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Eheschliessung in DE; Verlobte ist Chinesin (Gelesen: 23.729 mal)
trixie
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Antwort #15 - 31.07.2008 um 14:14:13
 
Attila schrieb am 31.07.2008 um 14:05:32:
Eher wie wir denn nu zusammen kommen können....

Trifft vielleicht eine dieser Aussnahmen für deine Freundin zu?

Zitat:
Satz 1 Nr. 2 ist für die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis unbeachtlich, wenn

1. der Ausländer einen Aufenthaltstitel nach § 25 Abs. 1 oder Abs. 2 oder § 26 Abs. 3 besitzt und die Ehe bereits bestand, als der Ausländer seinen Lebensmittelpunkt in das Bundesgebiet verlegt hat,

2. der Ehegatte wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung nicht in der Lage ist, einfache Kenntnisse der deutschen Sprache nachzuweisen,

3. bei dem Ehegatten ein erkennbar geringer Integrationsbedarf im Sinne einer nach § 43 Abs. 4 erlassenen Rechtsverordnung besteht oder dieser aus anderen Gründen nach der Einreise keinen Anspruch nach § 44 auf Teilnahme am Integrationskurs hätte oder

4. der Ausländer wegen seiner Staatsangehörigkeit auch für einen Aufenthalt, der kein Kurzaufenthalt ist, visumfrei in das Bundesgebiet einreisen und sich darin aufhalten darf.


trixie
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Attila
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Antwort #16 - 31.07.2008 um 14:40:35
 
trixie schrieb am 31.07.2008 um 14:14:13:
Trifft vielleicht eine dieser Aussnahmen für deine Freundin zu?


Leider nein.  Griesgrämig

Mal ganz auf doof gefragt:

Wir dürfen ja schon offiziell heiraten. Alles ist von Standesamtlicher Seite geregelt. Was wäre denn nun wenn sie über einen anderen Schengen Statt einreisen würde und wir in Deutschland heiraten würden.

Der Sprachtest ist IMHO hier nicht das Problem.
Sie konnte ja alle Fragen (bis auf die letzte) beantworten.

Nur wie komm ich denn nu an das Protokoll ran um eventuell erfolgreich zu Remonstrieren?
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trixie
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Antwort #17 - 31.07.2008 um 14:52:27
 
Attila schrieb am 31.07.2008 um 14:40:35:
Was wäre denn nun wenn sie über einen anderen Schengen Statt einreisen würde und wir in Deutschland heiraten würden.

Wenn deine Frau ein Schengen Visum von einem anderen Staat ausgestellt bekommst, wäre eine Heirat grundsätzlich möglich. Die AE ist deiner Frau trotzdem nicht sicher, weil sie mit dem falschen Visum eingereist ist und hier erkennbar ist, dass der Heiratsgedenke bereits vor der Visumsbeantragung feststand. Sicherlich würde auch bei einem Schengenantrag eines anderen Landes nach dem Grund der Einreise gefragt werden. Bei wahrheitsgemäßer Angabe "Heirat in Deutschland" würde das Visum sicherlich auch abgelehnt werden.

Attila schrieb am 31.07.2008 um 14:40:35:
Nur wie komm ich denn nu an das Protokoll ran um eventuell erfolgreich zu Remonstrieren?  

Remonstrieren ist immer möglich, wenn der Antrag abgelehnt wurde. Dazu benötigst du das Protokoll nicht.

trixie
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Antwort #18 - 31.07.2008 um 14:53:38
 
Attila schrieb am 31.07.2008 um 14:40:35:
Nur wie komm ich denn nu an das Protokoll ran um eventuell erfolgreich zu Remonstrieren? 

Wogegen remonstrieren? Gegen die Nichtablehnung des Antrags? Oder weil man nicht sofort "ja" gesagt hast, obwohl nach deinen Aussagen noch nicht mal klar ist WAS gesagt wurde?

Zitat:
Was wäre denn nun wenn sie über einen anderen Schengen Statt einreisen würde und wir in Deutschland heiraten würden.

Das ist eine verhältnissmäßig blöde Idee und besonders jetzt wo irgendwie weder was verweigert noch erteilt wurde.
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Attila
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Antwort #19 - 31.07.2008 um 17:12:31
 
Alles klar.

Danke für die Antworten!

Wir werden die 'abenteuerlichen Pläne' erst einmal beiseite legen und warten bis etwas zurückkommt.

Kommt Zeit kommt Rat...
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Antwort #20 - 31.07.2008 um 18:01:21
 
Ich denke mal wie hier bereits erkannt, sind die nicht ausreichenden Sprachkenntnisse das Problem.

Beim Sprachtest bei Antragstellung kam man zu dem Ergebnis, die Sprachkenntnisse sind nicht ausreichend, daher wollte man Antrag nicht annehmen bzw. erst bei Vorlage entsprechender Nachweise annehmen.

Warum? Ohne ausreichende Sprachkenntnisse oder Nachweis eines Ausnahmetatbestandes kann es das Visa nicht erteilt werden.
Die Bearbeitung des Antrages  kann solange die ausreichenden Sprachkenntnisse nicht nachgewiesen wurden nicht erfolgen bzw. positiv abgeschlossen werden..

Praxis:
Beteilige ich die ABH schon jetzt (Beteiligung erforderlich gem. § 31 AufenthV) und bitte um erforderliche Zustimmung
laufe ich Gefahr von der ABH eine Ablehnung wegen fehlender Deutschkenntnisse zu erhalten, Visaantrag wäre abzulehnen.
(in der Praxis häufiger passiert, bringt daher nichts ABH bei unvollständigen Anträgen ohne Nachweis von D-Kenntnissen zu beteiligen)
Macht also keinen Sinn ABH zu beteiligen.

Also bleibt Antrag unbearbeitet liegen, jein.

Würde selbst jetzt der Antragstellerin netten Brief schicken und bitten innerhalb einer Frist von sagen wir mal von 3 Monaten ausreichende Deutsche Sprachkenntnisse oder Ausnahmetatbestand nachzuweisen,
und schon vorsorglich daraufhinweisen, das erst nach Vorlage eines Nachweis die weitere Bearbeitung und Beteiligung der ABH erfolgen kann.

Wird dann kein Nachweis etc. vorgelegt ........
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Dvergar
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Antwort #21 - 31.07.2008 um 21:05:41
 
Attila schrieb am 31.07.2008 um 12:34:51:
Bezüglich des Zertifikats erklärte der gute Mann ihr:
Selbst wenn sie ein GI A1 Zertifikat vorlegen würde, müsste sie zusätzlich noch das Interview absolvieren.

Sorry, aber davon habe ich noch nie was gehört.

Wir fühlen uns einfach verschaukelt.


Mir wurde damals (Januar 2008) im deutschen Konsulat in Kanton auf meinen Hinweis, dass die GI in Peking und HK weit weg sind, ausdrücklich gesagt, dass die Deutschkenntnisse in einem Interview festgestellt werden.

Daher dürfte das fehlende A1 eigentlich niemanden im Konsulat stören...
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Einbeck
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Antwort #22 - 31.07.2008 um 21:28:58
 
Dvergar schrieb am 31.07.2008 um 21:05:41:
Mir wurde damals (Januar 2008) im deutschen Konsulat in Kanton auf meinen Hinweis, dass die GI in Peking und HK weit weg sind, ausdrücklich gesagt, dass die Deutschkenntnisse in einem Interview festgestellt werden.

Daher dürfte das fehlende A1 eigentlich niemanden im Konsulat stören... 


Es erfolgte ja ein Sprachtest bei Antragstellung:
Attila schrieb am 31.07.2008 um 12:15:11:
Sie wurde nur hinsichtlich ihrer A1 Sprachkentnisse befragt, weiter Fragen, z.B. hinsichtlich unseres Verhältnisses wurden gar nicht gestellt.

Sie hatte den Eindruck dass sie die ersten Fragen alle verstanden und korrekt beantwortet hatte. Nur die letzte Frage bestand aus drei ineinander Verschachtelten Sätzen und ging über ihr Sprachverständniss hinaus.



Leider wurden bei diesen Sprachtest anläßlich der Antragstellung wohl keine ausreichenden Deutschkenntnisse nachgewiesen.


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Ron
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Antwort #23 - 31.07.2008 um 22:17:50
 
trixie schrieb am 31.07.2008 um 14:52:27:
Wenn deine Frau ein Schengen Visum von einem anderen Staat ausgestellt bekommst, wäre eine Heirat grundsätzlich möglich.
trixie


Was heist grundsätzlich möglich ?
Kann man mit einem SchengenVisum heiraten oder nicht ?
Oder ist das von Standesamt zu Standesamt verschieden ?
Ich habe beim Standesamt alles Unterlagen von ihr und mir vorgelegt
und eine Anmeldung zur Eheschliessung erhalten.

Gruss
Ronny

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Muleta
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Antwort #24 - 31.07.2008 um 22:28:57
 
Ron schrieb am 31.07.2008 um 22:17:50:
Kann man mit einem SchengenVisum heiraten oder nicht ?


heiraten kann man damit in Deutschland.

Muleta
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Ich schreibe im Forum - alles was da hingehört, beantworte ich nicht per PN.
 
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Daddy
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Antwort #25 - 31.07.2008 um 22:53:25
 
Rolsoft schrieb am 31.07.2008 um 22:45:11:
BTW: Es ist gar nicht so einfach innerhalb der Gültigkeitsdauer eines normalen Schengenvisums die Heirat durchzuziehen.... Ein Visum mit einem Einreisezeitraum von 3 Monaten berechtigt nämlich nur zu einem Aufenthalt von 4 Wochen.

Öhm ... wo kommt diese Nummer her???

1. Gibt es keinen Einreisezeitraum, sondern nur einen Gültigkeitszeitraum
2. können 3 Monate 3 Monate sein aber
3. kann es Visa geben, die einen Gültigkeitszeitraum und eine beschränkte Aufenthaltszeit ausweisen ...

aber soweit sind wir ja noch net ...

Im Übrigen ... neben all dem Gesagten ... falsche oder unvollständige Angaben beim Visumantrag resp. Vorlage eines so erlangten ... § 95 (2) Ziff. 2 AufenthG

Daddy

Änderung:
Da hat wohl einer sein Post schnell wieder gelöscht ...  Lippen versiegelt
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Antwort #26 - 31.07.2008 um 23:06:13
 
Ron schrieb am 31.07.2008 um 22:17:50:
Was heist grundsätzlich möglich ?

Grundsätzlich heißt, wenn alle eherelvanten Unterlagen vorhanden sind, das OLG sein ok gegeben hat, steht einer Eheschließung - hoffentlich - nichts mehr im Weg.

trixie

Zitat:
Da hat wohl einer sein Post schnell wieder gelöscht ...  

Je später der Abend, desto schneller die User. Zwinkernd
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Antwort #27 - 31.07.2008 um 23:42:12
 
Zitat:
1. Gibt es keinen Einreisezeitraum, sondern nur einen Gültigkeitszeitraum
2. können 3 Monate 3 Monate sein aber
3. kann es Visa geben, die einen Gültigkeitszeitraum und eine beschränkte Aufenthaltszeit ausweisen ...


Knlpfts,

ich wollte nur mal anmerken das ein normales 4 Wochen Touri Visa (AFAIK) eben diesen besagten Gültigkeitszeitraum von 3 Monaten hat aber eben nur zu einem Aufenthalt von 4 Wochen berechtigt. Und das es eben gar nicht selbstverständlich ist das man in 4 Wochen überhaupt einen Hochzeitstermin bekommt.

Und überhaupt gibt es da ja dann eben besagte falschen und oder unvollständigen Angaben zum Visumsantrag. Und als Schmankerl noch die ganze amtlich bekannte Vorgeschichte der beiden, die ja genau diesen Tatbestand belegen würde.

alles was ich sagen wollte ist doch nur LASS DEN SCHEISS.
Und das würde so nach hinten losgehen das das verhältnis zur ABH erstmal gründlich erschüttert wäre.

BTW: SRY Daddy aber diese Termini gehören eben nicht zu meinem täglichen Brot.

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Antwort #28 - 01.08.2008 um 00:11:39
 
trixie schrieb am 31.07.2008 um 14:52:27:
Wenn deine Frau ein Schengen Visum von einem anderen Staat ausgestellt bekommst, wäre eine Heirat grundsätzlich möglich. Die AE ist deiner Frau trotzdem nicht sicher, weil sie mit dem falschen Visum eingereist ist und hier erkennbar ist, dass der Heiratsgedenke bereits vor der Visumsbeantragung feststand. Sicherlich würde auch bei einem Schengenantrag eines anderen Landes nach dem Grund der Einreise gefragt werden. Bei wahrheitsgemäßer Angabe "Heirat in Deutschland" würde das Visum sicherlich auch abgelehnt werden.

trixie


hier habe ich mal einige Fragen
wenn jemand nach Frankreich als Tourist einreist und auch dort die meiste zeit verbleibt, zwischendurch jedoch in D heiratet, was ist daran falsche Einreise?
Schengen ist zwar ein Verbund aber doch nicht Grossdeutschland so das D überall bestimmt was falsches oder richtiges Visum ist, oder?
Es zählt meines erachtens nach der Einreisegrund für das Land , das das Visum ausstellt, oder?


Mit freundlichen Grüßen
Sigi-n

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Antwort #29 - 01.08.2008 um 07:43:36
 
sigi-n schrieb am 01.08.2008 um 00:11:39:
wenn jemand nach Frankreich als Tourist einreist und auch dort die meiste zeit verbleibt, zwischendurch jedoch in D heiratet, was ist daran falsche Einreise?

Keiner bestreitet, dass man zwischenzeitlich in einem anderen Schengenland heiraten kann. Nur bei der Erteilung der AE kann es Schwierigkeiten geben.

Die Problematik wann Falschangaben vorliegen, wurde sehr umfangreich in diesem Thread behandelt:

http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1211808710/0

sigi-n schrieb am 01.08.2008 um 00:11:39:
Es zählt meines erachtens nach der Einreisegrund für das Land , das das Visum ausstellt, oder?

Wenn du von der ABH nichts mehr möchtest, sprich keine AE beantragt werden soll, magst du Recht haben.

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