Hallo Blaise, danke für Deine Einschätzung.
Blaise schrieb am 02.06.2008 um 19:16:17:eine "hinkenden Ehe" bezeichnen kann, weil eben vom "religiöse Recht" kein besonderer "personenstandsrechtlicher" Status abgeleitet werden kann
Tja, die Betroffenen fühlen sich aber nun mal verheiratet. Und es gibt eine "Norm"-Ordnung (um jetzt mal Diskussionen um den Rechtsbegriff, die wirklich eher an die Uni gehören würden, zu vermeiden), die das auch so sieht. Also hinkt's
Blaise schrieb am 02.06.2008 um 19:16:17:Überzogene Dokumentenanforderungen sind da die Ausnahme! Es gibt solche überzogenen Anforderungen, die Ursachen dafür liegen nicht immer im PStG selbst.
Die "überzogenen Dokumtenanforderungen", die ich meine, sind unmittelbarer Ausfluss von Art. 13 Abs. 1 EGBGB und § 1309 BGB. Diese ganze EFZ-Befreiungsbürokratie halten auch viele Standesbeamte für sehr verzichtbar, siehe auch ronny. Würde sein Vorschlag umgesetzt, würden bei Ledigen Geburtsurkunde und Ledigkeitsbescheinigung genügen. Der Gesetzgeber verlangt aber nun mal von Ehewilligen (noch), dass sie beweisen, dass ihrer Eheschließung nach dem Heimatrecht keine Hindernisse entgegenstehen.
Blaise schrieb am 02.06.2008 um 19:16:17:Die meisten binationalen (also auch rein ausländischen) Eheschließungen werden ohne (größere) Probleme geschlossen.
Klar. Ich ging auch nur schon von den Problemfällen aus. Schon jetzt werden, was auch die Bundesregierung angibt, in Deutschland in erheblichem Umfang Imam-Ehen ohne vorausgehende oder nachfolgende standesamtliche Trauung geschlossen. Dieses Dunkelfeld bekommt der staatliche Personenstandsrechtler naturgemäß gar nicht zu Gesicht... Keine Ahnung, wie groß es wirklich ist. Ich glaube natürlich auch nicht, dass §§ 67, 67a unbedingt notwendig waren. Aber ob's ein richtiges Signal war, sie abzuschaffen..... in einer doch in den Debatten sonst eher integrationsschwangeren Zeit .... weiß ich nicht.
Blaise schrieb am 02.06.2008 um 19:16:17:Nun, für jeden Ehegatten gibt es nach einer Eheschließung (erhebliche) rechtliche Änderungen.
Genau, aber ja auch nach kanonischem Recht, Scharia usw.
Blaise schrieb am 02.06.2008 um 19:16:17:Vive Napolèon!
Der sowieso!
aber mit "é"
. Der kleine Korse ..... der Code Civil war ihm wichtiger als alle siegreichen Schlachten
A la bonheur...
Kannst ja Annett mal fragen, ob sie vorbeikommt.