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Beitrag begonnen von wolferhard am 21.05.2008 um 22:46:29

Titel: Familienzusammenführung
Beitrag von wolferhard am 21.05.2008 um 22:46:29
Ich habe im Februar dieses Jahres eine Philippina geheiratet. Jetzt besucht sie die Sprachschule in den Philippinen. Sie beantragt den Reisepass für verheiratete. Wie weiter? Wie kann ich auf deutscher Seite mit helfen? Auch dem Ausländeramt / Standesamt / Ordnungsamt. Jeder Tip ist wichtig. Bitte um Hilfe.

Titel: Re: Familienzusammenführung Philippinerin nach Deutschland
Beitrag von trixie am 21.05.2008 um 23:54:00

wolferhard schrieb am 21.05.2008 um 22:46:29:
Jeder Tip ist wichtig.

Das Benutzen der Suchfunktion bringt viele Antworten auf deine Fragen.  ;)

Trotzdem ein paar Worte zum Ablauf.

Deine Frau muss den Antrag auf FZF bei der Deutschen Botschaft in Manila stellen. Die benötigten Unterlagen entnimmst du der HP der Botschaft.

In Deutschland kommt die ABH auf dich zu, wenn sie Unterlagen von dir benötigt.

Wenn deine Frau eingereist ist, geht ihr zur Meldebehörde (Anmeldung deiner Frau), dann zur ABH um die AE zu beantragen. Dann wieder zur Meldebehörde, damit der Eheverbund geschlossen werden kann.

Hab' grade mal die relevante Seite der HP herausgesucht.

http://www.manila.diplo.de/Vertretung/manila/de/01/Visabestimmungen/Visaverfahren__und__formulare.html

trixie

Titel: Re: Familienzusammenführung
Beitrag von hge2001 am 22.05.2008 um 13:00:28

wolferhard schrieb am 21.05.2008 um 22:46:29:
Ich habe im Februar dieses Jahres eine Philippina geheiratet. Jetzt besucht sie die Sprachschule in den Philippinen. Sie beantragt den Reisepass für verheiratete. Wie weiter? Wie kann ich auf deutscher Seite mit helfen? Auch dem Ausländeramt / Standesamt / Ordnungsamt. Jeder Tip ist wichtig. Bitte um Hilfe.


... mal ne blöde Frage:
Hatte deine Frau zum Zeitpunkt der Hochzeit keinen Reisepass?
Wie hast du denn das Ehefähigkeitszeugnis bekommen?

Oder meinst du, dass nach der Hochzeit eine Änderung des Namens nötig ist?

hge

Titel: Re: Familienzusammenführung
Beitrag von wolferhard am 23.05.2008 um 19:20:56
Hallo, nein! wir haben auf den Philippinen geheiratet. Dazu brauchte nur ich den Reisepass und mindestens 10 Tage Aufenthalt. Sowie das  EFZ, das war kein Problem mit ID Karte, NSO Geburtsurkunde und diverse Papiere von Ihr und mir.
Wolferhard

Titel: Re: Familienzusammenführung
Beitrag von wolferhard am 23.05.2008 um 19:45:00
Wenn deine Frau eingereist ist, geht ihr zur Meldebehörde (Anmeldung deiner Frau), dann zur ABH um die AE zu beantragen. Dann wieder zur Meldebehörde, damit der Eheverbund geschlossen werden kann.
Meine Frau ist bereits bei dem Ordnungsamt angemeldet. Als Ehefrau mit noch Wohnsitz im Ausland.

Titel: Re: Familienzusammenführung
Beitrag von trixie am 23.05.2008 um 19:59:43

wolferhard schrieb am 23.05.2008 um 19:45:00:
Meine Frau ist bereits bei dem Ordnungsamt angemeldet. Als Ehefrau mit noch Wohnsitz im Ausland.


Vielleicht handelt es sich hierbei um eine Notiz, sicherlich nicht um eine melderechtliche Anmeldung; hätte auch im Moment keine Bedeutung.

trixie

Titel: Re: Familienzusammenführung
Beitrag von wolferhard am 23.05.2008 um 20:30:12
Es ist eine melde rechtliche Anmeldung mit Vorlage der Eheurkunde, meiner Neueinstufung der Steuerklasse. Desweiteren musste ich auch den Mietvertrag vorlegen, mit der Überprüfung ob der angemeldete Wohnraum auch für 2 Personen tauglich ist. Ist !

Titel: Re: Familienzusammenführung
Beitrag von trixie am 23.05.2008 um 21:08:01

wolferhard schrieb am 23.05.2008 um 20:30:12:
Es ist eine melde rechtliche Anmeldung mit Vorlage der Eheurkunde, meiner Neueinstufung der Steuerklasse. Desweiteren musste ich auch den Mietvertrag vorlegen, mit der Überprüfung ob der angemeldete Wohnraum auch für 2 Personen tauglich ist. Ist !  

Da scheint ja alles anders zu laufen als normal, denn die Lohnsteuerklasse kann erst dann geändert werden, wenn der ausländische Ehegatte in Deutschland einen Wohnsitz begründet, aber nicht vorher. Da kann dir jeder, der seinen Ehegatten nachgeholt hat, das gleiche berichten. Da kennt sich scheinbar jemand in der Meldebehörde gar nicht aus.

Und eine Überprüfung ob der Wohnraum ausreichend ist, ist auch nicht unbedingt nachvollziehbar.

trixie

Titel: Re: Familienzusammenführung
Beitrag von FliegerTom am 23.05.2008 um 21:24:25

trixie schrieb am 23.05.2008 um 21:08:01:
denn die Lohnsteuerklasse kann erst dann geändert werden, wenn der ausländische Ehegatte in Deutschland einen Wohnsitz begründet


Bei der Steuerklassenänderung geht es doch um die steuerliche Zusammenveranlagung. Und die gibt es doch erst, wenn beide nicht (mehr) dauernd getrennt leben. Dazu ist nicht ein Wohnsitz in Deutschland ausreichend, sondern beide müssen in Deutschland auch tatsächlich zusammen leben. Analog dazu wie vor (und natürlich auch nach) einer Scheidung die Zusammenveranlagung nicht mehr möglich ist, wenn beide dauernd getrennt leben (was auch in ein und derselben Wohnung möglich ist "getrennt von Tisch und Bett").

Titel: Re: Familienzusammenführung
Beitrag von wolferhard am 23.05.2008 um 21:31:29
Eingetragen wurde es als 2. Wohnsitz meiner Ehefrau, der bei erlaubter Einreise sofort zum 1. Wohnsitz wird.

Titel: Re: Familienzusammenführung
Beitrag von trixie am 23.05.2008 um 21:31:40

schrieb am 23.05.2008 um 21:24:25:
Dazu ist nicht ein Wohnsitz in Deutschland ausreichend, sondern beide müssen in Deutschland auch tatsächlich zusammen leben.  

Das ist soweit richtig, wobei ich das Zusammenleben unterstellt habe. Da ein Antrag zur FZF gestellt wurde, sollte ein sofortiges "getrennt lebend" ausgeschlossen sein. ;)


Zitat:
Eingetragen wurde es als 2. Wohnsitz meiner Ehefrau

Sorry! Die Sache wird aber immer dubioser. Deine Frau kann unmöglich in Deutschland einen Hauptwohnsitz haben, wenn sie in Deutschland keinen weiteren Wohnsitz hat. Es gibt keinen Nebenwohnsitz in Deutschland, wenn es hier auch keinen Hauptwohnsitz gibt. Irgend etwas stimmt hier einfach nicht.

Irgendwo hattest du doch geschrieben, dass du selbständiger Kaufmann bist. Dann hast du ja normalerweise selber keine Lohnsteuerkarte. Oder bist du als Angesteller einer Kapitalgesellschaft tätig?

trixie

Titel: Re: Familienzusammenführung
Beitrag von wolferhard am 23.05.2008 um 21:34:31
Desweiteren leben wir nicht dauernd getrennt, da ich aller 60 Tage - für mindestens 7 Tage - zu Ihr fliege und dort mit Ihr in eheliche Gemeinschaft lebe.

Titel: Re: Familienzusammenführung
Beitrag von wolferhard am 23.05.2008 um 21:51:47
!. Wohnsitz nach Visaerteilung ist dann Deutschland. Sie kann sehr wohl als 2. Wohnsitz Ihren jetzigen Wohnsitz im Ausland melden. Wie ich auch mich auf den Philippinen als 2. Wohnsitz anmelden kann.

Titel: Re: Familienzusammenführung
Beitrag von Muleta am 23.05.2008 um 22:00:28

wolferhard schrieb am 23.05.2008 um 21:51:47:
!. Wohnsitz nach Visaerteilung ist dann Deutschland. Sie kann sehr wohl als 2. Wohnsitz Ihren jetzigen Wohnsitz im Ausland melden. Wie ich auch mich auf den Philippinen als 2. Wohnsitz anmelden kann.


wenn sie hier nicht wohnt (-> eine Wohnung bezieht), dann kann sie hier keinen Wohnsitz haben. Gar keinen.

Sieht so aus, als hätte Deine Meldestelle Murks gebaut - ist aber nicht weiter dramatisch, solange nicht irgendwann die Polizei vor Deiner Tür steht und Deine illegal aufhältige Frau sucht.

Muleta

Titel: Re: Familienzusammenführung
Beitrag von trixie am 23.05.2008 um 22:01:35

wolferhard schrieb am 23.05.2008 um 21:51:47:
!. Wohnsitz nach Visaerteilung ist dann Deutschland.  


Wenn es heißen sollte "1. Wohnsitz nach Visaerteilung ist dann Deutschland" ist das nicht richtig. Der Hauptwohnsitz (es gibt keine 1., 2., oder 3. Wohnsitze, sondern nur Haupt- und Nebenwohnsitz) in Deutschland kommt erst dann zum Tragen, wenn sie deutschen Boden betreten hat und sich persönlich bei euerem Meldeamt anmeldet. Auf alle Fälle kannst du deine Frau nicht mit dem Hauptwohnsitz an deinem Wohnort anmelden.

Wenn man dir etwas anderes erzählt hat, ist das einfach falsch.

trixie

Titel: Re: Familienzusammenführung
Beitrag von wolferhard am 23.05.2008 um 22:10:33
danke für die 2 klaren Antworten, die mich aber auch einen Hauch nieder machen. Somit stelle ich fest, das auch Behörden Fehler machen.

Titel: Re: Familienzusammenführung
Beitrag von hge2001 am 24.05.2008 um 11:17:22

wolferhard schrieb am 23.05.2008 um 22:10:33:
Somit stelle ich fest, das auch Behörden Fehler machen.  


Nicht nur den einen.....



wolferhard schrieb am 23.05.2008 um 19:20:56:
Sowie das  EFZ, das war kein Problem mit ID Karte, NSO Geburtsurkunde und diverse Papiere von Ihr und mir.  


Eine ID Karte ist auf den Philippinen an jeder Strassenecke zu erhalten. Normalerweise bestehen die Ämter auf eine beglaubigte Kopie des Reisepasses.

Das ganze hat aber für euch den Vorteil, dass ihr ja nun gleich einen Reisepass mit dem neuen Familiennamen beantragen könnt und es muss keine sonst übliche Änderung des Passes vorgenommen werden.

hge

Titel: Re: Familienzusammenführung
Beitrag von wolferhard am 24.05.2008 um 18:25:43
dass ihr ja nun gleich einen Reisepass mit dem neuen Familiennamen

das ist richtig. Dieser wurde nun beantragt. Meine Frau mußte dazu auch ein Interview absolvieren. Mit dem Thema: Umstände die für die beabsichtigte Herstellung einer ehelichen Lebensgemeinschaft sprechen. Auch das benötigte Papier NSO Heiratsurkunde wurde verlangt. Wenn der Reisepass vorliegt kann dann endlich die Familienzusammenführung beantragt werden.
ODER KANN DAS JETZT SCHON ?

Titel: Re: Familienzusammenführung
Beitrag von wolferhard am 26.05.2008 um 20:27:34
Erbitte Antwort.
Meine Frau beendet am 20 Juni Ihren A1 Deutsch Kurs. Bis zu diesem Zeitpunkt bekommt Sie auch ihren Reisepass.
Ist es hilfreich, dann einen gemeinsamen Termin Zu Beantragung des Visum auf Familienzusammenführung zu stellen? Das heißt, ich müßte die paar Meter nach Manila, von Deutschland fliegen.
Unser Altersunterschied ist 30 Jahre, so das der Verdacht einer Scheinehe ( völlig unbegründet ) entstehen könnte.
Vielen Dank im Voraus für Antworten.

Titel: Re: Familienzusammenführung
Beitrag von hge2001 am 26.05.2008 um 22:47:15
Hallo,

Ohne Reisepass kann natürlich kein FZ-Visum beantragt werden.

Deine Frau kann das FZ-Visum alleine beantragen.

Zur Sicherheit sollte sie Bilder oder ähnliches dabei haben, die zeigen, dass ihr euch persönlich getroffen habt. Wahrscheinlich wird aber niemand danach fragen.

Die Sache mit der Scheinehe wird immer sehr hoch gespielt, spielt aber gerade bei deutsch-philppinischen Ehen nur eine untergeordnete Rolle. Wir haben in den Philippinenforen nur ganz wenige Fälle. Bei einem mir bekannten Fall ist die Botschaft misstrauisch geworden, weil es Unstimmigkeiten bei den HeiratsDaten in den Urkunden gab.

Gruss

hge

Titel: Re: Familienzusammenführung
Beitrag von SigSag am 27.05.2008 um 07:46:58
Hi,

bei der Beantragung des Visums zur FZF werden sie deiner Frau keine grossen Fragen stellen. Sie wird den Antrag abgeben, eine Bearbeitungsnummer bekommen und dann gehen.
Beim Verdacht einer Scheinehe wird sie nochmal extra vorsprechen müssen - und du zeitgleich bei der ABH in deiner Stadt.
Fotos sind gut, aber bei der Beantragung völlig unnötig.

SigSag

Titel: Re: Familienzusammenführung
Beitrag von wolferhard am 27.05.2008 um 22:04:17
Erst einmal Danke für die Antwort. Bei dem Interview zu Beantragung des Reisepasses wurden Fotos verlangt, sowie Kopien ( Reisepass) meiner  Reisen zu den Philippinen innerhalb des letzten Jahres. Das konnte meine Frau natürlich vorlegen. Es war wohl sehr hilfreich. Es wurden auch Fragen gestellt, ob ich Ihr finanziell helfe. Ja, mache ich, konnte Sie Quittungen vorlegen.
Das NSO Zertifikat der Ehe stimmt mit dem Regionalen Zertifikat überein.
Bitte einen Link zu einem guten ( wie dieses ) Philippinenforum.
Gruß
Wolferhard

[edit]Ich füge dein Folgepost hier ein.    Tippi[/edit]



Und noch einmal: Danke !
Ich mag es klare Antworten zu bekommen. Ist absolut ehrlich gemeint.
Mit Hochachtung
Wolferhard

Titel: Re: Familienzusammenführung
Beitrag von wolferhard am 03.06.2008 um 23:37:25
Hallo
Ich habe folgendes gefunden und frage ob das den realistisch anzunehmenden Zeitraum benennt, den ich,wir, warten müssen?

Bei Visumverfahren zum Ehegattennachzug ergeben sich jedoch in der Praxis regelmäßig
längere Zeiten der Bearbeitung und des Behördenwegs. Diese Umstände sollen sich nicht
zulasten derjenigen Antragsteller auswirken, die nach dem Aufenthaltsgesetz einen
gesetzlichen Anspruch auf Ehegattennachzug haben und darauf vertrauen konnten, dass
über ihren Antrag im Visumverfahren innerhalb einer angemessenen Zeit
(Dreimonatszeitraum) entschieden wird.

Titel: Re: Familienzusammenführung
Beitrag von trixie am 03.06.2008 um 23:51:58
Nachdem du die Quelle nicht benennst, kann man wenig zu dieser Aussage sagen.

Es wird dir sicherlich keiner einen seriösen Zeitpunkt der Visumserteilung für deine Frau benennen können, da bei einer Urkundenprüfung der Zeitraum ohnedies etwas länger angesetzt werden muss.

trixie

Titel: Re: Familienzusammenführung
Beitrag von wolferhard am 03.06.2008 um 23:59:59
http://www.integration-in-deutschland.de/nn_283714/SubSites/Integration/DE/01__Ueberblick/ueberblick-node.html?__nnn=true

Titel: Re: Familienzusammenführung
Beitrag von wolferhard am 05.06.2008 um 00:29:16
Was genau verstehe ich darunter?  Erbitte Hilfe.

Alle philippinischen Personenstandsurkunden sowie NSO-Index-Bescheinigung (CEMAR / CENOMAR) müssen
vom National Statistics Office/NSO in Quezon City (Haupstandesamt der Philippinen; für Adresse siehe Infoblatt)
auf NSO Sicherheitspapier (security paper/SECPA) ausgestellt sein und der Botschaft IM ORIGINAL vorgelegt
werden. Eine Überbeglaubigung durch das phil. Außenministerium (DFA) sowie die Vorlage von Übersetzungen
ist für die Antragstellung bei der Botschaft nicht erforderlich.
VISUM

Titel: Re: Familienzusammenführung
Beitrag von john am 05.06.2008 um 05:09:37

wolferhard schrieb am 27.05.2008 um 22:04:17:
Erst einmal
Bitte einen Link zu einem guten ( wie dieses ) Philippinenforum.
Gruß
Wolferhard



probiers mal hier.


http://philippinenforum.net/index.php

Titel: Re: Familienzusammenführung
Beitrag von SigSag am 07.06.2008 um 23:03:43
Hi,

schau mal hier. Insbesondere ab Seite 2.

Eine CENOMAR entspricht einer Ledigkeitsbescheinigung; und die CEMAR bescheinigt, dass jemand schonmal verheiratet war.

SigSag

Titel: Re: Familienzusammenführung
Beitrag von wolferhard am 07.06.2008 um 23:29:04

CENOMAR - Certification of no marriage
CEMAR - Certification of marriages (das ist nicht die Heiratsurkunde)


Danke an hge und auch an Sig Sag

Gruß
Wolferhard

Titel: Re: Familienzusammenführung
Beitrag von wolferhard am 12.06.2008 um 22:07:29
Erbitte Antwort.
Was ist ein CFO Seminar?
Gruß
Wolferhard

Titel: Re: Familienzusammenführung
Beitrag von SigSag am 13.06.2008 um 06:34:18
Hi,

das ist eine Voraussetzung zum Auswandern aus den Philippinen. Schau mal hier rein.

SigSag

Titel: Re: Familienzusammenführung
Beitrag von wolferhard am 13.06.2008 um 20:08:55
@ SigSag

danke für deine Antwort. Das hat meine Frau bei Beantragung des Reisepasses machen dürfen. Da kommen dann auch Fragen, ob man den alten Mann ( 30 Jahre Altersunterschied ) wirklich kennt und liebt. Es wurde auch nach Fotos und anderen Beweisen ( konnte vorgelegt werden ) gefragt.
Nun verstehe ich wieder etwas mehr.
Gruß
Wolferhard

Titel: Re: Familienzusammenführung
Beitrag von wolferhard am 16.06.2008 um 00:07:24
ZITAT:

Einreise-Visum für Ehepartner drastisch verschlechtert

19. Oktober 2007  *** Leider hat das seit dem 28.08.2007 geltende neue Aufenthaltsgesetz die Einreisemöglichkeiten für ausländische Ehegatten von Deutschen dramatisch verschlechtert. Dies ist in der Öffentlichkeit wenig bekannt. Von den betroffenen Deutschen, denen der Staat vorschreibt, wann und unter welchen bürokratischen Voraussetzungen ihre ausländischen Ehepartner überhaupt nach Deutschland einreisen dürfen, wird diese Verschlechterung als übermässige Schikane und großer Skanda empfunden.

Worum geht es? Das neue Gesetz schreibt zunächst eigentlich ganz klar und unverfänglich vor, daß ausländische Ehepartner von Deutschen eine Aufenthaltserlaubnis erhalten (§ 28 Absatz 1 des Aufenthaltsgesetzes). Dann aber verweist das Gesetz ein paar Zeilen weiter auf einen anderen Paragraphen, nämlich auf § 30. Der § 30 beschäftigt sich eigentlich nur mit der Aufenthaltserlaubnis für ausländische Ehepartner von Ausländern und schreibt u.a. vor, daß diese "sich zumindest auf einfache Art in Deutsch verständigen kann" (§ 30 Absatz 1Nr. 2 des Aufenthaltsgesetzes). Indem aber der Paragraph für die Deutsch-Verheirateten genau auf diesen Absatz verweist, hat dies nun zur bitteren Folge, daß auch die ausländischen Ehepartner von Deutschen sich "auf einfache Art in Deutsch verständigen" müssen, bevor sie überhaupt nach Deutschland einreisen dürfen!

Bedenkt man die praktischen Folgen dieser Politik, dann hat dies für viele Deutsche eine wirklich unverständliche Konsequenz. Der eine oder andere hat vielleicht seine Frau fürs Leben in Thailand, in Nigeria oder anderswo im Urlaub kennengelernt. Man lernte sich kennen - auf Englisch! Man will zusammenleben und heiraten! Doch nun kommt der deutsche Staat und verlangt ein "Sprachzertifikat des Goethe-Instituts".

Im Gesetz steht jedoch nichts vom Goethe-Institut, weder in § 28 noch in § 30. Doch offenbar gibt es eine dienstliche Anweisung des Auswärtigen Amtes an alle deutschen Botschaften im Ausland, daß "einfache Deutsch-Kenntnisse" NICHT von dem Beamten in der Botschaft während eines einfachen Gesprächs mit dem Ehepartner, sondern NUR durch das Goethe-Institut festzustellen wären.

Titel: Re: Familienzusammenführung
Beitrag von wolferhard am 16.06.2008 um 00:13:39
und noch ein ZITAT:

Ehegattennachzug: Botschaft muss Visumantrag entgegennehmen / Sprachnachweis evtl. nicht erforderlich

12.04.2008 * Neues zum Sprachnachweis für Ehegatten:  1) Die deutschen Konsulate und Botschaften wurden durch eine Dienstanweisung des Auswärtigen Amtes vom 15.10.2007 angewiesen, Visumanträge von Ehegatten auch dann anzunehmen, wenn der Sprachnachweis noch fehlt.   2) Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat in einem Beschluß vom 16.01.2008 festgestellt, daß ein Sprachzertifikat des Goethe-Instituts nicht erforderlich ist, wenn feststeht, daß der ausländische Ehegatte genügend Deutsch spricht.

Titel: Re: Familienzusammenführung
Beitrag von Einbeck am 16.06.2008 um 02:21:25

wolferhard schrieb am 16.06.2008 um 00:13:39:
1) Die deutschen Konsulate und Botschaften wurden durch eine Dienstanweisung des Auswärtigen Amtes vom 15.10.2007 angewiesen, Visumanträge von Ehegatten auch dann anzunehmen, wenn der Sprachnachweis noch fehlt.  


Die Diskussion hatten wir hier bereits.
Nutze mal die suchfunktion.

Und was mache ich mit den Antrag? Liegenlassen und warten bis der Nachweis vorgelegt wird
oder der ABH zur Zustimmung vorlegen?
Bearbeiten sollte ich den Antrag ja, sonst droht mir nach 3 Monaten die Untätigkeitsklage.
Also bearbeiten......, Frist setzen zur Vorlage des Nachweises von Deutschkenntnissen??
oder ABH doch schon beteiligen??
Was tuen wenn die ABH wegen fehlenden Nachweises der Deutschkenntnisse die erforderliche Zustimmung verweigert?

Ja, was dann? Dann hast Antrag gestellt aber nach 2 Monaten, wegen fehlenden Deutschkenntnisse oder fehlenden Nachweises eine Ablehnung des Visas.

Dann remonstrierst Du, was ohne Deutschkenntnisse erfolglos ist oder
stellst neuen Visaantrag unter Vorlage des Nachweises von Deutschkenntnissen.

Doppelte Arbeit für alle Beteiligte. Naja Hauptsache der Antrag wurde angenommen.













d

Titel: Re: Familienzusammenführung
Beitrag von tapir am 16.06.2008 um 03:10:54
@einbeck: Grdsl ist ein Antrag natürlich immer anzunehmen und zu verbescheiden. Wenn aus behördl. Sicht die Voraussetzungen für antragsgemäße Entscheidung nicht vorliegen -> Versagungsbescheid. Ich sehe auch wenig Sinn darin, das Zustimmungsverfahren einzuleiten, solange die Vertretung die Frage der Sprachkenntnisse nicht abschließend und positiv bewertet hat. Die Weisung hält das u.U. für möglich, praktikabel wäre es, aber mit dem Sinn des Zustimmungsverfahrens nicht recht vereinbar. Das bedeutet aus meiner Sicht, dass Personen, die außer den Sprachkenntnissen alle Voraussetzungen für die Visumerteilung erfüllen, die aber die Sprachkenntnisse nicht bereits mit dem Antrag nachgewiesen oder aus Sicht der Vertretung hinreichend glaubhaft gemacht haben, grdsl die Möglichkeit zu eröffnen ist, durch Vorsprache bei der Vertretung die Sprachkenntnisse nachzuweisen. Ich habe zwar Verständnis dafür, dass angesichts der geringen Zahl der entsandten Mitarbeiter nicht routinemäßig jeder Antragsteller, über dessen Sprachkenntnisse noch keine Erkenntnisse vorliegen, automatisch einen Termin bekommt. Zumindest auf die Möglichkeit, einen solchen binnen einer zu bestimmenden Frist wahrnehmen zu können, sollte aber hingewiesen werden (Zwischenbescheid).

Titel: Re: Familienzusammenführung
Beitrag von Mick am 16.06.2008 um 07:21:10
Hoi,

Grundsatzdiskussionen bitte im Userforum führen.
Hier ist PRAXIS gefragt.

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