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Einreise verweigern trotz gültigem Visum? (Gelesen: 8.581 mal)
trixie
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Antwort #15 - 06.03.2008 um 13:28:17
 
ChicaLoca schrieb am 06.03.2008 um 13:10:40:
es werden (gerade an Flughäfen) öfter Personen mit nicht-europäischem Aussehen kontrolliert als andere
das darf man eigentlich nicht laut sagen, weil es eben nicht zulässig ist  

Warum sollte es nicht zulässig sein, dass Personen - kontrolliert werden?

trixie
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ChicaLoca
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Antwort #16 - 06.03.2008 um 13:33:23
 
@trixie
natürlich dürfen Personen kontrolliert werden
es ging jedoch um das Zitat von Daddy  Zwinkernd
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PN's an mich zwecklos - hab die funktion abgestellt &&&&wer einen rechtschreib-,grammatik- oder tippfehler findet, kann ihn behalten
 
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Mahalo
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Antwort #17 - 06.03.2008 um 14:29:06
 
Vielleicht noch eines. Woher kommt Dein Freund denn genau?
Nach erteilung eines Schengenvisa, wurden bereits alle relevanten Daten gescheckt.
Daher ohne bestimmte Nachweise erfolgt keine Erteilung eines Visa.
Demzufolge muss er auch bei der Einreise keine Nachweise mehr bringen, schon gar keine Verpflichtungserklärung, weil die bei der Botschaft bleibt!
Auch finanzielle Mittel sind nur mitzuführen wenn er nicht eingeladen worde, aber auch das wird VOR Visaerteilung geklärt.
Wichtig beim Antrag auf das Schengenvisa MULTIPLE Visa ankreuzen. Hat er das nicht darf er auch Deutschland nicht verlassen, denn das einfache Schengenvisa gilt für die einmalige Einreise !
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Einbeck
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Antwort #18 - 06.03.2008 um 14:47:44
 
Mahalo schrieb am 06.03.2008 um 14:29:06:
Demzufolge muss er auch bei der Einreise keine Nachweise mehr bringen, schon gar keine Verpflichtungserklärung, weil die bei der Botschaft bleibt! 


Falsch, die VE bleibt nicht bei Botschaft, die wird dort kopiert und das Original wieder ausgehändigt.

Trotz Visa kann bei Einreise zurückgewiesen werden, auch mit Visa verlangt  der Schengener Grenzkodex das man
die Nachweise und Dokumente mit sich führt.
Bitte auch mit Visa genug Geld, krankenversicherungsnachweis, VE, Einladung etc. mitführen.
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trixie
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Antwort #19 - 06.03.2008 um 14:53:25
 
Mahalo schrieb am 06.03.2008 um 14:29:06:
Daher ohne bestimmte Nachweise erfolgt keine Erteilung eines Visa.  


Doch, siehe:

Zitat:
15 Zurückweisung


(1) Ein Ausländer, der unerlaubt einreisen will, wird an der Grenze zurückgewiesen.

(2) Ein Ausländer kann an der Grenze zurückgewiesen werden, wenn

1. ein Ausweisungsgrund vorliegt,

2. der begründete Verdacht besteht, dass der Aufenthalt nicht dem angegebenen Zweck dient,

2a. er nur über ein Schengen-Visum verfügt oder für einen kurzfristigen Aufenthalt von der Visumpflicht befreit ist und beabsichtigt, entgegen § 4 Abs. 3 Satz 1 eine Erwerbstätigkeit auszuüben oder

3. er die Voraussetzungen für die Einreise in das Hoheitsgebiet der Vertragsparteien nach Artikel 5 des Schengener Grenzkodex nicht erfüllt


Das wäre z. B. gegeben, wenn ein Besuchervisum beantragt wurde, der Eineisende mit heiratsrelevanten Dokumenten einreist oder er mit einem Geschäftsvisum einreist, die erste Anlaufstelle ein Ferienhotel auf Mallorca ist.

Zitat:
Wichtig beim Antrag auf das Schengenvisa MULTIPLE Visa ankreuzen. Hat er das nicht darf er auch Deutschland nicht verlassen, denn das einfache Schengenvisa gilt für die einmalige Einreise !

Das stimmt so nicht. Sicherlich darf er Deutschland verlassen und die anderen Schengen Staaten bereisen. Nur aus dem Schengen Gebiet ausreisen und wieder einreisen ist nur mit einem Multiple Visum möglich.

trixie

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Mahalo
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Antwort #20 - 06.03.2008 um 15:33:13
 
Viele der eingeladenen Personen reisen ohne Geld ein, deswegen die VE, dies muss auch auf dem Visaantrag ausgefüllt werden , wie man seinen Aufenthalt finanziert.
Kreuzt man an das der Einladene alle Kosten übernimmt ist kein Geld mitzuführen, schon gar nicht eine KK.
Wir laden seid Jahren Personen aus Sri Lanka und Jamaika ein und waren vor Ort bei den jeweiligen Botschaften.
Wie kann auch jemand der eingeladen wird und selber dort kaum Geld hat zb 50 Euro Pro Tag mitführen.... Augenrollen
Eine VE wurde bei noch keiner Einreise verlangt.
Nochmals, ohne diese Nachweise erfolgt keine Erteilung eines Visa, wie auch wenn nicht gesichert ist wie und von wem die Person auf der Reise sich finanziert!
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trixie
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Antwort #21 - 06.03.2008 um 20:21:06
 
Mahalo schrieb am 06.03.2008 um 15:33:13:
Kreuzt man an das der Einladene alle Kosten übernimmt ist kein Geld mitzuführen,

... dann muß der Antragsteller dies auch nachweisen. Die VE ist kein Beweis, dass der Gastgeber die Reisekosten übernimmt.

Mahalo schrieb am 06.03.2008 um 15:33:13:
Viele der eingeladenen Personen reisen ohne Geld ein, deswegen die VE,

Die VE hat nicht vordergründig damit zu tun, wer die Reisekosten tatsächlich übernimmt, sondern dass man sich dazu verpflichtet, u.a. für den LU des Gastes aufzukommen.

trixie
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havana
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Antwort #22 - 06.03.2008 um 22:28:43
 
Oh hier ist ja eine rege Diskussion entfacht  Smiley
Also mein Freund kommt aus Ägpyten. Er hat bei Beantragung des Visums seine Bonität natürlich nachgewiesen. Eine Verpflichtungserklärung liegt nicht vor. Also muss er wohl ausreichende GEldmittel in bar mit sich führen und die Finanzierbarkeit seines Aufenthaltes hier nachweisen können auf Nachfrage.

Mahalo, mich hat Deine Aussage bezüglich des MULT verwirrt. Wieso soll er nicht aus Deutschland ausreisen können? Er kann doch in ein anderes Schengenland reisen bzw. sich innerhalb der Schengenstaaten frei bewegen, auch wenn es kein MULTIPLE Visum ist. Oder bin ich jetzt völlig durcheinander?
Die Anzahl der erlaubten Einreisen bezieht doch nicht auf ein bestimmtes Land, sondern auf den Schengenraum, oder???

Viele Grüße

Havana
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Daddy
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Antwort #23 - 06.03.2008 um 22:53:16
 
havana schrieb am 06.03.2008 um 22:28:43:
Die Anzahl der erlaubten Einreisen bezieht doch nicht auf ein bestimmtes Land, sondern auf den Schengenraum, oder???

Richtig .... wenn er einmal im Schengenraum ist, dann kann er darin auch reisen, auch wenn es ein Visum mit 1 Einreise ist ...
Das Multiple- Visum wird nur benötigt wenn mehrfach in den Schengenraum ein- und ausgereist werden soll ...

Daddy
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