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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Eheschliessung in DE; Verlobte ist Chinesin
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Beitrag begonnen von Attila am 12.05.2008 um 17:33:48

Titel: Eheschliessung in DE; Verlobte ist Chinesin
Beitrag von Attila am 12.05.2008 um 17:33:48
Erst einmal ein herzliches Hallo an alle!
Bin neu hier.

Ich befinde mich mit meiner Verlobten gerade im Prozess der Vorbereitungen zur Beantragung eines Visums zur Eheschliessung in Deutschland, mit anschließender Genehmigung einer AE.

Bisher hatten wir verhältnismäßig wenige Probleme, wenn ich es mit anderen Freds zu diesem Thema vergleiche.

Mein Anliegen hier ist zu erfahren ob wir soweit alles richtig gemacht haben und ob wir eventuell Probleme übersehen haben die noch auf uns zukommen könnten.

Der Stand der Dinge:

Letzten März/April habe ich sie für drei Wochen besucht, dabei sind wir zu dem Entschluss gekommen nun zu heiraten. Für eine Heirat in DE sprach die Überlegung dass wir nicht noch extra ein Visum zur FZF beantragen müssen, nachdem ich hier erst einmal den Papierkrieg über mich ergehen lass um ein Ehefähigkeitszeugniss beizubringen. Wir hoffen einfach das wir auf diesem Weg schneller zusammenkommen.

Während meines Auftenhaltes hat sie ein Visum für einen Kurzbesuch (<90) Tage beim Konsulat in Guangzhou (Kanton) beantragt, welches aber mangels vorliegender Flugbuchung und Versicherungsnachweis negativ beschieden wurde. Wir haben uns dabei schlicht auf die falschen Auskünfte des Visa Service Büros, welches mit dem Konsulat zusammenarbeitet, verlassen. Sehr ärgerlich. Die lieben Leute dort meinten es wäre möglich ein Touri Visum mit einer Gültigkeit von 6 Monaten zu bekommen, wenn man den Zeitpunkt der Reise noch nicht genau kennt. Naja... Schwamm drüber.

Inzwischen hat sie ihre Geburtsurkunde (bzw. das chinesische Pendant dazu), ihre Ledigkeitsbescheinigung, Ihre Passkopie und ihren Auszug aus dem Hukou Buch im Prozess der Überbeglaubigung. Das chinesische Außenministerum hat die Überbeglaubigung inzwischen vorgenommen, nun sind die Dokumente auf dem Rückweg nach Zhongshan, wo das örtliche offentliche Notariat diese an das deutsche Konsulat in Guangzhou (Kanton) weiterleiten wird. Sie wird die Dokumente dann per DHL Express an mich senden. Das OLG Nürnberg ist hier zuständig. Mein Standesbeamter hat mich durch den Dschungel der benötigten Dokumente gelotst... Danke Herr W.!
Die Dokumente sind ins Deutsche übersetzt worden, ich habe eine vom OLG Nürnberg anerkannte Übersetzerin vor Ort gefunden die die Übersetzungen auch begalubigen wird.

Leichte Probleme haben wir zur Zeit mit der Beitrittserklärung, in welcher sie mich bevollmächtig die Eheschliessung beim hiesigen Standesamt (Regensburg) zu beantragen. Das Konsulat weigert sich beharrlich andere Formularvordrucke als das original Formular zu akzeptieren, Internet Downloads werden nicht akzeptiert, Kopien auch nicht, der gefaxte Vordruck ebenfalls nicht. Dies kann mein Standesbeamter nicht nachvollziehen und hat vor zwei Wochen ein Amtshilfeersuchen gestellt, worauf er und ich auch einigermassen positive Antworten erhalten haben.

Meine Verlobte  muss nun auf den original Formularvordruck warten, der müsste im Laufe dieser Woche bei ihr eintreffen. Wir müssen dann das Teil zusammen ausfüllen (Webcam Konferenz). Mein (unser) Standesbeamter hat mich inzwischen aufgeklärt was sie eintragen muss. Die Unterschrift muss sie dann im Konsulat leisten... eine Hilfe beim ausfüllen wurde explizit abgelehnt.

Verpflichtungserklärung meinerseits hat sie schon, das habe ich schon damals im Konsulat erledigt. Meine Eltern können auch noch eine ausstellen, falls es notwending sein sollte.

Die ABH zeigt sich recht kooperativ. Hoffentlich bleibt das auch so.

Sie ist seit ein paar Wochen fleißig am Deutsch lernen, das Konsulat in Guangzhou (Kanton) akzeptiert die Befragung in einem kurzen Interview als Nachweis ausreichender Deutsch Kentnisse der Stufe A1.

Sie spricht fließend Kantonesisch, Mandarin und Englisch.

Bisher sieht alles recht gut aus... haben wir irgendwelche Fallstricke übersehen?
Was kann noch auf uns zukommen?

Wir hoffen das wir im August heiraten können, wir sind mal optimistisch.

Danke für Eure Aufmerksamkeit!

Titel: Re: Eheschliessung in DE; Verlobte ist Chinesin
Beitrag von wolferhard am 07.06.2008 um 23:43:47
Warum heiratet ihr nicht in Hong Kong ?

http://www.hongkong.diplo.de/Vertretung/hongkong/de/04/Konsularischer__Service/eheschliessung.html

Gruß
Wolferhard

Titel: Re: Eheschliessung in DE; Verlobte ist Chinesin
Beitrag von tapir am 08.06.2008 um 00:16:46

wolferhard schrieb am 07.06.2008 um 23:43:47:
Warum heiratet ihr nicht in Hong Kong ?

Schreibt er doch selbst:

Zitat:
Für eine Heirat in DE sprach die Überlegung dass wir nicht noch extra ein Visum zur FZF beantragen müssen, nachdem ich hier erst einmal den Papierkrieg über mich ergehen lass um ein Ehefähigkeitszeugniss beizubringen. Wir hoffen einfach das wir auf diesem Weg schneller zusammenkommen.

Titel: Re: Eheschliessung in DE; Verlobte ist Chinesin
Beitrag von jellybelly am 08.06.2008 um 19:00:05
@ Attila :

Ich weiss nicht, ob Du das schon wusstest, aber der Vorteil einer Eheschliessung in Cn ist, das eine FZF  einklagbar ist ;D

jellybelly, der das schon mal irgendwo gelesen hat....

Titel: Re: Eheschliessung in DE; Verlobte ist Chinesin
Beitrag von wolferhard am 08.06.2008 um 19:32:49
Noch einige Worte zur Heirat in Hong Kong. Quelle der bekannte Link:

Wer in Hongkong rechtmäßig heiratet gilt auch für den deutschen Rechtsbereich als verheiratet. Im Anschluss an die Eheschließung in Hongkong kann die Anlegung eines Familienbuches in Deutschland beantragt werden. Das bedeutet, dass die Eheschließung genauso wie eine in Deutschland geschlossene in Deutschland registriert wird und man einen Auszug aus dem Familienbuch erhält. Die Heiratsurkunde sollte auf alle Fälle überbeglaubigt werden. Diese "Überbeglaubigung" nimmt der hiesige High Court in Form einer "Apostille" vor.

Gruß
Wolferhard

Titel: Re: Eheschliessung in DE; Verlobte ist Chinesin
Beitrag von jellybelly am 08.06.2008 um 20:43:39

wolferhard schrieb am 08.06.2008 um 19:32:49:
Noch einige Worte zur Heirat in Hong Kong. Quelle der bekannte Link:

Wer in Hongkong rechtmäßig heiratet gilt auch für den deutschen Rechtsbereich als verheiratet. Im Anschluss an die Eheschließung in Hongkong kann die Anlegung eines Familienbuches in Deutschland beantragt werden. Das bedeutet, dass die Eheschließung genauso wie eine in Deutschland geschlossene in Deutschland registriert wird und man einen Auszug aus dem Familienbuch erhält. Die Heiratsurkunde sollte auf alle Fälle überbeglaubigt werden. Diese "Überbeglaubigung" nimmt der hiesige High Court in Form einer "Apostille" vor.


Wolferhard


Die gilt auch für eine in China Mainland geschlossene Ehe, wenn die Dokumente überbeglaubigt sind.

Ich habe selbst vor einigen Monaten in Guangzhou/Canton geheiratet und hätte ( wenn ich das denn gewollt hätte) bereits vor FZF Nachzug meiner Gattin  ein Familienbuch anlegen können.

Allerdings kann ein Familienbuch im Falle einer Heirat im Ausland VOR Zuzug des ausländischen Ehegatten zunächst nur in Berlin angelegt werden.

jellybelly, der das mal hier loswerden wollte

Titel: Re: Eheschliessung in DE; Verlobte ist Chinesin
Beitrag von Attila am 21.06.2008 um 03:25:33
Danke für die Antworten!

Inzwischen ist die Befreiung vom OLG Nürnberg da und die Bescheinigung über eine angemeldete Eheschliessung ausgestellt worden.

Sieht also gut aus!
;)

Titel: Re: Eheschliessung in DE; Verlobte ist Chinesin
Beitrag von Attila am 31.07.2008 um 12:15:11
PROBLEME!

Heute hat meine Verlobte ihren Antrag für ein Eheschliessungsvisum beim Konsulat in Guangzhou (Kanton) gestellt.

Sie wurde nur hinsichtlich ihrer A1 Sprachkentnisse befragt, weiter Fragen, z.B. hinsichtlich unseres Verhältnisses wurden gar nicht gestellt.

Sie hatte den Eindruck dass sie die ersten Fragen alle verstanden und korrekt beantwortet hatte. Nur die letzte Frage bestand aus drei ineinander Verschachtelten Sätzen und ging über ihr Sprachverständniss hinaus.

Daraufhin wurde ihr nahe gelegt den Visumantrag zurückzuziehen. Als sie sich Bedenkzeit erbat wurde das abgelehnt und gesagt sie müsse sich sofort entscheiden. Wenigstens durfte sie nochmal 5 Minuten vor die Tür um mir mir zu telefonieren.

Sie konnte mir keinen Grund nennen und hat auch keinen Erfahren warum sie ihren Antrag denn nun zurückziehen soll. Ausser das es uns ca. 60 EUR sparen würde - fadenscheinige Begründung.

Es wurde ihr immer wieder gesagt dass ihr Deutsch nicht gut sei, aber die direkte Rückfrage ob sie nun bestanden habe oder nicht wurde nicht beantwortet. Auch solle ich, als ihr Verlobter, davon absehen das Konsulat mit Rückfragen zu 'belästigen'.

Sie hat ihren Antrag NICHT zurückgezogen, was dort säuerlich aufgenommen wurde.

Mein Besuch bei der hiesigen ABH resultierte in der Auskunft dass das Konsulat / die Botschaft sehr wohl einen Rückzug vom Antrag nahe legen darf. Darüberhinaus habe ich die Beunruhigende Auskunft bekommen dass das Konsulat ihren Antrag auch gar nicht weiterleiten muss, wenn das Konsulat der Ansicht ist das ein Visum nicht erteilt werden sollte.

Wir beide haben den Eindruck dass an dieser Geschichte etwas extrem Faul ist und uns seit Monaten bewusst Steine in den Weg gelegt werden.

Wie können wir nun am Geschicktesten weiter vorgehen?

LG
Attila

Titel: Re: Eheschliessung in DE; Verlobte ist Chinesin
Beitrag von inge am 31.07.2008 um 12:24:37

Zitat:
Sie wurde nur hinsichtlich ihrer A1 Sprachkentnisse befragt

Verstehe ich also so, dass sie kein Zertifikat hat?
Da die ABH zustimmen muss, aber die Botschaft dann trotzdem verweigern kann, ist eine Einschaltung der ABH mglw tatsächlich nicht zwingend nötig.
Antrag wurde vermutlich angenommen, aber Deutschkenntnisse müssen noch nachgewiesen werden. Im Normalfall sollte sie aufgefordert werden, die nötigen Deutschkenntnisse nachzuweisen.

Besser wäre vermutlich das A1 Zertifikat gewesen, denn wenn die Botschaft sich auf die Hinterbeine stellt, verzögert das den Prozess und die Befreiung vom EFZ ist ja nicht unbegrenzt lange haltbar.

Titel: Re: Eheschliessung in DE; Verlobte ist Chinesin
Beitrag von Attila am 31.07.2008 um 12:34:51

inge schrieb am 31.07.2008 um 12:24:37:
Besser wäre vermutlich das A1 Zertifikat gewesen, denn wenn die Botschaft sich auf die Hinterbeine stellt, verzögert das den Prozess und die Befreiung vom EFZ ist ja nicht unbegrenzt lange haltbar.  


Danke für diese Rückfrage!

Natürlich wäre ein reguläres Zertifikat besser gewesen. Aber das GI in Hong Kong bietet nur zwei Prüfungstermine im Jahr an. Die Anmeldefrist für dieses Jahr ist verstrichen.

Bezüglich des Zertifikats erklärte der gute Mann ihr:
Selbst wenn sie ein GI A1 Zertifikat vorlegen würde, müsste sie zusätzlich noch das Interview absolvieren.

Sorry, aber davon habe ich noch nie was gehört.

Wir fühlen uns einfach verschaukelt.

Titel: Re: Eheschliessung in DE; Verlobte ist Chinesin
Beitrag von trixie am 31.07.2008 um 12:49:44

Attila schrieb am 31.07.2008 um 12:34:51:
Selbst wenn sie ein GI A1 Zertifikat vorlegen würde, müsste sie zusätzlich noch das Interview absolvieren.


Das kommt auch bei anderen Botschaften/Konsulaten vor; vor allem in der Türkei.

trixie

Titel: Re: Eheschliessung in DE; Verlobte ist Chinesin
Beitrag von inge am 31.07.2008 um 12:52:59

Zitat:
Selbst wenn sie ein GI A1 Zertifikat vorlegen würde, müsste sie zusätzlich noch das Interview absolvieren.

Zum ersten heißt es ja, dass GI A1 "in der Regel" zum Nachweis ausreicht. Bei persönlicher Vorsprache (die ist ja immer notwendig) könnte der Bearbeiter dann den Eindruck bekommen, dass die durch das Zertifikat bestätigten Kenntnisse gerade NICHT vorliegen. Also könnte er dann selber noch mal "testen". Dürfte rechtlich vermutlich ok sein, da im Zweifel die forderung nach GI A1 nicht rechtens ist, nicht aber die Überprüfung durch die Botschaft auf "einfache" Deutschkenntnisse.

Da der Antrag angenommen wurde, könnt ihr im Moment nicht viel mehr machen als warten. Ggfs kann sie aber bei der Botschaft (ggfs schriftlich) nach ein paar Tagen anfragen, ob denn nun alles an Dokumenten zur Bearbeitung des Antrags vorliegt.
Sollte die Botschaft (schriftlich) auf dem A1 bestehen, würde ich ggfs auf das Urteil des VB Berlin hinweisen, wonach A1 nicht pauschal gefordert werden darf.
Damit läge die Prüfung dann aber eh' wieder in den Händen der Botschaft und wenn die halt der Meinung sein sollten, dass "einfache" Kenntnisse nicht vorliegen, bleibt - nach Ablehnung - nur noch der Rechtsweg. Das ist ja auch gerade der Grund der Forderung nach A1 Zert -> weniger Streit. Wenn's jetzt wenigstens so im Gesetz stehen würde ...

Titel: Re: Eheschliessung in DE; Verlobte ist Chinesin
Beitrag von trixie am 31.07.2008 um 13:07:16

inge schrieb am 31.07.2008 um 12:52:59:
Zum ersten heißt es ja, dass GI A1 "in der Regel" zum Nachweis ausreicht.  

Dem Gesetz folgend heißt es weder GI noch A1, auch wenn es auf den Merkblätter so steht.

trixie

Titel: Re: Eheschliessung in DE; Verlobte ist Chinesin
Beitrag von fons am 31.07.2008 um 13:20:50

trixie schrieb am 31.07.2008 um 13:07:16:
Dem Gesetz folgend heißt es weder GI noch A1, auch wenn es auf den Merkblätter so steht

Bitte bitte nicht schon wieder so eine Disku.
Da haben wir schon mehr als genug davon!

Ggf dahin verlinken (und Suche nutzen). Ich
kann's langsam nimmer sehn  :-/

Titel: Re: Eheschliessung in DE; Verlobte ist Chinesin
Beitrag von Attila am 31.07.2008 um 14:05:32

fons schrieb am 31.07.2008 um 13:20:50:
Bitte bitte nicht schon wieder so eine Disku.
Da haben wir schon mehr als genug davon!

Ggf dahin verlinken (und Suche nutzen). Ich
kann's langsam nimmer sehnunentschlossen


Ich will eigentlich nicht eine Diskussion über das für und wieder von A1.

Eher wie wir denn nu zusammen kommen können....


Titel: Re: Eheschliessung in DE; Verlobte ist Chinesin
Beitrag von trixie am 31.07.2008 um 14:14:13

Attila schrieb am 31.07.2008 um 14:05:32:
Eher wie wir denn nu zusammen kommen können....

Trifft vielleicht eine dieser Aussnahmen für deine Freundin zu?


Zitat:
Satz 1 Nr. 2 ist für die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis unbeachtlich, wenn

1. der Ausländer einen Aufenthaltstitel nach § 25 Abs. 1 oder Abs. 2 oder § 26 Abs. 3 besitzt und die Ehe bereits bestand, als der Ausländer seinen Lebensmittelpunkt in das Bundesgebiet verlegt hat,

2. der Ehegatte wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung nicht in der Lage ist, einfache Kenntnisse der deutschen Sprache nachzuweisen,

3. bei dem Ehegatten ein erkennbar geringer Integrationsbedarf im Sinne einer nach § 43 Abs. 4 erlassenen Rechtsverordnung besteht oder dieser aus anderen Gründen nach der Einreise keinen Anspruch nach § 44 auf Teilnahme am Integrationskurs hätte oder

4. der Ausländer wegen seiner Staatsangehörigkeit auch für einen Aufenthalt, der kein Kurzaufenthalt ist, visumfrei in das Bundesgebiet einreisen und sich darin aufhalten darf.


trixie

Titel: Re: Eheschliessung in DE; Verlobte ist Chinesin
Beitrag von Attila am 31.07.2008 um 14:40:35

trixie schrieb am 31.07.2008 um 14:14:13:
Trifft vielleicht eine dieser Aussnahmen für deine Freundin zu?


Leider nein.  :(

Mal ganz auf doof gefragt:

Wir dürfen ja schon offiziell heiraten. Alles ist von Standesamtlicher Seite geregelt. Was wäre denn nun wenn sie über einen anderen Schengen Statt einreisen würde und wir in Deutschland heiraten würden.

Der Sprachtest ist IMHO hier nicht das Problem.
Sie konnte ja alle Fragen (bis auf die letzte) beantworten.

Nur wie komm ich denn nu an das Protokoll ran um eventuell erfolgreich zu Remonstrieren?

Titel: Re: Eheschliessung in DE; Verlobte ist Chinesin
Beitrag von trixie am 31.07.2008 um 14:52:27

Attila schrieb am 31.07.2008 um 14:40:35:
Was wäre denn nun wenn sie über einen anderen Schengen Statt einreisen würde und wir in Deutschland heiraten würden.

Wenn deine Frau ein Schengen Visum von einem anderen Staat ausgestellt bekommst, wäre eine Heirat grundsätzlich möglich. Die AE ist deiner Frau trotzdem nicht sicher, weil sie mit dem falschen Visum eingereist ist und hier erkennbar ist, dass der Heiratsgedenke bereits vor der Visumsbeantragung feststand. Sicherlich würde auch bei einem Schengenantrag eines anderen Landes nach dem Grund der Einreise gefragt werden. Bei wahrheitsgemäßer Angabe "Heirat in Deutschland" würde das Visum sicherlich auch abgelehnt werden.


Attila schrieb am 31.07.2008 um 14:40:35:
Nur wie komm ich denn nu an das Protokoll ran um eventuell erfolgreich zu Remonstrieren?  

Remonstrieren ist immer möglich, wenn der Antrag abgelehnt wurde. Dazu benötigst du das Protokoll nicht.

trixie

Titel: Re: Eheschliessung in DE; Verlobte ist Chinesin
Beitrag von inge am 31.07.2008 um 14:53:38

Attila schrieb am 31.07.2008 um 14:40:35:
Nur wie komm ich denn nu an das Protokoll ran um eventuell erfolgreich zu Remonstrieren?  

Wogegen remonstrieren? Gegen die Nichtablehnung des Antrags? Oder weil man nicht sofort "ja" gesagt hast, obwohl nach deinen Aussagen noch nicht mal klar ist WAS gesagt wurde?


Zitat:
Was wäre denn nun wenn sie über einen anderen Schengen Statt einreisen würde und wir in Deutschland heiraten würden.

Das ist eine verhältnissmäßig blöde Idee und besonders jetzt wo irgendwie weder was verweigert noch erteilt wurde.

Titel: Re: Eheschliessung in DE; Verlobte ist Chinesin
Beitrag von Attila am 31.07.2008 um 17:12:31
Alles klar.

Danke für die Antworten!

Wir werden die 'abenteuerlichen Pläne' erst einmal beiseite legen und warten bis etwas zurückkommt.

Kommt Zeit kommt Rat...

Titel: Re: Eheschliessung in DE; Verlobte ist Chinesin
Beitrag von Einbeck am 31.07.2008 um 18:01:21
Ich denke mal wie hier bereits erkannt, sind die nicht ausreichenden Sprachkenntnisse das Problem.

Beim Sprachtest bei Antragstellung kam man zu dem Ergebnis, die Sprachkenntnisse sind nicht ausreichend, daher wollte man Antrag nicht annehmen bzw. erst bei Vorlage entsprechender Nachweise annehmen.

Warum? Ohne ausreichende Sprachkenntnisse oder Nachweis eines Ausnahmetatbestandes kann es das Visa nicht erteilt werden.
Die Bearbeitung des Antrages  kann solange die ausreichenden Sprachkenntnisse nicht nachgewiesen wurden nicht erfolgen bzw. positiv abgeschlossen werden..

Praxis:
Beteilige ich die ABH schon jetzt (Beteiligung erforderlich gem. § 31 AufenthV) und bitte um erforderliche Zustimmung
laufe ich Gefahr von der ABH eine Ablehnung wegen fehlender Deutschkenntnisse zu erhalten, Visaantrag wäre abzulehnen.
(in der Praxis häufiger passiert, bringt daher nichts ABH bei unvollständigen Anträgen ohne Nachweis von D-Kenntnissen zu beteiligen)
Macht also keinen Sinn ABH zu beteiligen.

Also bleibt Antrag unbearbeitet liegen, jein.

Würde selbst jetzt der Antragstellerin netten Brief schicken und bitten innerhalb einer Frist von sagen wir mal von 3 Monaten ausreichende Deutsche Sprachkenntnisse oder Ausnahmetatbestand nachzuweisen,
und schon vorsorglich daraufhinweisen, das erst nach Vorlage eines Nachweis die weitere Bearbeitung und Beteiligung der ABH erfolgen kann.

Wird dann kein Nachweis etc. vorgelegt ........

Titel: Re: Eheschliessung in DE; Verlobte ist Chinesin
Beitrag von Dvergar am 31.07.2008 um 21:05:41

Attila schrieb am 31.07.2008 um 12:34:51:
Bezüglich des Zertifikats erklärte der gute Mann ihr:
Selbst wenn sie ein GI A1 Zertifikat vorlegen würde, müsste sie zusätzlich noch das Interview absolvieren.

Sorry, aber davon habe ich noch nie was gehört.

Wir fühlen uns einfach verschaukelt.


Mir wurde damals (Januar 2008) im deutschen Konsulat in Kanton auf meinen Hinweis, dass die GI in Peking und HK weit weg sind, ausdrücklich gesagt, dass die Deutschkenntnisse in einem Interview festgestellt werden.

Daher dürfte das fehlende A1 eigentlich niemanden im Konsulat stören...

Titel: Re: Eheschliessung in DE; Verlobte ist Chinesin
Beitrag von Einbeck am 31.07.2008 um 21:28:58

Dvergar schrieb am 31.07.2008 um 21:05:41:
Mir wurde damals (Januar 2008) im deutschen Konsulat in Kanton auf meinen Hinweis, dass die GI in Peking und HK weit weg sind, ausdrücklich gesagt, dass die Deutschkenntnisse in einem Interview festgestellt werden.

Daher dürfte das fehlende A1 eigentlich niemanden im Konsulat stören...  


Es erfolgte ja ein Sprachtest bei Antragstellung:

Attila schrieb am 31.07.2008 um 12:15:11:
Sie wurde nur hinsichtlich ihrer A1 Sprachkentnisse befragt, weiter Fragen, z.B. hinsichtlich unseres Verhältnisses wurden gar nicht gestellt.

Sie hatte den Eindruck dass sie die ersten Fragen alle verstanden und korrekt beantwortet hatte. Nur die letzte Frage bestand aus drei ineinander Verschachtelten Sätzen und ging über ihr Sprachverständniss hinaus.



Leider wurden bei diesen Sprachtest anläßlich der Antragstellung wohl keine ausreichenden Deutschkenntnisse nachgewiesen.



Titel: Re: Eheschliessung in DE; Verlobte ist Chinesin
Beitrag von Ron am 31.07.2008 um 22:17:50

trixie schrieb am 31.07.2008 um 14:52:27:
Wenn deine Frau ein Schengen Visum von einem anderen Staat ausgestellt bekommst, wäre eine Heirat grundsätzlich möglich.
trixie


Was heist grundsätzlich möglich ?
Kann man mit einem SchengenVisum heiraten oder nicht ?
Oder ist das von Standesamt zu Standesamt verschieden ?
Ich habe beim Standesamt alles Unterlagen von ihr und mir vorgelegt
und eine Anmeldung zur Eheschliessung erhalten.

Gruss
Ronny


Titel: Re: Eheschliessung in DE; Verlobte ist Chinesin
Beitrag von Muleta am 31.07.2008 um 22:28:57

Ron schrieb am 31.07.2008 um 22:17:50:
Kann man mit einem SchengenVisum heiraten oder nicht ?


heiraten kann man damit in Deutschland.

Muleta

Titel: Re: Eheschliessung in DE; Verlobte ist Chinesin
Beitrag von Daddy am 31.07.2008 um 22:53:25

Rolsoft schrieb am 31.07.2008 um 22:45:11:
BTW: Es ist gar nicht so einfach innerhalb der Gültigkeitsdauer eines normalen Schengenvisums die Heirat durchzuziehen.... Ein Visum mit einem Einreisezeitraum von 3 Monaten berechtigt nämlich nur zu einem Aufenthalt von 4 Wochen.

Öhm ... wo kommt diese Nummer her???

1. Gibt es keinen Einreisezeitraum, sondern nur einen Gültigkeitszeitraum
2. können 3 Monate 3 Monate sein aber
3. kann es Visa geben, die einen Gültigkeitszeitraum und eine beschränkte Aufenthaltszeit ausweisen ...

aber soweit sind wir ja noch net ...

Im Übrigen ... neben all dem Gesagten ... falsche oder unvollständige Angaben beim Visumantrag resp. Vorlage eines so erlangten ... § 95 (2) Ziff. 2 AufenthG

Daddy

[edit]Da hat wohl einer sein Post schnell wieder gelöscht ...  :-X[/edit]

Titel: Re: Eheschliessung in DE; Verlobte ist Chinesin
Beitrag von trixie am 31.07.2008 um 23:06:13

Ron schrieb am 31.07.2008 um 22:17:50:
Was heist grundsätzlich möglich ?

Grundsätzlich heißt, wenn alle eherelvanten Unterlagen vorhanden sind, das OLG sein ok gegeben hat, steht einer Eheschließung - hoffentlich - nichts mehr im Weg.

trixie


Zitat:
Da hat wohl einer sein Post schnell wieder gelöscht ...  

Je später der Abend, desto schneller die User. ;)

Titel: Re: Eheschliessung in DE; Verlobte ist Chinesin
Beitrag von Rolsoft am 31.07.2008 um 23:42:12

Zitat:
1. Gibt es keinen Einreisezeitraum, sondern nur einen Gültigkeitszeitraum
2. können 3 Monate 3 Monate sein aber
3. kann es Visa geben, die einen Gültigkeitszeitraum und eine beschränkte Aufenthaltszeit ausweisen ...


Knlpfts,

ich wollte nur mal anmerken das ein normales 4 Wochen Touri Visa (AFAIK) eben diesen besagten Gültigkeitszeitraum von 3 Monaten hat aber eben nur zu einem Aufenthalt von 4 Wochen berechtigt. Und das es eben gar nicht selbstverständlich ist das man in 4 Wochen überhaupt einen Hochzeitstermin bekommt.

Und überhaupt gibt es da ja dann eben besagte falschen und oder unvollständigen Angaben zum Visumsantrag. Und als Schmankerl noch die ganze amtlich bekannte Vorgeschichte der beiden, die ja genau diesen Tatbestand belegen würde.

alles was ich sagen wollte ist doch nur LASS DEN SCHEISS.
Und das würde so nach hinten losgehen das das verhältnis zur ABH erstmal gründlich erschüttert wäre.

BTW: SRY Daddy aber diese Termini gehören eben nicht zu meinem täglichen Brot.

Friede

Titel: Re: Eheschliessung in DE; Verlobte ist Chinesin
Beitrag von sigi-n am 01.08.2008 um 00:11:39

trixie schrieb am 31.07.2008 um 14:52:27:
Wenn deine Frau ein Schengen Visum von einem anderen Staat ausgestellt bekommst, wäre eine Heirat grundsätzlich möglich. Die AE ist deiner Frau trotzdem nicht sicher, weil sie mit dem falschen Visum eingereist ist und hier erkennbar ist, dass der Heiratsgedenke bereits vor der Visumsbeantragung feststand. Sicherlich würde auch bei einem Schengenantrag eines anderen Landes nach dem Grund der Einreise gefragt werden. Bei wahrheitsgemäßer Angabe "Heirat in Deutschland" würde das Visum sicherlich auch abgelehnt werden.

trixie


hier habe ich mal einige Fragen
wenn jemand nach Frankreich als Tourist einreist und auch dort die meiste zeit verbleibt, zwischendurch jedoch in D heiratet, was ist daran falsche Einreise?
Schengen ist zwar ein Verbund aber doch nicht Grossdeutschland so das D überall bestimmt was falsches oder richtiges Visum ist, oder?
Es zählt meines erachtens nach der Einreisegrund für das Land , das das Visum ausstellt, oder?


Mit freundlichen Grüßen
Sigi-n


Titel: Re: Eheschliessung in DE; Verlobte ist Chinesin
Beitrag von trixie am 01.08.2008 um 07:43:36

sigi-n schrieb am 01.08.2008 um 00:11:39:
wenn jemand nach Frankreich als Tourist einreist und auch dort die meiste zeit verbleibt, zwischendurch jedoch in D heiratet, was ist daran falsche Einreise?

Keiner bestreitet, dass man zwischenzeitlich in einem anderen Schengenland heiraten kann. Nur bei der Erteilung der AE kann es Schwierigkeiten geben.

Die Problematik wann Falschangaben vorliegen, wurde sehr umfangreich in diesem Thread behandelt:

http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1211808710/0


sigi-n schrieb am 01.08.2008 um 00:11:39:
Es zählt meines erachtens nach der Einreisegrund für das Land , das das Visum ausstellt, oder?

Wenn du von der ABH nichts mehr möchtest, sprich keine AE beantragt werden soll, magst du Recht haben.

trixie

Titel: Re: Eheschliessung in DE; Verlobte ist Chinesin
Beitrag von trixie am 01.08.2008 um 08:17:51
Ergänzend zum vorherigen Post:


Zitat:
§ 5

(2) Des Weiteren setzt die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis, einer Niederlassungserlaubnis oder einer Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG voraus, dass der Ausländer

1. mit dem erforderlichen Visum eingereist ist und


2. die für die Erteilung maßgeblichen Angaben bereits im Visumantrag gemacht hat.

Hiervon kann abgesehen werden, wenn die Voraussetzungen eines Anspruchs auf Erteilung erfüllt sind oder es auf Grund besonderer Umstände des Einzelfalls nicht zumutbar ist, das Visumverfahren nachzuholen.


Und für einen Daueraufenthalt ist das Schengen Visum eben nicht das richtige Visum.

trixie

Titel: Re: Eheschliessung in DE; Verlobte ist Chinesin
Beitrag von sigi-n am 01.08.2008 um 08:20:30

trixie schrieb am 01.08.2008 um 07:43:36:
Wenn du von der ABH nichts mehr möchtest, sprich keine AE beantragt werden soll, magst du Recht haben.

trixie


Hallo Trixie
das ist schon klar, mir geht es mehr um die terminologie.
Es wird immer wieder von falscher Einreise und falschangaben bei der Visa erteilung gesprochen.
Ich bin der Meinung bei einem Visum für das Land X (ausser D alle Schengen Länder) zählt der Einreisegrund für dieses Land.
Also hat D kein Recht irgendeine Einrede in Bezug auf das Visum zu bringen da die anderen Schengenstaaten auch autonom sind.
Wie dieses dann bei der Erteilung einer AE gewertet wird ist dann Sache von D, beim Visum und allen damit begleitenden Fragen jedoch ist D aussen vor.


Mit freundlichen Grüßen
sigi-n

Titel: Re: Eheschliessung in DE; Verlobte ist Chinesin
Beitrag von trixie am 01.08.2008 um 08:36:38

sigi-n schrieb am 01.08.2008 um 08:20:30:
Also hat D kein Recht irgendeine Einrede in Bezug auf das Visum zu bringen da die anderen Schengenstaaten auch autonom sind.

Das tut D auch nicht. Nur in diesem Zusammenhang war ja vom TS die Möglichkeit angedacht, im Anschluss an die Heirat eine AE zu beantragen.

Meine Aussage der Falschangaben im "anderen" Schengen Visumsantrag bezogen sich darauf, dass du bei der Angabe "Heirat in Deutschland mit anschließendem Daueraufenthalt in D" sicherlich kein Schengen Visum bekommst; aber nicht weil Deutschland das nicht möchte, sondern weil es nicht den Statuten des Schengen Visums entspricht.

trixie

Titel: Re: Eheschliessung in DE; Verlobte ist Chinesin
Beitrag von inge am 01.08.2008 um 08:58:29

Zitat:
Ich bin der Meinung

Wie der von Trixie verlinkte Thread zeigt, sind selbst Experten nicht völlig einig in ihrer "Meinung". Selbst Gerichte nicht. Aus diesem Grund ist a) eine erneute Grundsatzdiskussion relativ sinnlos und b) sollte jeder, der so was "probiert" halt damit rechnen, dass es ggfs NICHT aalglatt läuft. Im Zweifel kann das also immer nur den allerletzten Ausweg darstellen.

Titel: Re: Eheschliessung in DE; Verlobte ist Chinesin
Beitrag von Attila am 01.08.2008 um 09:17:54
Ich kann erstmal nur ehrfurchtsvoll mitlesen.

So wie sich die Dinge darstellen wird für uns eine Heirat in CN immer wahrscheinlicher. Wenn die deutschen Behörden nicht wollen, dann eben nicht.

Das ist zwar Schade, da sich meine Eltern, Freunde und Bekannte sehr gefreut hätten. Aber wenn einem nur Steine in den Weg gelegt werden dann eben Heirat in CN und den Stinkefinger schon mal ausfahren.
>:(

Titel: Re: Eheschliessung in DE; Verlobte ist Chinesin
Beitrag von trixie am 01.08.2008 um 09:26:07

Attila schrieb am 01.08.2008 um 09:17:54:
So wie sich die Dinge darstellen wird für uns eine Heirat in CN immer wahrscheinlicher


Nur das ändert nichts an der Problematik der Sprachkenntnisse. Diese müssen nach der Eheschließung genauso erbracht werden, wie beim Visum zur Eheschließung.

Nur wenn deine zukünftige Frau das Visum zur Eheschließung hat, weißt du sicher, dass einer Reise nach Deutschland nichts mehr im Weg steht. Im umgekehrten Fall bist du zwar verheiratet, aber trotzdem ist es ungewiss, wann du die Ehe in Deutschland leben kannst.

Du schreibst, dass nur 2 Mal im Jahr Sprachprüfungen abgehalten werden. Damit kannst du ja selber ausrechnen, wie lange die FZF dauern kann, wenn deine Frau die Sprachkenntnisse nicht im Konsulat nachweisen kann.

trixie

Titel: Re: Eheschliessung in DE; Verlobte ist Chinesin
Beitrag von Attila am 01.08.2008 um 10:09:38

trixie schrieb am 01.08.2008 um 09:26:07:
Nur das ändert nichts an der Problematik der Sprachkenntnisse. Diese müssen nach der Eheschließung genauso erbracht werden, wie beim Visum zur Eheschließung.  


Das ist uns beiden klar.

Uns geht es vor allem um Rechtssicherheit, da augenscheinlich alle Visa außer einem FZF Visum ohne Angaben von Gründen abgelehnt werden können und sich eine Remonstration wohl Monate hinziehen kann.

Ob sie bestanden hat oder nicht ist mir jedoch nicht ganz klar. Da ihre Rückfragen diesbezüglich ausweichend beantwortet wurden.

Nach meinem Verständnis müsste der Test doch bestanden sein wenn sie fast alle Fragen korrekt, wenn auch schleppend, beantwortet hat.

Ferner würde ich erwarten, das wenn der Test nicht bestanden wurde, der Antrag gleich negativ beschieden wird. Die Unterlagen zurückgegeben werden und es heisst:

"Tut uns leid, leider durchgefallen. Vielen Dank & bis zum nächsten Mal!"

Das ist nicht geschehen. Die Unterlagen befinden sich laut Internet Tracking System in bearbeitung.

Current Status:
Application under process at the Consulate Visa Section.


Quelle: http://www.germanvac-cn.com/track.aspx

Titel: Re: Eheschliessung in DE; Verlobte ist Chinesin
Beitrag von inge am 01.08.2008 um 10:14:51

Zitat:
Ferner würde ich erwarten, das wenn der Test nicht bestanden wurde, der Antrag gleich negativ beschieden wird. Die Unterlagen zurückgegeben werden und es heisst:

Nein. Die Botschaft muss auch "unvollständige" erstmal Anträge annehmen. Gibt's (gerade in Bezug auf Sprachkenntnisse) auch ein Urteil zu. Und ein Antrag ohne nachgewiesene Sprachkenntnisse ist "erstmal" nur unvollständig.

Siehe auch den Post von Einbeck (ist ja sein täglich Brot):
http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1210606428/15#20

Titel: Re: Eheschliessung in DE; Verlobte ist Chinesin
Beitrag von trixie am 01.08.2008 um 10:23:20

Attila schrieb am 01.08.2008 um 10:09:38:
Ob sie bestanden hat oder nicht ist mir jedoch nicht ganz klar. Da ihre Rückfragen diesbezüglich ausweichend beantwortet wurden.

Dann würde ich doch erst einfach mal abwarten, ob ein Ablehnungsbescheid kommt. ;)


Attila schrieb am 01.08.2008 um 10:09:38:
Nach meinem Verständnis müsste der Test doch bestanden sein wenn sie fast alle Fragen korrekt, wenn auch schleppend, beantwortet hat.

Die persönliche Sichtweise ist meistens subjektiv, vor allem wenn es um den eigenen Partner geht.


Attila schrieb am 01.08.2008 um 10:09:38:
Ferner würde ich erwarten, das wenn der Test nicht bestanden wurde, der Antrag gleich negativ beschieden wird.

Genau das gleiche kann dir bzw. deiner Frau auch bei einer Hochzeit in China passieren.


inge schrieb am 01.08.2008 um 10:14:51:
Die Botschaft muss auch "unvollständige" erstmal Anträge annehmen.

Den Antrag hatte die Botschaft auch angenommen. Nur ob die Sprachkenntnisse ausreichend waren, ist man sich scheinbar noch nicht sicher.

trixie

Titel: Re: Eheschliessung in DE; Verlobte ist Chinesin
Beitrag von Mikael321 am 01.08.2008 um 10:46:31

trixie schrieb am 01.08.2008 um 08:17:51:
Und für einen Daueraufenthalt ist das Schengen Visum eben nicht das richtige Visum.
Das wird zumindest in NRW, inzwischen anders gesehen.

Michael

Titel: Re: Eheschliessung in DE; Verlobte ist Chinesin
Beitrag von Attila am 01.08.2008 um 10:50:18
Ok, falls das Eheschliessungsvisum negativ beschieden wird machen wir dann einfach folgendes:

  • 1. Lange Reise nach China meinerseits.
  • 2. Standesamtliche Trauung
  • 3. Überbeglaubigung und Legalisation durch den Dokumentenservice des öffentlichen Notariats in CN. Dauer: 2-3 Wochen, das kennen wir vom letzten mal. Da hat es sogar mit Übersetzung der Dokumente nur knapp 3 Wochen gedauert.
  • 4. Sprachprüfung am GI in HK, ende September (hab eben nachgefragt)
  • 5. FZF beantragen.


Titel: Re: Eheschliessung in DE; Verlobte ist Chinesin
Beitrag von trixie am 01.08.2008 um 11:07:29

Mikael321 schrieb am 01.08.2008 um 10:46:31:
Das wird zumindest in NRW, inzwischen anders gesehen.

Du meinst aber nicht zufällig die Sache mit der Heirat in DK?

Dass das Heiraten mit einem Schengen Visum immer schon unterschiedlich von den einzelnen ABHs beurteilt wurde, ist nicht neues. Nur darauf kann sich der TS ja nicht verlassen.

@ Attila

Deinen vorgezeichneten Weg finde ich absolut in Ordnung.

Ich drücke dir die Daumen, dass es mit dem Visum zur Eheschließung klappt.

trixie

Titel: Re: Eheschliessung in DE; Verlobte ist Chinesin
Beitrag von Mikael321 am 02.08.2008 um 00:06:23

trixie schrieb am 01.08.2008 um 11:07:29:
Du meinst aber nicht zufällig die Sache mit der Heirat in DK?

Dass das Heiraten mit einem Schengen Visum immer schon unterschiedlich von den einzelnen ABHs beurteilt wurde, ist nicht neues. Nur darauf kann sich der TS ja nicht verlassen.


In NRW wohl schon !

Eine Eheschließung mit Schegen ist auch in D. möglich, sonst wäre ich nämlich nicht verheiratet. Zwei Forenmitglieder hier, haben inzwischen mit Schengen geheiratet.( D + DK) Beide haben anschließend eine AE bekommen. Eine aufgrund eines Deutsch Kurses in der Heimat ( NICHT GOETHE), und die andere hat erstmal 6 Monate AE bekommen, mit der Auflage der ABH nach diesen 6 Monaten, einen Kurs nachzuweisen. ( Was der Blödsinn soll, weiß ich auch nicht )Den Antrag auf eine AE zu stellen, ist auch nicht verboten. Also warum nicht versuchen. Einen schlechteren Status kann man ja nicht bekommen. Im Gegenteil, da die in Deutschland geschlossene Ehe, ja Dokumentenmäßig nicht mehr überprüft werden muss. Lehnt die ABH ab, bleibt ja immer noch die Möglichkeit, zurück zu reisen, und ein FZV zu stellen, nachdem man den A1 Kurs in D. gemacht hat. Den eine Duldung ist ja immer drin :


§ 56 Besonderer Ausweisungsschutz
(1) Ein Ausländer, der mit einem deutschen Familienangehörigen oder Lebenspartner in familiärer oder lebenspartnerschaftlicher Lebensgemeinschaft lebt genießt besonderen Ausweisungsschutz. Er wird nur aus schwerwiegenden Gründen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ausgewiesen. Schwerwiegende Gründe der öffentlichen Sicherheit und Ordnung liegen in der Regel in den Fällen des § 53 und des § 54 Nr. 5, 5 a und 7 vor. Liegen die Voraussetzungen des § 53 vor, so wird der Ausländer in der Regel ausgewiesen. Liegen die Voraussetzungen des § 54 vor, so wird über seine Ausweisung nach Ermessen entschieden.


Nach Ehe in Deutschland, und A1 Kurs in D., sollte das FZV, doch recht schnell und einfach über die Bühne gehen, besonders wenn die ABH schon mit im Boot sitzt.

Leuten mit dicker Brieftasche, und Risikobereitschaft, steht ja außerdem noch die Möglichkeit der AE Einklagung in D. zur Verfügung.
( Auch legal ) Auch in diesem Fall, ist ja das einzige Risiko ( neben dem finanziellen), das FZV nachgeholt werden muss.

Michael


Titel: Re: Eheschliessung in DE; Verlobte ist Chinesin
Beitrag von Attila am 07.08.2008 um 09:04:52
VISUMANTRAG ABGELEHNT

Meine Verlobte konnte heute ihren Pass abholen, leider ohne Visum.  :'(

Das Ablehnungsschreiben war sehr pauschal formuliert, es besagt das nach dem Interview das Visum leider nicht erteilt werden konnte. Eine konkrete Begründung fehlt.

Da das Interview erst letzte Woche geführt wurde, nehmen wir an das die ABH nicht in diese Entscheidung involviert war. Vorgestern lagen der ABH noch keine Daten von ihr vor, ihr Pass lag jedoch schon zur Abholung bereit.

Die Frage ist nun, wie können wir am günstigstem weiter vorgehen?

Ich sehe zurzeit drei Möglichkeiten:

1) Remonstration.
Wir vermuten das sie den A1 Test nicht bestanden hat, welcher in Form eines kurzen Interviews im Konsulat durchgeführt wurde. Ein guter Bekannter von mir führte in den letzten Wochen einen Intensivkurs Deutsch per Webcam mit ihr durch. Er arbeitete schon als Lehrer in der Erwachsenenbildung. Er könnte seine (positive) Einschätzung auch schriftlich zu Protokoll geben. Ich denke meine Einschätzung würde hier als zu subjektiv gewertet.

2) Klage.
Zu meiner Überraschung hörte ich gestern das auch eine Klage gegen eine Ablehnung eines Visumantrages zur Eheschließung in Deutschland möglich sei. Ich habe allerdings keine Ahnung ob das für uns sinnvoll wäre.

3) Heirat in China
Alle erforderlichen Dokumente liegen vor. Wir könnten nun recht kurzfristig in China heiraten und dann einen Antrag auf FZF stellen. Unsere Flitterwochen würden wir dann mit intensivem Deutsch lernen verbringen. Eventuell inklusive der Prüfung am GI Hong Kong. Sofern Prüfungen in der Zeit (September/Oktober) angeboten werden.

Vielen Dank für Eure Hilfe!

Titel: Re: Eheschliessung in DE; Verlobte ist Chinesin
Beitrag von trixie am 07.08.2008 um 09:13:53
Wenn die Ablehnungsgründe die fehlenden Sprachkenntnisse waren, dann dürfte das oberste Ziel sein, diese Lücke zu schließen.

Eine Klage wird dir dabei auch nicht helfen. Vermutlich kann das A1 Zertifikat schneller erworben werden, als die Klage zur Entscheidung kommt.


Attila schrieb am 07.08.2008 um 09:04:52:
Er könnte seine (positive) Einschätzung auch schriftlich zu Protokoll geben.

Das ist aber für die Botschaft völlig unbedeutend.

Wo du nun heiratest, mußt letztendlich du entscheiden. Die Sprachkenntnisse müssen in jedem Fall nachgewiesen werden.

trixie

Titel: Re: Eheschliessung in DE; Verlobte ist Chinesin
Beitrag von inge am 07.08.2008 um 09:19:16

Zitat:
Er könnte seine (positive) Einschätzung auch schriftlich zu Protokoll geben

Entscheiden/bewerten tut NUR die Botschaft. Bei zertifiziertem A1 kann's immer noch in die Hose gehen, wenn der SB der Meinung ist, dass es halt doch nicht reicht. Ansonsten wird man sich auf "Fremdgutachten" wohl kaum einlassen. Es sei denn es kommt per ordre de mufti vom VG Berlin ;)


Zitat:
Klage.

Ist dann sinnvoll, wenn der Bescheid eine Rechtsmittelbelehrung schon enthält. Ansonsten erstmal remonstrieren, weil dann im Zweifelsfall MIT RMB abgelehnt wird.


Zitat:
Wir könnten nun recht kurzfristig in China heiraten und dann einen Antrag auf FZF stellen

Was nicht hilft, falls es tatsächlich an den Deutschkenntnissen gescheitert ist.

OHNE dt geht erstmal nix. Also erstmal remonstrieren (weil: kost nix) und ggfs den Plan "Heirat in CN + Prüfung machen" parallel mitlaufen lassen.

Titel: Re: Eheschliessung in DE; Verlobte ist Chinesin
Beitrag von Attila am 07.08.2008 um 13:27:21
Gut, eine Remonstration kostet nichts. Daher werden wir das auch machen. Eher mit dem Gedanken im Hinterkopf für eine späteres Klageverfahren Beweise zu haben als in der Hoffung das der Remonstration stattgegeben wird.

In welcher Sprache kann meine Verlobte denn remonstrieren?
Englisch oder Hochchinesisch (Mandarin) würden sich hier anbieten.

Sollte sie die Remonstration per Fax oder per Einschreiben senden?
Hier geht es mir um den Nachweis der Einlieferung.

Titel: Re: Eheschliessung in DE; Verlobte ist Chinesin
Beitrag von trixie am 07.08.2008 um 13:42:09

Attila schrieb am 07.08.2008 um 13:27:21:
In welcher Sprache kann meine Verlobte denn remonstrieren?

Bei einer deutschen Behörde sollte eigentlich in deutscher Sprache remonstriert werden.


Attila schrieb am 07.08.2008 um 13:27:21:
Sollte sie die Remonstration per Fax oder per Einschreiben senden?

Beide Varianten sind denkbar.


Zitat:
Hier geht es mir um den Nachweis der Einlieferung.

Dann müßte die Übergabe durch einen Boten stattfinden, denn weder Einschreiben noch Fax geben die rechtliche Sicherheit, dass die Remonstration angekommen ist. Da deine Freundin ein Jahr Zeit hat, die Remonstration auf den Weg zu bringen, würde ich da nicht zu große Bedenken haben. Sollte sich nach ein oder zwei Monaten nichts tun, kann sie ja nochmals nachfassen.

trixie

Titel: Re: Eheschliessung in DE; Verlobte ist Chinesin
Beitrag von Attila am 07.08.2008 um 14:49:51

trixie schrieb am 07.08.2008 um 13:42:09:
In welcher Sprache kann meine Verlobte denn remonstrieren?

Bei einer deutschen Behörde sollte eigentlich in deutscher Sprache remonstriert werden.


Ist schwierig, wenn die deutsche Behörde der Ansicht ist das ihr Deutsch nicht ausreichend ist. Damit kann ihr ja unterstellt werden dass sie gar nicht weiss wass sie da unterschrieben hat.

Ich denke wenn eine Remonstration auf Deutsch erfolgen sollte, dann muss sie mir wohl eine Vollmacht erteilen dies in ihrem Namen zu tun.

Nächster Schritt: Wie sieht eine solche Vollmacht aus?

Einfach ein formloses Schreiben?

Titel: Re: Eheschliessung in DE; Verlobte ist Chinesin
Beitrag von trixie am 07.08.2008 um 17:11:17

Attila schrieb am 07.08.2008 um 14:49:51:
Nächster Schritt: Wie sieht eine solche Vollmacht aus?

Einfach ein formloses Schreiben?  


Die Vollmacht kann formlos sein.

Hiermit ermächte ich ... geb. am ... wohnhaft in ... Herrn Attila die Remonstration in meiner Visaangelegenheit durchzuführen.


Vielleicht noch Kopie vom Passport mit der Unterschrift deiner Freundin. Das dürfte ausreichen.

trixie

Titel: Re: Eheschliessung in DE; Verlobte ist Chinesin
Beitrag von Attila am 14.08.2008 um 11:08:48
Die Remonstration ist heute per DHL DOX dem Deutschen Konsulat in Guangzhou (Kanton) zugegangen.

Ferner sind heute auch die Originalunterlagen meiner Verlobten (Vollmacht und Protokoll) per Kurierdienst dem Konsulat zugestellt worden.

Die Remonstration bezog sich ausschliesslich auf die Durchführung des A1 Sprachtests, da wir vermuteten das dies der Ablehnungsgrund war.

Nur wenige Stunden später rief der SB, welcher das letzte Interview mit ihr geführt hatte, an und vereinbarte einen neuen Interviewtermin mit ihr, für Ende nächster Woche.

Ihren Pass und die Antragsdokumente hat sie mit Ihrem Ablehnungsbescheid zurück erhalten. Es war auch nicht die Rede davon das sie irgend etwas zum 2. Interview mitbringen solle.

Wir können uns nun keinen Reim darauf machen was das zu bedeuten hat.

Ist das jetzt gut oder schlecht für uns?

Kann Sie einen Zeugen mitnehmen?

Titel: Re: Eheschliessung in DE; Verlobte ist Chinesin
Beitrag von inge am 14.08.2008 um 11:14:40

Zitat:
Ist das jetzt gut oder schlecht für uns?

Stillstand bedeutet Tod, Bewegung Leben.

Ist doch grundsätzlich gut, wenn die Botschaft sofort reagiert und sie noch mal einlädt.


Zitat:
Kann Sie einen Zeugen mitnehmen?

Vermutlich nein. Es gibt keinen Grund warum der Antragsteller eine Begleitung verlangen kann. Was sollte das auch helfen. Der "bestätigt" dass das Deutsch deiner Verlobten den Anforderungen entspricht? Da fehlt vermutlich die Entschiedungskompetenz. Bei einem Gerichtsverfahren, würde das Gericht eh keine Dritten befragen, sondern den Antragsteller direkt.

Titel: Re: Eheschliessung in DE; Verlobte ist Chinesin
Beitrag von Alien20 am 14.08.2008 um 11:31:21

inge schrieb am 14.08.2008 um 11:14:40:
Es gibt keinen Grund warum der Antragsteller eine Begleitung verlangen kann.


Ähm - wie ist das mit dem Beistand nach Verwaltungsverfahrensgesetz? War mal § 13 - sollte auch in einer Botschaft gelten, dachte ich.

Titel: Re: Eheschliessung in DE; Verlobte ist Chinesin
Beitrag von trixie am 14.08.2008 um 11:36:59

Attila schrieb am 14.08.2008 um 11:08:48:
Es war auch nicht die Rede davon das sie irgend etwas zum 2. Interview mitbringen solle.

Wäre aber sicherlich zweckmäßig den Pass mitzunehmen, damit es nicht unnötig zu Problemen kommt.


Attila schrieb am 14.08.2008 um 11:08:48:
Kann Sie einen Zeugen mitnehmen?

Das wird letztendlich die Botschaft entscheiden. Vermute aber mal, dass kein Zeuge zugelassen werden wird. Warum auch? Das könnte höchstens ein Anwalt sein, der mit dabei sein dürfte.

trixie

Titel: Re: Eheschliessung in DE; Verlobte ist Chinesin
Beitrag von inge am 14.08.2008 um 11:41:31

Zitat:
sollte auch in einer Botschaft gelten, dachte ich.

Sicher?

VwVfG §2

Zitat:
§ 2 Ausnahmen vom Anwendungsbereich
[...]
(3) Für die Tätigkeit
[...]
3.der Vertretungen des Bundes im Ausland gilt dieses Gesetz nicht.

Titel: Re: Eheschliessung in DE; Verlobte ist Chinesin
Beitrag von Attila am 14.08.2008 um 11:49:54

trixie schrieb am 14.08.2008 um 11:36:59:
Wäre aber sicherlich zweckmäßig den Pass mitzunehmen, damit es nicht unnötig zu Problemen kommt.


Welche Art von Problemen?

Wir möchten einfach vermeiden das der Pass nun mehrere Wochen einbehalten wird.

Titel: Re: Eheschliessung in DE; Verlobte ist Chinesin
Beitrag von trixie am 14.08.2008 um 11:58:37

Attila schrieb am 14.08.2008 um 11:49:54:
Welche Art von Problemen?


Die Botschaft kann zur Identifizierung verlangen, dass sich deine Frau ausweist. Wenn der SB sich nicht mehr an das Gesicht deiner Frau erinnern kann, wie soll dann sicher gestellt sein, dass nicht eine fremde Person in Erscheinung tritt. Wer mit vielen Personen zu tun hat, wird nicht immer sofort jeden Namen mit dem Gesicht verbinden können.

trixie

Titel: Re: Eheschliessung in DE; Verlobte ist Chinesin
Beitrag von Attila am 14.08.2008 um 13:53:01

trixie schrieb am 14.08.2008 um 11:58:37:
Die Botschaft kann zur Identifizierung verlangen, dass sich deine Frau ausweist.


Na dazu dürfte ja auch die ID Karte (vergleichbar mit dem Personalausweis) reichen.

Titel: Re: Eheschliessung in DE; Verlobte ist Chinesin
Beitrag von trixie am 14.08.2008 um 14:07:00

Attila schrieb am 14.08.2008 um 13:53:01:
Na dazu dürfte ja auch die ID Karte (vergleichbar mit dem Personalausweis) reichen.


Wenn diese mit Foto versehen ist, sicherlich möglich.

Wenn das Visum erteilt wird, muss deine Frau aber wieder den Reisepass abgeben. Ob das dann alles am gleichen Tag passiert, weiss ich nicht.

trixie

Titel: Re: Eheschliessung in DE; Verlobte ist Chinesin
Beitrag von Attila am 30.08.2008 um 13:36:02
Ich habe heute folgenden Remonstrationsbescheid erhalten:



Kanton, 25.08.08

Sehr geehrte Frau XXXX

Das Generalkonsulat bedauert Ihnen mitteilen zu müssen, dass auch nach erneuter ausländerrechtlichen Prüfung Ihrem Antrag auf Erteilung eines Visums zum Ehegattennachzug nicht entsprochen werden kann. Ihr erster Antrag wurde mit Schreiben des Konsulats vom 04.08.2008 abgelehnt.

Begründung:

Sie beantragten am 31.07.2008 bei dem nach §71 Abs. 2 AufenthG zuständigem Generalkonsulat in Kanton die Erteilung eines nationalen Visums nach §6 Abs. 4 AufenthG  zum Zwecke der Eheschließung mit anschließendem Daueraufenthalt mit ihrem im Bundesgebiet lebenden Verlobten (XXXX, deutscher Staatsangehöriger, wohnhaft in XXXX).
Mit Bescheid vom 04.08.2008 versagte das Generalkonsulat in Kanton die begehrte Visumerteilung.

Hiergegen remonstrierte Ihr Verlobter mit Schreiben vom 11. August 2008, eingegangen im Generalkonsulat am 14. August 2008.

Sie beabsichtigen zum Zwecke der Eheschließung zu ihrem deutschen Verlobten nach Deutschland einzureisen und anschließend im Rahmen des Ehegattennachzugs einen Daueraufenthalt im Bundesgebiet zu begründen. Die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zu diesem Zweck sieht das Aufenthaltsgesetz nicht vor. Es ist jedoch davon auszugehen, dass dieser Einreise- und Aufenthaltszweck grundsätzlich unter die begründeten Fälle von §7 Abs. 1 Satz 2 AufenthG fällt. Ihr Begehren richtet sich daher nach §§6 Abs. 4, 7 Abs. 1 Satz 3 AufenthG. Dabei sind die Voraussetzungen für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach §§27-30 AufenthG inzident zu prüfen. Auch müssen die Erteilungsvoraussetzungen nach §5 AufenthG regelmäßig erfüllt sein.

Die Erteilungsvoraussetzung ist gem. §28 (1) i.V.m. §30 (1) S. 2 AufenthG der Nachweis einfacher Deutschkenntnisse. Diesen Nachweis konnten Sie nicht erbringen und wurden im Rahmen der Antragstellung darauf hingewiesen. So konnten Sie einem Gespräch am 31.07.2008 in einfacher deutscher Sprache nicht folgen. Die notwendigen deutschen Sprachkenntnisse konnten im Rahmen der persönlichen Vorsprache nicht offenkundig festgestellt werden. Ihr Visaantrag wurde daher mit oben genannten Schreiben ohne Begründung abgelehnt.

Ihr Verlobter Herr XXXX (eine Vollmachtserteilung liegt dem Generalkonsulat vor) bat nach Bekanntgabe des ablehnenden Bescheides das Generalkonsulat Kanton Ihnen eine erneute Gelegenheit Ihre Deutsch Kenntnisse unter Berücksichtigung der Forderungen der Stufe A1 nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen unter Beweis zu stellen. Herr XXXX ist der Auffassung gewesen, dass während des Interviews ein höheres Niveau als A1 von Ihnen verlangt wurde und legte dem Konsulat ein Protokoll über den Verlauf des Interviews bei. Daraufhin wurde Ihnen ein Termin für den 22. August 2008 um XX Uhr vereinbart.

Auch an diesem Tag konnte das Vorliegen der erforderlichen Sprachkenntnisse in einem Gespräch nicht nachgewiesen werden.

So waren Sie nicht in der Lage einem Gespräch in einfachen deutschen Sätzen zu folgen noch auf gestellte Fragen in deutscher Sprache zu antworten. Fragen zu Ihrer Ausbildung, Beruf und Familie konnten Sie nicht beantworten. Sie gaben an die Fragen nicht zu verstehen „I don’t understand“.

Auch wurde Ihnen Gelegenheit gegeben eine Postkarte zu schreiben. Entsprechend der Definition von A1, die ich von Ihrem Verlobten in Kopie erhalten habe, wird erwartet, dass Sie sich auf einfache Art verständigen können. Ferner sollten Sie, gem. der Definition, in der Lage sein eine kurze einfache Postkarte zu schreiben; z.B. Feriengrüße. Das Generalkonsulat bat Sie daher eine solche einfache Postkarte zu schreiben. Dazu erhielten Hilfestellung in Form eines Arbeitsblattes (aus Deutsch als Fremdsprache, Niveaustufe A1 aktuell, Kursbuch Hueber ISBN 3-19-001690-9 Lektion 4 von 10; Seite 55 von 127). Sie konnten den Text lesen haben den Inhalt aber auf Nachfragen nicht verstanden. Auch waren Sie nicht in der Lage eine eigene Ansichtskarte zu schreiben oder einfache Feriengrüße mündlich zu formulieren.

Da §7 Abs. 1 Satz 3 AufenthG keinen Einreiseanspruch vermittelt, war über Ihr Begehren im Ermessenswege zu entscheiden.

Bei der Visaantragstellung zum Familiennachzug zum in Deutschland lebenden Ehepartnern sind, bis auf die im Gesetz erwähnten Ausnahmen, Deutschkenntnisse nachzuweisen. Dies konnten Sie nicht. Eine Ausnahme von der Nachweispflicht ist nicht ersichtlich gewesen und wurde auch nicht vorgebracht. Sofern Sie mit Herrn XXXX schon verheiratet gewesen wären, so würde Ihnen auch kein Visum zum Familiennachzug erteilt werden mangels deutscher Sprachkenntnisse. Diese Entscheidung ist daher verhältnismäßig und wurde im Rahmen der Ermessensausübung nicht erteilt.

Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage bei dem Verwaltungsgericht Berlin, Kirchstr. 7, 10557 Berlin, schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle erhoben werden. Gerichtssprache ist ausschließlich Deutsch. Die Klage muss der Kläger, die Beklagte (Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Auswärtige Amt, Werderscher Markt 1, 10117 Berlin) und das Klagebegehren bezeichnen. Sie soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben werden. Die Klage nebst Anlagen sollen so viele Abschriften beigefügt werden, dass alle Beteiligten eine Ausfertigung erhalten können.


Mit freundlichen Grüßen,
Im Auftrag
XXXX



Was können wir nun am schlauesten machen?
In China heiraten, GI Zertifikat erwerben und Antrag auf FZF?
Irgendwie habe ich gar keine Lust auf Klagen...

Titel: Re: Eheschliessung in DE; Verlobte ist Chinesin
Beitrag von thom am 30.08.2008 um 14:16:15
Vielleicht in der nächsten Zeit einen Kurs belegen, die GI-Prüfung bestehen und einen neuen Visumantrag rechtzeitig stellen? Die EFZ-Befreiung läuft wohl gegen Weihnachten ab.

Titel: Re: Eheschliessung in DE; Verlobte ist Chinesin
Beitrag von Attila am 31.08.2008 um 17:14:46
Um meine Frage zu konkretisieren:

Wie teile ich dem Konsulat mit das wir den Remonstrationsbescheid so hinnehmen? Reicht es einfach die Einspruchsfrist verstreichen zu lassen oder kann ich das noch irgendwie schriftlich kund tun?

Mir geht es darum das der Weg zu einer Neubeantragung über FZF freigemacht wird. Wir haben inzwischen eine Möglichkeit gefunden zeitnah ein GI Zerifikat zu erwerben und werden nun sowieso in China heiraten.

Titel: Re: Eheschliessung in DE; Verlobte ist Chinesin
Beitrag von Einbeck am 31.08.2008 um 17:40:07

Attila schrieb am 31.08.2008 um 17:14:46:
Wie teile ich dem Konsulat mit das wir den Remonstrationsbescheid so hinnehmen? Reicht es einfach die Einspruchsfrist verstreichen zu lassen oder kann ich das noch irgendwie schriftlich kund tun?


Du musst gar nichts tuen, nichts mitteilen,, nur das Gegenteil ( Du willst gegen den Remonstrationsbescheid vorgehen) verlangt ein Handeln: Klagen vor dem VG Berlin

Titel: Re: Eheschliessung in DE; Verlobte ist Chinesin
Beitrag von Attila am 31.08.2008 um 18:41:57
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Vielen Dank!

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