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Ausländerrecht >> EU- und Schengenrecht (inclusive Besuchsaufenthalte) >> Einreise verweigern trotz gültigem Visum? https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1204741346 Beitrag begonnen von havana am 05.03.2008 um 19:22:26 |
Titel: Einreise verweigern trotz gültigem Visum? Beitrag von havana am 05.03.2008 um 19:22:26
Hallo,
hab eine kurze Frage. Wenn jemand ein gültiges Schengenvisum hat und sich damit innerhalb des Schengenraums bewegt, kann ihm dann in einem der Schengenstaaten die Einreise verweigert werden, wenn nichts gegen die betreffende Person vorliegt? Frage deshalb, weil mein Freund dieser Tage mit einem Schengenvisum nach Spanien reist und natürlich auch mich besuchen kommt (das Visum ist von der spanischen Botschaft ausgestellt) und ihm jemand gesagt hat, das es vorkommen kann, dass Personen trotz Schengenvisum nicht einreisen dürfen.. Ich wäre euch für eure Informationen sehr dankbar. LG Havana |
Titel: Re: Einreise verweigern trotz gültigem Visum? Beitrag von Einbeck am 05.03.2008 um 19:44:56
Trotz gültigen Visas kann und darf man an der Grenze bei der Einreise zurückgewiesen werden.
Innerhalb der Schengener Staaten wird ja nicht mehr gesondert bei der Einreise kontrolliert, keine schengeninternen Passkontrollen. Daher ist bei einer Reise von Spanien nach Deutschland im Regelfall keine Grenzkontrolle zu erwarten. Allgemein gilt zu einreisekontrollen: Man sollte beachten, das man bei Einreise in die Schengener Staaten, einen gültigen Pass braucht, das richtige Visa ausreichende finanzielle Mittel einschl. Krankenversicherung zur Finanzierung des Aufenthaltes nachweisen kann, Nachweise zum Zweck und Umfang der Reise bei sich hat, Rückflugticket oder ausreichend Geld und Möglichkeit zu Beschaffung des Rrückflugtickets Wichtig ist auch das man über das richtige Visa verfügt, bei geplanten Aufenthalt über 3 Monat, geplanter Arbeitsaufnahme etc. ist das Schengen Visa halt das falsche Visa zur einreise. Näheres zu Kontrollen und Zurückweisungen findest Du im Schengener Grenzkodex in der --Rechtssammmlung-- hier verlinkt -- VO EG 562/2006-- |
Titel: Re: Einreise verweigern trotz gültigem Visum? Beitrag von Daddy am 05.03.2008 um 20:09:59
Hi ...
Für eine Zurückweisung trotz gültigem Visum gibt es eine Vielzahl von Gründen ... für D wäre das § 15 Abs. 2 und 3 AufenthG ... ich gehe mal davon aus, dass die Spanier über ähnlich lautende Regelungen verfügen ... Sobald sich jemand im Schengenraum befindet, scheidet eine Zurückweisung jedoch aus ... dann käme -bei Vorliegen entsprechender Gründe- allenfalls noch eine Ausweisung in Frage ... Daddy |
Titel: Re: Einreise verweigern trotz gültigem Visum? Beitrag von havana am 05.03.2008 um 21:47:40
Erst einmal vielen Dank für die Antworten.
Das heißt also, er muss dann eben natürlich zusätzlich zum Pass mit Visum auch dieses Schriftstück der Versicherung, seine Geldmittel, Tickets, Hotelreservierung vorlegen können, wenn er bei EInreise kontrolliert wird. Er wird mit Bargeld reisen, wieviel muss er denn dabei haben? seine finanziellen Mittel wurden ja schon bei Beantragung des Visums kontrolliert. Und inwieweit muss er denn durch Unterlagen den Zweck seines Aufenthaltes nachweisen können? also wenn er herkommt, um mich hier zu besuchen, wie kann er das nachweisen? Wird dann quasi bei einer evtl. Einreisekontrolle noch einmal geprüft, ob Sinn und Zweck seines Aufenthalts zu seinem Visum passen oder wie soll ich das verstehen? Kann er theoretisch bei der bloßen Vermutung, dass er hier meinetwegen illegal arbeiten würde o.ä. aus- bzw. abgewiesen werden?? Wahrscheinlich mach ich mir einfach zu viele Gedanken, aber es wäre ja echt blöd, wenn er hier abgewiesen werden könnte, nachdem er schon den ganzen Stress mit der BEantragung etc. des Visums hatte und auch den Flug hat.. LG Havana |
Titel: Re: Einreise verweigern trotz gültigem Visum? Beitrag von Daddy am 05.03.2008 um 22:08:47 havana schrieb am 05.03.2008 um 21:47:40:
Sind im Moment -wenn ich nicht irre- 50€/Tag ... ist aber abhängig von - wie ist die Unterbringung - wo ist der Aufenthalt (Berlin ist sicher teurer wie Buxtehude) - existiert vielleicht bereits eine VE - Rückflugticket bereits vorhanden oder muss das noch gekauft werden havana schrieb am 05.03.2008 um 21:47:40:
Er muss den Zweck nachweisen, wenn daran Zweifel bestehen ... also Reiseunterlagen, Aussagen des "Einladenden" usw. havana schrieb am 05.03.2008 um 21:47:40:
Unter Umständen ... z.B. der Reisende legt ein Geschäftsvisum vor und es ist ein reiner Besuchsaufenthalt geplant ... aber auch hier gilt, erst mal müssen Zweifel am Aufenthaltszweck bestehen ... havana schrieb am 05.03.2008 um 21:47:40:
Nein ... muss schon ein konkreter Verdacht bestehen ... alleine eine Vermutung reicht nicht aus ... Alles in allem ist diese Form der Zurückweisung eine Ermessensentscheidung... d.h. dass die Behörde ihr Ermessen fehlerfrei ausüben muss und die entsprechenden Gründe, die zu einer eventuellen Zurückweisung führen könnten, klar darlegen ... Ich denke, dass du dir wirklich zuviel Gedanken machst ;) Aber anmerken muss ich, dass die Einreise, wie du sagst, über Spanien erfolgt ... von daher sind deutsche Regelungen nur hinweisgebend, letztendlich geht es um spanischen AuslR. Daddy |
Titel: Re: Einreise verweigern trotz gültigem Visum? Beitrag von trixie am 05.03.2008 um 22:23:00 Daddy schrieb am 05.03.2008 um 22:08:47:
Heißt das, das vor einer Zurückweisung immer mit der ABH gesprochen werden muß, weil du von Behörde redest? Oder entscheidet das die BPol selber? trixie |
Titel: Re: Einreise verweigern trotz gültigem Visum? Beitrag von Einbeck am 05.03.2008 um 23:41:09 trixie schrieb am 05.03.2008 um 22:23:00:
Zurückweisung erfolgt bei Grenzübertritt, d.h. z.B. am Flughafen in diesem Falle macht das die Bundespolizei früher: Bundesgrenzschutz ABH hat mit Zurückweisung nichts zu tuen. |
Titel: Re: Einreise verweigern trotz gültigem Visum? Beitrag von havana am 06.03.2008 um 00:15:58
Noch mal vielen Dank für die Antworten.. oh und auch für Deine Geduld Einbeck. Wahrscheinlich mach ich mir wirklich zu viele Gedanken und es ist auch nicht das erste mal, dass er in den Schengenraum einreist, aber immerhin das erste mal das ihm jemand gesagt hat, man könne auch zurückgewiesen werden.
Noch eine letzte bestimmt nervige Frage ::) Reicht der Nachweis der Geldmittel mittels einer Bankauskunft? Kann mir kaum vorstellen, dass er mit ein paar Tausendern in der Tasche herumreisen möchte. Es existiert nämlich keine VE, deshalb noch mal meine Nachfrage. Sicherlich richtig, dass dt. Gesetze hier nicht für Spanien gelten müssen, aber ich habe angenommen eben, es gibt diesbezüglich schengenweite Gesetze. LG Havana |
Titel: Re: Einreise verweigern trotz gültigem Visum? Beitrag von Einbeck am 06.03.2008 um 00:40:24 havana schrieb am 06.03.2008 um 00:15:58:
Experte @Daddy hat dazu schon einiges wesentliches gesagt. Aus meiner Sicht: Die Bundespolizei ist nicht päpstlicher als der Papst. Aus Erfahrung weiß ich das dieser Gesichtspunkt (Finanzen) eher sehr kulant und umgänglich geregelt wird, lockerer als man vielleicht glaubt. Hier ist der Ruf, das Hörensagen, deutlich schlechter als die Wirklichkeit oder Realität. Wenn man eine Einladung (Einladungsschreiben mit Anschrift Adresse plus Telefon des Gastgebers) und/oder Verpflichtungserklärung bei sich hat hilft dies schon sehr viel, wer privat unterkommt oder Hotel bereits bezahlt hat braucht ja weniger Geld. Ansonsten eine internationale Kreditkarte, internationale Bankkarte oder Traveller Reiseschecks sind auch anerkannte Nachweise und hilfreich. Mit Kreditkarte etc. kann man sich ja Geld beschaffen, Geld das da beschaffbar, man nicht bei sich führen muss. Glaube mir dies wird mit sehr viel Fingerspitzengefühl situationsbedingt in jeden Einzelfall gelöst. Allgemein gelten 50,-- Euro pro Tag als nachzuweisen. Nur eines bitte nicht, nicht mit leerer Geldbörse, ohne Einladung, ohne VE und ohne Travellerschecks/Kreditkarte bei der Einreisekontrolle vorsprechen und nicht wissen wem man besuchen will etc., das kann dann ins Auge gehen. |
Titel: Re: Einreise verweigern trotz gültigem Visum? Beitrag von havana am 06.03.2008 um 01:04:45 Zitat:
Ok ich denke nun habe ich es auch verstanden :) Ist ja aber eigentlich ganz klar.. und ich hätte gedacht, man ist wahrscheinlich päpstlicher als der Papst :) Ich bemüh mich mal, mir keine Sorgen mehr zu machen. Vielen vielen Dank Havana |
Titel: Re: Einreise verweigern trotz gültigem Visum? Beitrag von Einbeck am 06.03.2008 um 01:08:17
Vergass etwas,
Einreisekontrolle in D ist nicht gleich Einreisekontrolle in Spanien, wenn die Ersteinreise in Spanien erfolgt wird nur dort kontrolliert, in Deutschland nicht mehr, schengeninterne Grenzkontrollen fallen weg. In Madrid kontrolliert man glaube ich etwas schärfer, zumindest hört man dort öfter von problemen bei der Einreise. Statistische Auswertungen zu Zurückweisungen von Südamerikanern belegen das in Madrid mehr zurückgewiesen werden als in Frankfurt, man beachte aber das dort auch ungleich deutlich mehr Südamerikaner einreisen als in Frankfurt. Wichtig ist immer Einladungsschreiben mit Anschrift Telefon bei Privatbesuch oder auch die Verpflichtungserklärung Hotelbuchung oder Gutscheine bei Tourismus ein wenig Bargeld ca. 200,-- Euro für das erste bis per Kreditkarte Nachschub geholt werden kann Kreditkarten, Bankkarten, Travellerschecks etc. Auslandsreisekrankenversicherung sollte man neben Reisepass mit Visa sinnvoller Weise mit sich führen. Vieles hängt von den Umständen des Einzelfalles und dem Auftreten bei der Einreise ab. Meine Angaben sind daher ohne Gewähr, beruhen auch auf Erzählungen von Kunden. |
Titel: Re: Einreise verweigern trotz gültigem Visum? Beitrag von Daddy am 06.03.2008 um 07:58:24 trixie schrieb am 05.03.2008 um 22:23:00:
Hi... Auch wenn es Einbeck bereits beantwortet hat und nur zur Ergänzung ... auch die BPol weißt eine Behördenstruktur auf ;) Im Übrigen erleichtert ein Blick ins Gesetz die Entscheidungsfindung :) Daddy |
Titel: Re: Einreise verweigern trotz gültigem Visum? Beitrag von ChicaLoca am 06.03.2008 um 11:57:03 Einbeck schrieb am 06.03.2008 um 01:08:17:
dem muss ich allerdings etwas widersprechen es kommt schon vor, dass auch auf dem deutschen Flughafen nochmal kontrolliert wird das ist einem Freund vor 2 Monaten passiert, der aus einem Drittstaat über Paris nach Deutschland geflogen ist Einreisekontrolle incl. Einreisestempel fand in Paris statt ohne Probleme dann Weiterflug nach DUS alle Personen dieses Fluges, die keine helle Hautfarbe besaßen bzw. nicht europäisch aussahen, wurden dann erneut kontrolliert |
Titel: Re: Einreise verweigern trotz gültigem Visum? Beitrag von Daddy am 06.03.2008 um 12:57:10 ChicaLoca schrieb am 06.03.2008 um 11:57:03:
Wobei dies keine klassische Grenzkontrolle darstellt und eine Zurückweisung auch dann nicht möglich ist. [OT]Ich halte auch die Aussage, dass alle Personen dieses Fluges, die keine helle Hautfarbe besaßen, kontrolliert wurden, für subjektiv wahrgenommen, da systematische (Ersatzgrenz-) Kontrollen im Binnen- Schengen- Verkehr nicht zulässig sind... [/OT] Einzige Ausnahme wäre die vorübergehende Wiedereinführung der Grenzkontrollen, aber das wird im Regelfall vorab bekanntgegeben.. Daddy |
Titel: Re: Einreise verweigern trotz gültigem Visum? Beitrag von ChicaLoca am 06.03.2008 um 13:10:40 Daddy schrieb am 06.03.2008 um 12:57:10:
auch wenn es keine klassische Grenzkontrolle im Sinne des Gesetzes war, machen wir uns doch nix vor ich kenne es doch selbst aus meinem Job es werden (gerade an Flughäfen) öfter Personen mit nicht-europäischem Aussehen kontrolliert als andere das darf man eigentlich nicht laut sagen, weil es eben nicht zulässig ist aber ........lassen wir das |
Titel: Re: Einreise verweigern trotz gültigem Visum? Beitrag von trixie am 06.03.2008 um 13:28:17 ChicaLoca schrieb am 06.03.2008 um 13:10:40:
Warum sollte es nicht zulässig sein, dass Personen - kontrolliert werden? trixie |
Titel: Re: Einreise verweigern trotz gültigem Visum? Beitrag von ChicaLoca am 06.03.2008 um 13:33:23
@trixie
natürlich dürfen Personen kontrolliert werden es ging jedoch um das Zitat von Daddy ;) |
Titel: Re: Einreise verweigern trotz gültigem Visum? Beitrag von Mahalo am 06.03.2008 um 14:29:06
Vielleicht noch eines. Woher kommt Dein Freund denn genau?
Nach erteilung eines Schengenvisa, wurden bereits alle relevanten Daten gescheckt. Daher ohne bestimmte Nachweise erfolgt keine Erteilung eines Visa. Demzufolge muss er auch bei der Einreise keine Nachweise mehr bringen, schon gar keine Verpflichtungserklärung, weil die bei der Botschaft bleibt! Auch finanzielle Mittel sind nur mitzuführen wenn er nicht eingeladen worde, aber auch das wird VOR Visaerteilung geklärt. Wichtig beim Antrag auf das Schengenvisa MULTIPLE Visa ankreuzen. Hat er das nicht darf er auch Deutschland nicht verlassen, denn das einfache Schengenvisa gilt für die einmalige Einreise ! |
Titel: Re: Einreise verweigern trotz gültigem Visum? Beitrag von Einbeck am 06.03.2008 um 14:47:44 Mahalo schrieb am 06.03.2008 um 14:29:06:
Falsch, die VE bleibt nicht bei Botschaft, die wird dort kopiert und das Original wieder ausgehändigt. Trotz Visa kann bei Einreise zurückgewiesen werden, auch mit Visa verlangt der Schengener Grenzkodex das man die Nachweise und Dokumente mit sich führt. Bitte auch mit Visa genug Geld, krankenversicherungsnachweis, VE, Einladung etc. mitführen. |
Titel: Re: Einreise verweigern trotz gültigem Visum? Beitrag von trixie am 06.03.2008 um 14:53:25 Mahalo schrieb am 06.03.2008 um 14:29:06:
Doch, siehe: Zitat:
Das wäre z. B. gegeben, wenn ein Besuchervisum beantragt wurde, der Eineisende mit heiratsrelevanten Dokumenten einreist oder er mit einem Geschäftsvisum einreist, die erste Anlaufstelle ein Ferienhotel auf Mallorca ist. Zitat:
Das stimmt so nicht. Sicherlich darf er Deutschland verlassen und die anderen Schengen Staaten bereisen. Nur aus dem Schengen Gebiet ausreisen und wieder einreisen ist nur mit einem Multiple Visum möglich. trixie |
Titel: Re: Einreise verweigern trotz gültigem Visum? Beitrag von Mahalo am 06.03.2008 um 15:33:13
Viele der eingeladenen Personen reisen ohne Geld ein, deswegen die VE, dies muss auch auf dem Visaantrag ausgefüllt werden , wie man seinen Aufenthalt finanziert.
Kreuzt man an das der Einladene alle Kosten übernimmt ist kein Geld mitzuführen, schon gar nicht eine KK. Wir laden seid Jahren Personen aus Sri Lanka und Jamaika ein und waren vor Ort bei den jeweiligen Botschaften. Wie kann auch jemand der eingeladen wird und selber dort kaum Geld hat zb 50 Euro Pro Tag mitführen.... ::) Eine VE wurde bei noch keiner Einreise verlangt. Nochmals, ohne diese Nachweise erfolgt keine Erteilung eines Visa, wie auch wenn nicht gesichert ist wie und von wem die Person auf der Reise sich finanziert! |
Titel: Re: Einreise verweigern trotz gültigem Visum? Beitrag von trixie am 06.03.2008 um 20:21:06 Mahalo schrieb am 06.03.2008 um 15:33:13:
... dann muß der Antragsteller dies auch nachweisen. Die VE ist kein Beweis, dass der Gastgeber die Reisekosten übernimmt. Mahalo schrieb am 06.03.2008 um 15:33:13:
Die VE hat nicht vordergründig damit zu tun, wer die Reisekosten tatsächlich übernimmt, sondern dass man sich dazu verpflichtet, u.a. für den LU des Gastes aufzukommen. trixie |
Titel: Re: Einreise verweigern trotz gültigem Visum? Beitrag von havana am 06.03.2008 um 22:28:43
Oh hier ist ja eine rege Diskussion entfacht :)
Also mein Freund kommt aus Ägpyten. Er hat bei Beantragung des Visums seine Bonität natürlich nachgewiesen. Eine Verpflichtungserklärung liegt nicht vor. Also muss er wohl ausreichende GEldmittel in bar mit sich führen und die Finanzierbarkeit seines Aufenthaltes hier nachweisen können auf Nachfrage. Mahalo, mich hat Deine Aussage bezüglich des MULT verwirrt. Wieso soll er nicht aus Deutschland ausreisen können? Er kann doch in ein anderes Schengenland reisen bzw. sich innerhalb der Schengenstaaten frei bewegen, auch wenn es kein MULTIPLE Visum ist. Oder bin ich jetzt völlig durcheinander? Die Anzahl der erlaubten Einreisen bezieht doch nicht auf ein bestimmtes Land, sondern auf den Schengenraum, oder??? Viele Grüße Havana |
Titel: Re: Einreise verweigern trotz gültigem Visum? Beitrag von Daddy am 06.03.2008 um 22:53:16 havana schrieb am 06.03.2008 um 22:28:43:
Richtig .... wenn er einmal im Schengenraum ist, dann kann er darin auch reisen, auch wenn es ein Visum mit 1 Einreise ist ... Das Multiple- Visum wird nur benötigt wenn mehrfach in den Schengenraum ein- und ausgereist werden soll ... Daddy |
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