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3 Monate vs. 90 Tage - Aufenthalt überschritten? (Gelesen: 25.150 mal)
michi
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #15 - 07.12.2007 um 17:08:37
 
Nun melde ich mich nochmals, um zu berichten, was weiter passiert ist: eigentlich nichts. Die Staatsanwaltschaft hat sich bisher nicht bei ihr gemeldet (als ZBV hat sie übrigens einen Amtsinspektor in Frankfurt / Main angegeben, das war auf dem Formular so vorgedruckt - dieser würde ihr allfällige Schriftstücke nach Nicaragua weiterleiten).

Mittlerweile hat sie ein österreichisches Visum D erhalten und wird in einer Woche wieder nach Österreich kommen und von hier aus erneut Kontakt mit der Staatsanwaltschaft aufnehmen, um herauszufinden, ob sich bereits etwas getan hat (wir gehen nach wie vor davon aus, dass das Verfahren wohl eingestellt wird).

An dieser Stelle noch zwei - möglicherweise etwas blöde - Fragen, da sie wieder über Frankfurt ein- bzw. ausreisen wird:

- Das Visum D gilt ja nur für Aufenthalt in Österreich und insgesamt max. 5 Tage Durchreise durch andere Schengen-Länder - sehe ich das richtig, dass das natürlich auch für die Ausreise gilt? Auf österreichischen Seiten ist von Durchreise "um nach Österreich zu gelangen" die Rede, aber es gilt ja wohl auch wieder für die Rückreise? (Man merkt: ich werde vorsichtiger Zwinkernd).
- Kann die Durchreise auch während des Aufenthalts genutzt werden, um etwa über das sog. "große deutsche Eck" von Ostösterreich nach Tirol zu fahren?

Danke nochmals für all die Beiträge und fachlichen Kommentare hier!

lg
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Muleta
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #16 - 07.12.2007 um 17:21:03
 
michi schrieb am 07.12.2007 um 17:08:37:
Nun melde ich mich nochmals, um zu berichten, was weiter passiert ist: eigentlich nichts. Die Staatsanwaltschaft hat sich bisher nicht bei ihr gemeldet (als ZBV hat sie übrigens einen Amtsinspektor in Frankfurt / Main angegeben, das war auf dem Formular so vorgedruckt - dieser würde ihr allfällige Schriftstücke nach Nicaragua weiterleiten).


oh je... Die relevanten Fristen beginnen alle mit dem Zugang beim Amtsinspektor. Diese Leute sind keine kostenlosen Rundum-Service-Postdienstleister für Ausländer!

Muleta
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Antwort #17 - 07.12.2007 um 17:25:12
 
Muleta schrieb am 07.12.2007 um 17:21:03:
oh je... Die relevanten Fristen beginnen alle mit dem Zugang beim Amtsinspektor. Diese Leute sind keine kostenlosen Rundum-Service-Postdienstleister für Ausländer!


Ja, ganz klar - ich fände es ja auch praktischer, wenn ich der ZBV wäre - am Formular stand aber halt bereits der Amtsinspektor oben, und sie hat nicht daran gedacht / sich nicht getraut zu fragen / vor Nervosität vergessen, darum zu bitten, stattdessen mich einzutragen.

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Daddy
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Antwort #18 - 07.12.2007 um 18:07:54
 
Hi ...

michi schrieb am 07.12.2007 um 17:08:37:
- Das Visum D gilt ja nur für Aufenthalt in Österreich und insgesamt max. 5 Tage Durchreise durch andere Schengen-Länder - sehe ich das richtig, dass das natürlich auch für die Ausreise gilt? Auf österreichischen Seiten ist von Durchreise "um nach Österreich zu gelangen" die Rede, aber es gilt ja wohl auch wieder für die Rückreise? (Man merkt: ich werde vorsichtiger Zwinkernd).
- Kann die Durchreise auch während des Aufenthalts genutzt werden, um etwa über das sog. "große deutsche Eck" von Ostösterreich nach Tirol zu fahren?

2 x Nein ... das Durchreiserecht gilt nur, um erstmalig ins Zielland zu gelangen ... nicht für die Rückreise... siehe Art. 18 SDÜ
Zitat:
Die Sichtvermerke für einen Aufenthalt von mehr als drei Monaten sind nationale Sichtvermerke, die von jeder Vertragspartei nach Maßgabe ihres nationalen Rechts erteilt werden. Ein solcher Sichtvermerk berechtigt den Inhaber, durch das Hoheitsgebiet der anderen Vertragsparteien zu reisen, um sich in das Hoheitsgebiet der Vertragspartei zu begeben, die den Sichtvermerk ausgestellt hat, [...]


Also wenn man einmal im Zielland angekommen ist, gibt's kein Durchreiserecht mehr...

Daddy
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Antwort #19 - 07.12.2007 um 18:12:07
 
Danke für die Antwort zunächst einmal!

Daddy schrieb am 07.12.2007 um 18:07:54:
2 x Nein ... das Durchreiserecht gilt nur, um erstmalig ins Zielland zu gelangen ... nicht für die Rückreise... siehe Art. 18 SDÜ

Also wenn man einmal im Zielland angekommen ist, gibt's kein Durchreiserecht mehr...


Oh, das ist aber dann ein ziemlich großes Problem: es gibt schlicht und ergreifend keine Möglichkeit, von Österreich aus nach Nicaragua zurückzufliegen, ohne eine Zwischenlandung in einem anderen Schengen-Staat zu machen. Kann für solche Fälle eine Art Transitvisum bei der deutschen Botschaft in Wien beantragt werden, oder gibt es andere Möglichkeiten?

Danke, lg

Michi
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« Zuletzt geändert: 07.12.2007 um 18:22:09 von michi »  
 
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Antwort #20 - 07.12.2007 um 18:37:08
 
Nach etwas surfen fand ich soeben noch folgende Information auf der Seite der deutschen Botschaft in Wien:

Zitat:
Ausländer, die in Österreich wohnen, benötigen aufgrund des Schengener Übereinkommens für einen Aufenthalt in den übrigen Staaten der Schengener Gemeinschaft für Tourismus,- Besuchs- und Geschäftsreisen bis maximal 3 Monate innerhalb einer Frist von 6 Monaten von dem Datum der ersten Einreise an kein zusätzliches Visum mehr, sofern sie

A) einen für den beabsichtigten Aufenthalt ausreichend gültigen Reisepass
und
B) einen von der Republik Österreich gültigen Aufenthaltstitel vorweisen können.

Als Aufenthaltstitel gelten: Niederlassungsbewilligung, Aufenthaltserlaubnis, befristete Aufenthaltserlaubnis, Wiedereinreise-Sichtvermerk oder Einreisesichtvermerk, gewöhnlicher Sichtvermerk
oder
Legitimationskarten für Träger von Privilegien und Immunität in den Farben rot, gelb oder blau, ausgestellt vom Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten.

(Quelle: http://www.wien.diplo.de/Vertretung/wien/de/01/Visabestimmungen/Seite__Ausl_C3_A...)

Darf ich das so verstehen, dass die Lage nun doch nicht so kompliziert ist und sie problemlos wieder ausreisen darf? Zur Verdeutlichung noch kurz ihre Aufenthaltsgeschichte, wie sie hoffentlich sein wird:

24.07.07 Einreise über Madrid (sichtvermerksfrei)
24.10.07 Ausreise über Frankfurt
14.12.07 Einreise über Frankfurt (mit österreichischem Visum D)
nach dem 24.01.08 (also: über ein halbes Jahr nach der ersten sichtvermerksfreien Einreise) wieder Ausreise über Frankfurt

Dankeschön!

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Antwort #21 - 07.12.2007 um 18:53:49
 
Hi...

Also ganz so einfach wird es glaub' ich nicht ...

Der von dir gemarkerte "gewöhnliche Sichtvermerk" ist ein Schengenvisum Typ C ... also das greift schon mal nicht ...

michi schrieb am 07.12.2007 um 18:37:08:
24.07.07 Einreise über Madrid (sichtvermerksfrei)
24.10.07 Ausreise über Frankfurt
14.12.07 Einreise über Frankfurt (mit österreichischem Visum D)
nach dem 24.01.08 (also: über ein halbes Jahr nach der ersten sichtvermerksfreien Einreise) wieder Ausreise über Frankfurt 

Da stellt sich ein anderes Problem, da die erneute sichtvermerksfreie Einreise über eine EU- Außengrenze erfolgen muss ... (allerdings hab ich grad nicht präsent, ob es ein Sichtvermerksabkommen zwischen D und Nicaragua gibt, was da helfen könnte).

Aber mal anders gefragt ... sie hat ein Visum Typ D - also eines, mit dem ein längerfristiger Aufenthalt geplant ist und auf einen AT hinausläuft ... was ist damit?

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Antwort #22 - 07.12.2007 um 19:00:25
 
Daddy schrieb am 07.12.2007 um 18:53:49:
Also ganz so einfach wird es glaub' ich nicht ...


Das fürchte ich jetzt auch Zwinkernd

Zitat:
Der von dir gemarkerte "gewöhnliche Sichtvermerk" ist ein Schengenvisum Typ C ... also das greift schon mal nicht ...

Da stellt sich ein anderes Problem, da die erneute sichtvermerksfreie Einreise über eine EU- Außengrenze erfolgen muss ... (allerdings hab ich grad nicht präsent, ob es ein Sichtvermerksabkommen zwischen D und Nicaragua gibt, was da helfen könnte).


Aha, danke! Dann müsste es aber ja möglich sein, kurz vor der Abreise noch einen Kurzurlaub in England zu machen, so über eine Außengrenze wieder nach Österreich einzureisen und dann innerhalb der drei Monate wieder über Frankfurt auszureisen?

Zitat:
Aber mal anders gefragt ... sie hat ein Visum Typ D - also eines, mit dem ein längerfristiger Aufenthalt geplant ist und auf einen AT hinausläuft ... was ist damit?


Das Visum hat sie bekommen, weil sie - in Absprache mit ihrer Universität in Nicaragua - ein Jahr Studienpause eingelegt hat, um in Österreich Deutsch zu lernen. Nach dieser Zeit will sie logischerweise nach Nicaragua zurück, um ihr Studium abzuschließen. Einen AT wird sie erst in ferner Zukunft beantragen, wenn wir einmal heiraten und in Österreich leben wollen.

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Antwort #23 - 07.12.2007 um 19:26:05
 
michi schrieb am 07.12.2007 um 19:00:25:
Aha, danke! Dann müsste es aber ja möglich sein, kurz vor der Abreise noch einen Kurzurlaub in England zu machen, so über eine Außengrenze wieder nach Österreich einzureisen und dann innerhalb der drei Monate wieder über Frankfurt auszureisen? 

Das könnte so gehen, wenn sie denn in GB visumsfrei einreisen darf und sich bei der Wiedereinreise nach Österreich auf ihren visumsfreien Aufenthalt beruft (am besten bei der Ausreise angeben, dass der Daueraufenthalt beendet ist und sich einen Ausreisestempel in den Pass geben lassen)...
Aber warum nicht zum Ende des Aufenthalts einen Trip nach London und von dort direkt via Miami nach Managua?

Daddy

Edit: Stopp... bin grad am Überlegen, da GB innerhalb der EU liegt ... Schengen - vs. EU- Außengrenze ... (schweiz ginge definitiv, wenn sie da visumsfrei einreisen darf)
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Antwort #24 - 07.12.2007 um 19:42:55
 
Daddy schrieb am 07.12.2007 um 19:26:05:

Das könnte so gehen, wenn sie denn in GB visumsfrei einreisen darf und sich bei der Wiedereinreise nach Österreich auf ihren visumsfreien Aufenthalt beruft (am besten bei der Ausreise angeben, dass der Daueraufenthalt beendet ist und sich einen Ausreisestempel in den Pass geben lassen)...


Dankeschön!

Zitat:
Aber warum nicht zum Ende des Aufenthalts einen Trip nach London und von dort direkt via Miami nach Managua?


Weil sie dann ein US-amerikanisches Visum benötigt - ein solches hat sie nicht, und die Vergabe an Lateinamerikaner ist Gerüchten zufolge auch nicht ganz einfach. Einen Versuch wäre es natürlich trotzdem wert. Ganz abgesehen davon ist die Verbindung von Frankfurt nach Costa Rica auch so ganz angenehm, San Jose ist eine schöne Stadt Smiley

Zitat:
Edit: Stopp... bin grad am Überlegen, da GB innerhalb der EU liegt ... Schengen - vs. EU- Außengrenze ... (schweiz ginge definitiv, wenn sie da visumsfrei einreisen darf)


Schweiz klingt auch gut, da war ich ohnehin schon lange nicht mehr. Visumspflicht besteht nach kurzer Recherche nicht, ich schaue aber noch genauer nach.

Danke nochmals!

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Antwort #25 - 07.12.2007 um 19:53:01
 
michi schrieb am 07.12.2007 um 19:42:55:
Schweiz klingt auch gut, da war ich ohnehin schon lange nicht mehr. Visumspflicht besteht nach kurzer Recherche nicht, ich schaue aber noch genauer nach. 

Vielleicht hilft dir dieser Link

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Antwort #26 - 07.12.2007 um 22:08:29
 
Daddy schrieb am 07.12.2007 um 19:53:01:
Vielleicht hilft dir dieser Link

Daddy


Sehr sogar, dankeschön! So könnte es also gehen Smiley

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Antwort #27 - 09.01.2008 um 15:58:23
 
Hi!

Der Vollständigkeit halber - falls wer in einer ähnlichen Situation landet - noch, wie es weitergegangen ist: Eure Infos waren vollkommen richtig, an dieser Stelle also herzlichen Dank und  i4a is great

Wir reisen nun über die schöne Schweiz zurück nach Nicaragua. Kostet zwar etwas mehr, dafür sieht man aber auch mehr  Smiley

Ich habe mittlerweile in einem österreich-spezifischen Forum eine Diskussion über die "Rückreiseproblematik" mit Visum D gestartet, wen's interessiert: http://www.auslaender.at/forum/showthread.php?t=2750

Nochmals vielen Dank an alle, ich lese natürlich begeistert weiter mit Smiley

lg
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Antwort #28 - 22.01.2008 um 11:35:05
 
Hallo,

um nun die Reisepläne letztmalig abzuklären, erlaube ich mir noch eine kleine Frage. Zur Erinnerung ganz kurz die Aufenthaltsgeschichte meiner Freundin:

michi schrieb am 07.12.2007 um 18:37:08:
24.07.07 Einreise über Madrid (sichtvermerksfrei)
24.10.07 Ausreise über Frankfurt
14.12.07 Einreise über Frankfurt (mit österreichischem Visum D)
nach dem 24.01.08 (also: über ein halbes Jahr nach der ersten sichtvermerksfreien Einreise) wieder Ausreise über Frankfurt


Für die Rückreise würde ich jetzt einen Flug Wien-Zürich buchen, für den Weiterflug nach Frankfurt können wir uns viel Geld sparen, wenn sie über Berlin fliegt - dann geht das mit "nur im Transitbereich bleiben" natürlich nicht mehr. Wenn ich es richtig sehe, muss sie dann bei der Einreise in Berlin darauf hinweisen, dass sie nicht mit ihrem Visum D einreisen will (dieses ist Multiple Entry), sondern sichtvermerksfrei (weil sie ja nicht nach Österreich will). Dazu die Weiterflugtickets, die Reiseversicherung und ein paar Euro, um etwas essen zu können - reicht das? Wäre ein Begleitschreiben zur Erläuterung ihrer Lage hilfreich? Bzw. wäre es gleich das beste, wenn ich mit ihr mitreise?

Vielen Dank für Eure Hilfe,

Michi
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Antwort #29 - 22.01.2008 um 13:29:04
 
Hallo michi,

so wie du es darstellst ist es rechtlich einwandfrei ...
Wie bereits erwähnt werden Aufenthaltszeiten aufgrund nationaler Regelungen nicht auf Aufenthaltszeiten nach SDÜ / SGK angerechnet.
Wurde hier schon mal in ähnlichem Zusammenhang diskutiert...
Insofern ist die visumsfreie Wiedereinreise nach erfolgter Ausreise aus dem Gebiet der EU möglich.
Soweit die Theorie... in der Praxis werden die Aufenthaltszeiten mit Sicherheit hinterfragt, da es doch ein ziemliches Durcheinander ist. Von daher macht ein Begleitschreiben mit Darstellung der Reise- und Aufenthaltszeiten neben einem kurzen rechtlichen Hinweis sicher Sinn. Ob du selbst mitreisen musst ... keine Ahnung ob das erforderlich ist oder nicht.

Gruß
Daddy Cool
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