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3 Monate vs. 90 Tage - Aufenthalt überschritten? (Gelesen: 25.158 mal)
michi
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Antwort #30 - 22.01.2008 um 14:36:15
 
@Daddy: Danke und wieder mal  i4a is great
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michi
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Antwort #31 - 11.01.2009 um 19:52:51
 
Hola aus dem warmen Süden,

jetzt möchte ich meinen alten Thread nochmals aufwärmen mit einer Nachfrage...

Kurz die Vorgeschichte: meine nicaraguanische Freundin kam im Sommer 2007 sichtvermerksfrei auf Besuch nach Österreich, diesen überzog sie (weil wir i4a noch nicht kannten...) um einen Tag, was ihr in Frankfurt ein Verfahren wegen unerlaubter Einreise und unerlaubtem Aufenthalt eingebracht hat. Nach einer längeren Befragung unterschrieb sie entsprechende Vordrucke, ihr wurde erklärt, es sei alles kein Problem, und sie bekam nur den normalen Ausreisestempel in den Pass.

Blöderweise wurde auf dem Vordruck ein Amtsinspektor als ZBV angegeben, der Post nach Nicaragua weiterleiten würde (sie hatte wenig Erfahrung im Umgang mit Behörden...).

Wenige Wochen darauf bekam sie ein österreichisches Visum D, mit dem sie im Dezember 2007 über Frankfurt problemlos einreiste und im Februar 2008 wieder ausreiste. Seither keine weiteren Reisen in den Schengenraum.

Das Problem: sie hat bis heute (nach über einem Jahr) keine Post aus Deutschland hinsichtlich ihres damaligen "Überziehens" bekommen - der Postweg ist nicht wirklich zuverlässig. Nun wollen wir natürlich gerne wissen, ob das Verfahren zu irgendwelchen Konsequenzen geführt hat, um die wir uns noch kümmern müssen.

Daher die Frage: gehe ich recht in der Annahme, dass ich entsprechende Erkundigungen bei der Staatsanwaltschaft einholen kann? Reicht ein einfaches Schreiben mit Kopie ihres Passes und der entsprechenden Dokumente? Und kann sie dann mich selbst mit Adresse in Österreich für die Antwort angeben?

Besten Dank im Voraus und liebe Grüße,

Michi
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Antwort #32 - 18.01.2009 um 10:30:34
 
Du willst es aber auch gaaanz genau wissen, michi. Zwinkernd i4a is great, ja, aber sooo viel Detailwissen?!?

Ich selber kann auch nicht wirklich viel beisteuern. Außer dass ich mir nicht vorstellen kann, dass dir die Staatsanwaltschaft ohne eine schriftliche Vollmacht deiner Freundin Auskunft geben wird.
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michi
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Antwort #33 - 19.01.2009 um 13:41:45
 
Enda schrieb am 18.01.2009 um 10:30:34:
Du willst es aber auch gaaanz genau wissen, michi. Zwinkernd i4a is great, ja, aber sooo viel Detailwissen?!?


Naja, so viel Detailwissen find ich es nicht einmal - wenn gegen jemanden ein Strafverfahren eingeleitet wurde, weiß man halt gerne, wie es dann auch ausging...

lg
michi
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Antwort #34 - 03.02.2009 um 19:01:28
 
Hab zufällig gerade noch folgenden Thread gefunden. Sieht mir nach dem gleichen Sachverhalt aus. Und Daddys Einschätzung dazu.  Smiley

http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1224522278
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