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Ein/Ausreise Datum... (Gelesen: 4.787 mal)
dni128
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Sieh! ... Bürokratie!
:-)


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06.03.2008 um 15:16:29
 
tachen,

also, nachdem ich inzwischen verstanden habe, dass meine Freundin tatsächlich nur für 90 Tage herkommen kann mit dem Schengenvisum und danach zurück nach Hause muss, um eine anderes zu beantragen...

nun meine Frage: Sie beantragt gerade das Schengenvisum, musst dafür einen Flug vorweisen (find ich übrigens unlogisch, man kann doch eigentlich den Flug erst wirklich buchen, wenn man auch sicher reisen darf!) der ist auf den 23.März datiert.

Wird das Visa dann auch für den 23.März ausgestellt, bzw ist es dann auch nur 90 Tage ab diesem Datum gültig oder ab der Einreise nach Schengen? ... als prinzipiell:  gelten die 90 Tage Aufenthalt ab der Einreise oder ab dem Datum,
das die Botschaft im Visaantrag festgehalten hat?

das wäre wirklich interessant, weil die Flüge Ende März im Vergleich zu Anfang April erheblich differieren! ...

nach meinem Logikverständnis (was mich hier allerdings bisher auch nicht weitergebracht hat) müsste doch entscheident sein, wann man *tatsächlich* im Schengen-Gebiet angekommen ist! oder, denke ich da wieder mal falsch?

vielen Dank füre eure Mühe,

mfG Dennis Draheim
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Liebe mag ja Berge versetzen können, aber am Ausländerrecht kann sie nix ändern ...
dni128 dni128  
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Einbeck
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Antwort #1 - 06.03.2008 um 15:30:45
 
dni128 schrieb am 06.03.2008 um 15:16:29:
Wird das Visa dann auch für den 23.März ausgestellt, bzw ist es dann auch nur 90 Tage ab diesem Datum gültig oder ab der Einreise nach Schengen? ... als prinzipiell:gelten die 90 Tage Aufenthalt ab der Einreise oder ab dem Datum,
das die Botschaft im Visaantrag festgehalten hat?
 


Vorzuweisen ist eine Reservierung oder Buchung kein gekauftes Ticket.

Ein Visa wird nicht automatisch für 90 Tage ausgestellt, 90 Tage Aufenthalt sind das maximale was ein Schengen Visa gestatten kann.
Die Gültigkeit des Visa kannst Du den Visasticker entnehmen,
dort steht gültig von ..... bis  ...
und die Zahl der erlaubten Aufenthaltstage und einreisen innnerhalb dieses Gültigkeitszeitraumes.

Im Regelfall wird der Gültigkeitszeitraum den durch Flugbuchung nachgewiesenen Reisedaten angepasst,
daher bitte nicht später einfach die Reisedaten ändern oder umbuchen.
Bitte auch bei Abholung Visasticker und Daten mit Reisedaten vergleichen.

Es ist vielleicht in Bezug auf Rückkehrbereitschaft und Arbeit/Urlaub nicht unbedingt sinnvoll ein 90 Tage Besuchsvisa zu beantragen (wer hat schon 90 Tage Urlaub bei seinem Arbeitgeber) empfehle mal hier zu stöbern und die Suchfunktion zu nutzen.

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trixie
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Antwort #2 - 06.03.2008 um 15:36:12
 
Einbeck schrieb am 06.03.2008 um 15:30:45:
Ein Visa wird nicht automatisch für 90 Tage ausgestellt, 90 Tage Aufenthalt sind das maximale was ein Schengen Visa gestatten kann.  

Ich habe aber auch schon Schengen Visas gesehen, die für 3 Monate ausgestellt wurden. Da man in der Regel erst nach dem Beginn einreist und vor dem Ende (teilweise flugbedingt) wieder ausreist ist der effektive Aufenthalt eben ein paar Tage kürzer.

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Daddy
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Antwort #3 - 06.03.2008 um 16:07:41
 
dni128 schrieb am 06.03.2008 um 15:16:29:
... als prinzipiell:  gelten die 90 Tage Aufenthalt ab der Einreise oder ab dem Datum,
das die Botschaft im Visaantrag festgehalten hat?

das wäre wirklich interessant, weil die Flüge Ende März im Vergleich zu Anfang April erheblich differieren! ...

nach meinem Logikverständnis (was mich hier allerdings bisher auch nicht weitergebracht hat) müsste doch entscheident sein, wann man *tatsächlich* im Schengen-Gebiet angekommen ist! oder, denke ich da wieder mal falsch?

Um es mal einfach darzustellen...
Durch das Visum wird deiner Freundin erlaubt sich im Schengengebiet max. X Tage im Zeitraum von - bis aufzuhalten.
Sofern Sie beispielsweise am vorletzten Tag der Gültigkeit einreist, bleiben ihr nur 2 Tage erlaubter Aufenthalt ... der Rest ist quasi "verfallen"...
Ein Aufenthalt über das Gültigkeitsende hinaus stellt einen unerlaubten Aufenthalt dar, auch wenn die Anzahl der Aufenthaltstage noch nicht ausgenutzt ist.

Und bevor die Frage / Anmerkung kommt... Nein, das ist keine deutsche Sonderregelung, das ist schengenweit einheitlich geregelt.

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Antwort #4 - 06.03.2008 um 16:12:42
 
trixie schrieb am 06.03.2008 um 15:36:12:

Ich habe aber auch schon Schengen Visas gesehen, die für 3 Monate ausgestellt wurden. Da man in der Regel erst nach dem Beginn einreist und vor dem Ende (teilweise flugbedingt) wieder ausreist ist der effektive Aufenthalt eben ein paar Tage kürzer.

Ich gehe mal davon aus, dass der Gültigkeitszeitraum 3 Monate betragen hat, die Aufenthaltstage sind auf 90 begrenzt (GKI, Kap. VI Ziff. 1.4) ...

BTW ... es kann auch sein, dass 3 Monate = 90 Tage sind (manchmal auch nur 89) Zwinkernd

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Antwort #5 - 06.03.2008 um 16:32:19
 
Hallo dennis,

um Deine Frage mal zu beantworten, denn hier schreiben einige dran vorbei.
Drei Monate VOR Einreise zb nach Deutschland kann ein Visa beantragt werden. Die Genehmigung geht eigentlich relativ schnell, 10 - 15 Tage.
Eine Einreise ist dann in den nächsten drei Monaten möglich. Die Dauer des dann ab Einreise gültigen Visa beantragst Du oder Deine Partnerin ja, wie zb drei Monate, was auch sinnvoll ist.
Kleines Beispiel, am 15.2.2008 hat ein Freund von mir sein Visa beantragt in Indonesien. Schengen Visa für drei Monate. Das Visa wurde genehmigt( für 90 Tage) und er konnte es am 3.3.08 abholen.
Einreisen muss er nach Deutschland bis zum 15.05.2008 und darf dann 90 Tage hier bleiben.

Ist das gleiche wenn Du vorab hier ein Visa machst für ein bestimmtest Land, dort steht dann auch drinn bis wann die Einreise zu erfolgen hat und wie lange man bleiben kann.
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Einbeck
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Antwort #6 - 06.03.2008 um 17:27:54
 
Mahalo schrieb am 06.03.2008 um 16:32:19:
Eine Einreise ist dann in den nächsten drei Monaten möglich. Die Dauer des dann ab Einreise gültigen Visa beantragst Du oder Deine Partnerin ja, wie zb drei Monate, was auch sinnvoll ist.
Kleines Beispiel, am 15.2.2008 hat ein Freund von mir sein Visa beantragt in Indonesien. Schengen Visa für drei Monate. Das Visa wurde genehmigt( für 90 Tage) und er konnte es am 3.3.08 abholen.
Einreisen muss er nach Deutschland bis zum 15.05.2008 und darf dann 90 Tage hier bleiben.
Ist das gleiche wenn Du vorab hier ein Visa machst für ein bestimmtest Land, dort steht dann auch drinn bis wann die Einreise zu erfolgen hat und wie lange man bleiben kann. 


Sorry, aber dies ist Schwachsinn was Du da schreibst. Sorry für die Wortwahl
Bitte nichts verallgemeinern jeder Visasticker hat andere Daten.
Es gilt einzig und allein was auf dem Visasticker angegeben ist.

Wichtig ist und gilt ist das was auf dem Visasticker steht und nicht anderes:

Gültig für: Schengener Staaten
vom .......  bis  ....
(hier steht der Zeitraum für den das visa gültig ist, bis ist der letzte Tag , an diesem Tag
läuft das Visa ab)
Art des Visums: C Anzahl der einreisen: 01, 02 oder Mult Dauer des Aufenthaltes:  xx Tage

Die Dauer des Aufenthaltes z.B. 90 oder 10 oder 30 Tage
nennt die Zahl der maximal erlaubten Aufenthaltstage innerhalb der vorhergenannten Gültigkeit
des Visums.
Bei Einreise am vorletzten tag hast Du nur noch 2 Aufenthaltstage (vorletztet und letzter Tag) und nicht mehr die angegeben  xx Tage des Visastickers..


Gültig  für: Schengen Statten
vom   20-03.08    bis  19-06-08
Art des Visums: C Anzahl der Einreisen: Mult   Dauer des Aufenthaltes: 30 Tage

Dieses Visa würde max. 30 Tage Aufenthalt evtl. verteilt auf mehere Einreisen im Zeitraum vom  20.03. bis 19.06 erlauben, keine Einreise nach dem 19.06. mehr erlaubt.
Ausreise muss am 19.06. spätestens erfolgen.
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Antwort #7 - 06.03.2008 um 18:27:16
 
Mahalo schrieb am 06.03.2008 um 16:32:19:
Kleines Beispiel, am 15.2.2008 hat ein Freund von mir sein Visa beantragt in Indonesien. Schengen Visa für drei Monate. Das Visa wurde genehmigt( für 90 Tage) und er konnte es am 3.3.08 abholen.
Einreisen muss er nach Deutschland bis zum 15.05.2008 und darf dann 90 Tage hier bleiben. 

Ich spar mir mal ein "Sorry"...
Absoluter Humbug, komplett falsch und ohne jede, auch nur annähernd fundierte Quelle...
Aber der TS kann sich ja an dich wenden, wenn die Freundin des TS an der Grenze zurückgewiesen wird...
Das ist noch nicht mal mehr gefährliches Halbwissen ... das ist schlicht und ergreifend Unwissen ...

Ich mag den Smilie eigentlich nicht, aber hier trifft er zu ...  Smiley

Fakt ist, dass der Aufenthalt nur innerhalb der Gültigkeit erlaubt ist!

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Muleta
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Antwort #8 - 06.03.2008 um 19:28:23
 
Daddy schrieb am 06.03.2008 um 16:07:41:
Und bevor die Frage / Anmerkung kommt... Nein, das ist keine deutsche Sonderregelung, das ist schengenweit einheitlich geregelt.


Einbeck schrieb am 06.03.2008 um 17:27:54:
Gültig für: Schengener Staaten
vom .......  bis  ....
(hier steht der Zeitraum für den das visa gültig ist, bis ist der letzte Tag , an diesem Tag läuft das Visa ab)


Mir war so, als ob Westphal/Stoppa (3. Aufl.) unter Nr. 6.5.11 (Unklarheiten über den Berechtigungsinhalt) darauf hingewiesen hätten, dass es hier sehr unterschiedliche Auslegungsvarianten gibt und die restriktive deutsche Ansicht nicht gerade überzeugend ist.

Ein höchst inspirierendes Buch...

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Antwort #9 - 07.03.2008 um 09:15:07
 
Muleta schrieb am 06.03.2008 um 19:28:23:
Mir war so, als ob Westphal/Stoppa (3. Aufl.) unter Nr. 6.5.11 (Unklarheiten über den Berechtigungsinhalt) darauf hingewiesen hätten, dass es hier sehr unterschiedliche Auslegungsvarianten gibt und die restriktive deutsche Ansicht nicht gerade überzeugend ist.

Nun ja... wenn man seine einleitenden Worte zu diesem Kapitel "In der Praxis gibt es gelegentlich erhebliche Unsicherheiten über die Auslegung..." wie genannt interpretiert, dann mag man das so sehen können.
Sofern man jedoch diese Ansicht mit den Aussagen und Inhalten der Ziff. 6.5.9 (klare Positionierung, dass die erlaubten Aufenthaltstagege nur im Gültigkeitszeitraum genutzt werden können) im Kontext sieht, relativiert sich die Aussagekraft zu einer anderen Sichtweise.

Aber nun wird's wieder rechtstheoretisch und für den Bereich Ungarns (eine RV von 1994! wird hier zitiert) reduziere ich eben auf "nahezu schengeneinheitlich" Zwinkernd

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Antwort #10 - 07.03.2008 um 10:55:08
 
So so absoluter Schwachsinn.
Dann frage ich mich wie seid Jahren unsere Freunde hier einreisen....
Dann mal hier der original Text der Deutschen Botschaft Jakarta.


Sehr geehrter Herr .........,

das Visum kann maximal bis zu 3 Monaten vor Einreise
in die Schengen-Staaten gestellt werden. Dies ist dann ab Einreise für den beantragen Zeitraum gültig.

Mit freundlichen Grüßen
[inv]gez. Konsul R. Jantzen[/inv]
Honorarkonsul für Bali & NTB

[inv]i.A. Stefanie Weber[/inv]
Sekretärin



Geht auch nicht anders, denn wie sollte sich denn jemand 90 Tage hier Aufhalten wenn das Visa ab Ausstellung schon die Aufenthaltstage zählt ?
Zudem kann die Ausstellung zeitlich variieren. Danach hat der Reisende, wie oben von der Botschaft geschrieben Zeit Drei Monate lang einzureisen und dann die entsrechend beantragte Aufenthaltszeit hierzubleiben.


fons: Änderung:
Bitte keine Realnamen posten!
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Antwort #11 - 07.03.2008 um 11:03:57
 
Mahalo schrieb am 07.03.2008 um 10:55:08:
Geht auch nicht anders, denn wie sollte sich denn jemand 90 Tage hier Aufhalten wenn das Visa ab Ausstellung schon die Aufenthaltstage zählt ?  

Es besteht kein Rechtsanspruch auf ein Visum für 90 Tage; das stellt lediglich das Maximum dar. In dem von dir beschriebenen Fall müßte aber ein Visumszeitraum angegeben sein (oftmals 6 Monate), in dem man sich 90 Tage aufhalten darf.

trixie
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Antwort #12 - 07.03.2008 um 11:10:55
 
Danke trixi ! Smiley
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Antwort #13 - 07.03.2008 um 11:20:28
 
Ich glaube, hier liegt ein grundsätzliches Verständnis- oder Interpretationsproblem vor ...

Mahalo schrieb am 07.03.2008 um 10:55:08:
das Visum kann maximal bis zu 3 Monaten vor Einreise in die Schengen-Staaten gestellt werden.

Ich interpretiere "gestellt" mal als ausgestellt... Warum sollte am 02.01. kein Visum beispielsweise mit einer Gültigkeit vom 01.03. - 30.05. ausgestellt werden?

Mahalo schrieb am 07.03.2008 um 10:55:08:
Dies ist dann ab Einreise für den beantragen Zeitraum gültig.

Ein Zeitraum definiert sich mit "von - bis", zu unterscheiden von Aufenthaltsdauer (in Tagen)...

Mahalo schrieb am 07.03.2008 um 10:55:08:
Geht auch nicht anders, denn wie sollte sich denn jemand 90 Tage hier Aufhalten wenn das Visa ab Ausstellung schon die Aufenthaltstage zählt ?

Die Aufenthaltstage beginnen nicht ab dem Tag der Ausstellung zu laufen, sondern ab dem Tag der ersten Gültigkeit resp. der Einreise - abhängig vom Gültigkeitszeitraum und der Aufenthaltsdauer...

Bsp. 1 (Die Gültigkeitsdauer übersteigt die erlaubte Aufenthaltsdauer in Tagen):
Visum ausgestellt am 15.01., gültig vom 12.02. - 11.04. für die Dauer von 30 Tagen... die 30 Tage beginnen mit der Einreise in Abhängigkeit von der Gültigkeitsdauer...
Erfolgt die Einreise am 17.02., dann werden die Aufenthaltstage eben ab dort gerechnet...
Lediglich wenn die Einreise innerhalb der letzten 30 Tage des Visums erfolgt, bleibt maximal die Zeit bis zum Ende der Gültigkeit und das sind dann eben keine 30 Tage mehr.
Gleiches gilt auch für 6-Monatsvisa mit einer Aufenthaltsdauer von 90 Tagen.

Bsp. 2 (Die Gültigkeitsdauer entspricht den erlaubten Aufenthaltstagen):
Visum ausgestellt am 15.01., gültig vom 12.02. - 11.04. für die Dauer von 60 Tagen... hier werden die Aufenthaltstage mit Beginn der Gültigkeit gerechnet, da Gültigkeitszeitraum und Aufenthaltsdauer eiander entsprechen und eine spätere Einreise keine Änderung ergäbe.

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Antwort #14 - 07.03.2008 um 14:00:18
 
Mahalo schrieb am 07.03.2008 um 10:55:08:
So so absoluter Schwachsinn.
Dann frage ich mich wie seid Jahren unsere Freunde hier einreisen....
Dann mal hier der original Text der Deutschen Botschaft Jakarta.


Sehr geehrter Herr .........,

das Visum kann maximal bis zu 3 Monaten vor Einreise
in die Schengen-Staaten gestellt werden. Dies ist dann ab Einreise für den beantragen Zeitraum gültig.

Mit freundlichen Grüßen
Text durch Admin/Mod unsichtbar gemacht!


Honorarkonsul für Bali & NTB

Text durch Admin/Mod unsichtbar gemacht!


Sekretärin


Deutsche Sprache schwere Sprache

Mal zur Klarstellung:
Dieses Schreiben ist nicht von der Botschaft in Jakarta
sondern von der Sekretärin des Honorarkonsuls.
Unten steht ja Honorarkonsul für Bali -Sekretärin....

Mahalo schrieb am 07.03.2008 um 10:55:08:
das Visum kann maximal bis zu 3 Monaten vor Einreise 


Bedeutet so viel wie Antrag kann 3 Monate vor Reise gestellt werden
und Visa wird frühestens 3 Monate vor der Reise ausgestellt.

Mahalo schrieb am 07.03.2008 um 10:55:08:
Dies ist dann ab Einreise für den beantragen Zeitraum gültig. 


@daddy und ich habe es ja schon wiederholt versucht verständlich zu erklären.

Dies bezieht sich dann auf den im Visaantrag beantragten Zeitraum und hier genau muss man aufpassen.

Jedes visa hat eine Gültigkeit
jeder Visasticker sagt: gültig für  Schengen Staaten oder Deutschland oder Kombination etc.
jeder Visasticker sagt: gültig  von xx.xx.xx  bis xx.xx.xx
jeder Visasticker nennt die max. erlaubte Zahl der  Aufenthaltstage --innerhalb-- der Visagültigkeit

Wichtig ist gültig bis xx.xx.xx nennt den letzten Gültigkeitstag des Visu am Tag danach ist man so nicht verlängert wurde, illegal in Deutschland.
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