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Ausländerrecht >> EU- und Schengenrecht (inclusive Besuchsaufenthalte) >> 3 Monate vs. 90 Tage - Aufenthalt überschritten?
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Beitrag begonnen von michi am 11.11.2007 um 19:10:38

Titel: 3 Monate vs. 90 Tage - Aufenthalt überschritten?
Beitrag von michi am 11.11.2007 um 19:10:38
Liebe Board-Gemeinde,

ich bin, froh, Euch gefunden zu haben - nach langem Lesen schätze ich die fachlich ausgezeichneten und interessanten Kommentare :-) Nun, da trau ich mich gleich einmal mit einer Frage aufzutauchen, die ich bisher noch nicht beantwortet bekommen konnte...

Meine Freundin ist Nicaraguanerin (Studentin) und am 24. Juli via Madrid zum ersten Mal auf Besuch in die EU gekommen (zu mir und zu ihren Tanten in Wien bzw. Holland) - sichtvermerksfrei, wie das für Nicaraguaner ja möglich ist. Geplant war ein zweimonatiger Aufenthalt, in diesen zwei Monaten beschloss sie aber, doch länger zu bleiben, um Kultur, Land und Sprache besser kennenzulernen (eine nicht zu unterschätzende Zusatzqualifikation, sie studiert "Internationale Beziehungen und Aussenhandel"). Leider war dies doch nicht möglich, und so musste sie wieder ausreisen.

Nach einigen Nachfragen und nach Einsicht der Seite des deutschen Auswärtigen Amtes (http://www.auswaertiges-amt.de/diplo/de/WillkommeninD/EinreiseUndAufenthalt/StaatenlisteVisumpflicht.html) gingen wir - wie vorher natürlich auch schon - davon aus, dass sie drei Monate im Schengen-Raum bleiben dürfte und kauften ein Rückflugticket via Frankfurt am 24. Oktober.

Dort wurde ihr bei der Ausreise mitgeteilt, dass sie sich nur 90 Tage hätte aufhalten dürfen (und nicht von 24.7. bis 24.10.), sie musste einige Formulare unterschreiben (einen Zustellungsbevollmächtigten im Gerichtsverfahren benennen, eine Erklärung, in der sie zugibt, gegen §95 1 No. 2 und 3 - Einreise (da sie aus Österreich kam) und Aufenthalt - verstoßen zu haben).

Nach der Einvernahme erklärten ihr die Beamten, dass schlussendlich alles kein Problem sei und sie sich keine Sorgen machen müsse, auch wurde ihr Pass (abgesehen vom normalen Ausreisestempel) nicht gestempelt und sie flog mit dem geplanten Flug zurück nach Hause.

Nun meine Frage - ist die Ansicht der Grenzbeamten richtig gewesen, dass sie einen Verstoß begangen habe? Können wir davon ausgehen, dass ihr nun tatsächlich keine Probleme drohen, wenn sie wieder einmal in den Schengen-Raum einreisen möchte? (Sie plant, im Dezember mit einem österreichischen Visum D wieder einzureisen, um Sprachkurse zu absolvieren und nun doch noch ihr Auslandsjahr zu machen).

Vielen herzlichen Dank im Voraus,

Michi

Titel: Re: 3 Monate vs. 90 Tage - Aufenthalt überschritten?
Beitrag von Berthold am 11.11.2007 um 19:30:32
Guten Abend Michi,

die in Artikel 11 Absatz 1, 19 Absatz 2 bzw. 20 Absatz 1 des SDÜ genannte Dreimonatsfrist wird in Artikel VI Ziffer 1.4. der GKI konkretisiert!
Danach beträgt die Höchstaufenthaltsdauer 90 Tage pro Halbjahr.

Somit hat sich deine Bekannte 93 statt 90 Tage im Schengengebiet aufgehalten.

Gruß
Berthold

Titel: Re: 3 Monate vs. 90 Tage - Aufenthalt überschritten?
Beitrag von Ernas am 11.11.2007 um 19:34:09
hi,
ja, seine Ansicht ist richtig. der angegeben Zeitraum ist ja nicht nur laenger as 90 Tage, sondern auch laenger als 3 Monate. 24.7. - 24. 10. heissen 93 Tage, Juli 8, August 31, September 30 und Oktober 24, oder 3 Monate = 24.07 bis 23.10. + 2 Tage. Egal wie du rechnest, sie war in beiden Faelle zu lange da.

Es heist aber in den Vorschriften: 90 Tage im Halbjahr. Daher hat er recht.


Man Berthold, bist du schnell  ;)

Titel: Re: 3 Monate vs. 90 Tage - Aufenthalt überschritten?
Beitrag von michi am 11.11.2007 um 19:38:23
Guten Abend,

danke für die Antworten - ohoh, da hätte ich doch noch genauer nachforschen sollen.

Was wäre als nächster Schritt denn empfehlenswert - auf der deutschen Botschaft nachzufragen, ob sie tatsächlich keine Probleme bei der Wiedereinreise haben wird?

lg
Michi

Titel: Re: 3 Monate vs. 90 Tage - Aufenthalt überschritten?
Beitrag von Ernas am 11.11.2007 um 19:53:42
das geht wohl nicht so schnell. Ich wuerde eher den naechsten Antrag abwarten und diesen fruehzeitig (3 Monate vor der geplanten Einreise) stellen, damit die Leute in der Botschaft Zeit haben alles aufzuklaeren, wenn es denn was gibt. Im Antrag sollte auch auf die Diskrepanz aufmerksam gemacht werden. Ist wohl besser, as wenn es dort so auffaellt.

Titel: Re: 3 Monate vs. 90 Tage - Aufenthalt überschritten?
Beitrag von Daddy am 11.11.2007 um 20:05:51

Berthold schrieb am 11.11.2007 um 19:30:32:
die in Artikel 11 Absatz 1, 19 Absatz 2 bzw. 20 Absatz 1 des SDÜ genannte Dreimonatsfrist wird in Artikel VI Ziffer 1.4. der GKI konkretisiert!
Danach beträgt die Höchstaufenthaltsdauer 90 Tage pro Halbjahr.

Hi Berthold und Ernas...
ich widerspreche ja nur ungern und weiß auch um den entsprechenden Erlass des BMI zu diesem Thema (Umsetzung EuGH in Sachen Bot) ...

aber ...

Art. 5 SGK spricht von
Zitat:
Für einen Aufenthalt von bis zu drei Monaten je Sechsmonatszeitraum gelten für einen Drittstaatsangehörigen folgende
Einreisevoraussetzungen

und die GKI ist überschrieben mit ...

Zitat:
Voraussetzungen für die Erteilung eines einheitlichen, für das Hoheitsgebiet aller Vertragsparteien des Schengener Durchführungsübereinkommens gültigen Visums

er von dir erwähnte Art. VI ist überschrieben mit ...

Zitat:
Ausfüllen der Visumsmarke


Insofern sehe ich die GKI und deren Inhalte nicht anwendbar auf visumsfreie Drittstaatsangehörige, einzig das SDÜ und das SGK sind anwendbar ... und da kann ein zusammenhängender Aufenthaltszeitraum eben über 90 Tage (aber auch weniger als 90 Tage [z.B. 01.02. 30.04. = 89 Tage - ohne Schaltjahr] betragen)

In dem beschrieben Fall steht zwar immer noch ein Tag unerlaubter Aufenthalt, da der Tag der Einreise (aufgrund des o.g. Erlasses) mitzurechnen ist ...
Aber -nicht nur meiner Auffassung nach- können 3 zusammenhängende Monate auch mal maximal 92 Tage sein... ;)

Gruß
Daddy

Titel: Re: 3 Monate vs. 90 Tage - Aufenthalt überschritten?
Beitrag von Ernas am 11.11.2007 um 21:08:07
hi Daddy,
irgendwie hast Du recht, zumindest theoretisch. Reden wir hier von einer weiteren Besserstellung der visumsfreien Staatsangehoerigen?

Titel: Re: 3 Monate vs. 90 Tage - Aufenthalt überschritten?
Beitrag von Daddy am 11.11.2007 um 21:34:03

schrieb am 11.11.2007 um 21:08:07:
Reden wir hier von einer weiteren Besserstellung der visumsfreien Staatsangehoerigen?

Nein Ernas ... auch wenn's nun in den akademischen Bereich geht ... nur vor dem EuGH- Urteil zu Bot war es gängige Praxis, zwischen zusammenhängenden und gesplitteten Aufenthalten zu unterscheiden ... also 3 Monate vs. 90 Tage ... warum diese Unterscheidung jetzt aufheben?

Und da ich einen Unterschied zwischen der GKI (für visumspflichtige Drittstaatsangehörige) und dem SGK (auch für visumsfreie) sehe, wollt' ich darauf hinweisen ;)

Daddy

Titel: Re: 3 Monate vs. 90 Tage - Aufenthalt überschritten?
Beitrag von michi am 11.11.2007 um 21:57:45
Danke für die zahlreichen, sehr interessanten Antworten! Wir werden dann einfach einmal hoffen, dass der eine Tage Überschreitung nicht zu schlimmen Konsequenzen führt :-)

Danke!

lg
Michi

Titel: Re: 3 Monate vs. 90 Tage - Aufenthalt überschritten?
Beitrag von proll am 12.11.2007 um 08:30:40
Die Überschreitung ist normalerweise eine Straftat, über deren Verlauf die Staatsanwaltschaft ermittelt.

Ich gehe mal davon aus, dass deine Bekannte bei der Bennung eines Zustellungsbevollmächtigten deine Adresse angegeben hat. Somit wirst du von der Einleitung und ggfs. auch Einstellung - und davon gehe ich aus bei dieser geringfügigen Überschreitung - unterrichtet wirst.

Wenn du dich noch genau erkundigen willst, lass dir eine Vollmacht deiner Bekannten zuschicken und wende ich an die Staatsanwaltschaft des Flughafenorts.

Proll

Titel: Re: 3 Monate vs. 90 Tage - Aufenthalt überschritten?
Beitrag von Ernas am 12.11.2007 um 17:37:37

Daddy schrieb am 11.11.2007 um 21:34:03:

Nein Ernas ... auch wenn's nun in den akademischen Bereich geht ... nur vor dem EuGH- Urteil zu Bot war es gängige Praxis, zwischen zusammenhängenden und gesplitteten Aufenthalten zu unterscheiden ... also 3 Monate vs. 90 Tage ... warum diese Unterscheidung jetzt aufheben?

Und da ich einen Unterschied zwischen der GKI (für visumspflichtige Drittstaatsangehörige) und dem SGK (auch für visumsfreie) sehe, wollt' ich darauf hinweisen ;)

Daddy

wieder eine dieser Kleinigkeiten, die man in der Praxis kaum wahr nimmt.  ;)

Titel: Re: 3 Monate vs. 90 Tage - Aufenthalt überschritten?
Beitrag von Ulf am 24.11.2007 um 13:15:12

michi schrieb am 11.11.2007 um 19:10:38:
Dort wurde ihr bei der Ausreise mitgeteilt, dass sie sich nur 90 Tage hätte aufhalten dürfen (und nicht von 24.7. bis 24.10.), sie musste einige Formulare unterschreiben (einen Zustellungsbevollmächtigten im Gerichtsverfahren benennen, eine Erklärung, in der sie zugibt, gegen §95 1 No. 2 und 3 - Einreise (da sie aus Österreich kam) und Aufenthalt - verstoßen zu haben).


Fragt sich, ob diese Erklärung verwertbar ist. Sie hatte das Recht, sich nicht selbst zu beschukdigen, wurde darüber aber im Zweifel nicht belehrt.

Gruß, ULF

Titel: Re: 3 Monate vs. 90 Tage - Aufenthalt überschritten?
Beitrag von Saxonicus am 24.11.2007 um 14:40:34

ulf schrieb am 24.11.2007 um 13:15:12:
Fragt sich, ob diese Erklärung verwertbar ist. Sie hatte das Recht, sich nicht selbst zu beschuldigen, wurde darüber aber im Zweifel nicht belehrt.  


Was gibt es denn da mit "nicht sich selbst zu beschuldigen". Die Visaüberschreitung ist doch mit dem Stempel im Pass offensichtlich.

Persönlich habe ich die Erfahrung gemacht, daß man mit einem Schuldeingeständnis weiterkommt als mit "Herumgerede" und "Aussageverweigerung".
In Thailand erhielt ich nach einer Visaüberschreitung sogar die fällige Strafgebühr erlassen und wurde mit einem freundlichen "Please come again" verabschiedet, weil ich mich einsichtig zeigte und mich entschuldigt habe. Gleichzeitig anwesende Reisende (auch Deutsche, gleicher Sachverhalt) die renitent, uneinsichtig und arrogant auftraten wurden ganz gehörig zur Kasse gebeten.

Titel: Re: 3 Monate vs. 90 Tage - Aufenthalt überschritten?
Beitrag von Ulf am 26.11.2007 um 15:02:23

Saxonicus schrieb am 24.11.2007 um 14:40:34:
Was gibt es denn da mit "nicht sich selbst zu beschuldigen". Die Visaüberschreitung ist doch mit dem Stempel im Pass offensichtlich.


Und wozu läßt sich die Behörde ein schriftliches Geständnis geben?

Gruß, ULF

Titel: Re: 3 Monate vs. 90 Tage - Aufenthalt überschritten?
Beitrag von Mr.T am 26.11.2007 um 15:18:03

ulf schrieb am 26.11.2007 um 15:02:23:
Und wozu läßt sich die Behörde ein schriftliches Geständnis geben?

Gruß, ULF

Hallo Ulf, als Beschuldigter hast Du die Möglichkeit dich zu äußern. Es wäre ja möglich in dem angesprochenen Fall, das irgendwelche Tatsachen vorhanden sind, die eine rechtzeitige Ausreise verhindert haben.
Es hätte auch die Möglichkeit einer mündlichen Äußerung (Vernehmung), Aussageverweigerung bzw. Hinzuziehung eines Anwaltes bestanden.

Zur Frage Belehrung. Bei uns erfolgt diese grundsätzlich schriftlich gegen Unterschrift in der Heimatsprache des Beschuldigten.

Gruß T.

Titel: Re: 3 Monate vs. 90 Tage - Aufenthalt überschritten?
Beitrag von michi am 07.12.2007 um 17:08:37
Nun melde ich mich nochmals, um zu berichten, was weiter passiert ist: eigentlich nichts. Die Staatsanwaltschaft hat sich bisher nicht bei ihr gemeldet (als ZBV hat sie übrigens einen Amtsinspektor in Frankfurt / Main angegeben, das war auf dem Formular so vorgedruckt - dieser würde ihr allfällige Schriftstücke nach Nicaragua weiterleiten).

Mittlerweile hat sie ein österreichisches Visum D erhalten und wird in einer Woche wieder nach Österreich kommen und von hier aus erneut Kontakt mit der Staatsanwaltschaft aufnehmen, um herauszufinden, ob sich bereits etwas getan hat (wir gehen nach wie vor davon aus, dass das Verfahren wohl eingestellt wird).

An dieser Stelle noch zwei - möglicherweise etwas blöde - Fragen, da sie wieder über Frankfurt ein- bzw. ausreisen wird:

- Das Visum D gilt ja nur für Aufenthalt in Österreich und insgesamt max. 5 Tage Durchreise durch andere Schengen-Länder - sehe ich das richtig, dass das natürlich auch für die Ausreise gilt? Auf österreichischen Seiten ist von Durchreise "um nach Österreich zu gelangen" die Rede, aber es gilt ja wohl auch wieder für die Rückreise? (Man merkt: ich werde vorsichtiger ;-)).
- Kann die Durchreise auch während des Aufenthalts genutzt werden, um etwa über das sog. "große deutsche Eck" von Ostösterreich nach Tirol zu fahren?

Danke nochmals für all die Beiträge und fachlichen Kommentare hier!

lg
Michi

Titel: Re: 3 Monate vs. 90 Tage - Aufenthalt überschritten?
Beitrag von Muleta am 07.12.2007 um 17:21:03

michi schrieb am 07.12.2007 um 17:08:37:
Nun melde ich mich nochmals, um zu berichten, was weiter passiert ist: eigentlich nichts. Die Staatsanwaltschaft hat sich bisher nicht bei ihr gemeldet (als ZBV hat sie übrigens einen Amtsinspektor in Frankfurt / Main angegeben, das war auf dem Formular so vorgedruckt - dieser würde ihr allfällige Schriftstücke nach Nicaragua weiterleiten).


oh je... Die relevanten Fristen beginnen alle mit dem Zugang beim Amtsinspektor. Diese Leute sind keine kostenlosen Rundum-Service-Postdienstleister für Ausländer!

Muleta

Titel: Re: 3 Monate vs. 90 Tage - Aufenthalt überschritten?
Beitrag von michi am 07.12.2007 um 17:25:12

Muleta schrieb am 07.12.2007 um 17:21:03:
oh je... Die relevanten Fristen beginnen alle mit dem Zugang beim Amtsinspektor. Diese Leute sind keine kostenlosen Rundum-Service-Postdienstleister für Ausländer!


Ja, ganz klar - ich fände es ja auch praktischer, wenn ich der ZBV wäre - am Formular stand aber halt bereits der Amtsinspektor oben, und sie hat nicht daran gedacht / sich nicht getraut zu fragen / vor Nervosität vergessen, darum zu bitten, stattdessen mich einzutragen.

lg
Michi

Titel: Re: 3 Monate vs. 90 Tage - Aufenthalt überschritten?
Beitrag von Daddy am 07.12.2007 um 18:07:54
Hi ...


michi schrieb am 07.12.2007 um 17:08:37:
- Das Visum D gilt ja nur für Aufenthalt in Österreich und insgesamt max. 5 Tage Durchreise durch andere Schengen-Länder - sehe ich das richtig, dass das natürlich auch für die Ausreise gilt? Auf österreichischen Seiten ist von Durchreise "um nach Österreich zu gelangen" die Rede, aber es gilt ja wohl auch wieder für die Rückreise? (Man merkt: ich werde vorsichtiger Zwinkernd).
- Kann die Durchreise auch während des Aufenthalts genutzt werden, um etwa über das sog. "große deutsche Eck" von Ostösterreich nach Tirol zu fahren?

2 x Nein ... das Durchreiserecht gilt nur, um erstmalig ins Zielland zu gelangen ... nicht für die Rückreise... siehe Art. 18 SDÜ

Zitat:
Die Sichtvermerke für einen Aufenthalt von mehr als drei Monaten sind nationale Sichtvermerke, die von jeder Vertragspartei nach Maßgabe ihres nationalen Rechts erteilt werden. Ein solcher Sichtvermerk berechtigt den Inhaber, durch das Hoheitsgebiet der anderen Vertragsparteien zu reisen, um sich in das Hoheitsgebiet der Vertragspartei zu begeben, die den Sichtvermerk ausgestellt hat, [...]


Also wenn man einmal im Zielland angekommen ist, gibt's kein Durchreiserecht mehr...

Daddy

Titel: Re: 3 Monate vs. 90 Tage - Aufenthalt überschritten?
Beitrag von michi am 07.12.2007 um 18:12:07
Danke für die Antwort zunächst einmal!


Daddy schrieb am 07.12.2007 um 18:07:54:
2 x Nein ... das Durchreiserecht gilt nur, um erstmalig ins Zielland zu gelangen ... nicht für die Rückreise... siehe Art. 18 SDÜ

Also wenn man einmal im Zielland angekommen ist, gibt's kein Durchreiserecht mehr...


Oh, das ist aber dann ein ziemlich großes Problem: es gibt schlicht und ergreifend keine Möglichkeit, von Österreich aus nach Nicaragua zurückzufliegen, ohne eine Zwischenlandung in einem anderen Schengen-Staat zu machen. Kann für solche Fälle eine Art Transitvisum bei der deutschen Botschaft in Wien beantragt werden, oder gibt es andere Möglichkeiten?

Danke, lg

Michi

Titel: Re: 3 Monate vs. 90 Tage - Aufenthalt überschritten?
Beitrag von michi am 07.12.2007 um 18:37:08
Nach etwas surfen fand ich soeben noch folgende Information auf der Seite der deutschen Botschaft in Wien:


Zitat:
Ausländer, die in Österreich wohnen, benötigen aufgrund des Schengener Übereinkommens für einen Aufenthalt in den übrigen Staaten der Schengener Gemeinschaft für Tourismus,- Besuchs- und Geschäftsreisen bis maximal 3 Monate innerhalb einer Frist von 6 Monaten von dem Datum der ersten Einreise an kein zusätzliches Visum mehr, sofern sie

A) einen für den beabsichtigten Aufenthalt ausreichend gültigen Reisepass
und
B) einen von der Republik Österreich gültigen Aufenthaltstitel vorweisen können.

Als Aufenthaltstitel gelten: Niederlassungsbewilligung, Aufenthaltserlaubnis, befristete Aufenthaltserlaubnis, Wiedereinreise-Sichtvermerk oder Einreisesichtvermerk, gewöhnlicher Sichtvermerk
oder
Legitimationskarten für Träger von Privilegien und Immunität in den Farben rot, gelb oder blau, ausgestellt vom Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten.

(Quelle: http://www.wien.diplo.de/Vertretung/wien/de/01/Visabestimmungen/Seite__Ausl_C3_A4nder__in__AUT.html)

Darf ich das so verstehen, dass die Lage nun doch nicht so kompliziert ist und sie problemlos wieder ausreisen darf? Zur Verdeutlichung noch kurz ihre Aufenthaltsgeschichte, wie sie hoffentlich sein wird:

24.07.07 Einreise über Madrid (sichtvermerksfrei)
24.10.07 Ausreise über Frankfurt
14.12.07 Einreise über Frankfurt (mit österreichischem Visum D)
nach dem 24.01.08 (also: über ein halbes Jahr nach der ersten sichtvermerksfreien Einreise) wieder Ausreise über Frankfurt

Dankeschön!

Michi

Titel: Re: 3 Monate vs. 90 Tage - Aufenthalt überschritten?
Beitrag von Daddy am 07.12.2007 um 18:53:49
Hi...

Also ganz so einfach wird es glaub' ich nicht ...

Der von dir gemarkerte "gewöhnliche Sichtvermerk" ist ein Schengenvisum Typ C ... also das greift schon mal nicht ...


michi schrieb am 07.12.2007 um 18:37:08:
24.07.07 Einreise über Madrid (sichtvermerksfrei)
24.10.07 Ausreise über Frankfurt
14.12.07 Einreise über Frankfurt (mit österreichischem Visum D)
nach dem 24.01.08 (also: über ein halbes Jahr nach der ersten sichtvermerksfreien Einreise) wieder Ausreise über Frankfurt  

Da stellt sich ein anderes Problem, da die erneute sichtvermerksfreie Einreise über eine EU- Außengrenze erfolgen muss ... (allerdings hab ich grad nicht präsent, ob es ein Sichtvermerksabkommen zwischen D und Nicaragua gibt, was da helfen könnte).

Aber mal anders gefragt ... sie hat ein Visum Typ D - also eines, mit dem ein längerfristiger Aufenthalt geplant ist und auf einen AT hinausläuft ... was ist damit?

Daddy

Titel: Re: 3 Monate vs. 90 Tage - Aufenthalt überschritten?
Beitrag von michi am 07.12.2007 um 19:00:25

Daddy schrieb am 07.12.2007 um 18:53:49:
Also ganz so einfach wird es glaub' ich nicht ...


Das fürchte ich jetzt auch ;-)


Zitat:
Der von dir gemarkerte "gewöhnliche Sichtvermerk" ist ein Schengenvisum Typ C ... also das greift schon mal nicht ...

Da stellt sich ein anderes Problem, da die erneute sichtvermerksfreie Einreise über eine EU- Außengrenze erfolgen muss ... (allerdings hab ich grad nicht präsent, ob es ein Sichtvermerksabkommen zwischen D und Nicaragua gibt, was da helfen könnte).


Aha, danke! Dann müsste es aber ja möglich sein, kurz vor der Abreise noch einen Kurzurlaub in England zu machen, so über eine Außengrenze wieder nach Österreich einzureisen und dann innerhalb der drei Monate wieder über Frankfurt auszureisen?


Zitat:
Aber mal anders gefragt ... sie hat ein Visum Typ D - also eines, mit dem ein längerfristiger Aufenthalt geplant ist und auf einen AT hinausläuft ... was ist damit?


Das Visum hat sie bekommen, weil sie - in Absprache mit ihrer Universität in Nicaragua - ein Jahr Studienpause eingelegt hat, um in Österreich Deutsch zu lernen. Nach dieser Zeit will sie logischerweise nach Nicaragua zurück, um ihr Studium abzuschließen. Einen AT wird sie erst in ferner Zukunft beantragen, wenn wir einmal heiraten und in Österreich leben wollen.

lg
Michi

Titel: Re: 3 Monate vs. 90 Tage - Aufenthalt überschritten?
Beitrag von Daddy am 07.12.2007 um 19:26:05

michi schrieb am 07.12.2007 um 19:00:25:
Aha, danke! Dann müsste es aber ja möglich sein, kurz vor der Abreise noch einen Kurzurlaub in England zu machen, so über eine Außengrenze wieder nach Österreich einzureisen und dann innerhalb der drei Monate wieder über Frankfurt auszureisen?  

Das könnte so gehen, wenn sie denn in GB visumsfrei einreisen darf und sich bei der Wiedereinreise nach Österreich auf ihren visumsfreien Aufenthalt beruft (am besten bei der Ausreise angeben, dass der Daueraufenthalt beendet ist und sich einen Ausreisestempel in den Pass geben lassen)...
Aber warum nicht zum Ende des Aufenthalts einen Trip nach London und von dort direkt via Miami nach Managua?

Daddy

Edit: Stopp... bin grad am Überlegen, da GB innerhalb der EU liegt ... Schengen - vs. EU- Außengrenze ... (schweiz ginge definitiv, wenn sie da visumsfrei einreisen darf)

Titel: Re: 3 Monate vs. 90 Tage - Aufenthalt überschritten?
Beitrag von michi am 07.12.2007 um 19:42:55

Daddy schrieb am 07.12.2007 um 19:26:05:

Das könnte so gehen, wenn sie denn in GB visumsfrei einreisen darf und sich bei der Wiedereinreise nach Österreich auf ihren visumsfreien Aufenthalt beruft (am besten bei der Ausreise angeben, dass der Daueraufenthalt beendet ist und sich einen Ausreisestempel in den Pass geben lassen)...


Dankeschön!


Zitat:
Aber warum nicht zum Ende des Aufenthalts einen Trip nach London und von dort direkt via Miami nach Managua?


Weil sie dann ein US-amerikanisches Visum benötigt - ein solches hat sie nicht, und die Vergabe an Lateinamerikaner ist Gerüchten zufolge auch nicht ganz einfach. Einen Versuch wäre es natürlich trotzdem wert. Ganz abgesehen davon ist die Verbindung von Frankfurt nach Costa Rica auch so ganz angenehm, San Jose ist eine schöne Stadt :-)


Zitat:
Edit: Stopp... bin grad am Überlegen, da GB innerhalb der EU liegt ... Schengen - vs. EU- Außengrenze ... (schweiz ginge definitiv, wenn sie da visumsfrei einreisen darf)


Schweiz klingt auch gut, da war ich ohnehin schon lange nicht mehr. Visumspflicht besteht nach kurzer Recherche nicht, ich schaue aber noch genauer nach.

Danke nochmals!

lg
Michi

Titel: Re: 3 Monate vs. 90 Tage - Aufenthalt überschritten?
Beitrag von Daddy am 07.12.2007 um 19:53:01

michi schrieb am 07.12.2007 um 19:42:55:
Schweiz klingt auch gut, da war ich ohnehin schon lange nicht mehr. Visumspflicht besteht nach kurzer Recherche nicht, ich schaue aber noch genauer nach.  

Vielleicht hilft dir dieser Link

Daddy

Titel: Re: 3 Monate vs. 90 Tage - Aufenthalt überschritten?
Beitrag von michi am 07.12.2007 um 22:08:29

Daddy schrieb am 07.12.2007 um 19:53:01:
Vielleicht hilft dir dieser Link

Daddy


Sehr sogar, dankeschön! So könnte es also gehen :-)

lg
Michi

Titel: Re: 3 Monate vs. 90 Tage - Aufenthalt überschritten?
Beitrag von michi am 09.01.2008 um 15:58:23
Hi!

Der Vollständigkeit halber - falls wer in einer ähnlichen Situation landet - noch, wie es weitergegangen ist: Eure Infos waren vollkommen richtig, an dieser Stelle also herzlichen Dank und  [i4a=i4a.gif]

Wir reisen nun über die schöne Schweiz zurück nach Nicaragua. Kostet zwar etwas mehr, dafür sieht man aber auch mehr  :)

Ich habe mittlerweile in einem österreich-spezifischen Forum eine Diskussion über die "Rückreiseproblematik" mit Visum D gestartet, wen's interessiert: http://www.auslaender.at/forum/showthread.php?t=2750

Nochmals vielen Dank an alle, ich lese natürlich begeistert weiter mit :-)

lg
Michi

Titel: Re: 3 Monate vs. 90 Tage - Aufenthalt überschritten?
Beitrag von michi am 22.01.2008 um 11:35:05
Hallo,

um nun die Reisepläne letztmalig abzuklären, erlaube ich mir noch eine kleine Frage. Zur Erinnerung ganz kurz die Aufenthaltsgeschichte meiner Freundin:


michi schrieb am 07.12.2007 um 18:37:08:
24.07.07 Einreise über Madrid (sichtvermerksfrei)
24.10.07 Ausreise über Frankfurt
14.12.07 Einreise über Frankfurt (mit österreichischem Visum D)
nach dem 24.01.08 (also: über ein halbes Jahr nach der ersten sichtvermerksfreien Einreise) wieder Ausreise über Frankfurt


Für die Rückreise würde ich jetzt einen Flug Wien-Zürich buchen, für den Weiterflug nach Frankfurt können wir uns viel Geld sparen, wenn sie über Berlin fliegt - dann geht das mit "nur im Transitbereich bleiben" natürlich nicht mehr. Wenn ich es richtig sehe, muss sie dann bei der Einreise in Berlin darauf hinweisen, dass sie nicht mit ihrem Visum D einreisen will (dieses ist Multiple Entry), sondern sichtvermerksfrei (weil sie ja nicht nach Österreich will). Dazu die Weiterflugtickets, die Reiseversicherung und ein paar Euro, um etwas essen zu können - reicht das? Wäre ein Begleitschreiben zur Erläuterung ihrer Lage hilfreich? Bzw. wäre es gleich das beste, wenn ich mit ihr mitreise?

Vielen Dank für Eure Hilfe,

Michi

Titel: Re: 3 Monate vs. 90 Tage - Aufenthalt überschritten?
Beitrag von Daddy am 22.01.2008 um 13:29:04
Hallo michi,

so wie du es darstellst ist es rechtlich einwandfrei ...
Wie bereits erwähnt werden Aufenthaltszeiten aufgrund nationaler Regelungen nicht auf Aufenthaltszeiten nach SDÜ / SGK angerechnet.
Wurde hier schon mal in ähnlichem Zusammenhang diskutiert...
Insofern ist die visumsfreie Wiedereinreise nach erfolgter Ausreise aus dem Gebiet der EU möglich.
Soweit die Theorie... in der Praxis werden die Aufenthaltszeiten mit Sicherheit hinterfragt, da es doch ein ziemliches Durcheinander ist. Von daher macht ein Begleitschreiben mit Darstellung der Reise- und Aufenthaltszeiten neben einem kurzen rechtlichen Hinweis sicher Sinn. Ob du selbst mitreisen musst ... keine Ahnung ob das erforderlich ist oder nicht.

Gruß
Daddy 8-)

Titel: Re: 3 Monate vs. 90 Tage - Aufenthalt überschritten?
Beitrag von michi am 22.01.2008 um 14:36:15
@Daddy: Danke und wieder mal  [i4a=i4a.gif]

Titel: Re: 3 Monate vs. 90 Tage - Aufenthalt überschritten?
Beitrag von michi am 11.01.2009 um 19:52:51
Hola aus dem warmen Süden,

jetzt möchte ich meinen alten Thread nochmals aufwärmen mit einer Nachfrage...

Kurz die Vorgeschichte: meine nicaraguanische Freundin kam im Sommer 2007 sichtvermerksfrei auf Besuch nach Österreich, diesen überzog sie (weil wir i4a noch nicht kannten...) um einen Tag, was ihr in Frankfurt ein Verfahren wegen unerlaubter Einreise und unerlaubtem Aufenthalt eingebracht hat. Nach einer längeren Befragung unterschrieb sie entsprechende Vordrucke, ihr wurde erklärt, es sei alles kein Problem, und sie bekam nur den normalen Ausreisestempel in den Pass.

Blöderweise wurde auf dem Vordruck ein Amtsinspektor als ZBV angegeben, der Post nach Nicaragua weiterleiten würde (sie hatte wenig Erfahrung im Umgang mit Behörden...).

Wenige Wochen darauf bekam sie ein österreichisches Visum D, mit dem sie im Dezember 2007 über Frankfurt problemlos einreiste und im Februar 2008 wieder ausreiste. Seither keine weiteren Reisen in den Schengenraum.

Das Problem: sie hat bis heute (nach über einem Jahr) keine Post aus Deutschland hinsichtlich ihres damaligen "Überziehens" bekommen - der Postweg ist nicht wirklich zuverlässig. Nun wollen wir natürlich gerne wissen, ob das Verfahren zu irgendwelchen Konsequenzen geführt hat, um die wir uns noch kümmern müssen.

Daher die Frage: gehe ich recht in der Annahme, dass ich entsprechende Erkundigungen bei der Staatsanwaltschaft einholen kann? Reicht ein einfaches Schreiben mit Kopie ihres Passes und der entsprechenden Dokumente? Und kann sie dann mich selbst mit Adresse in Österreich für die Antwort angeben?

Besten Dank im Voraus und liebe Grüße,

Michi

Titel: Re: 3 Monate vs. 90 Tage - Aufenthalt überschritten?
Beitrag von Enda am 18.01.2009 um 10:30:34
Du willst es aber auch gaaanz genau wissen, michi. ;) i4a is great, ja, aber sooo viel Detailwissen?!?

Ich selber kann auch nicht wirklich viel beisteuern. Außer dass ich mir nicht vorstellen kann, dass dir die Staatsanwaltschaft ohne eine schriftliche Vollmacht deiner Freundin Auskunft geben wird.

Titel: Re: 3 Monate vs. 90 Tage - Aufenthalt überschritten?
Beitrag von michi am 19.01.2009 um 13:41:45

Enda schrieb am 18.01.2009 um 10:30:34:
Du willst es aber auch gaaanz genau wissen, michi. ;) i4a is great, ja, aber sooo viel Detailwissen?!?


Naja, so viel Detailwissen find ich es nicht einmal - wenn gegen jemanden ein Strafverfahren eingeleitet wurde, weiß man halt gerne, wie es dann auch ausging...

lg
michi

Titel: Re: 3 Monate vs. 90 Tage - Aufenthalt überschritten?
Beitrag von Enda am 03.02.2009 um 19:01:28
Hab zufällig gerade noch folgenden Thread gefunden. Sieht mir nach dem gleichen Sachverhalt aus. Und Daddys Einschätzung dazu.  :)

http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1224522278

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