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Eheschliessung in DE; Verlobte ist Chinesin (Gelesen: 23.722 mal)
trixie
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Antwort #30 - 01.08.2008 um 08:17:51
 
Ergänzend zum vorherigen Post:

Zitat:
§ 5

(2) Des Weiteren setzt die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis, einer Niederlassungserlaubnis oder einer Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG voraus, dass der Ausländer

1. mit dem erforderlichen Visum eingereist ist und


2. die für die Erteilung maßgeblichen Angaben bereits im Visumantrag gemacht hat.

Hiervon kann abgesehen werden, wenn die Voraussetzungen eines Anspruchs auf Erteilung erfüllt sind oder es auf Grund besonderer Umstände des Einzelfalls nicht zumutbar ist, das Visumverfahren nachzuholen.


Und für einen Daueraufenthalt ist das Schengen Visum eben nicht das richtige Visum.

trixie
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Antwort #31 - 01.08.2008 um 08:20:30
 
trixie schrieb am 01.08.2008 um 07:43:36:
Wenn du von der ABH nichts mehr möchtest, sprich keine AE beantragt werden soll, magst du Recht haben.

trixie


Hallo Trixie
das ist schon klar, mir geht es mehr um die terminologie.
Es wird immer wieder von falscher Einreise und falschangaben bei der Visa erteilung gesprochen.
Ich bin der Meinung bei einem Visum für das Land X (ausser D alle Schengen Länder) zählt der Einreisegrund für dieses Land.
Also hat D kein Recht irgendeine Einrede in Bezug auf das Visum zu bringen da die anderen Schengenstaaten auch autonom sind.
Wie dieses dann bei der Erteilung einer AE gewertet wird ist dann Sache von D, beim Visum und allen damit begleitenden Fragen jedoch ist D aussen vor.


Mit freundlichen Grüßen
sigi-n
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Antwort #32 - 01.08.2008 um 08:36:38
 
sigi-n schrieb am 01.08.2008 um 08:20:30:
Also hat D kein Recht irgendeine Einrede in Bezug auf das Visum zu bringen da die anderen Schengenstaaten auch autonom sind.

Das tut D auch nicht. Nur in diesem Zusammenhang war ja vom TS die Möglichkeit angedacht, im Anschluss an die Heirat eine AE zu beantragen.

Meine Aussage der Falschangaben im "anderen" Schengen Visumsantrag bezogen sich darauf, dass du bei der Angabe "Heirat in Deutschland mit anschließendem Daueraufenthalt in D" sicherlich kein Schengen Visum bekommst; aber nicht weil Deutschland das nicht möchte, sondern weil es nicht den Statuten des Schengen Visums entspricht.

trixie
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Antwort #33 - 01.08.2008 um 08:58:29
 
Zitat:
Ich bin der Meinung

Wie der von Trixie verlinkte Thread zeigt, sind selbst Experten nicht völlig einig in ihrer "Meinung". Selbst Gerichte nicht. Aus diesem Grund ist a) eine erneute Grundsatzdiskussion relativ sinnlos und b) sollte jeder, der so was "probiert" halt damit rechnen, dass es ggfs NICHT aalglatt läuft. Im Zweifel kann das also immer nur den allerletzten Ausweg darstellen.
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Attila
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Antwort #34 - 01.08.2008 um 09:17:54
 
Ich kann erstmal nur ehrfurchtsvoll mitlesen.

So wie sich die Dinge darstellen wird für uns eine Heirat in CN immer wahrscheinlicher. Wenn die deutschen Behörden nicht wollen, dann eben nicht.

Das ist zwar Schade, da sich meine Eltern, Freunde und Bekannte sehr gefreut hätten. Aber wenn einem nur Steine in den Weg gelegt werden dann eben Heirat in CN und den Stinkefinger schon mal ausfahren.
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Antwort #35 - 01.08.2008 um 09:26:07
 
Attila schrieb am 01.08.2008 um 09:17:54:
So wie sich die Dinge darstellen wird für uns eine Heirat in CN immer wahrscheinlicher


Nur das ändert nichts an der Problematik der Sprachkenntnisse. Diese müssen nach der Eheschließung genauso erbracht werden, wie beim Visum zur Eheschließung.

Nur wenn deine zukünftige Frau das Visum zur Eheschließung hat, weißt du sicher, dass einer Reise nach Deutschland nichts mehr im Weg steht. Im umgekehrten Fall bist du zwar verheiratet, aber trotzdem ist es ungewiss, wann du die Ehe in Deutschland leben kannst.

Du schreibst, dass nur 2 Mal im Jahr Sprachprüfungen abgehalten werden. Damit kannst du ja selber ausrechnen, wie lange die FZF dauern kann, wenn deine Frau die Sprachkenntnisse nicht im Konsulat nachweisen kann.

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Antwort #36 - 01.08.2008 um 10:09:38
 
trixie schrieb am 01.08.2008 um 09:26:07:
Nur das ändert nichts an der Problematik der Sprachkenntnisse. Diese müssen nach der Eheschließung genauso erbracht werden, wie beim Visum zur Eheschließung.  


Das ist uns beiden klar.

Uns geht es vor allem um Rechtssicherheit, da augenscheinlich alle Visa außer einem FZF Visum ohne Angaben von Gründen abgelehnt werden können und sich eine Remonstration wohl Monate hinziehen kann.

Ob sie bestanden hat oder nicht ist mir jedoch nicht ganz klar. Da ihre Rückfragen diesbezüglich ausweichend beantwortet wurden.

Nach meinem Verständnis müsste der Test doch bestanden sein wenn sie fast alle Fragen korrekt, wenn auch schleppend, beantwortet hat.

Ferner würde ich erwarten, das wenn der Test nicht bestanden wurde, der Antrag gleich negativ beschieden wird. Die Unterlagen zurückgegeben werden und es heisst:

"Tut uns leid, leider durchgefallen. Vielen Dank & bis zum nächsten Mal!"

Das ist nicht geschehen. Die Unterlagen befinden sich laut Internet Tracking System in bearbeitung.

Current Status:
Application under process at the Consulate Visa Section.


Quelle: http://www.germanvac-cn.com/track.aspx
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Antwort #37 - 01.08.2008 um 10:14:51
 
Zitat:
Ferner würde ich erwarten, das wenn der Test nicht bestanden wurde, der Antrag gleich negativ beschieden wird. Die Unterlagen zurückgegeben werden und es heisst:

Nein. Die Botschaft muss auch "unvollständige" erstmal Anträge annehmen. Gibt's (gerade in Bezug auf Sprachkenntnisse) auch ein Urteil zu. Und ein Antrag ohne nachgewiesene Sprachkenntnisse ist "erstmal" nur unvollständig.

Siehe auch den Post von Einbeck (ist ja sein täglich Brot):
http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1210606428/15#20
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Antwort #38 - 01.08.2008 um 10:23:20
 
Attila schrieb am 01.08.2008 um 10:09:38:
Ob sie bestanden hat oder nicht ist mir jedoch nicht ganz klar. Da ihre Rückfragen diesbezüglich ausweichend beantwortet wurden.

Dann würde ich doch erst einfach mal abwarten, ob ein Ablehnungsbescheid kommt. Zwinkernd

Attila schrieb am 01.08.2008 um 10:09:38:
Nach meinem Verständnis müsste der Test doch bestanden sein wenn sie fast alle Fragen korrekt, wenn auch schleppend, beantwortet hat.

Die persönliche Sichtweise ist meistens subjektiv, vor allem wenn es um den eigenen Partner geht.

Attila schrieb am 01.08.2008 um 10:09:38:
Ferner würde ich erwarten, das wenn der Test nicht bestanden wurde, der Antrag gleich negativ beschieden wird.

Genau das gleiche kann dir bzw. deiner Frau auch bei einer Hochzeit in China passieren.

inge schrieb am 01.08.2008 um 10:14:51:
Die Botschaft muss auch "unvollständige" erstmal Anträge annehmen.

Den Antrag hatte die Botschaft auch angenommen. Nur ob die Sprachkenntnisse ausreichend waren, ist man sich scheinbar noch nicht sicher.

trixie
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Antwort #39 - 01.08.2008 um 10:46:31
 
trixie schrieb am 01.08.2008 um 08:17:51:
Und für einen Daueraufenthalt ist das Schengen Visum eben nicht das richtige Visum.
Das wird zumindest in NRW, inzwischen anders gesehen.

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Antwort #40 - 01.08.2008 um 10:50:18
 
Ok, falls das Eheschliessungsvisum negativ beschieden wird machen wir dann einfach folgendes:

  • 1. Lange Reise nach China meinerseits.
  • 2. Standesamtliche Trauung
  • 3. Überbeglaubigung und Legalisation durch den Dokumentenservice des öffentlichen Notariats in CN. Dauer: 2-3 Wochen, das kennen wir vom letzten mal. Da hat es sogar mit Übersetzung der Dokumente nur knapp 3 Wochen gedauert.
  • 4. Sprachprüfung am GI in HK, ende September (hab eben nachgefragt)
  • 5. FZF beantragen.

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Antwort #41 - 01.08.2008 um 11:07:29
 
Mikael321 schrieb am 01.08.2008 um 10:46:31:
Das wird zumindest in NRW, inzwischen anders gesehen.

Du meinst aber nicht zufällig die Sache mit der Heirat in DK?

Dass das Heiraten mit einem Schengen Visum immer schon unterschiedlich von den einzelnen ABHs beurteilt wurde, ist nicht neues. Nur darauf kann sich der TS ja nicht verlassen.

@ Attila

Deinen vorgezeichneten Weg finde ich absolut in Ordnung.

Ich drücke dir die Daumen, dass es mit dem Visum zur Eheschließung klappt.

trixie
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Antwort #42 - 02.08.2008 um 00:06:23
 
trixie schrieb am 01.08.2008 um 11:07:29:
Du meinst aber nicht zufällig die Sache mit der Heirat in DK?

Dass das Heiraten mit einem Schengen Visum immer schon unterschiedlich von den einzelnen ABHs beurteilt wurde, ist nicht neues. Nur darauf kann sich der TS ja nicht verlassen.


In NRW wohl schon !

Eine Eheschließung mit Schegen ist auch in D. möglich, sonst wäre ich nämlich nicht verheiratet. Zwei Forenmitglieder hier, haben inzwischen mit Schengen geheiratet.( D + DK) Beide haben anschließend eine AE bekommen. Eine aufgrund eines Deutsch Kurses in der Heimat ( NICHT GOETHE), und die andere hat erstmal 6 Monate AE bekommen, mit der Auflage der ABH nach diesen 6 Monaten, einen Kurs nachzuweisen. ( Was der Blödsinn soll, weiß ich auch nicht )Den Antrag auf eine AE zu stellen, ist auch nicht verboten. Also warum nicht versuchen. Einen schlechteren Status kann man ja nicht bekommen. Im Gegenteil, da die in Deutschland geschlossene Ehe, ja Dokumentenmäßig nicht mehr überprüft werden muss. Lehnt die ABH ab, bleibt ja immer noch die Möglichkeit, zurück zu reisen, und ein FZV zu stellen, nachdem man den A1 Kurs in D. gemacht hat. Den eine Duldung ist ja immer drin :


§ 56 Besonderer Ausweisungsschutz
(1) Ein Ausländer, der mit einem deutschen Familienangehörigen oder Lebenspartner in familiärer oder lebenspartnerschaftlicher Lebensgemeinschaft lebt genießt besonderen Ausweisungsschutz. Er wird nur aus schwerwiegenden Gründen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ausgewiesen. Schwerwiegende Gründe der öffentlichen Sicherheit und Ordnung liegen in der Regel in den Fällen des § 53 und des § 54 Nr. 5, 5 a und 7 vor. Liegen die Voraussetzungen des § 53 vor, so wird der Ausländer in der Regel ausgewiesen. Liegen die Voraussetzungen des § 54 vor, so wird über seine Ausweisung nach Ermessen entschieden.


Nach Ehe in Deutschland, und A1 Kurs in D., sollte das FZV, doch recht schnell und einfach über die Bühne gehen, besonders wenn die ABH schon mit im Boot sitzt.

Leuten mit dicker Brieftasche, und Risikobereitschaft, steht ja außerdem noch die Möglichkeit der AE Einklagung in D. zur Verfügung.
( Auch legal ) Auch in diesem Fall, ist ja das einzige Risiko ( neben dem finanziellen), das FZV nachgeholt werden muss.

Michael

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Antwort #43 - 07.08.2008 um 09:04:52
 
VISUMANTRAG ABGELEHNT

Meine Verlobte konnte heute ihren Pass abholen, leider ohne Visum.  weinend

Das Ablehnungsschreiben war sehr pauschal formuliert, es besagt das nach dem Interview das Visum leider nicht erteilt werden konnte. Eine konkrete Begründung fehlt.

Da das Interview erst letzte Woche geführt wurde, nehmen wir an das die ABH nicht in diese Entscheidung involviert war. Vorgestern lagen der ABH noch keine Daten von ihr vor, ihr Pass lag jedoch schon zur Abholung bereit.

Die Frage ist nun, wie können wir am günstigstem weiter vorgehen?

Ich sehe zurzeit drei Möglichkeiten:

1) Remonstration.
Wir vermuten das sie den A1 Test nicht bestanden hat, welcher in Form eines kurzen Interviews im Konsulat durchgeführt wurde. Ein guter Bekannter von mir führte in den letzten Wochen einen Intensivkurs Deutsch per Webcam mit ihr durch. Er arbeitete schon als Lehrer in der Erwachsenenbildung. Er könnte seine (positive) Einschätzung auch schriftlich zu Protokoll geben. Ich denke meine Einschätzung würde hier als zu subjektiv gewertet.

2) Klage.
Zu meiner Überraschung hörte ich gestern das auch eine Klage gegen eine Ablehnung eines Visumantrages zur Eheschließung in Deutschland möglich sei. Ich habe allerdings keine Ahnung ob das für uns sinnvoll wäre.

3) Heirat in China
Alle erforderlichen Dokumente liegen vor. Wir könnten nun recht kurzfristig in China heiraten und dann einen Antrag auf FZF stellen. Unsere Flitterwochen würden wir dann mit intensivem Deutsch lernen verbringen. Eventuell inklusive der Prüfung am GI Hong Kong. Sofern Prüfungen in der Zeit (September/Oktober) angeboten werden.

Vielen Dank für Eure Hilfe!
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Antwort #44 - 07.08.2008 um 09:13:53
 
Wenn die Ablehnungsgründe die fehlenden Sprachkenntnisse waren, dann dürfte das oberste Ziel sein, diese Lücke zu schließen.

Eine Klage wird dir dabei auch nicht helfen. Vermutlich kann das A1 Zertifikat schneller erworben werden, als die Klage zur Entscheidung kommt.

Attila schrieb am 07.08.2008 um 09:04:52:
Er könnte seine (positive) Einschätzung auch schriftlich zu Protokoll geben.

Das ist aber für die Botschaft völlig unbedeutend.

Wo du nun heiratest, mußt letztendlich du entscheiden. Die Sprachkenntnisse müssen in jedem Fall nachgewiesen werden.

trixie
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