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PStRG: Wegfall des Verbots der religiösen Voraustrauung (Gelesen: 22.228 mal)
tapir
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Antwort #15 - 02.06.2008 um 21:07:47
 
Hallo Blaise, danke für Deine Einschätzung.

Blaise schrieb am 02.06.2008 um 19:16:17:
eine "hinkenden Ehe" bezeichnen kann, weil eben vom "religiöse Recht" kein besonderer "personenstandsrechtlicher" Status abgeleitet werden kann


Tja, die Betroffenen fühlen sich aber nun mal verheiratet. Und es gibt eine "Norm"-Ordnung (um jetzt mal Diskussionen um den Rechtsbegriff, die wirklich eher an die Uni gehören würden, zu vermeiden), die das auch so sieht. Also hinkt's Smiley 

Blaise schrieb am 02.06.2008 um 19:16:17:
Überzogene Dokumentenanforderungen sind da die Ausnahme! Es gibt solche überzogenen Anforderungen, die Ursachen dafür liegen nicht immer im PStG selbst. 

Die "überzogenen Dokumtenanforderungen", die ich meine, sind unmittelbarer Ausfluss von Art. 13 Abs. 1 EGBGB und § 1309 BGB. Diese ganze EFZ-Befreiungsbürokratie halten auch viele Standesbeamte für sehr verzichtbar, siehe auch ronny. Würde sein Vorschlag umgesetzt, würden bei Ledigen Geburtsurkunde und Ledigkeitsbescheinigung genügen. Der Gesetzgeber verlangt aber nun mal von Ehewilligen (noch), dass sie beweisen, dass ihrer Eheschließung nach dem Heimatrecht keine Hindernisse entgegenstehen.

Blaise schrieb am 02.06.2008 um 19:16:17:
Die meisten binationalen (also auch rein ausländischen) Eheschließungen werden ohne (größere) Probleme geschlossen.

Klar. Ich ging auch nur schon von den Problemfällen aus. Schon jetzt werden, was auch die Bundesregierung angibt, in Deutschland in erheblichem Umfang Imam-Ehen ohne vorausgehende oder nachfolgende standesamtliche Trauung geschlossen. Dieses Dunkelfeld bekommt der staatliche Personenstandsrechtler naturgemäß gar nicht zu Gesicht... Keine Ahnung, wie groß es wirklich ist. Ich glaube natürlich auch nicht, dass §§ 67, 67a unbedingt notwendig waren. Aber ob's ein richtiges Signal war, sie abzuschaffen..... in einer doch in den Debatten sonst eher integrationsschwangeren Zeit .... weiß ich nicht.

Blaise schrieb am 02.06.2008 um 19:16:17:
Nun, für jeden Ehegatten gibt es nach einer Eheschließung (erhebliche) rechtliche Änderungen. 
 
Genau, aber ja auch nach kanonischem Recht, Scharia usw.

Blaise schrieb am 02.06.2008 um 19:16:17:
Vive Napolèon! 

Der sowieso!
aber mit "é"
. Der kleine Korse ..... der Code Civil war ihm wichtiger als alle siegreichen Schlachten

A la bonheur...
Kannst ja Annett mal fragen, ob sie vorbeikommt.
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Marcelausbremen
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Antwort #16 - 02.06.2008 um 23:01:00
 
allerdings ist es möglich sich in Spanien als Katholik trauen zu lassen und eine internationale Heiraturkunde zu erhalten, diese hätte dann ja auch in DE Gültigkeit?
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Blaise
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Antwort #17 - 02.06.2008 um 23:50:13
 
Marcelausbremen schrieb am 02.06.2008 um 23:01:00:
allerdings ist es möglich sich in Spanien als Katholik trauen zu lassen und eine internationale Heiraturkunde zu erhalten, diese hätte dann ja auch in DE Gültigkeit?


Ja, weil dies eine der Ortsform (also dem spanischen Recht) entsprechende Eheschließung ist. Solche kirchlichen Eheschließungen sind auch in Irland, Polen, Italien sowie in Dänemark und Schweden nee, Norwegen (Staatskirchen)  und ... ? möglich.

Blaise
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trixie
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Antwort #18 - 03.06.2008 um 01:08:14
 
Blaise schrieb am 02.06.2008 um 23:50:13:
Ja, weil dies eine der Ortsform (also dem spanischen Recht) entsprechende Eheschließung ist. Solche kirchlichen Eheschließungen sind auch in Irland, Polen, Italien sowie in Dänemark und Schweden nee, Norwegen (Staatskirchen)  und ... ? möglich.  


Wird es dann künftig zur Verwirrung zwischen kirchlicher und ziviler Eheschließung kommen, weil bei einer kirchlichen Eheschließung evtl. gewisse Dokumente in der vorgeschriebenen Form nicht gefordert werden, im Gegensatz zu einer zivilen Eheschließung?

trixie
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Antwort #19 - 03.06.2008 um 09:17:26
 
Hallo trixie,

Zitat:
Wird es dann künftig zur Verwirrung zwischen kirchlicher und ziviler Eheschließung kommen


Nein, denn die kirchlichen Eheschließungen im Ausland gibt es schon lange und da gibt es (normalerweise) keine Probleme bei der Wirksamkeit dieser Eheschließungen in Deutschland.

Ich glaube auch noch nicht, dass (soweit es tatsächlich dazu kommen sollte, dass künftig in der katholischen Kirche vor der der Eheschließung im Standesamt Ehen geschlossen werden) es zu Verwirrungen kommen wird.

In Deutschland ist die "zivile" Eheschließung seit 134 Jahren die allein gültige Eheschließungsform. Ich nehme an, dies hat sich mittlerweile allgemein herum gesprochen.

In den letzten Jahren kam es ja schon ab und an vor, dass Menschen in Deutschland in einer Moschee (ohne vorherige standesamtliche Eheschließung) "geheiratet" haben. Wenn ich mit diesen Menschen gesprochen habe, war denen meist klar, dass sie keine "gültige" Ehe nach dem Gesetz geschlossen hatten. Zwei Paare erzählten mir, dass der moslemische Geistliche sogar darauf hingewiesen hätte, dass die "Behörden das nicht anerkennen" würden.

Deshalb erwarte ich auch nicht große Probleme, wenn die katholische Kirche jetzt mit solchen Sachen anfangen sollte. Allerdings hat tapir Recht:

1. Napoléon schreibt man mit "é", nicht mit "è"!
2. Es wäre besser gewesen, den § 1309 BGB zu ändern, damit der Aufwand bei der Beschaffung und Prüfung des EFZ wegfällt!

Aber wir leben in einer parlamentarischen Demokratie und wat dat Parlament beschließt ist erstmals für uns bindend. Vielleicht wird ja mal zur Abschaffung des § 1309 BGB eine Petition gestartet und wir hoffen alle auf eine Eingebung der Parlamentarier und Regierung...

Blaise Zwinkernd
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Antwort #20 - 03.07.2008 um 12:23:13
 
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Ulf
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Antwort #21 - 03.07.2008 um 20:18:46
 
AndyP schrieb am 02.05.2008 um 14:24:33:
wurde die Praxis bemängelt, dass meist ältere deutsche Paare sich in Österreich haben kirchlich trauen lassen ohne standesamtlich eine Ehe zu schließen, um, so wurde unterstellt, ihrem Glauben genüge zu tun und dennoch nicht auf staatliche Beihilfen zu verzichten, die bei einer staatlichen Eheschließung entfallen wären.


Das verstehe ich nicht. Sind kirchliche Eheschließungen in Österreich nicht vollgültig?

Gruß, ULF
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Antwort #22 - 03.07.2008 um 20:18:51
 
Und das Entscheidende steht (wie immer in unserer Müllmediengesellschaft ) nur im Kleingedruckten:

Nur die staatliche Ehe gewährt Rechte Zwinkernd

Einzige wahrgenommene positive Ausnahme war der kurze Kommentar von Professor Schwab (Uni Regensburg) den die ARD dankeenswerterweise zu Wort kommen ließ.

Nach den Äußerungen der Kirchenvertreter der nordelbischen Evangelen und der kath. Kirche denke ich wird die "Neuregelung" (eigentlich fällt nur ein Verbot weg) kaum praktische Relevanz haben.

Grüße
Ronny Zwinkernd
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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Antwort #23 - 04.07.2008 um 13:50:52
 
Die katholische Kirche hat dieses Thema Anfang des Jahres entdeckt und glaubt ernsthaft, dass es in Deutschland Ehen geben könne, die nicht vor dem Standesamt geschlossen wurden. Dabei ist § 1310 BGB eindeutig: Die Ehe wird dadurch geschlossen, dass die Eheschließenden vor dem Standesbeamten erklären . . .

Das gilt nach wie vor. Aber die Verunsicherung ist groß und immer wieder tauchen Kettenmails auf, die am Ende bei irgendeinem Standesbeamten ankommen und Panik verursachen. Wir wissen es aber besser und sollten das auch so klarstellen.
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Antwort #24 - 20.09.2008 um 18:00:20
 
Ich könnte mir vorstellen, dass der Wegfall letztlich sehr wohl  „ausländerrechtlichen“ Bezug haben könnte.

Wenn einerseits das Verbot der religiösen Voraustrauung fällt, ist doch anzunehmen, dass einer mithin dann nicht verbotenen Sache auch eine gewisse Bedeutung zugemessen wird. Insofern wäre eine Art Meldepflicht drin. Eventuell könnte im Falle einer standesamtlichen Trauung nach einer solchen rel. Vorehe gefragt werden (müssen).

Wenn nun bei (der Nameldung) einer standesamtlichen Trauung auch etwa  bereits bestehende rel. geschlossene Ehen angegeben werden müssten, käme ja vielleicht wegen des Grundgedankens der Einehe (nur diese ist durch GG geschützt) die Ablehnung der standesamtlichen Ehe dann in Frage, wenn sich herausstellt, dass z.B. die Person A, die nun standesamtlich die Person B ehelichen will, bereits religiös mit Person C verheiratet ist. Immerhin wäre es ja möglich, dass bei der vorbeschriebenen Konstellation aus einer standesamtlich geschlossenen Ehe dann zumindest kein Anspruch auf AT folgt.

Haltet Ihr es für möglich, dass die Intention letztlich darauf hinausläuft oder zumindest überhaupt in diese Richtung gehen kann?

Liebe Grüße, B.
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Antwort #25 - 30.11.2008 um 21:54:49
 
Der Bundesrat hat die Bundesregierung in einer Entschließung vom 7.11. aufgefordert, "dem Deutschen Bundestag einen Gesetzentwurf
vorzulegen, mit dem die im Zuge der Reformierung des  Personenstandsgesetzes beschlossene Streichung des Verbots der religiösen Voraustrauung (§§ 67, 67a PStG) zurückgenommen wird"
(BR-Drs. 713/08, hier: http://www.bundesrat.de/cln_099/SharedDocs/Drucksachen/2008/0701-800/713-08_28B_...).
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Antwort #26 - 03.12.2008 um 11:52:09
 
Blaise schrieb am 03.06.2008 um 09:17:26:
In den letzten Jahren kam es ja schon ab und an vor, dass Menschen in Deutschland in einer Moschee (ohne vorherige standesamtliche Eheschließung) "geheiratet" haben. Wenn ich mit diesen Menschen gesprochen habe, war denen meist klar, dass sie keine "gültige" Ehe nach dem Gesetz geschlossen hatten. Zwei Paare erzählten mir, dass der moslemische Geistliche sogar darauf hingewiesen hätte, dass die "Behörden das nicht anerkennen" würden.


Das stimmt, das steht auch auf der 'Heiratsurkunde', die man von dem islam. Geistlichen ausgehändigt bekommt.
Es ist ausserdem angegeben, dass man für eine rechtsgütlige Ehe Standesamtl heiraten muss.

So bin ich denn schon religiös verheiratet, aber personenstandsrechtlich ledig.

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Antwort #27 - 06.12.2008 um 16:58:03
 
Linda.1001 schrieb am 03.12.2008 um 11:52:09:
Das stimmt, das steht auch auf der 'Heiratsurkunde', die man von dem islam. Geistlichen ausgehändigt bekommt.
Es ist ausserdem angegeben, dass man für eine rechtsgütlige Ehe Standesamtl heiraten muss.


Ich habe schon einige "Heiratsurkunden" nicht bevollmächtigter Geistlicher gesehen und auf keiner dieser Papiere war mit einer Silbe vermerkt, dass diese religiöse Ehe eben nicht gültig war...
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