havana schrieb am 05.03.2008 um 21:47:40:Er wird mit Bargeld reisen, wieviel muss er denn dabei haben? seine finanziellen Mittel wurden ja schon bei Beantragung des Visums kontrolliert.
Sind im Moment -wenn ich nicht irre- 50€/Tag ... ist aber abhängig von
- wie ist die Unterbringung
- wo ist der Aufenthalt (Berlin ist sicher teurer wie Buxtehude)
- existiert vielleicht bereits eine
VE- Rückflugticket bereits vorhanden oder muss das noch gekauft werden
havana schrieb am 05.03.2008 um 21:47:40:Und inwieweit muss er denn durch Unterlagen den Zweck seines Aufenthaltes nachweisen können? also wenn er herkommt, um mich hier zu besuchen, wie kann er das nachweisen?
Er muss den Zweck nachweisen, wenn daran Zweifel bestehen ... also Reiseunterlagen, Aussagen des "Einladenden" usw.
havana schrieb am 05.03.2008 um 21:47:40:Wird dann quasi bei einer evtl. Einreisekontrolle noch einmal geprüft, ob Sinn und Zweck seines Aufenthalts zu seinem Visum passen oder wie soll ich das verstehen?
Unter Umständen ... z.B. der Reisende legt ein Geschäftsvisum vor und es ist ein reiner Besuchsaufenthalt geplant ... aber auch hier gilt, erst mal müssen Zweifel am Aufenthaltszweck bestehen ...
havana schrieb am 05.03.2008 um 21:47:40:Kann er theoretisch bei der bloßen Vermutung, dass er hier meinetwegen illegal arbeiten würde o.ä. aus- bzw. abgewiesen werden??
Nein ... muss schon ein konkreter Verdacht bestehen ... alleine eine Vermutung reicht nicht aus ...
Alles in allem ist diese Form der Zurückweisung eine Ermessensentscheidung... d.h. dass die Behörde ihr Ermessen fehlerfrei ausüben muss und die entsprechenden Gründe, die zu einer eventuellen Zurückweisung führen könnten, klar darlegen ...
Ich denke, dass du dir wirklich zuviel Gedanken machst
Aber anmerken muss ich, dass die Einreise, wie du sagst, über Spanien erfolgt ... von daher sind deutsche Regelungen nur hinweisgebend, letztendlich geht es um spanischen AuslR.
Daddy