt die ABH auf dich zu, wenn sie Unterlagen von dir benötigt.

Wenn deine Frau eingereist ist, geht ihr zur Meldebehörde (Anmeldung deiner Frau), dann zur ABH um die AE zu beantragen. Dann wieder zur Meldebehörde, damit der Eheverbund geschlossen werden kann.

Hab' grade mal die relevante Seite der HP herausgesucht.

http://www.manila.diplo.de/Vertretung/manila/de/01/Visabestimmungen/Visaverfahre...

trixie
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hge2001
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #2 - 22.05.2008 um 13:00:28
 
wolferhard schrieb am 21.05.2008 um 22:46:29:
Ich habe im Februar dieses Jahres eine Philippina geheiratet. Jetzt besucht sie die Sprachschule in den Philippinen. Sie beantragt den Reisepass für verheiratete. Wie weiter? Wie kann ich auf deutscher Seite mit helfen? Auch dem Ausländeramt / Standesamt / Ordnungsamt. Jeder Tip ist wichtig. Bitte um Hilfe.


... mal ne blöde Frage:
Hatte deine Frau zum Zeitpunkt der Hochzeit keinen Reisepass?
Wie hast du denn das Ehefähigkeitszeugnis bekommen?

Oder meinst du, dass nach der Hochzeit eine Änderung des Namens nötig ist?

hge
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wolferhard
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Antwort #3 - 23.05.2008 um 19:20:56
 
Hallo, nein! wir haben auf den Philippinen geheiratet. Dazu brauchte nur ich den Reisepass und mindestens 10 Tage Aufenthalt. Sowie das  EFZ, das war kein Problem mit ID Karte, NSO Geburtsurkunde und diverse Papiere von Ihr und mir.
Wolferhard
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Antwort #4 - 23.05.2008 um 19:45:00
 
Wenn deine Frau eingereist ist, geht ihr zur Meldebehörde (Anmeldung deiner Frau), dann zur ABH um die AE zu beantragen. Dann wieder zur Meldebehörde, damit der Eheverbund geschlossen werden kann.
Meine Frau ist bereits bei dem Ordnungsamt angemeldet. Als Ehefrau mit noch Wohnsitz im Ausland.
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trixie
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Antwort #5 - 23.05.2008 um 19:59:43
 
wolferhard schrieb am 23.05.2008 um 19:45:00:
Meine Frau ist bereits bei dem Ordnungsamt angemeldet. Als Ehefrau mit noch Wohnsitz im Ausland.


Vielleicht handelt es sich hierbei um eine Notiz, sicherlich nicht um eine melderechtliche Anmeldung; hätte auch im Moment keine Bedeutung.

trixie
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wolferhard
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Antwort #6 - 23.05.2008 um 20:30:12
 
Es ist eine melde rechtliche Anmeldung mit Vorlage der Eheurkunde, meiner Neueinstufung der Steuerklasse. Desweiteren musste ich auch den Mietvertrag vorlegen, mit der Überprüfung ob der angemeldete Wohnraum auch für 2 Personen tauglich ist. Ist !
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trixie
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Antwort #7 - 23.05.2008 um 21:08:01
 
wolferhard schrieb am 23.05.2008 um 20:30:12:
Es ist eine melde rechtliche Anmeldung mit Vorlage der Eheurkunde, meiner Neueinstufung der Steuerklasse. Desweiteren musste ich auch den Mietvertrag vorlegen, mit der Überprüfung ob der angemeldete Wohnraum auch für 2 Personen tauglich ist. Ist !  

Da scheint ja alles anders zu laufen als normal, denn die Lohnsteuerklasse kann erst dann geändert werden, wenn der ausländische Ehegatte in Deutschland einen Wohnsitz begründet, aber nicht vorher. Da kann dir jeder, der seinen Ehegatten nachgeholt hat, das gleiche berichten. Da kennt sich scheinbar jemand in der Meldebehörde gar nicht aus.

Und eine Überprüfung ob der Wohnraum ausreichend ist, ist auch nicht unbedingt nachvollziehbar.

trixie
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #8 - 23.05.2008 um 21:24:25
 
trixie schrieb am 23.05.2008 um 21:08:01:
denn die Lohnsteuerklasse kann erst dann geändert werden, wenn der ausländische Ehegatte in Deutschland einen Wohnsitz begründet


Bei der Steuerklassenänderung geht es doch um die steuerliche Zusammenveranlagung. Und die gibt es doch erst, wenn beide nicht (mehr) dauernd getrennt leben. Dazu ist nicht ein Wohnsitz in Deutschland ausreichend, sondern beide müssen in Deutschland auch tatsächlich zusammen leben. Analog dazu wie vor (und natürlich auch nach) einer Scheidung die Zusammenveranlagung nicht mehr möglich ist, wenn beide dauernd getrennt leben (was auch in ein und derselben Wohnung möglich ist "getrennt von Tisch und Bett").
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wolferhard
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Antwort #9 - 23.05.2008 um 21:31:29
 
Eingetragen wurde es als 2. Wohnsitz meiner Ehefrau, der bei erlaubter Einreise sofort zum 1. Wohnsitz wird.
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trixie
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Antwort #10 - 23.05.2008 um 21:31:40
 
Zitat:
Dazu ist nicht ein Wohnsitz in Deutschland ausreichend, sondern beide müssen in Deutschland auch tatsächlich zusammen leben.  

Das ist soweit richtig, wobei ich das Zusammenleben unterstellt habe. Da ein Antrag zur FZF gestellt wurde, sollte ein sofortiges "getrennt lebend" ausgeschlossen sein. Zwinkernd

Zitat:
Eingetragen wurde es als 2. Wohnsitz meiner Ehefrau

Sorry! Die Sache wird aber immer dubioser. Deine Frau kann unmöglich in Deutschland einen Hauptwohnsitz haben, wenn sie in Deutschland keinen weiteren Wohnsitz hat. Es gibt keinen Nebenwohnsitz in Deutschland, wenn es hier auch keinen Hauptwohnsitz gibt. Irgend etwas stimmt hier einfach nicht.

Irgendwo hattest du doch geschrieben, dass du selbständiger Kaufmann bist. Dann hast du ja normalerweise selber keine Lohnsteuerkarte. Oder bist du als Angesteller einer Kapitalgesellschaft tätig?

trixie
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« Zuletzt geändert: 23.05.2008 um 21:44:34 von trixie »  
 
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Antwort #11 - 23.05.2008 um 21:34:31
 
Desweiteren leben wir nicht dauernd getrennt, da ich aller 60 Tage - für mindestens 7 Tage - zu Ihr fliege und dort mit Ihr in eheliche Gemeinschaft lebe.
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wolferhard
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Antwort #12 - 23.05.2008 um 21:51:47
 
!. Wohnsitz nach Visaerteilung ist dann Deutschland. Sie kann sehr wohl als 2. Wohnsitz Ihren jetzigen Wohnsitz im Ausland melden. Wie ich auch mich auf den Philippinen als 2. Wohnsitz anmelden kann.
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Muleta
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Antwort #13 - 23.05.2008 um 22:00:28
 
wolferhard schrieb am 23.05.2008 um 21:51:47:
!. Wohnsitz nach Visaerteilung ist dann Deutschland. Sie kann sehr wohl als 2. Wohnsitz Ihren jetzigen Wohnsitz im Ausland melden. Wie ich auch mich auf den Philippinen als 2. Wohnsitz anmelden kann.


wenn sie hier nicht wohnt (-> eine Wohnung bezieht), dann kann sie hier keinen Wohnsitz haben. Gar keinen.

Sieht so aus, als hätte Deine Meldestelle Murks gebaut - ist aber nicht weiter dramatisch, solange nicht irgendwann die Polizei vor Deiner Tür steht und Deine illegal aufhältige Frau sucht.

Muleta
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Antwort #14 - 23.05.2008 um 22:01:35
 
wolferhard schrieb am 23.05.2008 um 21:51:47:
!. Wohnsitz nach Visaerteilung ist dann Deutschland.  


Wenn es heißen sollte "1. Wohnsitz nach Visaerteilung ist dann Deutschland" ist das nicht richtig. Der Hauptwohnsitz (es gibt keine 1., 2., oder 3. Wohnsitze, sondern nur Haupt- und Nebenwohnsitz) in Deutschland kommt erst dann zum Tragen, wenn sie deutschen Boden betreten hat und sich persönlich bei euerem Meldeamt anmeldet. Auf alle Fälle kannst du deine Frau nicht mit dem Hauptwohnsitz an deinem Wohnort anmelden.

Wenn man dir etwas anderes erzählt hat, ist das einfach falsch.

trixie
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